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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wo führt das wieder hin

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  • Guru
    antwortet
    AW: Wo führt das wieder hin

    Zitat von karl steinscheisser Beitrag anzeigen
    sicher, da entsteht ja gleich eine neuer Industriezweig, analog zu Hundeschulen => Bienenschulen.

    Stelle ich mir lustig vor, wenn er mit jeder einzelnen Biene Unterordnung trainieren muss: "Biene, hiiiieeer"
    Und nur mit Leine und Stechkorb .

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  • webrch
    antwortet
    AW: Wo führt das wieder hin

    Auf dem Foto ist ersichtlich, dass die Bienenstöcke unmittelbar neben einem Feldweg stehen. Und soweit ich das jetzt verfolgt habe, glaube ich nicht, dass der Jogger ernsthaft vor hat vor Gericht zu gehen. Er will einfach haben, dass der Bauer die Bienenstöcke einfach ein paar Meter weit weg stellt.

    Ich will keinen der beiden verurteilen, denn ich kenne die Hintergründe nicht. Doch für mich ist das wieder ein super Beispiel dafür, dass wir viele Probleme nicht hätten, wenn die Leute versuchen würden aufeinander mehr Rücksicht zu nehmen und ein wenig aufeinander zugehen.

    Durch's reden kemman Leut zsamm ...

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  • karl steinscheisser
    antwortet
    AW: Wo führt das wieder hin

    Zitat von chris8409 Beitrag anzeigen
    ... Stimmen wir dafür dass der Imker jede einzelne "seiner" Bienen 24h beaufsichtigen muss, sonst kommt die Fürsorge.
    sicher, da entsteht ja gleich eine neuer Industriezweig, analog zu Hundeschulen => Bienenschulen.

    Stelle ich mir lustig vor, wenn er mit jeder einzelnen Biene Unterordnung trainieren muss: "Biene, hiiiieeer"

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  • Michael P.
    antwortet
    AW: Wo führt das wieder hin

    Zitat von chris8409 Beitrag anzeigen
    Leider schon schlimmer als bei den Amerikanern...
    Aufsichtspflicht für Bienen... Hahahaha, wie dämlich isn dass?
    Stimmen wir dafür dass der Imker jede einzelne "seiner" Bienen 24h beaufsichtigen muss, sonst kommt die Fürsorge.
    Jedenfalls muss der Kläger a ganzer Schlaumi sein weil Hausverstand hat der keinen

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  • chris8409
    antwortet
    AW: Wo führt das wieder hin

    Zitat von Michael P. Beitrag anzeigen
    Die Leute werden ja immer dämlicher! Fast schon zustände wie bei den Amerikanern alles und jeden verklagen frechheit....
    Leider schon schlimmer als bei den Amerikanern...
    Aufsichtspflicht für Bienen... Hahahaha, wie dämlich isn dass?
    Stimmen wir dafür dass der Imker jede einzelne "seiner" Bienen 24h beaufsichtigen muss, sonst kommt die Fürsorge.

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Wo führt das wieder hin

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Eh klar - die Anwälte verdienen ja auch gut daran - egal wie das ausgeht.
    Naja, dazu ist der Streitwert zu klein. Soweit ich gesehen haben € 630 s.A., damit wirst nicht reich. Auch wenn es als Schmerzengeld für (geschätzte) zwei Tage leichte Schmerzen natürlich überhöht ist. Und nicht zuletzt hat er den Eigentümer des Grundstückes geklagt (bzw diesem ein Aufforderungsschreiben geschickt), und nicht dem Eigentümer der Bienenstöcke...

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  • tch
    antwortet
    AW: Wo führt das wieder hin

    Zitat von feiN Beitrag anzeigen
    Der Jogger dürfte auf seiner Runde nicht nur durch einen Bienenstich gepeinigt worden sein, vermutlich ist er auch wo angrennt ...
    Aber gut er versuchts halt, es ist ja jedermanns Recht sich lächerlich zu machen.

    Andererseits so abstrus kann die Angelegenheit gar nicht sein, dass sich nicht ein williger Unterstützer also ein Anwalt finden würde. Dass derartiges vor Gericht landen könnte, Kabarett ist ein Dreck dagegen. Hausverstand scheint keine juristische Kategorie zu sein.

    Der Hausverstand vom Imker dürfte auch nicht der beste sein....
    Kein normaler Imker stellt seine Bienenstöcke nahe an Wege- inzwischen dürfte der Schlaummeier den Aufstellungsort gewechselt haben.

    Kann auch sein das die Bienen durch die Inhaltsstoffe von Maisbeize aggresiv werden bevor sie verenden.... derzeit in Fachkreisen ein Thema.
    Wie am Photo deutlich sichtbar ist der Kukurzacker nicht weit entfernt- Absicht vom Imker????

    tch
    Zuletzt geändert von tch; 16.08.2012, 23:34.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wo führt das wieder hin

    Zitat von feiN Beitrag anzeigen
    Andererseits so abstrus kann die Angelegenheit gar nicht sein, dass sich nicht ein williger Unterstützer also ein Anwalt finden würde.
    Eh klar - die Anwälte verdienen ja auch gut daran - egal wie das ausgeht.

