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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Ratgeber Klettern und Recht

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  • Ratgeber Klettern und Recht

    Eine interessante Bucherscheinung, die vielleicht viele hier interessieren wird:

    Auckenthaler/Hofer
    Klettern und Recht

    Klettern ist ein boomender Sport, bleibt jedoch eine Risikosportart.
    Dieser Ratgeber zeigt auf:
    - Worauf bei Errichtung, Erhaltung und Sanierung von Kletterrouten, -gärten und -steigen zu achten ist.
    - Mit welchen rechtlichen Problemen Veranstalter/Betreiber als auch Kletterer konfrontiert werden können.
    - Mit welchen Folgen man bei einem Kletterunfall möglicherweise zu rechnen hat.
    - Welche Haftung Sicherungspartner, Bergführer, Kletterlehrer, Veranstalter und Hallenbetreiber trifft.
    Zusätzlich umfangreiches Serviceangebot:
    - Klettergebote des Alpenvereins
    - ausgewählte Gerichtsentscheidungen zum Thema Klettern
    - Checkliste für Unfälle
    - Musterbestimmungen für Hallenbenutzung und Hallenregeln
    - Glossar mit wichtigen Kletterbegriffen


    MANZ. 2009. 138 Seiten. Br. EUR 18,80
    ISBN 978-3-214-00435-4


    Für die Nörgler:

    Ich kenne weder die Autoren, noch bin ich Buchhändler, bin einfach nur am Thema interessiert!
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von gekko; 24.06.2009, 17:11.
    STOP WORKING - GO CLIMBING !

  • #2
    AW: Ratgeber Klettern und Recht

    Sehr interessant - danke!
    Gibts des wo online zu bestellen?

    Edit: Amazon hats eh, aber nur zum Vorbestellen. Ist das wirklich noch nicht erschienen?
    Ich glaub ich schau mal beim Manz vorbei ...
    Zuletzt geändert von pingus; 25.06.2009, 09:08.

    Kommentar


    • #3
      AW: Ratgeber Klettern und Recht

      Also, das Büchl aus der Reihe "recht.verständlich"
      ist vor ein paar Tagen bei mir eingetroffen!

      Nach einer ersten oberflächlichen Lektüre ist mir
      Folgendes aufgefallen bzw. neu für mich:

      Die Autoren: Tiroler, was sonst
      - Entsprechend durchgängig tyroliensisch gefärbte Sicht bzw.
      setzen die Autoren Gegebenheiten voraus wie sie nur in Tirol anzutreffen sind
      weil die Lobby in Tirol dem Rest von Österreich Jahre voraus ist ...

      Neu für mich ist, dass hinter Mike Gabls http://www.climbers-paradise.com/ mehr steht als eine Tourismusseite, nämlich ein Versuch einer generalstabsmäßigen Erfassung, Planung und koordinierten Umsetzung von Sicherheitsstandards.

      Sehr interessant für mich die Begriffsfestlegungen zu "Kletterroute",
      "Klettergebiet" und errichteter/gewachsener "Klettergarten" bzw. "Kletterbereich" sowie der Hinweis,
      dass durch eine Sanierung aus einem gewachsenen Klettergebiet ein Klettergarten werden kann der im Sinn des §1319a ABGB als Weg gilt was die Zustimmung des Eigentümers sowie behördliche Bewilligungen notwendig macht (machen kann?).

      Unfälle durch Sicherungsfehler die es bis ins Gericht geschafft haben: doch ziemlich viele Fallbeispiele für so ein dünnes Büchl ...
      Ich sehe mich dadurch in meiner subjektiven Wahrnehmung bestärkt, dass der Großteil der Kletterer nicht richtig sichert.
      Zuletzt geändert von pingus; 16.07.2009, 14:37.

      Kommentar


      • #4
        AW: Ratgeber Klettern und Recht

        Zitat von pingus Beitrag anzeigen
        Sehr interessant für mich die Begriffsfestlegungen zu "Kletterroute",
        "Klettergebiet" und errichteter/gewachsener "Klettergarten" bzw. "Kletterbereich" sowie der Hinweis,
        dass durch eine Sanierung aus einem gewachsenen Klettergebiet ein Klettergarten werden kann der im Sinn des §1319a ABGB als Weg gilt was die Zustimmung des Eigentümers sowie behördliche Bewilligungen notwendig macht (machen kann?).

        hmmm, hab das buch nicht.
        hab andere: zeinhofer (bergsport u forstgesetz) und hinteregger (trendsportarten und wegefreiheit).

        die beiden haben die o.a. begriffe sehr nett umschifft, bzw haben eine definition aus erkllärlichengründen im dunkeln gelassen.

        nundenn: sind die begriffsbestimmungen im neuen buch aus der judikatur oder von den autoren (mir net wirklich bekannt)?


        am rande: hab anno 2003 meine diplomarbeit über wegehalterhaftung und bergsport geschrieben; zur diss isses net kommen, weil a) zeinhofer schneller war, b) ich einen bessern job als unentgeltlich tippseln gefunden hab *gg*
        mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

        bürstelt wird nur flüssiges

        Kommentar


        • #5
          AW: Ratgeber Klettern und Recht

          Zitat von pivo Beitrag anzeigen
          hmmm, hab das buch nicht.
          hab andere: zeinhofer (bergsport u forstgesetz) und hinteregger (trendsportarten und wegefreiheit).

          die beiden haben die o.a. begriffe sehr nett umschifft, bzw haben eine definition aus erkllärlichengründen im dunkeln gelassen.

          nundenn: sind die begriffsbestimmungen im neuen buch aus der judikatur oder von den autoren (mir net wirklich bekannt)?
          Hab so eine wage Erinnerung an die Beiden (Imst/Innsbruck, kanns sein?),
          die kennen sich schon mit dem Klettern aus ...
          die Definitionen scheinen jedenfalls von ihnen zu sein, der einzige Bezug den ich
          für "Klettergarten" finde ist der auf Karlheinz Gidl aus "Klettern, Abendteuer und
          Bergsport", Seminar des AV für Richter und Staatsanwälte 1996, Seite 75ff. wo
          die zufällige Aneinanderreihung von Routen durch unterschiedliche Personen
          ohne Bewerbung und ohne Betreiber als "Kletterbereiche" bezeichnet werden.
          Leider ist diese Quelle schon mehr als 10 Jahre alt ...

          Wahrscheinlich ist eine Argumentation auf Basis der im Buch kurz umrissenen Festlegungen aber ohnehin nur in Tirol möglich ...

          Monika Hinteregger wird im übrigen im Zshg. mit Klettergärten & Klettersteigen mehrfach zitiert, Zeinhofer gar nicht.

          Literaturverzeichnis gibts auch keines, is ja auch ein Büchl für Dummies.

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