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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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NATURSCHUTZ RECHT in OÖ Grundlagen, Links, Kontakte

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  • NATURSCHUTZ RECHT in OÖ Grundlagen, Links, Kontakte

    .
    NATURSCHUTZRECHT in OÖ
    grundlagen,links,kontakte,hintergründe, rechtliche lage
    .
    alle rechtsvorschriften als übersicht mit kommentaren und rechtssprechung
    https://www.land-oberoesterreich.gv....eihe_N_WEB.pdf
    gute zusammenfassung eventuel nicht ganz aktuell..
    .
    interaktive karte mit allen schutzgebieten von vogelschutz bis sonstwas (FFH, Natura 2000, usw)
    http://www.doris.at/viewer/(S(hfbueo...=Schutzgebiete
    .
    Artenschutzverordnung OÖ
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ntPreview=True
    .
    generelle Infos der DAS
    http://blog.das.at/die-tuecken-eines-waldbesuches/
    .
    Zuständige Behörde
    Land Oberösterreich, Abteilung Naturschutz, 0732 7720 11883
    sehr nett, kompetent, rechtlich versiert, transparent,
    Zuletzt geändert von Fleisch; 10.07.2017, 16:04.

    but i see direct lines

  • #2
    AW: NATURSCHUTZ RECHT in OÖ Grundlagen, Links, Kontakte

    Gibst so eine Seite auch für die anderen Bundesländer?
    LGr. Pablito

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    • #3
      AW: NATURSCHUTZ RECHT in OÖ Grundlagen, Links, Kontakte

      wird erwähnt:
      Verbotstafeln werden häufig illegal aufgestellt.
      Mit der grünen Tafel wird ein Betretungsverbot ausgesprochen, obwohl (meist) nur ein Betreten abseits von Wegen verboten ist:
      gruen.jpg

      Also darf ich die Forststraße betreten? Und darf sie nicht verlassen?
      Ist die grüne Tafel gültig?
      Weil danach kommt:

      So sieht eine korrekte Hinweistafel für ein befristetes Sperrgebiet aus:
      korrekteTafel.jpg

      ist die grüne jetzt gültig (korrekt) oder nicht?

      Kommentar


      • #4
        AW: NATURSCHUTZ RECHT in OÖ Grundlagen, Links, Kontakte

        Gültig ist eine Tafel, ganz gleich welche Farbe sie hat nur, wenn dezidiert darauf steht von wann bis wann = Tag, Monat & Jahr das Betretungsverbot gilt!
        Die gelbe Tafel ist nicht korrekt, weil kein Datum von "wann bis wann" darauf steht!
        LGr. Pablito

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        • #5
          AW: NATURSCHUTZ RECHT in OÖ Grundlagen, Links, Kontakte

          Auch hier wird ja darauf hingewiesen, dass man lediglich nicht vong Weg abweichen darf. Die Forststraße ist also erlaubt. Dazu kommt noch das, was Pablito geschrieben hat.
          "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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          • #6
            AW: NATURSCHUTZ RECHT in OÖ Grundlagen, Links, Kontakte

            Jagdliche Sperrgebiete müssen in der Regel von der Bezirksverwaltungsbehörde verordnet werden - also wirkliches Wissen um die Gültigkeit erlangt man durch Nachfragen bei der BH - zudem gibt es für jedes Bundesland ein eigenes Jagdgesetz. Was also in NÖ erlaubt ist, kann in OÖ schon wieder verboten sein .

            Auch das Wildschutzgebiet muss von der Bezirksverwaltungsbehörde per Bescheid festgelegt sein. Die Bescheidnummer (Geschäftszahl) sowie die zeitliche Beschränkung (von/bis) müssen auf der Hinweistafel erkennbar sein.

            Forst und Jagd sind in eigenen Landesgesetzen geregelt. Naturschutz natürlich auch. Die Zuständigkeiten sind manchmal überschneidend (z.B. Artenschutz), in der Regel aber im Vorspann der Gesetze (Gültigkeitsbereich) geregelt. Ergänzend zur Artenschutzverordnung in OÖ gelten selbstredend in ganz Österreich die Europäischen Vorgaben der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (Arten- und Lebensraumschutz) sowie der Vogelschutzrichtlinie.

            Wenn man sich noch ein bisserl mehr verunsichern lassen möchte, dann empfehle ich die Umwelthaftungsrichtlinie mit Festlegungen zur Umwelthaftung bei Umweltschäden, vor allem, wenn man in Deutschland unterwegs ist :-). In Österreich sind diese Umweltschäden und die Haftung dafür auf berufliche Tätigkeiten beschränkt (*durchatmenkann*).

            Was z.B. das Klettern im Wald anbelangt, ein kleines "Schmankerl" aus dem Forstrecht: RA1 sagt: Klettern mit Normalhaken ist erlaubt (Benützung des Waldes), Bohrhaken "No" | RA2 sagt: Clean klettern ist erlaubt ohne jegliches verbleibendes Sicherungsmaterial| RA3 sagt: mhm, aber man darf keinen Schaden am Eigentum anrichten (z.B. Baum "stören"), denn dann macht man sich strafbar nach ABGB ... jop, und dann ist alle Klarheit plötzlich wieder "beim Teifi"!

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            • #7
              AW: NATURSCHUTZ RECHT in OÖ Grundlagen, Links, Kontakte

              naja........ich erlaube mir nur auf das Buch "Klettern und Recht" Auckenthaler/Hofer zu verweisen, vor allem was Auslegungen des Forstgesetzes(Bund)betrifft, mehr schreib i nimmer, bevor der Schmarrn wieder zum xten Mal von vorne beginnt
              .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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