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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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11) Regelwidriges Verhalten

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Neue Kletterregeln am Traunstein

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  • Neue Kletterregeln am Traunstein

    Ist das eigentlich rechtlich gedeckt? Und warum sollte ich sogar Schlaghaken beim Eigentümer genehmigen lassen?

    d „Social Media“ relativ schnell ausbreiten, soll nun durch ein freiwillig zustande gekommenes Übereinkommen und durch entsprechende Kommunikation in der Kletterszene Einhalt geboten werden.
    Seit jeher zieht der Traunstein Menschen aus Nah und Fern in seinen Bann und seine Besteigung ist für alle ein Erlebnis der besonderen Art. Der Elite seiner Bezwinger waren die markierten Anstiegswege bald keine Herausforderung mehr und sie wagten sich mehr und mehr in die Vertikalen. Seit Ende des 19. Jahrhunderts wurden deshalb auf allen Seiten des Berges neue und ungezählte Kletterrouten erschlossen, darunter die Klassiker wie Hochkamp, Zierler, Pauli-Kamine, Südwestgrat, Traunkirchner- und Fahnenkogelpfeiler sowie die Traunstein-Westwand. Neue Routen, wie etwa die schwierige „Kaffe & Kuchen“ durch die Westwand ziehen mittlerweile auch schon viele Klettertouristen aus dem Ausland an.
    Insgesamt existieren auf dem Gmundner Hausberg 267 bekannte Routen. Nur fünf von ihnen – eine auf den Katzenstein, die Auslöserin des Reglements, zwei auf den Schifferstein/Sulzkogel und zwei durch die Brandkogel-Westwand – müssen jetzt wieder demontiert werden. Die Errichter, die allesamt bekannt sind, werden das auf eigene Kosten tun .
    Die Feststellung des Traunsteins als Naturschutzgebiet wurde erstmals 1963 verordnet und 2000 beziehungsweise 2013 wurden die Grenzen neu festgelegt. In letzter Zeit hat das Erschließen neuer Kletterrouten aber beängstigende Formen angenommen, so Revierleiter Stefan Mößler vom Grundeigentümer Österreichische Bundesforste. Diese sind die größten Naturraumbewirtschafter Österreichs, die Erhaltung des Naturerbes hat daher eine besondere Bedeutung. Mit dem Naturraummanagement werden ökologisch wertvolle Flächen erhalten, geschützt, nachhaltig genützt und weiter entwickelt. Die Naturschutzbehörde, vom Amt der OÖ Landesregierung und ein sachverständiger Vogelkundler (Ornithologe) griffen das Thema „Klettern und Naturschutzgebiet“ ebenfalls auf und baten unter der Federführung von Gmundens Vizebürgermeister Wolfgang Schlair zu einer Gesprächsrunde. Teilnehmer aus Vertretern von Alpenverein, Naturfreunde, Naturschutz und Bundesforsten haben nach mehreren Gesprächsrunden ein Übereinkommen geschlossen, in welchem die Interessen zwischen ökologisch wertvollem Naturraum und dem gesellschaftlichen Bedarf an Klettergebieten Rechnung getragen wird.
    Diesbezüglich wurden die sensibelsten ornithologischen Gebiete (Katzenstein und Brandkogel) aus der Benützung für Kletterer herausgenommen, andere Bereiche im Gegenzug legalisiert. Auch wurde vereinbart, dass unter Berücksichtigung anderer Naturnutzer der Naturfreundesteig als südliche Grenze des Klettergebietes vereinbart wurde. Übersichtstafeln im Bereich der Klettergebiete, auf den Homepages der alpinen Vereine, der Gemeinde und des Tourismus werden zusätzlich Aufklärung über die Gebiete geben.
    Grundsätzlich sei festgehalten, so Vizebürgermeister Wolfgang Schlair, dass die bestehenden Kletterrouten im Naturschutzgebiet Traunstein weiterhin genutzt werden können. Das Übereinkommen sieht jedoch vor, dass in bestimmten Bereichen des Traunsteins (Katzenstein und Brandkogel) künftig das Klettern unterlassen werden soll und es dort auch keine Neuerschließung mit Kletterrouten mehr geben wird. Generell wird die Errichtung neuer Routen möglich bleiben, allerdings muss, wenn Haken und andere Kletterhilfsmittel im Fels verbleiben, beim Grundeigentümer Bundesforste und bei der Naturschutzbehörde um eine Genehmigung angesucht werden.
    Das Übereinkommen ist die Summe aller Wünsche, Einwände und Vorschläge aller Betroffenen und Interessierten, wie künftig der ständig zunehmende Klettersport im Naturschutzgebiet Traunstein funktionieren soll, so Vizebürgermeister Wolfgang Schlair. Durch eine entsprechende Kommunikation und Publikation wie etwas in Kletter-Foren im Web oder in Kletterhallen soll die neue Gegebenheit und künftige Vorgehensweise in der Szene der Kletterer verbreitet werden.
    Die Traunstein-Kletterverordnung ist die erste ihrer Art in Oberösterreich. Sie sollte auf anderen, stark frequentierten Bergen wie Dachstein oder Katrin Schule machen , wünscht sich Mag. Michael Brands von der Naturschutzabteilung des Landes OÖ.

