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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Fahrradtransport bei der ÖBB

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  • Fahrradtransport bei der ÖBB

    Bin heute in der Kleinen Zeitung auf diesen Artikel gestossen.
    Möchte euch auf eine Problematik von Fahrradtransporten bei der ÖBB hinweisen. Rechtlich gesehen ist diese Vorgehensweise der ÖBB gedeckt, also bei teuren Rädern eine Zusatzversicherung abschließen!

    rrrrrrrrr.jpg
    Zuletzt geändert von Spirit; 17.09.2007, 08:46.

  • #2
    AW: Fahrradtransport bei der ÖBB

    also wenn man sieht WIE die ÖBB fahrräder vom wagon auf den bahnsteig "befördert" (=wirft), dann ist sicher nicht mal der stapelfahrer schuld, denn der kann ja nix wenn ihm plötzlich was von oben in den weg geworfen wird.

    was lernen wird daraus: schöne alte räder verwenden, 15kg lassen sich nicht so leicht werfen
    Zuletzt geändert von a666; 17.09.2007, 10:51.
    servus, andré
    http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

    Kommentar


    • #3
      AW: Fahrradtransport bei der ÖBB

      Allein die 28 EUR für die Fahrradmitnahme sind schon Sauerei genug. Noch dazu darf man nur in manchen Zügen ein Fahrrad mitnehmen, und dort auch nur dann, wenn zufällig genug Platz ist.

      Ich hab mir vor einigen Jahren eine Vorteilskarte gekauft. Im Prospekt stand, dass damit die Fahrradmitnahme nur die Hälfte kostet. Leider war der Prospekt, obwohl neu, schon inhaltlich veraltet. Die ÖBB hatten die Ermäßigung für Vorteilskartenbesitzer klangheimlich gestrichen!

      Ich hab deswegen die ÖBB ÖBB sein lassen und hab mein Fahrrad dafür benutzt, wozu es gemacht wurde... Die Fahrten zu Rax, Schneeberg, Wechsel und Wachau und jeweils zurück waren zwar ein bissl langwierig, aber kostenlos, und ich hab mir die Warterei auf Züge und Anschlusszüge ebenso erspart wie das Gedränge in überfüllten Zügen.

      Seit ich ein Auto habe, vermottet mein Tourenrad, weil man mit dem Auto sowieso überall hinkommt. Für eine nette Rennradtour nehme ich das Rennrad im Kofferraum mit. Mountainbiken interessiert mich wegen der vielen Verbote nicht mehr. Es würde sich aber auch ein MTB im Kofferraum ausgehen.

      Zugute halten kann man der ÖBB, dass die Fahrradmitnahme für Jahreskartenbesitzer der Wiener Linien nunmehr nicht nur in der U-Bahn, sondern auch in der Schnellbahn gratis ist. Ich habe bei der ÖBB angefragt und folgende Antwort erhalten: "Vom Inhaber einer Jahreskarte, die auch oder nur in der Kernzone (Zone 100) gültig ist, kann auf den U-Bahnlinien zu den festgelegten Zeiten und in Nahverkehrszügen der ÖBB (ER, EZ, R, REX, RSB, SB) ganztägig nach Maßgabe des vorhandenen Platzes jeweils ein Fahrrad unentgeltlich mitgenommen werden. Die ÖBB-Regelung gilt auch für Inhaber einer Jahreskarte, die auch oder nur in der Zone 111 gültig ist."

      Das erwähne ich deshalb, weil viele es nicht wissen. Ich wusste es auch nicht - bis es in einem Brief der Wiener Verkehrsbetriebe beiläufig erwähnt wurde. Die ÖBB hatte diese Regelung nie kundgetan, nicht mal auf ihrer Homepage hab ich was darüber gefunden...

      Kommentar


      • #4
        AW: Fahrradtransport bei der ÖBB

        hi,

        zum fahrradtransport mir den öbb:

        - verschicken tät ich ein fahrrad mit den öbb nicht.

