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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
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Preis fürs überfahren einer Wintersperre

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  • #16
    AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

    Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen
    Ich kenne mich nicht mit österreichischem Recht aus, aber in Deutschland wäre hier ein Brief beim z.B Themenstarter von der jeweiligen Behörde (Forstamt oder Amt für öffentliche Ordnung) eingetrudelt mit dem Tatbestand, gegen welche Gesetze verstoßen wurden, Anhörungsbogen usw. Mit der Frist bis dahin zu bezahlen oder sich zum Tatbestand zu äußern.
    Ja, das wird auch so sein wenn dich irgendwer bei der Behörde anzeigt. Das ist die eine Sache (Forstgesetzt) die angedroht wurde. Verwaltungsstrafe.

    Die andere Sache ist die Besitzstörung. Hierzu wird eine Klage vom Grundbesitzer/-Pächter (vertreten durch den Herrn Anwalt) bei Gericht eingereicht.

    Bis jetzt ist weder das eine, noch das andere geschehen und wird auch nicht geschehen, sofern der Threadersteller 370€ zahlt, damit er eben nicht geklagt (und zur Anzeige gebracht) wird. ... Bei der Anzeige ist das aber wieder nicht ganz so einfach weil da kann und muss die Behörde von sich aus tätig werden, sofern sie von dem Vergehen Kenntnis hat. - Hat sie aber im Normalfall nicht, wenn's nicht angezeigt wird.

    Klage und Anklage sind in Österreich zwei verschiedene Dinge. Klage = Zivilrecht, Anklage = Strafrecht (anklagen tut der Staatsanwalt)
    Zuletzt geändert von schrutkaBua; 12.12.2015, 19:29.
    ----

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    • #17
      AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

      Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen
      Ein Anwalt wird sicher keine Anklage erheben.
      Die Anklage wird von der zuständigen Behörde oder von Privat aus beauftragt.
      Ich kenne mich nicht mit österreichischem Recht aus, aber in Deutschland wäre hier ein Brief beim z.B Themenstarter von der jeweiligen Behörde (Forstamt oder Amt für öffentliche Ordnung) eingetrudelt mit dem Tatbestand, gegen welche Gesetze verstoßen wurden, Anhörungsbogen usw. Mit der Frist bis dahin zu bezahlen oder sich zum Tatbestand zu äußern.
      Daß ein Brief direkt, wie hier der Fall, von einem Anwalt kommt, klingt irgendwie nach einer privaten Anklage von einem Jagdpächter o.ä., den es einfach gestört hat, daß der Themenstarter hier mit seinem Auto hoch ist.
      Nicht unbedingt.
      Ich hatte schon den Fall einer (angedrohten) Besitzstörungsklage wegen parkens auf einer vermeintlichen Freifläche: Ich hatte mein Auto auf einem Schotterplatz in der Stadt abgestellt, wo ich dachte, dass Parken erlaubt/geduldet ist. Der Schotterplatz war Stadteigentum. Weil die Stadt das Parken dort unterbinden wollte, wurde ein (schwer zu sehendes...) Parkverbotsschild aufgestellt und ein Anwalt damit beauftragt alle Autos die weiterhin dort parken wegen Besitzstörung zu Klagen. Ich bekam ein ähnliches Schreiben wie Alex hier: "Gegen Zahlung von 250,- wird von einer Anzeige abgesehen...".
      Von diesem Geld ging kein Cent an die Stadt sondern alles in die Tasche des Anwalts! Die Stadt wollte nur ihren Schotterplatz frei haben...
      Der Anwalt hatte also hier ein Eigeninteresse Anzeige zu erstatten, bzw. zumindest damit zu drohen. Wahrscheinlich hat er sich dafür extra nen Jus-Studenten angeschafft, der 3mal täglich zum Schotterplatz lief und Fotos machte...

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      • #18
        nicht anzeige, sondern klage (zivilrecht), da kannst normalerweise wenig dagegen machen, außer halt mit wenig erfolgschancen durch die instanzen gehen und das 10fache loswerden...

        Kommentar


        • #19
          AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

          Siehe:

          http://www.letztemahnung.at/pages/ho...rungsklage.php

          Zahlen ist das Billigste !

          LG
          der 31.12.

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          • #20
            AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

            Vielen Dank für die vielen Tipps und rege Diskussion!
            Ich werde mich mal bei der Gemeinde informieren wie es zu dieser "Wintersperre" gekommen ist und ob es sich hier um eine Gemeinde, oder Privatstraße handelt.
            Hier noch ein Bild des Fahrverbotsschildes.
            Fahrverbot_klein.jpg
            Am grünen Schild steht folgender Text: " Liebe Wanderer und Gäste! Dieser Weg ist ab hier nur noch für Fußgänger und Langläufer vorgesehen! Grundbesitzer und Jagdpersonal sind jedoch berechtigt, diese Wegstrecke zu befahren! Wir bitten um Verständnis!"
            Zuletzt geändert von A l e x; 13.12.2015, 19:09.