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  • feiN
    antwortet
    AW: Wo führt das wieder hin

    Der Jogger dürfte auf seiner Runde nicht nur durch einen Bienenstich gepeinigt worden sein, vermutlich ist er auch wo angrennt ...
    Aber gut er versuchts halt, es ist ja jedermanns Recht sich lächerlich zu machen.

    Andererseits so abstrus kann die Angelegenheit gar nicht sein, dass sich nicht ein williger Unterstützer also ein Anwalt finden würde. Dass derartiges vor Gericht landen könnte, Kabarett ist ein Dreck dagegen. Hausverstand scheint keine juristische Kategorie zu sein.

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  • Egon
    antwortet
    AW: Wo führt das wieder hin

    Ich bin überhaupt der Meinung dass wir in Österreich künftig keine Biene zu Bestäubung unsere Bäume / Blumen benötigen )))

    Diese Aufgabe sollten solche Rechtsanwälte und ihre Klienten übernehmen - denn die Wissen anscheinend nicht welche wichtige Aufgabe unsere Biene haben

    Frage 1
    Was geschieht wenn wir keine Biene mehr haben ?
    Frage 2
    Was geschieht wenn keine Jogger mehr auf Privatbesitz herumlaufen ?

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  • -Chemicus-
    antwortet
    AW: Wo führt das wieder hin

    Naja, so war das nicht, das da mitten in der Pampa plötzlich Bienenstöcke stehen, laut Radio Oberösterreich haben Schilder vor den Bienen gewarnt !

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  • snowfox
    antwortet
    AW: Wo führt das wieder hin

    Ich bin dafür, daß das jahrelang ausgestritten wird, damit die Kosten schön steigen,
    ungeachtet von Hausverstand und Volksmeinung (97%...)

    Der Landwirt ging schlau an die Öffentlichkeit, die lieben, nun allseits bekannten Herren
    Jogger und Rechtsanwalt (samt Kanzlei) sind schon heute die Blamierten, nur sie glaubens noch nicht..
    lg s.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wo führt das wieder hin

    So ganz von der Hand zu weisen und per se lächerlich sind derartige Haftungsfragen sicher nicht.

    Wenn jemand Bienenstöcke in der Pampa aufstellt und irgendein Zufallspassant gepiekst wird, sollte es keinen Richter geben, der dafür Schadensersatz zuspricht.

    Stellt jemand hingegen seine Bienenstöcke z.B unmittelbar neben dem Spielplatz eines Kindergartens auf, sieht das schon ganz anders aus.

    Dazwischen gibts genug andere Varianten, wo das nicht ganz so klar auf der Hand liegt. Und da ist es grundsätzlich gut, wenn es einen Anspruch auf eine richterliche Abklärung gibt. Leute, die "auf Luft" klagen, kriegen sowieso eine saftige Rechnung präsentiert

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  • waldrauschen
    antwortet
    AW: Wo führt das wieder hin

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    Für Schäden durch Tiere gibt es einen eigenen Paragraph im ABGB, § 1320: Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, daß er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte.

    Wir haben hier also sogar eine Beweislastumkehr, wonach der Halter die ordentliche Verwahrung beweisen muss. Bei Bienen gibt es eine solche aber nicht, die dürfen (müssen) frei herumfliegen (dafür spricht zB auch § 384, der dem Eigentümer eines Bieneschwarms das Recht gibt, diesen auch auf fremdem Grund zu verfolgen.)

    Also, relativ große Unterschiede zwischen Bienen und Hunden ...
    Servus Ingmar,

    Danke für die Antwort!
    So "vernünftig" wie du sehen, dass ja offensichtlich nicht alle Juristen.

    Zitat aus dem oben verlinkten Artikel:

    Kerschner: „Jogger nicht ganz chancenlos“

    Er schätze die Chancen nicht allzugroß ein, sagte Rechtsexperte Ferdinand Kerschner im ORF-Interview. Aber ganz chancenlos sei die Klage für den Jogger nicht. „Es gibt nämlich im AGBG eine so genannte Tierhalter-Haftung und dafür ist nicht vorausgesetzt, dass der Gestochene ein Verschulden positiv nachweist, sondern dass sich der Halter entlasten muss, dass ihn keine Verletzung der objektiv gebotenen Sorgfalt trifft“, so der Jurist. Der Landwirt müsse nachweisen, dass er die Aufsichtspflicht bezüglich der Bienen nicht verletzt habe.

    Aufsichtspflicht bei Bienen?

    Ob und wie weit solche Sorgfaltspflichten bei Bienen bestehen, müsse ein sachverständiger Imkermeister klären. Angebrachte Warnschilder würden jedenfalls nicht zur Gänze entlasten. Es liege möglicherweise ein Handeln auf eigene Gefahr vor, dieses schließe jedoch die Haftung nicht zur Gänze aus, so Kerschner.


    Grüße,
    Plessberger

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  • -Chemicus-
    antwortet
    AW: Wo führt das wieder hin

    Ach das wird hoffentlich nichts, das ist doch einfach nur lächerlich...

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