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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Zwei Tote beim Zugspitzlauf

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  • hosenseidl
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Zitat von Andele Beitrag anzeigen
    Ein Marathon ist wohl kaum mit einem Berglauf vergleichbar.
    Nein?

    Die Menschen sind da wie dort an Herz-Kreislaufversagen gestorben. Ob es da kalt ist oder heiss, ist im Prinzip völlig wurscht. Da gibt es vorher körperliche Signale, die man erkennen muss. Wenn der Kopf mehr will, obwohl der Körper schon lange NEIN sagt, kann man den Veranstalter nicht verantwortlich machen ...

    Gruß, Michael

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  • Egon
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Ich habe keine Ahnung was diese Diskussion hier noch bringem soll -
    ob hier jemand für eine Freispuch kämpft oder Vorverurteilt - was bringt es ???

    Der Gesetzgeber hat gewisse Richtlinien bezüglich Sorgfaltspflicht des Veranstalters genauso wie bezüglich Eigenverantwortung und wird nach Abschluss der Untersuchungen handeln

    NUR - SOWAS SOLLTE IN DIESER ART NICHT NOCHMALS MÖGLICH SEIN

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  • Olli W.
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Einen Bericht von einem Teilnehmer der Wittener Trainingsgemeinschaft, aus der auch einer der beiden Verstorbenen her war, ist hier zu lesen:
    http://www.derwesten.de/nachrichten/...74/detail.html.

    "...machte er sich morgens um neun im knapp 1000 Meter hohen österreichischen Ehrwald auf den Weg zum 2962 Meter hohen Gipfel der Zugspitze. M. trug wie fast alle anderen nur leichte Läuferkleidung - kurze Hose und Leibchen. „Beim Start hatten wir neun Grad und es hat geregnet”."

    Beim Start konnte sich jeder Teilnehmer selbst ausrechnen (1° bei 100 Hm) wie kalt es auf dem Gipfel ist, wenn der Schneefall schon um die 2000 m einsetzte! Kurze Hose? Leibchen? Das braucht nicht weiter kommentiert zu werden. Und was den Veranstalter betrifft, waren die Parameter am Start bereits so gelagert, daß der Lauf von ihm als Verantwortlichen hätte abgesagt werden müssen.

    Leider ist es beim Bergsport doch in den meisten Fällen Dummheit, die zu tödlichen Ereignissen führt. So sind die beiden Verunglückten wohl eine traurige Mahnung an alle, die sich wie selbstverständlich in die Berge aufmachen.

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  • Bergfreund333
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
    Nein und nein, das kann nicht das selbe ein. Wenn bei einem ordinären 5-km Stadtlauf ein Wolkenbruch niedergeht, du ausrutscht und mit dem Kopf auf den Randstein knallst wirst duch bei einer Klage nicht viel Erfolg haben. Obwohl ja jeder weiß, bei Regen rutsche ich sicher schneller aus wie im trockenen wird so ein Lauf auch nicht abgebrochen werden. Solche Vergleiche lassen sich ewig weiterführen und führen imho dazu, dass den Veranstalter hier nichts anzulasten ist.
    Es geht hier nicht um Ausrutschen.

    Bei einem Stadtlauf hört man einfach auf und geht nach Hause. Auf 2800 m kannst Du nicht einfach aufhören und nach Hause gehen ...

    Ich spreche auch ganz bewußt nur von "Mit"verantwortung des Veranstalters. Immerhin ist inzwischen auf dessen Homepage eine kurze Beileidsnotiz zu lesen (aber immer noch keine Stellungnahme)

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  • Schadbär
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Augenzeugenbericht

