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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Preis fürs überfahren einer Wintersperre

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neue Beiträge

  • #31
    AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

    Wieder was gelernt. Danke lieber Bassist. Ich dachte das ist generell so.
    ----

    Kommentar


    • #32
      AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

      Zum Thema Besitzstörung:

      In den meisten denkbaren Fällen im Bereich des Alpinsports wird das Klagsbegehren einer Besitzstörungsklage auf
      die künftige Unterlassung der Störung gerichtet sein.
      In diesem Fall ist aber zur Statthaftigkeit der Klage das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr zu beachten. Diese
      wird in der Regel auch durch eine einmal erfolgte Störung des Besitzes zu indizieren sein, was in diesem Zusammenhang
      auch durchaus eine Umkehr der Beweislast bedeutet.
      Allerdings sollte man hier mE auch nicht die Option unbedacht lassen, selbst bei bewusster Störung des ruhigen Besitzes, die Wiederholungsgefahr durch Anbieten eines (prätorischen) Unterlassungsvergleiches auszuschließen und die Zulässigkeit einer
      Klage dadurch abzuwenden.

      LG
      Zuletzt geändert von horridoh; 19.12.2015, 00:27.

      Kommentar


      • #33
        AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

        Zitat von horridoh Beitrag anzeigen
        Diese wird in der Regel auch durch eine einmal erfolgte Störung des Besitzes zu indizieren sein, was in diesem Zusammenhang
        auch durchaus eine Umkehr der Beweislast bedeutet.
        Was in den in Rede stehenden Fällen wohl völlig ohne Bedeutung bleiben wird, da die Wiederholung der Störung lediglich vom Willen des Störers abhängig ist und eine beweisbare, künftige Unmöglichkeit der Störung erst dann eintreten wird, wenn der präsumtive Störer nachweisbar körperlich nicht mehr zur Herbeiführung des Störungserfolges in der Lage ist. Oiso schwer bedient oder hin
        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

        Kommentar


        • #34
          AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

          Die letzten beiden Beiträge sind für einen Normalsterblichen schwer verdaulich. Ich würde es begrüßen, wenn man sich auf allgemein verständliche Fromulierungen beschränken würde, auch wenn es um juristische Aspekte geht.
          Grüße
          Fritz

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          • #35
            AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

            Der Fall ist im Detail wohl etwas kompliziert.
            Wenn es sich um eine öffentlich Straße handelt, wird hinsichtlich des Befahrens eine Besitzstörungsklage unzulässig sein.
            Wenn der Parkplatz ganzjährig an die Gemeine verpachtet ist ohne vereinbarte Wintersperre, ist eine Klagslegitimaton mMn sehr zweifelhaft.

            Ob die wirklich eine Besitzstörungsklage bei Gericht einbringen?

            Frist für eine Besitzstörungsklage ist 30 Tage.

            Kommentar


            • #36
              AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

              bin mit 50 dabei
              so weit woar i no nie

              Kommentar


              • #37
                AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                Wie ist diese Geschichte weiter gegangen - wurde geklagt?

                Kommentar


                • #38
                  AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                  Ich habe bezahlt da ich die genauen Besitzverhältnisse vor Weihnachten nicht mehr klären konnte
                  Der zuständige Jurist von der Gemeinde Schladming ist auch noch bis kommenden Montag auf Urlaub. Werde mich dann über den genauen Pachtvertrag schlau machen und eine gratis Beratung bei der Rechtsanwaltskammer in Anspruch nehmen.

                  Ich halte euch am laufenden...

                  Kommentar


                  • #39
                    AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                    pass nur auf, wegen der gratis beratung. Hab glaub ich gehört dass irgendsoeine "gratis beratung" seit jänner gestrichen wurde... also lieber noch mal informieren obs wirkl gratis is

                    Kommentar


                    • #40
                      AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                      Nach unzähligen Versuchen habe ich jetzt endlich den Juristen der Gemeinde Schladming telefonisch erreicht.
                      Auf die Frage wegen der Sperre wurde mir mitgeteilt dass diese Straße im Winter gesperrt ist. Der Parkplatz ist von der Gemeinde gepachtet jedoch darf man im Winter dort nicht parken wenn der Eigentümer nicht einverstanden ist.
                      Nach weiterem nachhaken bezüglich eines genauen Datums und wie dies rechtlich begründet ist, oder wie ich das erfahren kann (Kundmachung) hatte ich das Gefühl das der Herr etwas nervös wurde. Ich wurde dann darauf hingewiesen dass mir aus Datenschutzgründen keine Auskunft gegeben werden darf und ich dafür schriftlich anfragen muss.
                      Ich werde nun versuchen solch eine schriftliche Anfrage zu formulieren... mal schauen ob ich dann genauere Informationen erhalte.

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                      • #41
                        AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                        Ich möchte zu dem geschilderten Fall (den wohl viele unter uns in ähnlicher Art im Verlauf unserer Berg-, Bike- und Skitouren erleben können oder schon erlebt haben) anmerken,
                        das zur Abwehr derartiger Forderungen eine Rechtsschutzversicherung überaus nützlich sein kann.
                        ich bezahlte dafür für das aktuelle Jahr € 265,-- und es reut mich nicht.
                        Diese Versicherung hat mir schon in mehreren Fällen das Risiko von (zum Teil) exorbitanten Gerichts- Anwalts- und Sachverständigen-Kosten ermöglicht und ich kann jedem und jeder empfehlen, eine derartige Versicherung abzuschließen.
                        Für mich hat sich die (auf den ersten Blick hohe) Prämie schon um ein vielfaches amortisiert,
                        allfälligen Begegnungen mit grün gekleideten Bergwaldbewohnern, Uniformierten oder anderen Würdenträgern (auch mögliche Verkehrsunfallgegner gehören in diese heterogene Gruppe unwirscher Individuen)sehe ich immer gelassenen entgegen.
                        Man glaubt gar nicht, wie in kontroversiellen Unterredungen die beiläufige Erwähnung von "ARAG" oder einem vergleichbaren Institut deeskalierend wirken kann.

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