    but i see direct lines

  • #2
    AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

    Zitat von Fleisch Beitrag anzeigen
    Ist das eigentlich rechtlich gedeckt? Und warum sollte ich sogar Schlaghaken beim Eigentümer genehmigen lassen?
    Hab ich mich auch schon gefragt. "Übereinkommen" klingt jedenfalls nicht nach rechtlicher Deckung.
    Naturfreundesteig als südliche Grenze des Klettergebiets soll wohl bedeuten, dass der Südgrat etc. dann verboten sind. Über dreißig Jahre begangene alte Wege, ist doch Servitutsrecht - oder?
    LG
    Zuletzt geändert von Wolfgang A.; 10.08.2016, 00:21. Grund: Kennzeichnung des Zitats ergänzt

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    • #3
      AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

      1. immer diese ornithologen... versteh zeitliche verbote wegen brutzeiten aber generelle sperren sind schwachsinnig!

      2. generell fällt das erstellen von einzelnen routen, soweit ich informiert bin, der wegfreiheit. Ganze klettergärten zu erschließen ist vom grundeigentümer zu genehmigen, einzelne routen bohren ist jedem allerdings gestattet.

      3. zu ganzen gebietssperren kann es kommen, wenn die gebiete verdreckt werden, könnt zb bei der lutherwand geschehen wenn ich mir die vermüllung dort so ansehe... deswegen räumts euren scheiß weg! Wenn man was hin bringt kann mans auch mitnehmen und tschigstummel gehören auch dazu!

      4. gegenseitiges rücksichtsvolles verhalten sollte an den tag gelegt werden und alle aspekte beurteilt werden. Gerade der tierschutz nimmt allerdings in den letzten jahren groteske züge an. Da wird eine autobahn umgeplant weil sich die norm wegen abstand zu einem vogelschutzgebiet geändert hat... früher ok jetzt gehts gaaar nimma... ich empfehle jedem naturschützer mal die hohe wand zu besuchen! Die tiere gewöhnen sich an den menschen, gibt sogar etliche reportagen zum thema tiere und stadt... tierschutz ist super nur kann mans auch übertreiben, interessant find ich ja routen, glaub in schottland, wo die brütenden vögel einen "ankotzen" aus protest dass man in ihrer gegenwart klettert :P

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      • #4
        AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

        Interessant ist vor allem die Titulierung als „Kletter VERORDNUNG“ . Bei einer Verordnung handelt es sich eindeutig um eine Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird. Im Regelfall geschieht dies durch eine Gemeinde als Behörde, eine Verordnung entspricht einem allgemein gültigem Bescheid und ist praktisch das „Gesetz“ der ersten Instanz im Rechtsstaat also einer Gemeinde. Verordnungen können auch vom Land (OÖ) erlassen werden, im Normalfall bedienen siech dies aber „Landesgesetze“ die im Landtag beschlossen werden. Eine Verordnung bedarf auch einer „Gesetzgebung“ und zwar im Gemeinderat, dort wird sie beschlossen und muss dann „verlautbart“ werden. Dies geschieht normalerweise per Aushang am Gemeideamt und Anzeige in der Gemeindezeitung ODER auch durch mündliche Kundgabe der Behörde erster Instanz. Und jetzt wird’s interessant : Die Behörde erster Instanz (Gemeinde) ist der (Vize) Bürgermeister AD PERSONAM. Wenn jetzt also der Herr Vizebürgermeister von Ebensee diese „KletterVerordnung“ in einer öffentlichen Pressekonferenz verlautbart, dann ist das imho ein offizieller RECHTSAKT und die rechtlich bindende Verlautbarung dieser Verordnung. Und jetzt wird’s noch interessanter : Wenn dieser Verordnung aber rechtlich nicht gedeckt ist, bzw es dazu keinen offiziellen Gemeindratsbeschluss mit Protokoll gibt, dann wäre das möglicherweise als AMTSMISSBRAUCH zu sehen oder zumindest mal zu überprüfen. Deswegen würde ich sagen, die Jungs von der Presse sollten mal bei der Gemeinde Ebensee um den genauen Gesetzestext dieser „Kletterverordnung“ bitten und auch den dazu nötigen Gemeindratsbeschluss erfragen. Und wenn das Ganze rechtlich nicht auf ehernen Füßen steht, dann gleich mal den Verwaltungsgerichtshof einschalten, der hebt die Verordnung in null komma nichts und eröffnet ein Verfahren gegen den Herrn Vizebürgermeister. Der hat diesen Text mit der Bezeichnung „Verordnung“ ja sogar selbst unterzeichnet. HaHa! Offenbar sind die Rechtsabteilungen und Juristen dieser Truppe alle im Urlaub. Lieber Gabriel Egger: Machst Du das bitte mit deinen OÖN ? Merci

        but i see direct lines

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        • #5
          Re: Neue Kletterregeln am Traunstein

