Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Rechtslage geplante Übernachtung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Rechtslage geplante Übernachtung

    Servus

    Ich hätte gerne etwas konkreteres und nicht nur eine Aussage über Tirol (wie in dem Thread: http://www.gipfeltreffen.at/showthre...diverse-Fragen) sondern alpenweit.

    Lassen wir mal das Notbiwak außen vor, da dieses selbstverständlich immer erlaubt sein muss. Geplantes Biwak bzw. Zeltübernachtung macht für mich kaum einen Unterschied. Außer, dass man beim Zelten mehr schleppt und dafür mehr Komfort hat.

    Wie sieht es nun mit der Rechtslage aus? Wo ist es erlaubt? Gibt es vereinzelte Ausnahmen (z.B. Mont Blanc)?

    An einer DAV-Servicestelle in München hat mir vor kurzem ein Mitarbeiter gesagt, dass es generell nicht erlaubt ist. Könnte ich also immer Probleme bekommen, wenn mich ein übergenauer "Sheriff" mit Schlafsack o.ä. in den Alpen bei einer Wanderung erwischt?

    VG
    Robert
    "Have we vanquished an enemy? None but ourselves. Have we gained success? That word means nothing here. Have we won a kingdom? No... and yes. We have achieved an ultimate satisfaction... fulfilled a destiny... To struggle and to understand - never this last without the other; such is the law..." <George Mallory>

  • #2
    AW: Rechtslage geplante Übernachtung

    In Österreich ist die Rechtslage vom Bundesland abhängig. bergsteigen.com hat hier eine Zusammenfassung zusammengestellt. Generell kann der eingepackte Schlafsack kein Problem darstellen, höchstens wenn man beim biwakieren selbst wo erwischt wird wo es verboten ist.

    Kommentar


    • #3
      AW: Rechtslage geplante Übernachtung

      Ist leider von Land zu Land unterschiedlich und manche berge haben sogar eigene gesetzeslagen...

      Kommentar


      • #4
        AW: Rechtslage geplante Übernachtung

        und abgesehen von biwakieren bzw dem aufstellen von zelten ist das schlafen zur wiederherstellung der fahrtüchtigkeit ja auch nicht verboten...wo zieht man da die grenze zwischen campieren und im auto schlafen....ich hatte noch nie probleme damit, wenn man einen gewissen respekt vorzeigt...

        Kommentar


        • #5
          AW: Rechtslage geplante Übernachtung

          gutes Gewissen !!! (und ein klein wenig Erfahrung) und du wirst nie ein Problem haben
          Zuletzt geändert von auon; 27.08.2015, 01:36.
          so weit woar i no nie

          Kommentar


          • #6
            AW: Rechtslage geplante Übernachtung

            solange sich keine hotspots einbürgern, wirds auch kaum probleme geben.

            in AT ist prinzipiell alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
            und touristen ist es bloß erlaubt, möglichst viel geld dazulassen (stichwort "qualitätstourismus", also sich in ein mind ****hotel einbunkern und vom taxi zur heidi/panorama/jodelalm führen lassen, wo es dann den almbrunch gibt, ehe man rechtzeitig wieder den wellsnessbreich aufzusuchen hat). biwakierende personen zählen eben nicht zu diesem kreis und sind daher weniger willkommen.
            mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

            bürstelt wird nur flüssiges

            Kommentar


            • #7
              AW: Rechtslage geplante Übernachtung

              Zitat von pivo:
              in AT ist prinzipiell alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
              und touristen ist es bloß erlaubt, möglichst viel geld dazulassen (stichwort "qualitätstourismus", also sich in ein mind ****hotel einbunkern und vom taxi zur heidi/panorama/jodelalm führen lassen, wo es dann den almbrunch gibt, ehe man rechtzeitig wieder den wellsnessbreich aufzusuchen hat). biwakierende personen zählen eben nicht zu diesem kreis und sind daher weniger willkommen.
              Es hilft zwar den Fragestellenden nicht weiter, aber genau so ist`s in AT.

