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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Eisklettergebiet im Maltatal gesperrt

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  • Eisklettergebiet im Maltatal gesperrt

    Jagd kontra Tourismus: Eisklettern verboten

    Die Wasserfälle im Maltatal sind ein beliebtes Revier für Eiskletterer gewesen. Nun wurden 64 Hektar Jagdgebiet von der Bezirkshauptmannschaft zum Wildschutzgebiet erklärt, das Betreten des Walds verboten. Der Bürgermeister will Parteienstellung erkämpfen.

    Der Antrag des Grundeigentümers, ein Wildschutzgebiet errichten zu lassen, sorgte zu Beginn des Jahres für einen Konflikt zwischen Gemeinde und zuständiger Bezirkshauptmannschaft - mehr dazu in Streit: Wildschutz kontra Eiskletterei (kaernten.ORF.at; 24.2.2016).

    Zugang zu Wasserfällen verwehrt
    Das Eisklettern auf 64,15 Hektar des Eigenjagdgebietes Maltatal Gössgrabens, einer Privatjagd, ist nun zwischen Anfang Dezember und Ende März tabu, das Verbot gilt bis 2020. Der Zugang zu den fünf sehr beliebten Eiskletterfällen im Bereich der Kesselwand ist damit gesperrt. Klaus Rüscher (Liste für Malta, LIM), Bürgermeister von Malta, sagte: „Das wäre so, als wenn man in einem Skigebiet sagt, kommt zum Skifahren, aber die fünf besten Pisten sind gesperrt.“
    Auch die Wege dürfen nicht mehr betreten werden, damit ist das allgemeine Wegerecht außer Kraft. Nur der Eigentümer und Nutzungsberechtigte dürfen jetzt noch in diesen Wald. In den Schutzzonen dürfen nur noch kranke, schwache und seuchenverdächtige Tiere erlegt werden. Bei den Zugängen zum Schutzgebiet weisen Schilder auf das Verbot hin, so Rüscher: „Wir haben täglich Anrufe, E-Mails und Social-Media-Anfragen, die Leute sind verunsichert, viele haben schon abgesagt.“

    „Fütterungen sind das Problem“
    Die Sachverständige der Bezirkshauptmannschaft hatte abzuschätzen, was schwerer wiegt: der grundsätzlich erlaubte Zugang zu Erholungszwecken oder die jagdlichen Interessen. Der Eigentümer argumentierte unter anderem damit, dass Eiskletterer unweit der Wände bei den Rotwildfütterungen in ihren Autos übernachten. Diese Fütterungen seien das eigentliche Problem, sagte Bürgermeister Rüscher. Das Maltatal habe einen fünffach zu hohen Rotwildbestand, sagte er.
    Der Jagdberechtigte beantragt den Schutz, die Gemeinde hat kein Mitspracherecht. Dagegen will Rüscher vorgehen, er habe rechtlich prüfen lassen, wie er sich in das Verfahren als Partei einschalten könne. Nach Weihnachten werde es erste Schritte geben.

    Ähnliche Situation im Seebachtal
    Ähnlich wie schon im Mallnitzer Seebachtal heißt die Diskussion: Jagd gegen Tourismus. Auch dort gibt es jetzt laut dem Mallnitzer Bürgermeister Günther Novak ein zusätzliches Wildschutzgebiet hinter der Schwussnerhütte, auch dies ein Eisklettergebiet. Bei dieser Entscheidung wollte Nationalparkdirektor Peter Rupitsch ein Mitspracherecht, blitzte aber beim Verwaltungsgerichtshof ab. Auch der Alpenverein fordert, dass nicht alleine die Bezirkshauptmannschaft über Wildschutzzonen entscheiden dürfen solle.

    Brandner: Bescheid großteils für Schonzeit
    Klaus Brandner, Bezirkshauptmann von Spittal an der Drau, sagte gegenüber dem ORF Kärnten, eine Wildruhezone diene nicht dazu, dass die Jäger ungestört ihrer Jagdleidenschaft nachgehen und die Jagd ausüben können: „Eine Wildruhezone ist dafür da, dass das Wild dort eben Ruhe hat, insbesondere in der Zeit der Vegetationsruhe, sprich über den Winter. Deswegen sind beide Bescheide von Dezember bis März eines jeden Jahres eingerichtet, also großteils in der Schonzeit. Im Dezember wäre zwar noch Jagdsaison, aber auch die Jagd ist in der Wildruhezone verboten.“
    Laut Brandner sei – gerade in der Gemeinde Malta – ein Konsens nicht möglich. Es fehle an der Bereitschaft des Grundeigentümers und der Gemeinde, die sich nicht einig würden: „Deshalb hat der Grundeigentümer, der mehrere tausend Hektar hat, einen solchen Antrag gestellt. Die BH musste einen Bescheid ausstellen." Dieser gilt - im Maltatal - ab jetzt in jedem Winter bis zum Jahr 2020.

