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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

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- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Parkgebühren Riesachsee oder Schladminger „Rechenkünste“

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  • #16
    AW: Parkgebühren Riesachsee oder Schladminger „Rechenkünste“

    Ich will diese unschöne Parkpreisregelung keinesfalls rechtfertigen.
    Offensichtlich versteht der Parkplatzbetreiber unter "Tag" aber nur ein "Tageslicht-Zeitfenster", und nicht 24 Stunden.
    Das 2-Tages-Ticket beinhaltet dann 2 Tageslicht-Zeitfenster plus eine Nacht.
    Wir lernen so die Berechnung des Preises eines Nacht-Tickets:
    Bei einem 2-Tages-Ticket kostet der Nacht-Anteil:
    8 € - (2 x 3 €) = 2 €
    Grüße vom Graddler

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    • #17
      AW: Parkgebühren Riesachsee oder Schladminger „Rechenkünste“

      Der Preis der 2. NACHT ist wiederum variabel!!! 😂
      *harfe*

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      • #18
        AW: Parkgebühren Riesachsee oder Schladminger „Rechenkünste“

        Zitat von Graddler Beitrag anzeigen
        Ich will diese unschöne Parkpreisregelung keinesfalls rechtfertigen.
        Offensichtlich versteht der Parkplatzbetreiber unter "Tag" aber nur ein "Tageslicht-Zeitfenster", und nicht 24 Stunden.
        Das 2-Tages-Ticket beinhaltet dann 2 Tageslicht-Zeitfenster plus eine Nacht.
        Wir lernen so die Berechnung des Preises eines Nacht-Tickets:
        Bei einem 2-Tages-Ticket kostet der Nacht-Anteil:
        8 € - (2 x 3 €) = 2 €
        UND die 3. NACHT ist wieder flexibel. 😂 Oder 8Eur für Tag2 + 8 EUR für Tag3 + 2 NächtigungsEuronen für Tag 2 auf Tag 3 = 18 EUR??? 😂😂😂
        *harfe*

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        • #19
          AW: Parkgebühren Riesachsee oder Schladminger „Rechenkünste“

          Wem gehört dieser Parkplatz überhaupt?

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          • #20
            AW: Parkgebühren Riesachsee oder Schladminger „Rechenkünste“

            Zitat von chfrey Beitrag anzeigen
            Wem gehört dieser Parkplatz überhaupt?
            Anscheinend der Gemeinde, denn laut Homepage hat der Stadtrat der Stadtgemeinde Schladming diese Parkgebühren beschlossen...

            Vielleicht sollte man den letzten Satz auf der Homepage mal ernst nehmen...
            Zitat von www.wildewasser.at
            Für Fragen bezüglich der Parkraumbewirtschaftung oder der Benützungsgebühr des Alpinsteiges steht das Bürgerbüro im Rathaus der Stadtgemeinde (+43 3687 22 508-0 oder [email protected]) zur Verfügung.

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            • #21
              AW: Parkgebühren Riesachsee oder Schladminger „Rechenkünste“

              Aha - war dort jahrelang auf Wanderurlaub mit Familie. 1x gings meist zu den Riesachfällen, aber wir hatten die Schladming Card und blieben auch nur Tagestouristen. Jedenfalls ist die Parkraumbewirtschaftung m.M. für den dortigen Tourismus schon ein Armutszeugnis.

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              • #22
                AW: Parkgebühren Riesachsee oder Schladminger „Rechenkünste“

                Ich kann zu diesem Thema nur eines beipflichten: Campen wird in diesem Areal bedingungslos bestraft (ja, es ist überall deutlich ausgeschildert). Auch mit dem Rad Richtung Preintalerhütte zu fahren ist nicht zu empfehlen. Beides bewirkt saftige Geldstrafen.

