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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Alois-Günther-Haus, Stuhleck: Suche nach neuen Pächtern

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  • Alois-Günther-Haus, Stuhleck: Suche nach neuen Pächtern

    Grüß Euch!

    Ich habe gerüchteweise vernommen dass angeblich seitens der Edelweiss ab Juli 2013 neue Pächter für's Alois-Günther-Haus am Stuhleck gesucht werden!

    Weiß eventuell jemand von euch näheres, ob an dem Gerücht was dran ist bzw. warum überhaupt ein neuer Pächter gesucht wird? Bei meinem letzten Besuch am Günther-Haus hatte ich nicht den Eindruck dass der Hüttenwirt von sich aus den Pachtvertrag kündigen will!

    Danke für Eure hoffentlich konkreten Inputs

    Martin
    Die Vernunft kann sich mit viel größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen wenn der Zorn ihr dienbar zur Hand geht!

  • #2
    AW: Neuer Pächter für's Alois-Günther-Haus?

    Zitat von Bergfex Beitrag anzeigen
    Ich habe gerüchteweise vernommen dass angeblich seitens der Edelweiss ab Juli 2013 neue Pächter für's Alois-Günther-Haus am Stuhleck gesucht werden!
    Das ist kein Gerücht, siehe http://www.alpenverein.at/portal/ber...nther_haus.php
    Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

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    • #3
      AW: Neuer Pächter für's Alois-Günther-Haus?

      Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
      Danke für den Link Alex!

      Mich würde trotzdem interessieren warum die plötzlich einen neuen Pächter suchen? Wie schon erwähnt war mein letzer Eindruck erst vor kurzem nicht der dass der aktuelle Hüttenwirt von sich aus aufhören möchte!

      lg
      Martin
      Die Vernunft kann sich mit viel größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen wenn der Zorn ihr dienbar zur Hand geht!

      Kommentar


      • #4
        AW: Neuer Pächter für's Alois-Günther-Haus?

        Leider wird es so sein das am Günterhaus ab Juli ein neuer Pächter sein wird, habe beim OEAV nachgefragt.

        Kommentar


        • #5
          AW: Neuer Pächter für's Alois-Günther-Haus?

          na und wieso Konzession. gibts die nimmer vom verein, oder was oder wie?

          Kommentar


          • #6
            AW: Neuer Pächter für's Alois-Günther-Haus?

            Pauli, Du meinst wahrscheinlich die Betriebsanlagengenehmigung, um hat sich meistens der Verpächter zu kümmern. Der Befähigungsnachweis (früher Konzession, heisst nimmer so) ist an den Pächter als Person gebunden.
            --
            http://vergissmi.net

            Kommentar


            • #7
              AW: Neuer Pächter für's Alois-Günther-Haus?

              ....Schutzhütten sind freie Gewerbe. z.B. müssen sie ein Stützpunkt für alpine Touren und dürfen über keine öffentlliche Straße mit KFZ/ Seilbahn etc. direkt erreichbar sein... so oder so ähnlich steht es in der Gewerbeordnung. (§ 111 (2) GWO 1994). Seit der Novellierung von 2005? muss der Pächter sein Gewerbe selbst bei der zuständigen BH anmelden (geht auch online!).

              LG vom Tal

              Janky

              Kommentar


              • #8
                AW: Neuer Pächter für's Alois-Günther-Haus?

                Also warum hören sie jetzt auf.....?
                La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
                [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

                Kommentar


                • #9
                  AW: Neuer Pächter für's Alois-Günther-Haus?

                  Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
                  Also warum hören sie jetzt auf.....?
                  frag nicht lange herum, bewirb dich einfach.
                  „Bier und Schnaps - die Getränke der Völker, denen Nebel und Regen vertraut sind.“
                  Heinrich Heine

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Neuer Pächter für's Alois-Günther-Haus?

