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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
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- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

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Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

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  • Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

    Ich finde es ja grundsätzlich sinnvoll, eine Anzahlung bei Hüttenreservierung einzuheben. Aber:
    - 15 Euro Anzahlung p.P. wenn der Lagerplatz eigentlich nur 12 Euro kostet und
    - KEINERLEI Rückerstattung bei rechtzeitiger Stornierung
    finde ich schon happig. Ein Fünfer und einbehalten oder Rückerstattung bei rechtzeitiger Stornierung, von mir aus. Aber das? Würdet ihr das zahlen?
    Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

  • #2
    AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

    Nein, ich nicht, aber ich reserviere idR auch nicht. Es wird aber nicht lange dauern, bis die Lobby der Hüttenwirte über Dich herfällt um Dir zu erklären, warum das OK ist, dass die Kosten und der Verdienstentgang damit sowieso nicht gedeckt sind, und warum das überhaupt selbstverständlich in Ordnung geht. Steht ja schließlich in den AGB. Oder so irgendwie.
    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

    Kommentar


    • #3
      AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

      Ich bin mit einer Vierergruppe unterwegs. Ich mein, das ist ein Sechziger, ich will schon kommen, aber wenn komplett Arschwetter ist kann ich den in den Wind schmeißen auch.
      Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

      Kommentar


      • #4
        AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

        Ich bin auch keine Reservierungsfan, aber wenn man halt mit einer Gruppe unterwegs ist oder sogar eine Tour leitet, bleibt einem halt nichts anderes übrig. Allein oder zu Zweit riskieren wir es bei Meidung von Modehütten/Wochenenden.

        - Das Argument der Wirte ist oft: Wenn Du eine Pauschalreise nach Mallorca buchst, fährst ja auch, selbst wenn es die ganze Zeit regnet
        - Und andererseits: Egal ob allein oder mit Gruppe, ein dreistüdiger Anstieg durch Dauerregen frustriert einfach.

        Ich kann beide Seiten verstehen, fände es aber ganz angebracht, wenn es faire und einheitliche Regeln zu Reservierungsgebühr und Stornobedingungen gäbe. Heute muss ich bei jeder Buchung schauen, wieviel es überhaupt kostet und bis wann ich stornieren müsste und ähnliches.

        In Deinem Fall, wenn die Hütte für Deine Tour notwendig ist, würde ich wohl vorauszahlen, aber ungern.

        Viele Liebe Grüße von climby
        Meine Nachbarn hören Metal, ob sie wollen oder nicht

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        • #5
          AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

          Ich habe noch nie eine Anzahlung auf eine Hüttenübernachtung geleistet, ausser bei Kursen. Und das würde ich auch nur in Ausnahmefällen machen.

          Eventuell die Wahl des Tourengebietes überdenken. Das hört sich für mich nach Riesenandrang und passiv-aggressivem Hüttenwirt an.

          Ob die 60 € gezahlt werden sollten, hängt davon ab, ob für das Ziel alle vier Personen zu hundert Prozent bereit sind das Risiko der 15 € zu tragen. Dich eingeschlossen.

          Für Dritte würde ich an deiner Stelle keinen Cent in Vorleistung gehen. Sonst musst du hinterher bei Schlechtwetter deine Aussenstände für eine nichtabgehaltene Tour eintreiben, eine für alle sehr lästige Situation.

          Wenn sie die Tour wirklich wollen, dann gibt es nur eins: 15 € sofort zahlen alle Vier! Dann ist das Geld gleich weg, und bei Schlechtwetter tut es nicht mehr so weh.

          Kommentar


          • #6
            AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

            Zitat von Rety Beitrag anzeigen
            ...
            Eventuell die Wahl des Tourengebietes überdenken. Das hört sich für mich nach Riesenandrang und passiv-aggressivem Hüttenwirt an.
            ...
            Echt, ist das noch so? Fast alle Hütten, die ich mir in der letzten Zeit zur Planung angeschaut habe oder wo ich dann auch wirklich war, verlangen eine Vorauszahlung. Oder liegt das am Münchner Einzugsgebiet?

