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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

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11) Regelwidriges Verhalten

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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

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Gerichtsurteil: Expedition vs Bergtour

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  • Gerichtsurteil: Expedition vs Bergtour

    Zehen abgefroren: Geld für Bergsteiger
    Ein Kärntner hatte im Jahr 2013 einen Unfall auf der Eigernordwand. Die Versicherung zahlte nicht, er klagte. Nun wurden ihm 42.000 Euro zuerkannt.

    Ein junger Bergsteiger bewies nicht nur im Gebirge Kondition, sondern auch vor Gericht. Der knapp 30-Jährige bestieg im Jahr 2013 die die Eigernordwand in der Schweiz. Dabei sind ihm alle zehn Zehen abgefroren. Ein Jahr später verklagte der Kärntner seine Unfallversicherung. Am Landesgericht Klagenfurt forderte er 152.800 Euro plus Haftung für alle Folgeschäden. Doch die Versicherung verweigerte die geforderte Zahlung.

    Fast zwei Jahre wurde prozessiert. Nun gibt es ein erstes Urteil. Demnach muss die Versicherung zahlen. Allerdings weit weniger, als der Bergsteiger wollte. „Dem Mann wurden 42.000 Euro zugesprochen. Der Rest seiner Forderungen wurde abgewiesen“, sagt Gerichtssprecherin Eva Jost-Draxl. Bei dem Prozess stand folgende Rechtsfrage im Vordergrund: War der Aufstieg auf die Eigernordwand eine Expedition oder eine Bergtour? Eine Expedition wäre nämlich nicht versicherbar. „Wenn das eine Expedition war, dann würde der Bergsteiger keinen Cent sehen“, machte der erste Richter zu Prozessstart klar.

    Expedition oder Bergtour? „Um diese Frage zu klären, wurde ein Sachverständiger beauftragt“, erklärt Jost-Draxl. Der kam zu dem Ergebnis, dass „die Besteigung der Eigernordwand keine Expedition war“. Denn: „Von einer Expedition spricht man nur, wenn ein Gebiet neu erforscht wird.“ Das geschah in diesem Fall nicht.

    Nun galt es für das Gericht zu klären, ob der Zwischenfall, der zu den abgefrorenen Zehen geführt hat, überhaupt ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen war. Der Bergssteiger schilderte, er sei auf über 3000 Metern ins Seil gefallen und am Seil hängend drei, vier Meter abgestürzt. Ein Umkehren war nicht möglich. Er und sein Kollege mussten biwakieren. Doch durch den Sturz war die Hose des Kärntners beschädigt worden. So sei Feuchtigkeit durch die Kleidung gedrungen – bis in die Schuhe des Bergsteigers. Dadurch seien ihm alle Zehen abgefroren. Sie mussten amputiert werden. „Aus Sicht des Gerichtes war das ganz klar ein Unfall“, meint Jost-Draxl. Die Versicherung habe dem Invaliditätsgrad entsprechend zu haften. Die hat jedoch gegen das Urteil berufen. Nun entscheidet das Oberlandesgericht Graz.

    Quelle: http://www.kleinezeitung.at/kaernten...ur-Bergsteiger

  • #2
    AW: Gerichtsurteil: Expedition vs Bergtour

    Skurril, überhaupt auf die Idee zu kommen, eine "Standardtour" (wenn auch eine schwierige) in den Alpen als Expedition einstufen zu wollen...

    Kommentar


    • #3
      AW: Gerichtsurteil: Expedition vs Bergtour

      Man hätte als Sachverständigen den Ueli oder Daniel Arnold befragen sollen. Dann wäre die Expeditionsfrage sicher schneller geklärt worden

      Ist aber schon ein hartes Brot, wenn man seine zehn Zehen verliert und dann auch noch mit der Versicherung über Jahre um eine Entschädigung kämpfen muss. 150.000 € sind schon ne Stange Geld und natürlich sehe ich die ganze Sache eher aus dem Blick eines Berggehers anstatt einer profitorientierten Versicherung, aber bei 40.000 Euro noch in Berufung zu gehen, find ich (moralisch gesehn) schon grenzwertig.
      "Meine Spur ziehe ich am liebsten, wohin keine andere führt. Ich kann zurückblicken und sie beurteilen, was ich sonst nicht könnte, weil sie sich durch die vielen anderen verlieren würde.
      Auch mein Leben will ich unter Kontrolle haben. Darum gehe ich einen eigenen Weg, dem nicht jeder folgt." (Heini Holzer)

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      • #4
        AW: Gerichtsurteil: Expedition vs Bergtour

        Zitat von Wette Beitrag anzeigen
        Ist aber schon ein hartes Brot, wenn man seine zehn Zehen verliert und dann auch noch mit der Versicherung über Jahre um eine Entschädigung kämpfen muss. 150.000 € sind schon ne Stange Geld und natürlich sehe ich die ganze Sache eher aus dem Blick eines Berggehers anstatt einer profitorientierten Versicherung, aber bei 40.000 Euro noch in Berufung zu gehen, find ich (moralisch gesehn) schon grenzwertig.
        Naja, ich denke weniger, dass es da jetzt nur um den einen Fall geht. Bei ähnlichen Fällen werden wohl bisherige Urteile als Referenz herangezogen und da will die Versicherung halt natürlich die Grenze möglichst zu ihrem Gunsten verschieben.
        Zuletzt geändert von smotron; 13.10.2016, 20:21.