    Gesetz sieht vorerst kein Mitspracherecht vor
    Insgesamt habe der Bezirk Spittal 275.000 Hektar. Ungefähr 300 bis 400 Hektar davon seien Wildschutzzonen, so Brandner. „Das ist ein verschwindend geringer Anteil, obwohl vom Gesetz her zehn Prozent der Jagdfläche als Wildruhe- oder Wildschutzzone ausgewiesen werden könnten. Im Bezirk Spittal seien das 0,001 Prozent.“
    Auch wenn er persönlich den Wunsch verstehe sei ein Mitspracherecht derzeit gesetzlich nicht vorgesehen. Derzeit haben der Nationalpark, Gemeinden oder Vereine wie der Alpenverein nur das Recht, angehört zu werden: „Da müsste das Kärntner Jagdgesetz dahingehend geändert werden, dass Organisationen wie der Alpenverein oder der Nationalpark oder die Naturfreunde über das jetzige Anhörungsrecht hinaus Parteistellung eingeräumt wird.“


    http://kaernten.orf.at/m/news/stories/2816791/

    Was sagt ihr dazu? War noch nicht dort aber hatte es schon vor. Für's pickeln ist es eines der wichtigsten Gebiete in AT.
    Zuletzt geändert von Ansahias; 27.12.2016, 18:50. Grund: vollständigen Text ergänzt
    "Have we vanquished an enemy? None but ourselves. Have we gained success? That word means nothing here. Have we won a kingdom? No... and yes. We have achieved an ultimate satisfaction... fulfilled a destiny... To struggle and to understand - never this last without the other; such is the law..." <George Mallory>

  • #2
    AW: Eisklettergebiet im Maltatal gesperrt

    Ich verstehe diese scheinheiligen wildschutzgebie sowieso nicht! In ganz Österreich gibts kein fleckal das unberührt ist aber hier und da erwirken Grundeigentümer dass niemand sonst auf ihr Waldgrundstück darf. Entweder es gibt Bewegungsfreiheit oder nicht und von Jahr zu Jahr wird diese immer mehr eingeschränkt...

    Kommentar


    • #3
      AW: Eisklettergebiet im Maltatal gesperrt

      Ja Wahnsinn.

      Wenn einer ein Lift bauen will springt die Politik. Aber Eiskletterer bringen das Wild um...

      Die Welt ist schön.

      LG

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      • #4
        AW: Eisklettergebiet im Maltatal gesperrt

        Zitat von MKH Beitrag anzeigen
        Ja Wahnsinn.

        Wenn einer ein Lift bauen will springt die Politik. Aber Eiskletterer bringen das Wild um...

        Die Welt ist schön.

        LG
        Wo genau steht auf offizieller Seite das Eiskletterer das Wild umbringen?

        tch

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        • #5
          AW: Eisklettergebiet im Maltatal gesperrt

          Ach ja stimmt.

          Hab auf der Nordseite in Fels und Eis noch nie ein Hirsch gesehen. Mal schauen vielleicht ändert sich das jetzt, wo die ganzen gefährlichen eiskletterer weg sind, geht vielleicht auch der eine oder andere Hirsch Eisklettern. Ev können wir Ihnen unsere Eisgeräte herleihen...

          Lg

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          • #6
            AW: Eisklettergebiet im Maltatal gesperrt

            Zitat von MKH Beitrag anzeigen
            Mal schauen vielleicht ändert sich das jetzt, wo die ganzen gefährlichen eiskletterer weg sind, geht vielleicht auch der eine oder andere Hirsch Eisklettern.
            Der hier übt schon mal:


            Ev können wir Ihnen unsere Eisgeräte herleihen...
            Brauchst Du nicht, die nehmen dazu einfach abgeworfene Geweihenden her. Zu irgendwas müssen die Dinger ja gut sein...
            Tourenberichte und Sonstiges auf www.deichjodler.com

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