            Ach so, ja klar: Jeder soll seine Vorauszahlung selbst leisten. Ob nun bei der Hütte selbst oder zentral über Dich ist egal. Sonst bist zum Schluss ein Inkassobüro (ja außer man kennt die wirklich gut).

            Viele Liebe Grüße von climby
            Meine Nachbarn hören Metal, ob sie wollen oder nicht

            Kommentar


            • #7
              AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

              Wie gesagt nix gegen eine Vorauszahlung, aber die Konditionen scheinen mir übertrieben.
              Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

              Kommentar


              • #8
                AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

                Falls ein Wirt im Ernstfall tatsächlich eine den Nächtigungspreis übersteigende Anzahlung einbehaltet, bitte ich um Bekanntgabe der dazugehörigen Hütte. Es würde mir (und sicher anderen auch) die Tourenplanung vereinfachen.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

                  Das einzige was man da machen kann ist, erforschen ob es gegen die Bedingungen des AV verstößt, verhandeln, zahlen, oder nicht hingehen.

                  Zitat von climby Beitrag anzeigen
                  Echt, ist das noch so? Fast alle Hütten, die ich mir in der letzten Zeit zur Planung angeschaut habe oder wo ich dann auch wirklich war, verlangen eine Vorauszahlung. Oder liegt das am Münchner Einzugsgebiet?
                  In mehr als zweieinhalb Jahren habe ich nur eine Nacht in einer bewarteten Hütte übernachtet. Wahrscheinlich geht es deshalb an mir vorbei, was die Hüttenwirte so treiben.

                  In dieser Zeit wurde ich aber einmal in der Dämmerung an einer hochalpinen Hütte vor die Wahl gestellt, Halpension zu nehmen, oder nicht in der (sehr vollen!) Hütte zu übernachten (Ziemlich sicher unzulässig nach AV-Statuten). Und das ganze gespickt mit ungehaltener Frechheit. Also bin ich nachts auf Ski noch einige Stunden weitergestiegen, und hatte eine superruhige und schöne Nacht woanders, und hatte bereits 800 m Höhe mehr gemacht.
                  Zuletzt geändert von Rety; 26.06.2017, 21:10.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

                    Beispiel: Brünnsteinhaus, Anzahlung 15,- pro Person und Nacht, Übernachtungsgebühr im Matrazenlager 12,- € (Mitglieder) bzw 6,- € (Mitgliederkinder). Ich gehe davon aus, dass wenn wir nicht gekommen wären, der Hüttenwirt alles einbehalten hätte. Es wird wohl implizert, dass jeder sowieso auch isst und trinkt. Es ist aber das Brünnsteinhaus eine Hütte, die auch bei schlechtem Wetter erreichbar wäre.

                    Zumindest im DAV wurde die Hüttenordnung in den letzten Jahren auf Wunsch der Sektionen mehrfach geändert. Das führt dazu, dass die Wirte relativ frei mit Zwangshalbpensionen und Reservierungbedingungen hantieren können. Find ich nicht gut, ist aber so. Die Sektionen argumentieren, dass Hütten sonst nicht wirtschaftlich zu betreiben wären.

                    Viele Liebe Grüße von climby
                    Zuletzt geändert von climby; 27.06.2017, 12:41.
                    Meine Nachbarn hören Metal, ob sie wollen oder nicht

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                    • #11
                      AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

                      Man darf nicht vergessen, dass der geringe Nächtigungstarif der Sektion zukommt, auch habe ich es noch nie erlebt, dass von einem "selbstversorgenden" Besucher oder selbstversorgendem Tagesgast der zustehende Infrastrukturbeitrag von 2,50 € oder 5 € erhoben wurde. Selbst wenn dies durchgesetzt werden sollte, dann würde es einen hohen Arbeitsaufwand für die Belegschaft bedeuten, dies zu erklären, geschweige denn zu kontrollieren (was wäre das auch für eine Atmosphäre?).

