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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

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Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Frage zu 2 höchste Alleinstehende Berge Österreichs

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  • Frage zu 2 höchste Alleinstehende Berge Österreichs

    Die 9 Summits von Österreich überschneiden sich ja manchmal weil das ja Grenzberge sind (Dachstein, Glockner, Piz Buin & Großvenediger).
    (Bin am sammeln)

    Ich bin mir über 2 Bundesländer nicht im klaren welche Berge die höchsten Alleinstehenden sind:

    Vorarlberg
    #Schattenspitze oder #Schneeglocke?

    Oberösterreich
    #Großer Priel oder Hohes Kreuz (auch Hoher Gjaidstein?)

    laut deren Seite mit Schartenhöhe 100m wären es Schattenspitze, bzw. Hohes Kreuz:
    http://www.alpenverein.at/sankt-pete...sterreichs.php

    Was meint Ihr dazu?

  • #2
    AW: Frage zu 2 höchste Alleinstehende Berge Österreichs

    is immer die frage was man als "alleinstehend" ansieht... der Grimming steht zb zieml alleine in der landschaft...

    Kommentar


    • #3
      AW: Frage zu 2 höchste Alleinstehende Berge Österreichs

      Siehe "prominenteste" Gipfel der Alpen! Laut dieser Liste gehört der Gr. Priel sogar zu den Top 25 im Alpenbogen. Interessant ist die Definition von prominent.

      Kommentar


      • #4
        AW: Frage zu 2 höchste Alleinstehende Berge Österreichs

        Sehe das wie albertros: kommt auf die Definition von "alleinstehend" drauf an.
        [CENTER]Teilt eure Outdoor Erlebnisse auf:
        [url]www.facebook.com/peakpic[/url]
        Wir würden uns über einen Besuch freuen![/CENTER]

        Kommentar


        • #5
          AW: Frage zu 2 höchste Alleinstehende Berge Österreichs

          Zitat von shadu Beitrag anzeigen
          Die 9 Summits von Österreich überschneiden sich ja manchmal weil das ja Grenzberge sind (Dachstein, Glockner, Piz Buin & Großvenediger).
          Salzburg:

          Das Große Wiesbachhorn (mit 3 564 m der zweithöchste Gipfel des Landes) ist der höchste Gipfel, der zur Gänze auf Salzburger Boden liegt.
          Servus!
          baru

          http://www.sagen.at

          Kommentar


          • #6
            AW: Frage zu 2 höchste Alleinstehende Berge Österreichs

            Zitat von Hüthmoa Beitrag anzeigen
            Siehe "prominenteste" Gipfel der Alpen! Laut dieser Liste gehört der Gr. Priel sogar zu den Top 25 im Alpenbogen. Interessant ist die Definition von prominent.
            Laut Wikipedia ist das Kriterium für die "Prominenz" die Schartenhöhe:
            Diese bedeutet wieviele Höhenmeter muss man von einem Gipfel zu einer Scharte oder Pass absteigen um auf einen höheren Berg zu gelangen.

            Diese Scharte kann allerdings sehr weit, durchaus Hunderte von Kilometern, von unserem Gipfel entfernt sein, und dieser von vielen annähernd gleich hohen umgeben sein - oder dieser Gipfel ist nur die höchste Erhebung in einem sehr langen Bergkamm oder Gebirgszug.

            In Bezug auf welcher Berg nun der höchste alleinstehende ist hilft uns das also auch nicht wirklich weiter...
            Wie schon geschrieben wurde hängt es davon ab was genau unter "alleinstehend" gemeint ist; oder sollten etwa gar nicht alleinstehende, sondern selbständige Berge gemeint sein - der Link im Eingangsposting lässt das vermuten.
            (Selbständige Berge sind solche mit mindestens 100 m Schartenhöhe.)
            Zuletzt geändert von Mittagstein; 17.09.2016, 18:07.

            Kommentar


            • #7
              AW: Frage zu 2 höchste Alleinstehende Berge Österreichs

              Ich glaube, der Threadersteller meint gar nicht die Dominanz sondern er sucht nach den höchsten Bergen, die vollständig auf dem Boden des jeweiligen Landes liegen.
              Wenn dem so ist, dann ist Vorarlbergs "Höchster" meines Wissens die Schneeglocke.

              Kommentar


              • #8
                AW: Frage zu 2 höchste Alleinstehende Berge Österreichs

                @baru
                Das Wiesbachhorn hab ich heuer schon gemacht. Bei dem war es eindeutig.

                @almdudler_timo
                Genauso meinte ich das auch, das mit der Schartenhöhe (und dem Problem damit) bemerkte ich erst nachher.
                Schneeglocke sieht da sehr gut aus...

                Kommentar


                • #9
                  AW: Frage zu 2 höchste Alleinstehende Berge Österreichs

                  Zitat von almdudler_timo Beitrag anzeigen
                  Ich glaube, der Threadersteller meint gar nicht die Dominanz sondern er sucht nach den höchsten Bergen, die vollständig auf dem Boden des jeweiligen Landes liegen.
                  Die Dominanz wäre allerdings wieder etwas ganz anderes:
                  Die Distanz (in km) eines Gipfels bis zum nächsthöheren Punkt.
                  Zuletzt geändert von Mittagstein; 18.09.2016, 08:48.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Frage zu 2 höchste Alleinstehende Berge Österreichs

                    Zitat von shadu Beitrag anzeigen
                    @baru
                    Das Wiesbachhorn hab ich heuer schon gemacht. Bei dem war es eindeutig.

                    @almdudler_timo
                    Genauso meinte ich das auch, das mit der Schartenhöhe (und dem Problem damit) bemerkte ich erst nachher.
                    Schneeglocke sieht da sehr gut aus...
                    Dein Frage ist aber ohne das Thema der Prominenz nicht eindeutig zu beantworten.

                    In OÖ ist z.B. der Niedere Dachstein mit 2934m vermutlich der höchste Gipfel, der eindeutig nur in OÖ liegt.

                    Fragt sich halt, ob er als eigenständiger Berg gewertet wird oder nicht. Und das wird üblicherweise nach der Prominenz entschieden.
                    Auf die Schnelle konnte ich jetzt nicht feststellen, ob sich das mit 100 HM Schartenhöhe ausgeht...

                    "In den Alpen gilt nach einer von der UIAA getroffenen Festlegung eine Erhebung als Gipfel, wenn ihre Schartenhöhe mindestens 30 Meter beträgt.
                    Um bei einem Gipfel auch von einem eigenständigen Berg zu sprechen, werden für die Alpen ein Mindestmaß von ca. 100 bis 300 Metern Schartenhöhe genannt.
                    Im Himalaya sind sogar 500 Meter als Wert zu finden." (Quelle: wikipedia)


                    Das Hohe Kreuz (2837m) ist jedenfalls höher als der Gjaidstein (2794m) und ich denke diese beiden erfüllen das Kriterium der Eigenständigkeit sicher.
                    Danach dürfte die Hochwildstelle kommen...

                    Der Hochgolling wäre mit 2862m höher, ist aber ein Grenzberg.

                    lg,
                    Michael
                    Zuletzt geändert von Ketchup; 18.09.2016, 18:29. Grund: Rechtschreibung :-)

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