          Traunstein1.jpg

          Traunstein2.jpg

          Traunstein4.jpg

          Traunstein3.jpg

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          • #6
            AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

            Ich lese mich gerade im RIS durch das OOE Natur und Landschaftsschutz Gesetz 2001 und wenn die das durch eine Gesetzesnovelle nicht geändert haben, dann ist das allgemeine Kletterverbot dort und auch die Bewilligungsspflicht nicht gedeckt. Die gibt es nur für Klettergarten und Steige §5 Abs.5. Dafür kostet Radfahren zur Maieralm 2000 Euro. Hehe ��

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            • #7
              AW: Re: Neue Kletterregeln am Traunstein

              Aha.. Es gibt tatsächlich eine Verordnung der Landesregierung zum Traunstein siehe RIS Lgbl 21/2013,die auch jetzt noch gilt. Darin wird das Betreten sogar explizit gestattet. Und von Klettern selbst kein Wort. Freunde, entweder gibt's rechtlich was ganz neues das noch nicht im RIS steht oder ihr wandelt auf ganz dünnem Eis

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              • #8
                AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

                Sodalle.. Und zu guter Letzt habe ich auch noch die Gemeinde Verordnungen auf der Homepage der Gemeinde Ebensee gecheckt. Da findet sich ausser Erhöhungen der Muellgebuehr usw auch nichts. Sollte es also eine rechtliche Grundlage für das Ganze geben, dann hab ich sie zumindest nicht gefunden

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                • #9
                  AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

                  Hallo Leute, ich würde euch im Namen der regionalen Kletterer sowie des Alpenvereins und der Naturfreunde bitten auf einer sachlichen Ebene zu bleiben.
                  Zuerst zu den rechtlichen Aspekten: In den Verordnungen zu den Naturschutzgebieten steht klar was erlaubt ist. Alles was nicht drinnen steht ist nicht gestattet. Nach Rechtsauffassung des Landesverfassungsdienstes OÖ. geht Klettern auf Grund der verwendeten Hilfsmittel (fixe Bohrhaken, Seiltechnik, etc.)über das normale Betreten zu Erholungszwecken hinaus. Daher im Naturschutzgebiet Traunstein nicht gestattet. Die Vogel und Artenschutzrichtlinie gilt schon seit 2009 ist nur in Oberösterreich kaum berücksichtigt worden (weder Kletterer oder sonst)
                  Nun zu der Vereinbarung (Informationen vielleicht nicht nur aus den Printmedien -zu Verordnung - PS.: Traunstein gehört nicht zu Ebensee sondern Gmunden)die zwischen den Alpinen Vereinen und den Bundesforsten unter Einbindung der regionalen Kletterer abgeschlossen wurde.
                  Von den ca. 260 Kletterrouten am Traunstein sind 5 Routen in 3 kleinen Wandteilen betroffen die rückgebaut werden. Die restlichen ca. 250 bleiben damit rechtlich bestätigt frei kletterbar. Da sich das Naturverständnis immer mehr zu Gunsten der Selbstverwirklichung in Form von Neurouten (egal welcher Qualität)verändert, wurde versucht mit dieser Vereinbarung einen Kompromiss für alle Beteiligten zu erzielen. Sollte wer das Bedürfnis verspüren eine oder mehrere Routen im Naturschutzgebiet Traunstein zu errichten sollte es doch kein Problem sein zuerst vom Grundbesitzer(was sich sowieso für einen ordentlichen Erschließer gehört) und in diesem Fall von der Naturschutzabteilung des Land OÖ die Freigabe einzuholen(was regionale Erschließer auch schon getan haben).
                  Sollte wer noch genauere Informationen vorweg wünschen bitte Nachricht an mich oder Alpenverein Landesverband OÖ.
                  In den nächsten Ausendungen der Alpinvereine werdet ihr den gesamten Wortlaut der Vereinbarung finden.
                  Im Sinn eines weiteren gemeinsamen Miteinander bitten wir euch diese Vereinbarung zu respektieren und sich daran zu halten
                  Hermann Ohlenschläger
                  Naturfreunde OÖ

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                  • #10
                    AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

                    @Bittendorfer: wunderschöne Grafik

                    LG Chris

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                    • #11
                      AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