                      Leistung der Bewirtung:
                      - Sämtliche Räume und sanitäre Einrichtungen putzen
                      - Schlafräume pflegen
                      - Hausmeisterliche Tätigkeit, Entsorgung, nach Infrastruktureinrichtungen schauen
                      - Speiseplan erstellen, Rohstoffe einkaufen, Getränkemengen planen, Zubereiten, Kochen, Abwaschen
                      - Servieren, Kassieren
                      - Reservierungen verwalten und Planen
                      - Personal einstellen, Personalbedarf planen, Personal führen
                      - Wetterbericht aushängen, Tourenbedingungen und Toureninformationen auf Anfrage persönlich und telefonisch erläutern
                      - Spätankommer versorgen, ggfs.nachts, teilweise noch mit Speise und Trank versorgen, bei Notfällen helfen
                      - Morgens in der Früh Teewasser, gestaffelte Frühstückswünsche beachten, verhandeln
                      - Zwischenmenschliche Leistungen eines Wirtes, Streß, Multitasking
                      - Wetterrisiko tragen, also Wegbrechen der Einnahmen oder Überflutung mit Gästen managen
                      - Angestellte bezahlen

                      Einnahmen des Hüttenwirtes:

                      - Infrastrukturabgabe bei Nichtkonsum wird nicht durchgesetzt, muß man selber proaktiv abführen (...)
                      - Übernachtungsgebühr bekommt er nicht.
                      - vielleicht von der Sektion einige Pauschalen, für Hausmeisterliches, Toilettenpapier und Seife, Versorgung von Bergrettung
                      - Einnahmen aus dem Konsum

                      Wenn 30 % Leute in der Hütte herumlaufen und Übernachten, die keine Halbpension nehmen, und 30 % nicht erscheinen, ohne abzusagen (und andere werden deshalb bei Reservierung abgewiesen) dann ist das für den Hüttenwirt selbstredend ein Alptraum. Genauso, wenn er 20 Minuten am Tag telefonieren muss, für Leute die niemals kommen werden, und nochmal 10 Minuten für alle, die so nett sind, telefonisch abzusagen.
                      Zuletzt geändert von Rety; 27.06.2017, 14:58.

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                      • #12
                        AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

                        oooooch Ingmar,kannst dir Seitenhiebe über anders Denkende nicht verkneifen.... prinzipiell finde ich eine Vorauszahlung sinnvoll. Wenn ich es recht im Kopf habe, sind Höhe und Rückerstattungsmodi in der HüO vorgegeben...

                        LG vom Tal

                        Janky

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                        • #13
                          AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

                          @rety: Niemand hier spricht den Hüttenwirten ab, an schönen Wochenenden einen fordernden Job zu haben. Niemand spricht hier den Hüttenwirten ab, an verregneten Wochentagen gelangweilt darüber zu rätseln, wie er seine Rechnungen bezahlen soll. Es geht hier nicht um bergsteigerseitigen Geiz. Niemand hier regt sich darüber auf, dass das Krügerl auf der schlecht erreichbaren Hütte 6,50€ kostet.

                          Die Hüttenwirte dürfen aber schon mit kundenseitigem Unverständnis rechnen, wenn man fürs Doch-nicht-kommen auf einmal mehr zahlt, als fürs kommen.

                          (wieviel von dem Geld, das der Gast auf der Hütte für Nächtigung oder Speisen ausgibt in Wahrheit der Hüttenwirt, die Sektion, der Staat, die Gemeinde, die unehelichen Kinder etc... bekommen, ist nicht das Problem des Gasts)

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                          • #14
                            AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

                            Angebot und Nachfrage regeln den Markt.

                            Die Preisbildung des Produzenten ist untrennbar mit seiner Kostenstruktur verbunden. Dass der Wirt kostendeckend arbeitet, ist zwingend. Natürlich reicht das nicht. Es ist selbstverständlich, dass er eine angemessene Entlohnung für seine Mühen erhält.