    http://www.joergbehrendt.de/Ansbach_...008-07-10.html

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  • Andele
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Zitat von lampi
    Es kann und darf nichts verwerfliches (strafbar ist sowieso nicht) sein, einen Event aufzuziehen und damit eventuell sogar noch Geld zu verdienen, solange nicht fahrläßig gehandelt wird. Und schlechtes Wetter kann nicht in die Sphäre eines Veranstalters fallen. Es sind doch auch schon hunderte Menschen (Sportler und SOGAR Zuseher) bei Motorrennen gestorben, und trotzdem werden Rennen gefahren, mehr denn je - obwohl jeder weiß wie gefährlich es sein kann.
    Bei einem Motorrennen, könnte ich sogar eine Haftung der Veranstalters erkennen, da er zumindest Tribünen, Rennstrecke und so zur Verfügung stellt...
    Aber bei einem Berglauf?
    Ja, aber bei Motorrennen gibt es Kiesbetten, Reifenwände, Fangzäune und in regelmäßigen Abständen Wartungsmannschaften und Safety-Cars zur Absicherung der Fahrer und der Zuschauer. Bei einem Unfall kann eine Rettungsmannschaft innerhalb 1 Minute vor Ort sein. Nach jedem Unfall werden die Sicherheitsvorkehrungen überprüft.
    Selbst bei jedem Skirennen sind mehrere 100 Leute an der Strecke zur Absicherung, für max. 60 Starter auf max. 4 km Streckenlänge.
    Welche Sicherheitsvorkehrungen gab es denn beim Berglauf? Ein paar Bergretter auf 16Km Strecke für 600 Läufer, und ein Hubschrauber, der wegen des Wetters (was schon abzusehen war!) nicht fliegen konnte. Auf den Schneefelder gab es nicht einmal Sichtmarken zur Orientierung bei Nebel. Und sonst noch ein netter Hinweis auf das schlechte Wetter. Der Veranstalter hat offensichtlich gemessen am Teilnehmeraufkommen und an der Streckenlänge die Sicherheitsvorkehrungen sträflich vernachlässigt.
    Zuletzt geändert von Andele; 16.07.2008, 14:52.

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  • Schadbär
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
    ....Aber bei einem Berglauf?
    Markierte Strecke, Streckenposten, Bereitstellung "Bergrettung", Zeitnahme, ....

    sehe Dir mal die Ausschreibung an, da gewinnt der Laie den Eindruck sich im gesicherten gelände zu bewegen, das war wohl so aber nicht. Ob das wirklich so sein kann ist was anderes. Der Eindruck wird vermittelt.

    nach Augenzeugenberichten soll das nicht durchgängig so gewesen sein (Hörensagen)

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  • Schadbär
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
    fahrläßig gehandelt wird. ...
    das ist der Punkt. Das werden jetzt Gerichte entscheiden ob hier fahrlässig oder gar grob fahrlässig gehandelt wurde.

    Es gibt bereits mehrere Anzeigen gegen den Veranstalter und (Gerüchte) auch gegen die Zugspitzbahn.

    Ob das jedoch Moralisch OK ist (Anzeigen) mag ich nicht bewerten wollen.

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    und noch was, an alle die der Meinung sind, der Veranstalter sei haftbar zu machen:

    Es kann und darf nichts verwerfliches (strafbar ist sowieso nicht) sein, einen Event aufzuziehen und damit eventuell sogar noch Geld zu verdienen, solange nicht fahrläßig gehandelt wird. Und schlechtes Wetter kann nicht in die Sphäre eines Veranstalters fallen. Es sind doch auch schon hunderte Menschen (Sportler und SOGAR Zuseher) bei Motorrennen gestorben, und trotzdem werden Rennen gefahren, mehr denn je - obwohl jeder weiß wie gefährlich es sein kann.
    Bei einem Motorrennen, könnte ich sogar eine Haftung der Veranstalters erkennen, da er zumindest Tribünen, Rennstrecke und so zur Verfügung stellt...
    Aber bei einem Berglauf?

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Zitat von Bergfreund333 Beitrag anzeigen
    Bei einer organisierten Veranstaltung ist das so, wie wenn man mit Bergführer unterwegs ist. Der größte Teil der Eigenverantwortung wird delegiert. Wenn der Organisator (oder Bergführer) sagt, wir gehen los, dann gehen 99% los.
    aja, noch was, das mit einem Bergführer ist allein schon aus vertraglichen Gründen garantiert etwas anderes. Wobei auch der Bergführer nichts fürs Wetter könnte...

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Zitat von Bergfreund333 Beitrag anzeigen
    Bei einer organisierten Veranstaltung ist das so, wie wenn man mit Bergführer unterwegs ist. Der größte Teil der Eigenverantwortung wird delegiert. Wenn der Organisator (oder Bergführer) sagt, wir gehen los, dann gehen 99% los.

