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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wanderer vs. Almen vs. Kühe vs. Hund

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neue Beiträge

  • climby
    antwortet
    Es gibt zu diesem Thema einen neuen Urteilsspruch des OLG Innsbruck, das den in der Erstinstanz festgelegten Schadensersatz für den Tod einer Einheimischen mit Hund in Höhe von 80.000,- € zurückweist.

    Hier ein Link dazu, gibt sicher noch mehrere: https://www.schwaebische.de/panorama...zahlen-2240626

    Viele Liebe Grüße von Climby

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  • kletterclaudia
    antwortet
    Hallo zusammen,

    ich sehe das genauso. Wenn der Hund sich ruhig verhält und an der Leine geführt wird kann und darf das kein Problem sein! So weit kommt es noch, dass man sich das noch verbieten lassen muss..

    Claudia
    Zuletzt geändert von waldrauschen; 05.03.2021, 23:24. Grund: Korrektur Umlaute

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  • helwin
    antwortet
    Zitat von Helfried56 Beitrag anzeigen

    Also, die Alpen brauchen ein neues Schild: "SACKGASSE FÜR HUNDE".
    Danke, herrlich! Könnte vielleicht ein Softwarekundiger im Forum so ein Schild entwerfen und an die Legislative weiterleiten

    Alternativ vielleicht für Fußgänger im jagdlichen Sperrgebiet... weil das ist ja auch immer erst im letzten Moment angekündigt...

    LG Helwin

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  • Helfried56
    antwortet
    es geht nicht um das Hundeverbot selber, bitte lies den ersten Satz nochmals durch, es geht darum wo dieses Hundeverbot angekündigt ist!
    Also, die Alpen brauchen ein neues Schild: "SACKGASSE FÜR HUNDE".

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  • alex.m
    antwortet
    Ich würde dieses Verbotsschild schlicht und einfach ignorieren, die Almbauern glauben offensichtlich (nach einigen Runden Zirbenschnaps) sich damit rechtlich absichern zu können. Das ist natürlich ein Irrglaube da die rechtliche Grundlage fehlt.

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  • ksghini
    antwortet
    Werter pablito, es geht nicht um das Hundeverbot selber, bitte lies den ersten Satz nochmals durch, es geht darum wo dieses Hundeverbot angekündigt ist!
    Stell dir vor am Parkplatz steht Hütte-X ist geöffnet, wenn du dann fast an der Hütte-X angekommen bist, findest du ein Schild das heute doch geschlossen ist

    Mein Posting soll auch andere Wanderer vor der unnützen Anfahrt Informieren, wenn sie doch mit dem Hund auf diese Alm wollen und nirgends vorab eine Info haben.
    Zu deinem letzten Satz: Schau dir mal die Parkplätze an, da liegen nicht nur Hundstrümmerl herum, sondern auch menschliche Ausscheidungen und jede Menge WC-Papier und Taschentücher

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  • pablito
    antwortet
    ksghini: gut dass du deinen Ärger hier ablässt, denn in diesem Forum findest du genau die Verantwortlichen, die für die irreführenden Infotafeln zuständig sind, bzw. diese Personen, die das ändern können!
    Die Anzahl der Hunde, die man heut zu Tage am Berg antrifft, hat in den letzten Jahren um ein Vielfaches zugenommen und man kann schon von Glück reden, wenn man einen M2 findet, wo kein Hundstrümmerl liegt, wenn man mal wo rasten will!
    Zuletzt geändert von pablito; 18.10.2019, 08:35.

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  • ksghini
    antwortet
    Nun gibt es auch im Bereich der Sonnschienalm bis hinüber zur Neuwaldalm ein Hundeverbot!
    Egal wie man zu diesem Hundeverbot auf Almen steht (ich persönlich verstehe es), so ist die örtliche Ankündigung dieses Hundeverbotes im Bereich der Sonnschienalm eine "Sauerei"
    Zuerst darf man in Tragöß € 4,00 Parkgebühr bezahlen um das Auto in der Jassing abzustellen. Dann etwas mehr als eine Stunde über die Russenstraße in Richtung Sonnschienalm gehen um beim Sonnschientörl zu erfahren, das für mich und meinen Hund hier das Ende der Wanderung ist
    Noch schlimmer ist es wenn man von der Jassing über die Neuwaldalm zur Kulmalm geht, hier steht sogar noch ein Schild wie man sich mit Hund richtig verhält, also geht man weiter am Dr. Kotek-Steig in Richtung Sonnschienalm bis man zur Weggabelung Androthalm kommt, hier die nächste Überraschung!
    Am linken Baum ein Schild mit der korrekten Verhaltensweise und am rechten Baum ein Hundeverbotsschild, also nach ca. 3 Stunden ist hier das Ende der Wanderung mit Hund!
    Ich wollte der ganzen Sache näher auf den Grund gehen und wurde vom Tourismusverband, Gemeinde, Grundstückeigentümer und Hüttenpächter im Kreis geschickt, jeder sucht den "schwarzen Peter beim Anderen". Der ÖAV antwortet auf Anfrage gar nicht, obwohl am Beginn der Russenstraße ein Schild der Sektion Voisthaler hängt, dass der Hund an der Leine geführt werden muss.
    von den Verantwortlichen in Tragöß, ich habe gerade ein Loch in meine Papierkarte dieser Gegend gebrannt, bei der digitalen fehlt mir noch die Lösung diese Gegend auszublenden.
    Ich werde auf meiner Homepage die weitere Entwicklung dokumentieren.

