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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Intressantes über Unfallversicherungen

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  • Intressantes über Unfallversicherungen

    Artikel aus dem ORF:

    http://help.orf.at/stories/1770298/

    LG
    der 31.12.

  • #2
    AW: Intressantes über Unfallversicherungen

    Also ganz versteh ich den Artikel nicht, denn die Unterscheidung zwischen Bergung und Transport erfolgt ja auch nach anderen Kriterien als nur, ob eine Zufahrtsmöglichkeit vorhanden ist! Etwa bei schwerwiegenden Verletzungen in denen rascher Transport unumgänglich ist (oder auch wenn - bei entsprechender Verletzung - ein Hubschraubertransport schonender und sinnvoller als mit dem Akija oder Rettungswagen ist, z.Bsp bei Verdacht auf Wirbelsäulenfraktur oder Schädel-Hirn-Trauma).
    Dann müssten die "Schwerverletzten" selber bezahlen, während die, die sich bloß verstiegen oder verausgabt haben, mit dem Heli gratis abgeholt werden, nur weil dort keine Straße hinführt???
    Das ist eine sehr irreführende und auch recht einfach gestrickte Darstellung und Auslegung dieser "Versicherungsexpertin"!

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    • #3
      AW: Intressantes über Unfallversicherungen

      Zitat von Artis Beitrag anzeigen
      Dann müssten die "Schwerverletzten" selber bezahlen, während die, die sich bloß verstiegen oder verausgabt haben, mit dem Heli gratis abgeholt werden, nur weil dort keine Straße hinführt???
      Leider ist es wirklich so.
      Auch wenn der Helitransport vom Notarzt vor Ort (!) wegen Verdachtes auf Schädel-Hirn-Trauma z. B. nach einem Verkehrsunfall angefordert wurde, weigern sich gewisse Krankenkassen, die vollen Kosten zu übernehmen. Das hängt auch davon ab, welcher Hubschrauber kommt (ÖAMTC, Martin...). Da in Österreich die Notfallhubschrauber in den Kompetenzbereich der Länder fallen, gibt es keine klare Regelung. Das wichtigste in diesem Fall ist, die Rechnung der Rettungsorganisationen vorerst einmal nicht zu zahlen und einen Mahnstopp zu erwirken. Und sich dann in weiterer Folge ein stabiles Nervenkostüm für die Streitereien zuzulegen, die im Endeffekt hoffentlich zu einer Kulanzlösung führen. Hoffentlich sind die Verletzungsfolgen bis dahin weit genug ausgeheilt...

      Übrigens werden die Unverletzten und Toten nicht vom Notarztheli abgeholt, sondern von der Flugpolizei. Und die darf keine Rechnung stellen.

      Kommentar


      • #4
        AW: Intressantes über Unfallversicherungen

        Danke für die Aufklärung, Ansahias! Das wusste ich nicht, dass die Kassen da keine volle Leistung übernehmen, selbst wenn der Arzt es für notwendig befindet (traurig genug). Da bin ich froh, dass ich den ÖAMTC-Schutzbrief habe.

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        • #5
          AW: Intressantes über Unfallversicherungen

          komplett lächerlich! va am bsp aus dem artikel wird klar wie bescheuert unser rechtssystem teilweise ist. Also besser im unwegsamen gelände bleiben, die rettungs- und personalkosten erhöhen, weil nur dann zahlt die versicherung auch. Aber wehe wehe wehe man begibt sich noch ins tal um die rettung für die hilfskräfte zu vereinfachen

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          • #6
            AW: Intressantes über Unfallversicherungen

            Also bei mir ist damals der Heli des Innenministeriums gekommen samt Notarzt und bereits bei der Bergung hat man mir erklärt, daß in diesem Falle Vater (oder Mutter?) Staat dafür aufkommt.
            Aber es gibt schon richtige Konkurrenzkämpfe wer die Rettung "bekommt" denn kaum wo ist das Flugrettungsnetzz so dicht wie bei uns. - Falls jemand einmal einen Anlass braucht sich NICHT zu beschweren.