    Ich bleibe dabei, den Veranstalter trifft zumindest eine Mitverantwortung!
    Nein und nein, das kann nicht das selbe ein. Wenn bei einem ordinären 5-km Stadtlauf ein Wolkenbruch niedergeht, du ausrutscht und mit dem Kopf auf den Randstein knallst wirst duch bei einer Klage nicht viel Erfolg haben. Obwohl ja jeder weiß, bei Regen rutsche ich sicher schneller aus wie im trockenen wird so ein Lauf auch nicht abgebrochen werden. Solche Vergleiche lassen sich ewig weiterführen und führen imho dazu, dass den Veranstalter hier nichts anzulasten ist.

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Zitat von schetzgo Beitrag anzeigen
    wenn ich das nicht tue,dann handle ich grob fahrlässig,wie etwa auf der autobahn bei nebel,regen mit 180 zu fahren oder bei lawinengefahr der stufe 3 oder 4 zu einer tour aufzubrechen!!wem ist da wohl eine schuld anzulasten???
    bin grundsätzlich bei dir, wenn auch der Vergleich mit der Autobahn etwas hinkt, DENN auf der Autobahn werden durch z.b. dein genanntes Handeln auch andere Menschen gefährdet, das wäre in Österreich schon Strafbar ohne dass ein Unfall passiert.

    Aber auch ich kann beim besten Willen keine Schuld beim Veranstalter sehen. Immerhin handelt es sich um eine Veranstaltung wo nichts vom Veranstalter zur Verfügung gestellt wurde, und damit meine ich zum Beispiel Geräte oder Fahrzeuge, oder ähnliches. Keine Halle, kein gar nichts wofür der Veranstalter gerade stehen müsste. Ich kann doch auch nicht die ASFINAG klagen wenns mich bei 180 Sachen auf der Autobahn im Regen dreht und ich in die nächste Leitplanke donner. Und wenn ich zehnmal behaupte, ja aber mein Auto geht ja so schnell, dass muss doch gehen...

    Bergsteigen, Berglaufen,... ist ein Freiluftsport und wer mit den (Wetter-)Bedingungen nicht zurecht kommt, soll es bleiben lassen.

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  • Bergfreund333
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Zitat von schetzgo Beitrag anzeigen
    was mir fehlt ist die EIGENVERANTWORTUNG!!!
    Bei einer organisierten Veranstaltung ist das so, wie wenn man mit Bergführer unterwegs ist. Der größte Teil der Eigenverantwortung wird delegiert. Wenn der Organisator (oder Bergführer) sagt, wir gehen los, dann gehen 99% los.

    Ich bleibe dabei, den Veranstalter trifft zumindest eine Mitverantwortung!

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  • pivo
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Zitat von schetzgo Beitrag anzeigen
    was mir fehlt ist die EIGENVERANTWORTUNG!!!wenn ich beim start auf 1000m regen habe und 10 grad plus und 2000hm zu bewältigen sind,dann kann ich mir als bergläufer(ein untrainierter geht hier nicht an den start!!)ausrechnen,wie es in der höhe aussieht und habe für meine bekleidung vorzusorgen-schluss,basta!!
    genau. der wetterbericht war eindeutig, und das schon 3 tage vorher. da braucht mir keiner daherkommen und sagen, das kam überraschend.
    aber anscheinend hat man dann vor lauter trainieren und zwang nur mehr die angepeilte zeit im kopf. is zwar harte kritik, aber nur so kann ich mir erklären, dass man sich nicht passend anzieht (i sags nochmal: eine leichte gore, ein paar handsch und ein hauberl passen um jede hüfte) oder nicht rechtzeitig aufgibt.

    und, wer weiss ob da nicht noch andere faktoren mitgespielt haben. bei intensiver anstrengung im ausdauerbereich reicht ein schlechter zahn, irgendein unbemerkter herd, eine übergangene oder gerade überstandene infektion usw, dass (salopp formuliert) die pumpe aufgibt.

    (als wellnesser und nicht-sportler kann ich da aber eh net mitreden, weil prinzipiell ist mir die zeit wurscht, hauptsach draussen was machen, und wenn zeit, dann richt ich mich nach der sonne/dem licht. aber das ist wieder ein anderer hut...)

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  • Schadbär
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Zitat von wilder hund Beitrag anzeigen
    ...Von unten konnte man die Ausmaße durch den Nebel nicht erkennen. Denke mal das ist der Hauptgrund warum der Lauf erst so spät am Snalpin abgebrochen wurde.
    Magst recht haben, macht es aber nicht besser.

    Wie gesagt, für mich viele Parallelen zu Tom Simpson und Everest 1996

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