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  • manfred1110
    antwortet
    Hier die neue Verordnung:


    Verhaltensregeln.jpg



    Jetzt brauchen die armen Viecherl nimmer in die Stadt flüchten.

    stadtkuh.jpg


    L.G. Manfred

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  • Mittagstein
    antwortet
    Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
    Wer sich in den Straßenverkehr begibt muss sich an die Verkehrsregeln halten.
    Und Tierhalter- gibt es für die auch Regeln an die sie sich halten müssen?

    Die Sache hat - wie immer - zwei Seiten.
    So sehr das Urteil auf den ersten Blick realitätsfremd klingt (kleine Zwischenbemerkung: der Bauer wurde nicht "bestraft", sondern zu Schadenersatz verurteilt, was etwas anderes ist; Schadenersatz kann durch Haftpflichtversicherungen abgedeckt werden, eine Strafe nicht), so folgt es doch einer bestimmten Logik.

    Zu vergleichen ist das Ganze mit dem Halten von Hunden: wird ein Hund nicht ausreichend verwahrt, so besteht weitgehend Konsens darüber dass der Halter verantwortlich ist wenn dadurch jemand zu Schaden kommt. Nun sind Kühe zwar nicht so aggressiv oder gar bissig wie manche Hunde, durch deren schiere Größe/Masse sind sie jedoch ebenfalls potenziell gefährlich. (Und diese Gefährlichkeit erhöht sich noch dadurch dass Rinder üblicherweise nicht einzeln, sondern in Herden auftreten.)
    Also durchaus mit der Situation der Pflichten und Risiken durch Hundehaltung vergleichbar - es besteht in diesem Zusammenhang ja kein prinzipieller Unterschied zwischen Rind und Hund.

    Und es ist ja keineswegs so dass der Vorfall ein unvorhersehbares Ereignis darstellte: es gab in der Vergangenheit mehrere tragische Vorfälle wo Landwirte/innen selber durch Rinder schwer verletzt wurden oder sogar zu Tode gekommen sind! Es war also nur eine Frage der Zeit bis es zu einem solchen Fall samt Urteil gekommen ist.

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  • Turmfalke1
    antwortet
    Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hat es schon Auswirkungen, weil es ja dann immer wieder als Beispiel herangenommen wird für ähnlich gelagerte Fälle. Hoffen wir nicht, das es in eine Schwarz-Weiß-Sicht übergeht, wo entweder nur Tiere oder nur Touristen die Almen bevölkern dürfen. Und auch Kompromisse sehen vielleicht dann komisch aus, wenn nur mehr freiwillig erlaubte, und von Tourismusverbänden finanzierte Absicherungen das begehen von Wegen erlauben.

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    War nichts anderes zu erwarten. DeRegulierung wird es mit der Politik nicht spielen. Statt das ganze liberaler zu gestalten kommt halt ein weiteres Gesetz. Ich muss da immer an das Ölflecktheorem denken.

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  • Firngleiter
    antwortet
    Klassischer Fall von Anlassgesetzgebung:

    https://orf.at/stories/3114741/

    Ein Gericht hat nicht rechtskräftig aufgrund der derzeitigen Rechtslage entschieden. Weil das offensichtlich anderen Vollzugsorganen nicht passt zaubert man Maßnahmen aus dem Hut, die der Gesetzgeber umsetzen soll. Vielleicht trifft der OGH in dieser Sache eine Entscheidung die anders aussieht; das Ende des Verfahrens abzuwarten gebietet der Anstand.
    Im Übrigen ist jede weitere Regulierung geeignet die zu Recht eingeforderte Eigenverantwortung zurück zu drängen. Seit 2017 haben wir ein Ministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz.
    Nach dem heftig debattierten Schadenersatzurteil wegen einer tödlichen Kuhattacke in Tirol hat die Bundesregierung am Montag den „Aktionsplan für sichere Almen“ vorgelegt. Unter anderem sollen eine – noch nicht ausformul...

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  • charly2107
    antwortet
    Eigenverantwortung ist sicher das Zauberwort! Daran halte ich mich und werde mich auch zukünftig nicht von Weg, Wald und Wiese aussperren lassen, egal ob jagdliche, bäuerliche oder sonstige Interessen dahinter stehen!

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  • Exilfranke
    antwortet
    Wozu braucht man dann noch Urteilsbegründungen, wenn es eh so ausgelegt wird, wie es einem am besten passt?

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