                      Also ich denke sachlicher als die Rechtsgrundlage zu recherchieren kann man das Thema schlecht bearbeiten. Aber gleich mal sachlich weiter. 1.)der Rechtsgrundsatz "es ist alles verboten, was nicht erlaubt ist" ist imho abenteuerlich und nicht zulässig und in Oesterreich immer noch umgekehrt. Gerade das Landesgesetz zählt explizit die genehmigungspflichtigen und verbotenen Handlungen auf. So bleibt auch jodeln am Traunstein erlaubt auch wenn es nicht formell gestattet ist. 2.) zum Begriff "Klettern" kenne ich eine andere Rechtspraxis und da sind Details wichtig. Der Gesetzgeber erlaubt nämlich sehr wohl sich beim Betreten von schwerem Gelaende sich selbst gegen Absturz zu sichern. Also auch mit haken und seil. Nur wenn dies ueber die Eigensicherung hinaus zu einer Errichtung einer dauerhaften Anlage führt ist es kein Betreten mehr. Das gilt ausjudiziert auch für Bohrhaken am Stand. Wenn dies notwendig ist.
                      Und jetzt mal ehrlich: Das wisst ihr, und zwar seit Jahren und ganz genau. Soll ich jetzt eure eigenen Artikel und Broschüren dazu hochladen? Sachlichkeit? ��

                      but i see direct lines

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                      • #12
                        AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

                        Und versteht mich bitte nicht falsch, ich habe rein sachlich überhaupt nichts dagegen,.Allerdings ist die Art und Weise wie ihr es gemacht habt unbedingt zu kritisieren und nicht akzeptabel.
                        Wenn ihr das ganze inhaltlich gleich präsentiert haettet und einfach appelliert und dafür geworben dass man das einhält, haettet ihr ganz sicher "die Szene" auf eurer Seite gehabt. Besonders vielleicht sogar mich als radikalen Nachhaltigkeits Freak und Öko Terroristen. Aber einfach zu sagen "Klettern verboten", obwohl das rechtlich nicht mal passt ist einfach ungeschickt. Es gibt so viele gute Beispiele weltweit wo Kletterer selber voellig freiwillig und ohne Strafandrohung auf Naturschutzgebiete aufpassen (Camp 4, Yosemity usw.) Aber nein, ihr habt einen Politiker vorgeschickt, der eine "Kletterverordnung" verkündet. DAS ist zu bekämpfen und darf nicht Schule machen. Am Dachstein darf sowas nicht passieren und die Traunstein - Suppe muesst ihr auch auslöffeln. Warum schickt ihr jetzt nicht einfach einen Appell raus? Klärt das auf! Motiviert die Leute! Ohne Gesetze! Ohne Verbote! Ohne Strafen in die Tausende Euro! Ich denke ihr könntet das Ruder vielleicht noch rumreissen und wenn nicht.. Werdet ihr auf Widerstand stoßen, nicht wegen der Sache, aber der Methode

                        but i see direct lines

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                        • #13
                          AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

                          Wenn ihr auf der Suedseite geschrieben haettet "Bitte wegen der Vögel nichts einbohren", haette jeder gesagt "aber klar, kein Problem, gerne"
                          Aber "KLETTERN VERBOTEN"?!!

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                          • #14
                            AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

                            Ohne jetzt Öl ins Feuer gießen zu wollen... der Südgrat ist eh "nur" II oder III? Also für mich wärs schon eine ernsthafte Unternehmung, aber ich kann mir kaum vorstellen, dort die bösen Hilfsmittel, die anscheinend das Klettern als solches brandmarken, zu verwenden. Das normale Wegerecht bleibt von der ganzen Gschicht doch unberührt, oder?

                            Dann kraxelt man den Südgrat halt nimmer rauf, sondern geht/wandert/ruachelt ihn rauf. Genauso schön.

                            (Und ganz sachlich: zum klettern hats bei mir sowieso nie greicht. Was ich mich ohne Seil net trau, trau ich mich mit Seil a net. Ich geh net klettern. Ich geh an IIIer wandern.)

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                            • #15
                              AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

                              Hallo Fleisch
                              Mit Sachlich war auch nicht dein Betrag gemeint sondern ein anderer einzelner.
                              Da es müssig ist den ganzen Ordner inklusiver der ganzen rechtliche Betrachtungen (die von den Rechtsexperten des Alpenvereins und der Naturfreunde gemacht wurden - und zu diesem Kompromiss führten) hier zu posten, würde ich dich bitten mir einen Direktkontakt zu dir zukommen zu lassen um persönlich darüber zu sprechen.
                              Die Vorgehensweise ist mit allen regionalen Kletterern bzw. deren Sprechern, abgestimmt worden. Es ist interessant das immer Gebietsfremde damit Probleme haben.
                              Um das Problem aus der Welt zu schaffen würde ich dich wirklich um einen persönliche Kontakt bitten.

                              lg
                              Hermann

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