                            Es ist sehr wohl das Problem des Gastes, wenn der Wirt nicht verlässlich seine Kosten deckt, plus entlohnt wird.

                            Ist einem überhaupt klar, wieviel Stunden das Hüttenteam in der Woche arbeiter, um Reservierungen und Stornierungen aufzunehmen und die Versorgung rollierend zu planen, d.h. mittel und kurzfristig ständig anzupassen?

                            Die Zeit am Telefon und an der Mail - das ist Zeit, in der der Bearbeiter bezahlt wird, nichts anderes machen kann.

                            Die Kosten der Bearbeitung der Aufnahme und Absage von Leuten die nicht erscheinen, und Umplanung schätze ich bei einer mittleren Hütte durchsschnittlich auf 20 Minuten am Tag, 40 h in der Saison, mindestens 600 €.

                            Wenn der Wirt wegen dem Wegbleiben von Gästen 10 % Leerstand hat, den er aber vorab nicht wagen konnte einzukalkulieren und überzubelegen, dann fällt seine einzige Einnahmequelle des Verzehrs für die 10 % weg. In der Zeit bezahlt er aber das kalkulierte Personal, und hat auch das Essen eingekauft, und für den ersten Tag auch abends schon warm gekocht. Und das muss er jetzt auch noch einpacken, oder irgendwie fachgerecht entsorgen.

                            Ich schätze diese (Opportunitäts)-Kosten auf ein vielfaches der oben genannten 600 €. Vielleicht 3000 €. Unvertretbar wäre es, wenn diese Kosten dem Wirt seinen tolerables Gehalt oder gar seine Kostendeckung angreifen.

                            Wenn der Wirt natürlich so einen Reibach macht, dass er das locker wegstecken kann, dann ist das anders zu bewerten. Aber das macht einen großen Unterschied.

                            Ich glaube nicht das das ein Zuckerschlecken ist, bei dem man hinterher im Geld schwimmt. Und da würde ich auch als Wirt schmalllippig werden. In der Hochsaison, bei einer begehrten Hütte, würde ich auch die 15 € nehmen, von Leuten denen ich freihalten muß und für die Versorgung in Vorleistung trete, während sie nicht erscheinen.

                            Finde ich noch billig. Vor allem bei Leuten, die nicht im geringsten daran interessiert sind, unter welchen Bedinungen der arbeitet, von dem sie Leistungen entgegennehmen.

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                            • #15
                              AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

                              Natürlich muss der Wirt kostendeckend arbeiten. Nie in Frage gestellt. Natürlich ist sein Preis an seine Kostenstruktur gebunden. Nie in Frage gestellt. Und dass das ganze ein Zuckerschlecken ist, behauptete auch niemand. Jeder, der Hütten nicht absolut meidet, weiß, dass man für das Geschäft einiges an Belastbarkeit mitbringen muss (so wie für viele andere Jobs halt auch).

                              Gastseitig sieht das ganze aber so aus: Man reserviert für 12€. Kommt nicht. Zahlt 15€. Und hat ein Fragezeichen vor den Augen. Weil man eine Leistung im Wert von 12€ reserviert hat.

                              Nein, es ist nicht Problem des Gasts, wenn der Wirt nicht seine Kosten deckt. Es ist Problem des Wirts. Er muss darauf reagieren und seine Preise dementsprechend gestalten. Wenn für ihn eine Lagernächtigung ohne großartiger Speisenkonsumation ein Verlustgeschäft bedeutet, ist das auch nicht Problem des Gasts. Es ist Problem des Wirts und seines Vertrags mit der Sektion.

                              Wer kriegt im Falle eines Nicht-Erscheinens eigentlich die Reservierungsgebühr? Die Nächtigungsgebühr kriegt ja soweit ich jetzt weiß, die Sektion. Die Nicht-Nächtigungsgebühr?

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