              LG
              der 31.12.

              Kommentar


              • #8
                AW: Rechtslage geplante Übernachtung

                na ganz einfach tun. wenns eahm spauken (geringe wahrscheinlichkeit, wenn man nicht ein rosarotes partyzelt schon am hellichten tag von straßen und jagahütten einsehbar provakant aufstellt), hat er pech kopt.
                mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                bürstelt wird nur flüssiges

                Kommentar


                • #9
                  AW: Rechtslage geplante Übernachtung

                  Die mögliche Verwaltungsstrafe wird vermutlich geringer ausfallen, als die Kosten für 1 Nacht im **** Bunker, oda?
                  Bierinduziertes Brainstorming
                  setxkbmap -option ctrl:nocaps

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Rechtslage geplante Übernachtung

                    Danke für die Infos für AT. Hat aber niemand konkrete Infos zu Italien/Frankreich/Schweiz? Wenn mich da jetzt 50.000€ Strafe erwarten, überlege ich mir vllt nochmal, diese "Grauzone" zu betreten.

                    Ansonsten ist schon klar: Wo kein Kläger, ...
                    "Have we vanquished an enemy? None but ourselves. Have we gained success? That word means nothing here. Have we won a kingdom? No... and yes. We have achieved an ultimate satisfaction... fulfilled a destiny... To struggle and to understand - never this last without the other; such is the law..." <George Mallory>

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Rechtslage geplante Übernachtung

                      geeeh bitte... pecken wirst nur, wennst organisiert 20 leut zum gipfellagerfeuer auffiführst, ohne den eigentümer zu fragen.

                      wie gsagt, das schlimmste, was einem passiern kann, ist, dass man gstampert wird.

                      im IT, F... tät i mir sowieso nix shicen, außer vll in frz nationalparks.
                      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                      bürstelt wird nur flüssiges

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Rechtslage geplante Übernachtung

                        In der Schweiz ist es an vielen Orten erlaubt. Aber die Regelungen sind von Kanton zu Kanton verschieden und teilweise haben sogar einzelne Gemeinden, wie Zermatt eigene Regelungen. An den meisten Orten ist es aber erlaubt. Generell verboten ist es in Nationalparks, in einigen Jagbanngebieten, in vielen Naturschutzgebieten und in Wildruhezonen während der Schutzzeit. Ein recht aktuelles Merkblatt findest Du hier: http://www.sac-cas.ch/umwelt/bergspo...iwakieren.html
                        Gruss
                        DonDomi

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Rechtslage geplante Übernachtung

                          Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                          in AT ist prinzipiell alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
                          .
                          Bisher war ich der Meinung, dass dies eher für D zutrifft.

                          Ich biwakiere sehr oft und nächtige immer wieder auch im Auto: Nie Probleme gehabt.
                          Ich halte es so:"Wer lang fragt, geht lang irr..."

                          LG

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Rechtslage geplante Übernachtung

                            Glaub wennst dich etwas vom weg entfernst wirst keine Probleme haben. Ist leider ein komplettes gesetzeswirrwar und im Endeffekt wird wsl eh nur gestraft falls man in unmittelbarer Umgebung eine Hütte campiert.

                            Hab unlängst erst direkt neben dem weg zum haidsteig 2 zelte gesehen, hat auch niemanden gekümmert, oder im Höllental auf einem Parkplatz schon mal eine ganze Familie in schlafsäcken.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Rechtslage geplante Übernachtung

                              Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
                              Bisher war ich der Meinung, dass dies eher für D zutrifft.

                              Ich biwakiere sehr oft und nächtige immer wieder auch im Auto: Nie Probleme gehabt.
                              Ich halte es so:"Wer lang fragt, geht lang irr..."

                              LG
                              Wo ich bin darf ich auch schlafen, oder? Allein die Diskussion ist ja grotesk. Aber so ists bei uns nunmal.... Klar wenn das ganz Überhand nimmt gibts diverse Probleme.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X