            Kommentar


            • #7
              AW: Intressantes über Unfallversicherungen

              Zitat von Artis Beitrag anzeigen
              Da bin ich froh, dass ich den ÖAMTC-Schutzbrief habe.
              Achtung!
              Schau' Dir die Leistungen des Schutzbriefes einmal genau an. Da steht etwas von "Hubschrauber-Rettung". Diese Leistung hast Du wahrscheinlich eh mehrfach von Versicherungen abgedeckt (Alpenverein, Kreditkarte, Kranken-Zusatzversicherung...). Wenn Dir auf der Straße etwas passiert, ist es ein Transport, und der fällt in die Zuständigkeit der Krankenkassen. Es gilt, dass ab NACA-Klasse 4 ein Hubschraubertransport angezeigt ist. Das heißt aber immer noch nicht, dass die Kasse auch wirklich zahlt. Zumindest nicht die gesamten Kosten. Die SVA übernimmt die Kosten z. B. nur bis 1.800 EUR. Wenn der Hubschrauber mit Notarzt aber z. B. eine Stunde mit Dir beschäftigt ist (Zeit bis zur Unfallstelle, Notarzttätigkeiten vor Ort, Transport in das Krankenhaus und Zeit für den Rückflug zum Stützpunkt), sind das nicht einmal ein Drittel der tatsächlichen Kosten.
              Wenn Du Glück im Unglück hast, kommt der "richtige" Rettungshubschrauber, mit dem Deine Krankenkasse einen Vertrag hat.

              Die Problematik bei der Sache ist auch, dass der Hubschrauber nach den Gegebenheiten vor Ort angefordert wird, die Kassen aber erst im Nachhinein, nach Vorliegen der Befunde im Krankenhaus, entscheiden, ob sie zahlen oder nicht. Das ist ein Graubereich, der durch den Kompetenzdschungel Bund-Länder-Krankenkassen verursacht wird. Bis dato hatte noch niemand den (politischen) Willen, hier eine Lösung zu etablieren, die allen Beteiligten Klarheit schafft.

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              • #8
                AW: Intressantes über Unfallversicherungen

                @Ansahias: Für Alpinunfälle bin ich mit dem ÖAMTC-Schutzbrief so abgesichert:

                "Hubschrauber-Rettung in Österreich.
                Nach Freizeit-Alpinunfällen: Vergütungsrahmen bis EUR 10.000,- pro geschützte Person."


                Das sollte reichen. Das gilt auch im Ausland:
                "Hubschrauber-Rettung und -Bergung im Ausland.
                Nach Unfall oder Krankheit bis EUR 10.000,- pro geschützte Person."


                Wie es bei einem Verkehrsunfall auf der Straße aussieht weiss ich allerdings nicht. Da meine Einkünfte sehr gering sind, müssen's dann die Kosten noch vor dem Flug mit mir klären (so ich noch bei Bewusstsein bin) weil falls die Gebietskrankenkasse nicht alles zahlt, ist da nicht viel bei mir zu holen .
                Ist das nicht paradox? Wenn ich mich verirr, weil ich zu doof zum Karte lesen bin, holt mich der Gratis-Heli, wenn ich unschuldig von einem Laster gerammt werde und knapp vorm abkratzen bin, werd ich nur bei ausreichender Finanzlage meinerseits geflogen?
                Was haben wir denn für idiotische Gesetze in Österreich?

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                • #9
                  AW: Intressantes über Unfallversicherungen

                  Zitat von Artis Beitrag anzeigen
                  Ist das nicht paradox? Wenn ich mich verirr, weil ich zu doof zum Karte lesen bin, holt mich der Gratis-Heli, wenn ich unschuldig von einem Laster gerammt werde und knapp vorm abkratzen bin, werd ich nur bei ausreichender Finanzlage meinerseits geflogen?
                  Was haben wir denn für idiotische Gesetze in Österreich?
                  Gottseidank entscheiden über den Einsatz des Hubschraubers immer noch der Arzt vor Ort oder die Rettungsleitstelle. Unabhängig von Deiner Finanzlage. Und es wird Dich am Unfallort auch niemand dazu fragen. Weder zu Deiner Finanzlage, noch zur gewünschten Art des Transportes. Gottseidank. Auch wirst Du im Krankenhaus in einer Notfallsituation die Leistungen bekommen, die Du brauchst bzw. die Dir das Krankenhaus zur Verfügung stellen kann. Und falls das Krankenhaus für Deine unmittelbaren Bedürfnisse nicht ausgestattet ist, wirst Du in ein passendes verlegt werden. Das funktioniert in Österreich Gottseidank praktisch immer. Der Schwachsinn beginnt halt nachher...