        - das fahrrad mitnehmen ist hingegen eine überlegung wert, vor allem (i) in nahverkehrszügen (weil mitnahme in diesen zügen billiger ist), (ii) bei tagesausflügen (da man mit einer tageskarte hin- und zurückfahren kann), (iii) bei größeren entfernungen (zb von west- nach ostösterreich) auch mit dem schnellzug (einheitspreis unabhängig von der entfernung).
        * alles andere ist meiner meinung nach überteuert.
        * nahverkehrszüge findet man in der öbb-online-fahrplanauskunft, wenn man eine verbindung eingibt, dann auf "anfrage ändern", dann "verkehrsmittel" "erweitert" geht und dann alle schnellzüge (EC, IC, ICE, D, EN) wegklickt.
        ein tipp sind auch die erlebniszüge, die ebenfalls als nahverkehrszüge zählen. da gibt's zum beispiel einen, der am sa/so von wien nach bischofshofen übers ennstal und retour fährt. oder REX (regionalexpress)-züge, die auf manchen strecken nicht viel länger brauchen als schnellzüge (zb mürzzuschlag - schladming).

        Kommentar


        • #5
          AW: Fahrradtransport bei der ÖBB

          also in meinen augen eine astreine sache von grober fahrlaessigkeit!
          wuerde auf alle faelle klagen.
          Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

          asti, asti bandar ko bakaro!
          Langsam, langsam fang den Affen!
          Indisches Sprichwort

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          • #6
            AW: Fahrradtransport bei der ÖBB

            beim CZ Bahn wuerde er vielleicht 80 EUR bekommen .... nein so schlimm ist es nicht
            Meine letzten Touren:

            Hochvernagtspitze 3539M und Hinterer Brochkogel 3635M (19. - 23. IX. 2007)
            Banikov 2178M, Westliche Tatra (25. VIII. 2007)
            aus Cervinia nach Zermatt und Rimpfischhorn Westgipfel 4001M (2. - 7. VIII. 2007)
            Fluchtkogel 3500M, Hintere Hintereis Spitze 3486M (24. - 27. VI. 2007)

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            • #7
              AW: Fahrradtransport bei der ÖBB

              Das Fahrrad wird wahrscheinlich nicht mehr mit der nächsten Bahn mitgenommen, sondern von der RailCargo (wird ja im Artikel genannt), das ist im Wesentlichen wie eine normale Spedition.

              Gepäckaufgabe am Bahnnof gibts eigentlch gar nicht mehr, dafür kann man sich die Sachen von Haus zu Haus zustellen lassen (heißt auch so).

              Ich nehm mir mein Rad auch immer direkt mit, wenn ich mit dem Zug fahre, in den Waggons mit eigenen Abteilen waren meine bis jetzt ganz gut aufgehoben und die Schaffner helfen einem beim Verladen, da wurde nichts herumgeschmissen, Nachteil ist das zusätzliche Stück "Gepäck" das schränkt halt ein.
              Grüße
              Bernd

              Kommentar


              • #8
                AW: Fahrradtransport bei der ÖBB

                Zitat von Angsthase Beitrag anzeigen

                Das erwähne ich deshalb, weil viele es nicht wissen. Ich wusste es auch nicht - bis es in einem Brief der Wiener Verkehrsbetriebe beiläufig erwähnt wurde. Die ÖBB hatte diese Regelung nie kundgetan, nicht mal auf ihrer Homepage hab ich was darüber gefunden...
                ohh... gut zu wissen, die Informationspolitik der ÖBB, die ja jetzt aus in etwa 10 Unternehmen besteht (am ehesten wirds die Personenverkehr AG betreffen), ist sicher noch verbesserungswürdig...
                Grüße
                Bernd

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                • #9
                  AW: Fahrradtransport bei der ÖBB

                  leider ist die bahn total zerstört worden , offenbar mit dem ziel gewinnträchtige unternehmensteile auszugliedern= privatisieren = private kassieren den gewinn
                  und nicht gewinnträchtige unternehmensteile der öffentlichkeit zu überlassern, damit diese fleissig weiterzahlen können :-(

                  diese unternehmenspolitik schlägt sich darin nieder, dass kein gepäcktranpsort im zug mehr möglich ist.
                  man muss tage vorher die abholadresse und zustelladresse bekannt geben und dann werden die gepäckstücke mit dem LKW dorthin transportiert.

                  für mich bedeutet das, dass ich zb nie mit der bahn nach franfurt fahren kann, und von dort weiter fliegen, da es unmöglich ist zwei schwere trekkingsäcke bei den umsteigstellen herumzuschleppen und flughafen Frankfurt ist keine geeignete zustelladresse....

                  so schaut das " kundenservice" der bahn aus

                  habe da so meine Erlebnisse gehabt
                  Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

                  asti, asti bandar ko bakaro!
                  Langsam, langsam fang den Affen!
                  Indisches Sprichwort

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