            Kommentar


            • #21
              AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

              Das Schild ist ja so groß, wie ein Wolkenkratzer mitten im Gesicht.

              Ich vermute mal, dass der Anwalt und der Besitzer halbe/halbe machen. Aber die Hauptwirkung ist, dass zukünftige Autofahrer durch solche Denkzettel zuverlässig verscheucht werden. Und von dieser Warte kann ich das Vorgehen verstehen. Denn wenn das Befahren eben geduldet ist, dann werden dort unfehlbar reichlich Fahrzeuge auftauchen.

              Es ist schon eine Menge Geld. Trotzdem musste man damit rechnen, und daher kann ich keine Verantwortung beim Aufsteller oder beim Anzeigenden sehen.

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              • #22
                AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                Winterbeginn ist am 21.12. und winterliche Verhältnisse haben wir auch keine. Ist ja ein Winterfahrverbot, oder? Das fällt mir jedenfalls dazu ein, weiß nicht ob´s wem hilft. Die Tafel wolltest du aber übersehen, glaube ich?

                Schöne Grüße, S.

                Kommentar


                • #23
                  AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                  Mein Beitrag dazu ist:

                  1.) Gehe zur Gemeinde, wenn es eine rechtlich öffentliche Straße ist, und ersuche um den Bescheid (der in Kopie jederzeitig erhältlich ist), darin steht der Beginn
                  und das Ende der Kundmachung (oder setzt dich in Verbindung mit dem örtlichen Polizeiposten um den Bescheid zu bekommen)
                  2.) Wenn es einen Bescheid gibt, schau auf die Km-Angabe des Aufstellungsortes
                  3.) Messe die nach und wenn die nicht perfekt zusammen paßt bist du aus dem Schneider
                  4.) und zu letzt noch, ist die grüne Zusatztafel NICHT Gesetzeskonform, dass heißt das es für Zusatztafeln eigene Größe, Beschriftung, Aussehen etc gibt.

                  Schreibe der Steiermärkischen Landesregierung oder schau direkt vorbei und ersuche um eine Stellungnahme eines verkehrstechnischen Sachverständigen, wie die Kundmachung in dem betreffenden Fall auszusehen hat.
                  Wenn es eine rechtlich öffentliche Straße ist, ist die Kundmachung eigentlich falsch. (Kann sein das in der Steiermark alles etwas anders ist und daher der Gang zur Ldsreg.)

                  Nur ein Tipp vom
                  Wandersmann

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                    Aber ausschlaggebend, meiner Meinung, ist doch die allgemeine Fahrverbotstafel ganz oben, halb versteckt im Bild.
                    LG
                    der 31.12.

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                    • #25
                      in bezug auf die besitzstörung ist primär ausschlaggebend, obs eine privatstraße / privatgrund ist... obs ein korrekt verordnetes fahrverbot o. ein phantasietaferl, ist da völlig irrelevant...

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                      • #26
                        AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                        so wirklich weitergekommen bin ich in der ganzen Sache noch nicht...
                        Ich habe jedoch von der Gemeinde Schladming erfahren dass es sich um eine Gemeindestraße handelt. Die Parkplätze bei den Riesachfällen sind laut Auskunft vom Gemeindeamt Schladming von der Gemeinde gepachtet.
                        Auf die Frage bezüglich Wintersperre wurde mir mit Lawinensperre bzw. Sperre wegen der Langlaufloipen geantwortet. Bezüglich Kundmachung der Sperre wurde ich auf den Juristen der Gemeinde verwiesen, den ich jedoch die ganze Woche nicht erreichen konnte.

                        Der Anwalt, der mir den Brief geschrieben hat, begann bei meinen Argumenten zur Gemeindestraße und Wintersperre gleich zu stottern und meinte ich soll in 10 Minuten nochmals zurückrufen.
                        Nach 5 Minuten bekam ich dann einen Rückruf. Er habe mit dem Grundbesitzer nochmals gesprochen und ihm habe gestört das ich hier direkt neben dem Holz geparkt hätte. Der Parkplatz ist sein Besitz, und im Winter hat er mit der Gemeinde keine Vereinbarung diese Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Auf die Frage wie es zu der Höhe des Betrags kommt wurde ich darauf Hingewiesen dass der Betrag bei diesen Kläger schon immer so war (250€ + 120€ Anwaltskosten), dass im Falle einer Anzeige alles noch teurer wird und das Geld für die Instandhaltung der Forststraße oben am Riesachsee verwendet wird.

                        Die Einzahlungsfrist endet am 21.12...
                        Also bleibt mir fast nichts anderes über als zu zahlen?!

