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Ratgeber Klettern und Recht

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  • Ratgeber Klettern und Recht

    Eine interessante Bucherscheinung, die vielleicht viele hier interessieren wird:

    Auckenthaler/Hofer
    Klettern und Recht

    Klettern ist ein boomender Sport, bleibt jedoch eine Risikosportart.
    Dieser Ratgeber zeigt auf:
    - Worauf bei Errichtung, Erhaltung und Sanierung von Kletterrouten, -gärten und -steigen zu achten ist.
    - Mit welchen rechtlichen Problemen Veranstalter/Betreiber als auch Kletterer konfrontiert werden können.
    - Mit welchen Folgen man bei einem Kletterunfall möglicherweise zu rechnen hat.
    - Welche Haftung Sicherungspartner, Bergführer, Kletterlehrer, Veranstalter und Hallenbetreiber trifft.
    Zusätzlich umfangreiches Serviceangebot:
    - Klettergebote des Alpenvereins
    - ausgewählte Gerichtsentscheidungen zum Thema Klettern
    - Checkliste für Unfälle
    - Musterbestimmungen für Hallenbenutzung und Hallenregeln
    - Glossar mit wichtigen Kletterbegriffen


    MANZ. 2009. 138 Seiten. Br. EUR 18,80
    ISBN 978-3-214-00435-4


    Für die Nörgler:

    Ich kenne weder die Autoren, noch bin ich Buchhändler, bin einfach nur am Thema interessiert!
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von gekko; 24.06.2009, 17:11.
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  • #2
    AW: Ratgeber Klettern und Recht

    Sehr interessant - danke!
    Gibts des wo online zu bestellen?

    Edit: Amazon hats eh, aber nur zum Vorbestellen. Ist das wirklich noch nicht erschienen?
    Ich glaub ich schau mal beim Manz vorbei ...
    Zuletzt geändert von pingus; 25.06.2009, 09:08.

    Kommentar


    • #3
      AW: Ratgeber Klettern und Recht

      Also, das Büchl aus der Reihe "recht.verständlich"
      ist vor ein paar Tagen bei mir eingetroffen!

      Nach einer ersten oberflächlichen Lektüre ist mir
      Folgendes aufgefallen bzw. neu für mich:

      Die Autoren: Tiroler, was sonst
      - Entsprechend durchgängig tyroliensisch gefärbte Sicht bzw.
      setzen die Autoren Gegebenheiten voraus wie sie nur in Tirol anzutreffen sind
      weil die Lobby in Tirol dem Rest von Österreich Jahre voraus ist ...

      Neu für mich ist, dass hinter Mike Gabls http://www.climbers-paradise.com/ mehr steht als eine Tourismusseite, nämlich ein Versuch einer generalstabsmäßigen Erfassung, Planung und koordinierten Umsetzung von Sicherheitsstandards.

      Sehr interessant für mich die Begriffsfestlegungen zu "Kletterroute",
      "Klettergebiet" und errichteter/gewachsener "Klettergarten" bzw. "Kletterbereich" sowie der Hinweis,
      dass durch eine Sanierung aus einem gewachsenen Klettergebiet ein Klettergarten werden kann der im Sinn des §1319a ABGB als Weg gilt was die Zustimmung des Eigentümers sowie behördliche Bewilligungen notwendig macht (machen kann?).

      Unfälle durch Sicherungsfehler die es bis ins Gericht geschafft haben: doch ziemlich viele Fallbeispiele für so ein dünnes Büchl ...
      Ich sehe mich dadurch in meiner subjektiven Wahrnehmung bestärkt, dass der Großteil der Kletterer nicht richtig sichert.
      Zuletzt geändert von pingus; 16.07.2009, 14:37.

      Kommentar


      • #4
        AW: Ratgeber Klettern und Recht

        Zitat von pingus Beitrag anzeigen
        Sehr interessant für mich die Begriffsfestlegungen zu "Kletterroute",
        "Klettergebiet" und errichteter/gewachsener "Klettergarten" bzw. "Kletterbereich" sowie der Hinweis,
        dass durch eine Sanierung aus einem gewachsenen Klettergebiet ein Klettergarten werden kann der im Sinn des §1319a ABGB als Weg gilt was die Zustimmung des Eigentümers sowie behördliche Bewilligungen notwendig macht (machen kann?).

        hmmm, hab das buch nicht.
        hab andere: zeinhofer (bergsport u forstgesetz) und hinteregger (trendsportarten und wegefreiheit).

        die beiden haben die o.a. begriffe sehr nett umschifft, bzw haben eine definition aus erkllärlichengründen im dunkeln gelassen.

        nundenn: sind die begriffsbestimmungen im neuen buch aus der judikatur oder von den autoren (mir net wirklich bekannt)?


        am rande: hab anno 2003 meine diplomarbeit über wegehalterhaftung und bergsport geschrieben; zur diss isses net kommen, weil a) zeinhofer schneller war, b) ich einen bessern job als unentgeltlich tippseln gefunden hab *gg*
        mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

        bürstelt wird nur flüssiges

        Kommentar


        • #5
          AW: Ratgeber Klettern und Recht

          Zitat von pivo Beitrag anzeigen
          hmmm, hab das buch nicht.
          hab andere: zeinhofer (bergsport u forstgesetz) und hinteregger (trendsportarten und wegefreiheit).

          die beiden haben die o.a. begriffe sehr nett umschifft, bzw haben eine definition aus erkllärlichengründen im dunkeln gelassen.

          nundenn: sind die begriffsbestimmungen im neuen buch aus der judikatur oder von den autoren (mir net wirklich bekannt)?
          Hab so eine wage Erinnerung an die Beiden (Imst/Innsbruck, kanns sein?),
          die kennen sich schon mit dem Klettern aus ...
          die Definitionen scheinen jedenfalls von ihnen zu sein, der einzige Bezug den ich
          für "Klettergarten" finde ist der auf Karlheinz Gidl aus "Klettern, Abendteuer und
          Bergsport", Seminar des AV für Richter und Staatsanwälte 1996, Seite 75ff. wo
          die zufällige Aneinanderreihung von Routen durch unterschiedliche Personen
          ohne Bewerbung und ohne Betreiber als "Kletterbereiche" bezeichnet werden.
          Leider ist diese Quelle schon mehr als 10 Jahre alt ...

          Wahrscheinlich ist eine Argumentation auf Basis der im Buch kurz umrissenen Festlegungen aber ohnehin nur in Tirol möglich ...

          Monika Hinteregger wird im übrigen im Zshg. mit Klettergärten & Klettersteigen mehrfach zitiert, Zeinhofer gar nicht.

          Literaturverzeichnis gibts auch keines, is ja auch ein Büchl für Dummies.

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