                Kommentar


                • #23
                  AW: Parkgebühren Riesachsee oder Schladminger „Rechenkünste“

                  Gefunden bzgl. Parkgebühr (aus dem Jahre 2009):
                  http://binunterwegs.blogspot.co.at/2...er-tauern.html

                  Ich zitiere:
                  Bei herrlichem Sommerwetter erreiche ich den Parkplatz beim Riesachfall und stelle dort für die nächsten drei Tage das Auto ab (die Parkgebühr beträgt € 6,-/Tag bzw. kundenfreundliche € 10,- für drei Tage. Schön, dass hier die Abzockerei noch nicht Einzug gehalten hat).

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Parkgebühren Riesachsee oder Schladminger „Rechenkünste“

                    Zitat von regger Beitrag anzeigen
                    Ich kann zu diesem Thema nur eines beipflichten: Campen wird in diesem Areal bedingungslos bestraft (ja, es ist überall deutlich ausgeschildert). Auch mit dem Rad Richtung Preintalerhütte zu fahren ist nicht zu empfehlen. Beides bewirkt saftige Geldstrafen.
                    Auch über der Baumgrenze? Das müsste in der Steiermark ja gestattet sein.
                    Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Parkgebühren Riesachsee oder Schladminger „Rechenkünste“

                      Zitat von beigl Beitrag anzeigen
                      Auch über der Baumgrenze? Das müsste in der Steiermark ja gestattet sein.
                      Das müsste gestattet sein, sofern nicht explizit verboten.
                      Ob es für Naturschutzgebiete separate Regelungen gibt weiß ich jetzt aber nicht.

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                      • #26
                        AW: Parkgebühren Riesachsee oder Schladminger „Rechenkünste“

                        Zitat von regger Beitrag anzeigen
                        Ob es für Naturschutzgebiete separate Regelungen gibt weiß ich jetzt aber nicht.
                        Die gibt es wohl (§ 5 Abs. 4 NSchG. 1976). Allerdings ist nur ein kleinerer Teil der Schladminger Tauern Naturschutzgebiet. Hätte ja sogar mal Nationalpark werden sollen (bis in die Neunziger?), wurde aber dann still und heimlich entsorgt der Plan.
                        Zuletzt geändert von beigl; 11.08.2017, 13:02.
                        Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

                        Kommentar


                        • #27
                          AW: Parkgebühren Riesachsee oder Schladminger „Rechenkünste“

                          Über das Biwakieren über der Baumgrenze (zelten tu ich meistens nicht, ich schlafe im Freien) mach ich mir echt nirgendwo Gedanken.
                          Das gehört für mich zu den bergsteigerischen Grundrechten.
                          Im Gebiet Sölk oder Donnersbach kann es dir halt ev. passieren, dass ein Wolf nachschaut was da am Boden liegt...

                          LG

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                          • #28
                            AW: Parkgebühren Riesachsee oder Schladminger „Rechenkünste“

                            Zitat von gerhardg Beitrag anzeigen
                            Bei den Talstationen Planai/Hochwurzen gibt es ~1500 kostenlose Parkplätze. Von dort kann man auch mit dem Rad oder Wanderbus (erst ab ca 9 Uhr) weiterfahren
                            Schön, nur löhnt man mit dem Wanderbus auch eine Lawine.
                            Da ist´s g´scheiter, man peckt eben vor Ort die Parkgebühr.
                            Zayataler Schienentaxi Asparn an der Zaya - Mistelbach Interspar
                            - www.landesbahn.at - www.weinvierteldraisine.at

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                            • #29
                              Es gibt nun auch eine Saisonkarte für 25€ welche auf das betreffende Auto ausgestellt wird.

                              Wir blieben drei Nächte. Somit hätte sich dies bereits amortisiert.
                              Außerdem ist es eine Motivation für einen weiteren Besuch der Gegend im Laufe dieser Saison.

                              Ob da Proteste gegen die oben beschriebenen Gebühren etwas gefruchtet haben?
                              Die Saisonkarte wird auf der homepage angeführt. Ein Anruf bei der Stadtgemeinde im vorhinein zur Abklärung hatte dies bestätigt.
                              Allerdings scheint diese Karte nicht allzu beliebt zu sein, denn diese Woche bekamen wir eine mit der Nummer 131. Bei den unzähligen Parkenden dort eigentlich erstaunlich. Denn nicht alle sind Tagesgäste.

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