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                  • #10
                    AW: Intressantes über Unfallversicherungen

                    Vielleicht sollte in dem Bericht dargelegt werden was die Definition von "Bergen " ist.
                    Im Rettungsdienst bezieht sich dies auf "tote Gegenstände" Also Sachen ( Auto, Bücher...) oder tote Lebewesen also tote Menschen oder tote Tiere.
                    Das klingt zwar jetzt nach Korinthen kacken, aber genau das tun Versicherungen wenn sie bezahlen sollen!!

                    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Berg...hnische_Hilfe)

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                    • #11
                      AW: Intressantes über Unfallversicherungen

                      Interessant die offizielle Information des Hauptverbandes.

                      Rettungsflüge mit dem Hubschrauber

                      In obigem Link wird in Fallbeispiel 1 behauptet, knapp 1000 € hätte früher die Sozialversicherung übernommen, nur der Rest wäre privat zu übernehmen gewesen. Heute wäre der Verunfallte immer kostenfrei gestellt (NACA 4-6), verwundert mich. Was, wenn die SV nur einen Teil abdeckt, ich aber nicht zusatzversichert bin? Verzichten dann alle auf Ihr Geld? Oder wer finanziert dann die Unterdeckung in diesem Fall? Unbeteiligte Dritte? Das Rettungsunternehmen?

                      lG
                      Bernhard
                      Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. (Buffalo Bill)

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                      • #12
                        AW: Intressantes über Unfallversicherungen

                        Heiß finde ich auch was ich im obigen Artikel zu den Fehlalarmen lese.

                        Ich hab selber letztes Jahr mal auf einer Hütte Besorgnis ausgelöst, weil ich mein Fahrrad am Hüttenzustieg deponiert hatte. Ein voll geparkter Parkplatz ist offenbar nicht verdächtig, aber ein einzelnes Fahrrad hat nach zwei Tagen schon unabhängig voneinander mehrere Leute dazu animiert beim Hüttenwirt nachzufragen. Der dann seinerseits irgendwann den richtigen gefragt hat...

                        Und wenn da jetzt jemand den Hubschrauber zum Suchflug ob irgendwo einer im Gelände liegt bestellt krieg ich die Rechnung? Zumindest interessant.

                        Und was ist dann mit der Versicherung? Sagt die dann "es war ja nix"?

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                        • #13
                          AW: Intressantes über Unfallversicherungen

                          Zitat von zugfahrer Beitrag anzeigen
                          ... Und was ist dann mit der Versicherung? Sagt die dann "es war ja nix"?
                          Die steigt ziemlich sicher aus, weil ja keine Bergung stattgefunden hat.
                          Was sagen die Juristen hier? Mit meinem laienhaften Rechtsverständnis kann ich mir nämlich nicht vorstellen, daß das wasserdicht ist. Wenn jemand ein Notsignal absetzt ist es ja klar. Aber nur weil jemand mit einer Stirnlampe geht und ein anderer holt die Bergrettung .... Er könnte ja ein Notsignal geben (SOS), tut es aber nicht. Was sagt uns das? Eben, kein Notfall.

                          Und wenn dann die Kavallerie trotzdem ausrückt ist das doch wohl deren Sache.
                          Oder sehe ich das falsch?

                          lG
                          Bernhard
                          Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. (Buffalo Bill)

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                          • #14
                            AW: Intressantes über Unfallversicherungen

                            Bei einem "Fehlalarm" zahlt weder der Gesuchte (ausser er lässt sich bequemlichkeitshalber unverletzt abtransportieren)noch der Alarmierende. Das soll verhindern, dass sich niemand mehr getraut einen Notruf abzusetztn, wenn er von einem vermeintlichen Notfall erfährt.

                            Bsp:

                            1.Jemand beobachtet einen Lawinenabgang und Vermutet eine verschüttete Person und alarmiert die Rettung. Diese rückt aus

                            Es gibt kein "Opfer" . Niemand bekommt eine Rechnung .

                            2.Jemand wird verschüttet, kann sich selbst retten, fährt, da ja nichts passiert ist weiter. Jemand alarmiert die Rettung. Diese Rückt aus.

                            Es gibt kein Opfer. Niemand bekommt eine Rechnung .

                            In D zahlt diesen letztendlich der Steuerzahler.

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                            • #15
                              AW: Intressantes über Unfallversicherungen

                              Zitat von funduro Beitrag anzeigen
                              In D zahlt diesen letztendlich der Steuerzahler.
                              Obiger ORF-Artikel behauptet, dass das in Österreich anders sei. Ist der Artikel dann also totaler Schmarrn in dem Punkt?

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