        Kommentar


        • #5
          AW: Gerichtsurteil: Expedition vs Bergtour

          Zitat von smotron Beitrag anzeigen
          Expedition oder Bergtour? „Um diese Frage zu klären, wurde ein Sachverständiger beauftragt“, erklärt Jost-Draxl. Der kam zu dem Ergebnis, dass „die Besteigung der Eigernordwand keine Expedition war“. Denn: „Von einer Expedition spricht man nur, wenn ein Gebiet neu erforscht wird.“ Das geschah in diesem Fall nicht.
          Quelle: http://www.kleinezeitung.at/kaernten...ur-Bergsteiger
          Äußerst seltsam, dass man um diese Frage zu klären einen Sachverständigen braucht und der läppische Hausverstand oder Bildungsstand eines Normalsterblichen nicht ausreicht...

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          • #6
            AW: Gerichtsurteil: Expedition vs Bergtour

            Aber wenn man die Begründung zu Ende denkt, dann sind die bekannten Achttausender (in den Hochglanzkatalogen oft als Expedition bezeichnet) auf den Normalwegen auch keine Expeditionen mehr.

            Viele Liebe Grüße von climby
            Meine Nachbarn hören Metal, ob sie wollen oder nicht

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            • #7
              AW: Gerichtsurteil: Expedition vs Bergtour

              Zitat von climby Beitrag anzeigen
              Aber wenn man die Begründung zu Ende denkt, dann sind die bekannten Achttausender (in den Hochglanzkatalogen oft als Expedition bezeichnet) auf den Normalwegen auch keine Expeditionen mehr.
              Das ist mir auch aufgefallen. Demnach würde kaum eine Bergreise als Expedition eingestuft werden.
              "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

              https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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              • #8
                AW: Gerichtsurteil: Expedition vs Bergtour

                Zitat von placeboi Beitrag anzeigen
                Das ist mir auch aufgefallen. Demnach würde kaum eine Bergreise als Expedition eingestuft werden.
                Glaube, da gibt es noch eine bestimmte Höhe, ab wann es automatisch zu einer Expedition wird. Aber das stand halt beim Eiger natürlich gar nicht zur Debatte....

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                • #9
                  AW: Gerichtsurteil: Expedition vs Bergtour

                  Und wenn der Sachverständige zu einer anderen Erkenntnis gekommen wäre, wäre jede Wanderung in den Bayerischen Voralpen eine Expedition.
                  www.alpine-bergtouren.de

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                  • #10
                    AW: Gerichtsurteil: Expedition vs Bergtour

                    Mir wurde einmal gesagt das alles was über 6000 m ist und länger als 2 Tage dauert als Expedition gilt. Ging damals um die Alpenvereinsversicherung.

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                    • #11
                      AW: Gerichtsurteil: Expedition vs Bergtour

                      Zitat von climby Beitrag anzeigen
                      Aber wenn man die Begründung zu Ende denkt, dann sind die bekannten Achttausender (in den Hochglanzkatalogen oft als Expedition bezeichnet) auf den Normalwegen auch keine Expeditionen mehr.


                      Meines Wissens nach sehen das die alpinen Vereine genauso (schon sehr lange!) und unterstützen deshalb Besteigungen von 8000ern auf Normalwegen auch nicht.
                      Zuletzt geändert von Thomas S.; 14.10.2016, 14:09.

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                      • #12
                        AW: Gerichtsurteil: Expedition vs Bergtour

                        Zitat von Wette Beitrag anzeigen
                        Man hätte als Sachverständigen den Ueli oder Daniel Arnold befragen sollen. Dann wäre die Expeditionsfrage sicher schneller geklärt worden

                        Ist aber schon ein hartes Brot, wenn man seine zehn Zehen verliert und dann auch noch mit der Versicherung über Jahre um eine Entschädigung kämpfen muss. 150.000 € sind schon ne Stange Geld und natürlich sehe ich die ganze Sache eher aus dem Blick eines Berggehers anstatt einer profitorientierten Versicherung, aber bei 40.000 Euro noch in Berufung zu gehen, find ich (moralisch gesehn) schon grenzwertig.
                        Es muss ein grausames Gefühl sein wenn man spürt wie die Feuchtigkeit durch die zerissene Hose bis zu den Zehen vordringt und diese zum "erfrieren" bringt.
                        Noch grausamer muss der Gedanke sein das man nicht gewusst hat, das mit der vorhandenen ALU Decke solche Schadstellen auch prov. abdecken könnten.
                        Auch eine Biwacksack ist durchaus geeignet um etwas zu retten.

                        Zu seinem Glück hat es in 3/4 Meter runtergeschmissen- so dass es wenigstens ein Unfall war....

                        tch

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