                    Zitat von curzondax Beitrag anzeigen
                    Pauli, Du meinst wahrscheinlich die Betriebsanlagengenehmigung, um hat sich meistens der Verpächter zu kümmern. Der Befähigungsnachweis (früher Konzession, heisst nimmer so) ist an den Pächter als Person gebunden.
                    ok dann hab ich was verschlafen. früher musste halt ein pächter keinen befähigungsnachweis vorweisen.
                    bei meiner liebsten besten (ehefrau von allen) war das 1982 noch so, dass sie keine konzession benötigte da diese vom verein (ÖTK) zur verfügung gestellt oder mitgepachtet, wurde. nach 6 jahren im (gast)gewerbe konnte sie dann nach einem wifikurs zur prüfung antreten. aber als hüttenwirtin war eine konzession nicht nötig. der jetzige pächter hat auch kein konz.
                    na vielleicht hat sich was geändert.

                    jetzt brauch ma ane.

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                    • #11
                      AW: Neuer Pächter für's Alois-Günther-Haus?

                      Zitat von pauli Beitrag anzeigen
                      ok dann hab ich was verschlafen. früher musste halt ein pächter keinen befähigungsnachweis vorweisen.
                      bei meiner liebsten besten (ehefrau von allen) war das 1982 noch so, dass sie keine konzession benötigte da diese vom verein (ÖTK) zur verfügung gestellt oder mitgepachtet, wurde. nach 6 jahren im (gast)gewerbe konnte sie dann nach einem wifikurs zur prüfung antreten. aber als hüttenwirtin war eine konzession nicht nötig. der jetzige pächter hat auch kein konz.
                      na vielleicht hat sich was geändert.

                      jetzt brauch ma ane.
                      ...nein brauchst Du nicht. Eine Schutzhütte ist nachwievor ein "freies Gewerbe"..

                      Auszug aus der Gewerbeordnung....

                      7. ANDERE FREIE GASTGEWERBE

                      Die Beherbergung von Gästen, die Verabreichung von Speisen jeder Art und der Verkauf von warmen und angerichteten kalten Speisen, der Ausschank von alkoholischen Getränken und der Verkauf dieser Getränke in unverschlossenen Gefäßen im Rahmen eines einfach ausgestatteten Betriebes, der in einer für den öffentlichen Verkehr nicht oder nur schlecht erschlossenen Gegend gelegen und auf die Bedürfnisse der Bergsteiger und Bergwanderer abgestimmt ist (Schutzhütte).
                      [/B][/B]
                      LG

                      Janky

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                      • #12
                        AW: Neuer Pächter für's Alois-Günther-Haus?

                        einfach ausgestatteten Betriebes, der in einer für den öffentlichen Verkehr nicht oder nur schlecht erschlossenen Gegend
                        Das trifft dann auf das AGH wohl nicht zu (Liftanschluss, Zufahrtsstraße ...).
                        --
                        http://vergissmi.net

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                        • #13
                          AW: Neuer Pächter für's Alois-Günther-Haus?

                          Ist ja eigentlich eine Schutzhütte für Auto- und Sesselliftfahrer.
                          Vielleicht will der Pächter nicht mehr, weil sein Lieblingsparkplatz zu oft verstellt ist.

                          g&#252;nther haus 2012.jpg

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                          • #14
                            AW: Neuer Pächter für's Alois-Günther-Haus?

                            Lt. Info aus Insider Kreisen, soll der aktuelle Pächter es selbst aus dem I-Net erfahren
                            haben, das ab Sommer ein neuer Pächter gesucht wird. Echt seltsam, eine nicht
                            nachvollziehbare Hütten Politik des ÖAV - Sektion Edelweiss.
                            Da ich doch sehr oft Gast bin, nehme ich mir doch das Recht, und sage, das ein echt toll
                            Motiviertes Team die letzten 5 Jahre am Werk ist. In der Hoffnung, das es doch eine
                            faire Lösung für ALLE geben wird...
                            Zuletzt geändert von powerfritz; 20.01.2013, 17:52.

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                            • #15
                              AW: Neuer Pächter für's Alois-Günther-Haus?

                              Zitat von janky Beitrag anzeigen
                              ...nein brauchst Du nicht.
                              oja, weil jetzt hamma ka so a hüttn mehr.

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