                        Der Kläger versucht es mit solchen Raubrittermethoden anscheinen des öfteren:
                        http://umwelt.naturfreunde.at/files/...%20Bericht.doc
                        http://umwelt.naturfreunde.at/berich...cht-geknebelt/

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                        • #27
                          AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                          So, wie du es hier beschreibst, kommt mir das etwas merkwürdig vor. Nach meinem Rechtsverständnis kann dich wegen des Befahrens einer gesperrten Straße nur der Eigentümer belangen; in diesem Fall also die öffentliche Hand. Darauf zielte anscheinend ja auch die Nachricht an deiner Windschutzscheibe ab. Es kann dich natürlich jeder, der eine Übertretung feststellt, bei der Gemeinde anschwärzen, aber es bleibt dann in deren Ermessen, wie sie weiter vorgeht.
                          Das Schreiben und die Informationen des Anwalts gehen in eine ganz andere Richtung: Du hast dein Auto auf privatem Grund abgestellt und sollst jetzt wegen Besitzstörung löhnen. Hierbei müsste aber zuerst geklärt sein, ob es für dich überhaupt ersichtlich war, dass du dich nicht mehr auf öffentlichem, sondern auf privatem Grund befindest. Zweitens ist die ganze Geschichte dann rein privatrechtlich, wobei dann die Frage zu klären wäre, ob der entstandene Schaden der geforderten Kompensation entspricht. Das würde im Zweifelsfall auf einen Rechtsstreit mit ungewissen Ausgang herauslaufen.
                          Mir erscheint es eher so, als versuche da jemand mit fadenscheiniger Argumentation Kasse zu machen und droht mit noch höheren Kosten im Falle eines Rechtsstreits - beliebtes Prinzip. Die Frist scheint mir auch arg kurz gesetzt. Ich bin allerdings auch kein Anwalt, würde aber stark vermuten, dass du mit einer Beratungsstunde bei einem solchen günstiger aus der Sache herauskommst.

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                          • #28
                            AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                            siehe:

                            http://kurier.at/chronik/175-euro-fu...en/149.184.697

                            das Resultat:

                            http://www.ots.at/presseaussendung/O...lage-abgewehrt

                            Ich würd' ins Anwaltsschreiben 2 Löcher reinmachen und dieses Papierl in einem Bene-Ordner ablegen ....

                            Fahrverbot auf der Gemeindestrasse war ausgeschildert: wird so ca. 35 Euro, vlt. 70.- bei Anzeige kosten, Parkverbot war nicht ausgeschildert (zumindest hast Du es nicht erwähnt), die Vertragsdetails zwischen Grundbeitzer und Gemeinde ( angeblich keine Nutzung im Winter ) können Dir egal sein - weils ja nicht kundgemacht wurde .....

                            An den Gerichtsgebühren (falls Du keinen Rechtsschutz hast) beteilige ich mich mit Euro 50.- (am Strafmandat fürs Fahrverbot klarerweise nicht, dieser Betrag geht aber weder an Rechtsanwalt noch an den Grundstücksbesitzer !)

                            Vielleicht finden sich noch ein paar Leutchen ..... die Zustände in der Gegend Riesachsee gehören abgestellt - siehe "Trutzpartie" von upmove !

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                            • #29
                              AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                              Zitat von A l e x Beitrag anzeigen
                              so wirklich weitergekommen bin ich in der ganzen Sache noch nicht...
                              Ich habe jedoch von der Gemeinde Schladming erfahren dass es sich um eine Gemeindestraße handelt. Die Parkplätze bei den Riesachfällen sind laut Auskunft vom Gemeindeamt Schladming von der Gemeinde gepachtet. [...]
                              Alles in allem ist die Geschichte dann wohl doch nicht so ganz klar.

                              Ok.. Du hast das Fahrverbot übersehen (=Verwaltungsstrafte nach StVO, wenns denn wer zur Anzeige bringt). Für die Besitzstörung muss allerdings für dich erkennbar gewesen sein, dass du auf fremdem Grund parkst. Wenn du nun argumentierst, dass du schon öfter im Sommer dort warst und immer dort (offiziell) geparkt hast und du nun auch davon ausgegangen bist.... K.A. was da vor Gericht herauskommen würde. Im Zivilrecht gilt allerdings auch eine Beweislastumkehr. Bedeutet: Anders als im Strafrecht muss nicht der (An)Kläger dir die "Tat" beweisen, sondern du musst beweisen, dass du unschuldig bist.

                              Das Risiko sich klagen zu lassen, ist halt leider für dich (in Relation) viel höher als für das Duo Pilz/Rechtsanwalt....


                              Die Argumente für die 250€ "das war schon immer so" und "das geht in die Erhaltung der Straße" sind ja wohl ein schlechter Scherz. (Gemeindestaße!?)
                              Zuletzt geändert von schrutkaBua; 18.12.2015, 22:30.
                              ----

                              Kommentar


                              • #30
                                AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                                Zitat von schrutkaBua Beitrag anzeigen
                                Im Zivilrecht gilt allerdings auch eine Beweislastumkehr. Bedeutet: Anders als im Strafrecht muss nicht der (An)Kläger dir die "Tat" beweisen, sondern du musst beweisen, dass du unschuldig bist.
                                Beweislastumkehr gibt es nur in wenigen Teilbereichen - z.B. in der Produkthaftung. Ansonst ist generell der Kläger im Zivilverfahren beweispflichtig.
                                Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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