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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

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Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Wie ist es mit dem Eigetumsrecht, wenn bei jeder Holzschlägerung um Erlaubnis angesucht werden muß

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    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      Die FM4 Diskussion ueber Mountainbiken "auf laut" war sehr unaufgeregt und hat mir gut gefallen. Man hat oft folgenden Satz gehoert: "Wir wollen uns nach der Arbeit / dem Studium in den Wald mit dem Rad auf Erholungssuche begeben.". Das ist auch exakt meine Einstellung.

      Interessant war ein Reiter, der uebrigens Nummerntafeln fuer alle Radfahrer forderte. Er meinte, dass man mit dem Rad prinzipiell absteigen sollte, wenn man einem Pferd begegnet, weil diese scheue Fluchttiere sind. Er sei froh, dass er ueber die Plattform der Sendung diese Information in die Oeffentlichkeit tragen koenne. Starker Tabak.

      Das beste ist, ich habe das schon einmal auf einem gemeinsamen MTB/Wander/Reit-Weg gemacht, weil mir zwei Pferde entgegengekommen sind und mir eines davon recht nervoes vorgekommen ist (es hat herumgetaenzelt). Ulkiger Kommentar vom Pferd herunter: "Hast Angst vorm Jaeger?" Ich war nur verbluefft und bin ohne Kommentar (ausser Gruessen natuerlich) verwundert weiter gefahren.

      Kommentar


      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker



        Heute wurde in der Kleinen Zeitung unser Leserbrief als Replik zum Interview von Herrn Martin Höbarth (GF des Waldverbandes Österreich, Leiter Abteilung Forstwirtschaft LWKÖ) in der „Kleinen Zeitung“ vom 5.7.2017 - etwas gekürzt - veröffentlicht.
        legal biken - auch in Österreich:
        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
        www.upmove.eu/legalbiken

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        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          #legalbiken und das Wegerecht

          Hörempfehlung: Betreten verboten. Eine Recherche über das Wegerecht

          http://oe1.orf.at/player

          Heute, am 19. Juli, um 15.30 Uhr auf Ö1.
          Die Sendung kann danach sieben Tage lang auf der Ö1-Homepage unter dem Menüpunkt „7 Tage Ö1“ nachgehört werden.
          legal biken - auch in Österreich:
          800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
          mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
          Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
          www.upmove.eu/legalbiken

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          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            #legalbiken und das Wegerecht in Ö1

            http://oe1.orf.at/player/20170719/481141

            Der Aufmacher ist von mir und auch ein paar weitere nette Ansagen
            legal biken - auch in Österreich:
            800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
            mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
            Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
            www.upmove.eu/legalbiken

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            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Apropos Wegerecht und Eigentum:
              "Waldbesitzer wissen oft gar nicht, wo ihr Wald ist"
              war am 2.6.2017 im standard zu lesen.
              das finde ich super, weiß zufällig wer von Euch, wo dieser Wald ist?
              In der Gegend um Heiligenkreuz ist leider bekannt wem der Wald gehört, durfte ich letztes WE erfahren,
              war aber eh freundlich der grün gekleidete Herr, beim nächsten mal wird das nicht so sein, hat er mir zu
              verstehen gegeben.
              Ist eh verständlich, meinte er doch, daß erst vor Kurzem die Fahrverbotstafeln erneuert wurden.
              So viel Mühe, und dann werden sie nicht mal ignoriert.
              Als Ungläubiger war ich im Glauben, daß Walfahrtsweg (auf einem solchen war ich, glaube ich, gerade
              unterwegs) bedeutet, daß mit dem Fahrzeug seiner Wal gefahren werden darf, stimmt aber anscheinend nicht.
              Angeblich gehen Walfahrer zu Fuß, hab' aber keinen einzigen gesehen, die waren bei der Hitze wohl alle im Bad, nur der Jägermeister nicht, weil er im Auto wohl eine Klimaanlage hat.

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              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                #legalbiken ist im Wahlkampf angekommen!
                Der Kurier hat den Entwurf des Wahlprogramms der *** veröffentlicht (https://kurier.at/politik/inland/spo...ht/278.323.616)
                Auf Seite 166 findet sich die Forderung nach der Freigabe der Forststraßen: Gefällt uns

                legal biken - auch in Österreich:
                800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                www.upmove.eu/legalbiken

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                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  Hui, da werden die Grünröcke in der *** aber jetzt einen hohen Blutdruck kriegen. Bin schon neugierig auf die Reaktionen

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                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
                    Auf Seite 166 findet sich die Forderung nach der Freigabe der Forststraßen: Gefällt uns
                    Es gab Plenarabstimmungen gegen den (jägerfreundlichen) Ex-Juniorpartner - somit ein Koalitionsbruch. Dieser wurden nicht dafür zum Anlass genommen um die unsäglichen Paragrafen des Forstgesetzes ein für alle mal in die Geschichte zu verdammen. Für mich haben sie ihre Glaubwürdigkeit mit dem Vergeben dieser Chance verloren....
                    carpe diem!
                    www.instagram.com/bildervondraussen/

                    Kommentar


                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Als ich gestern bei einer Runde durch unsere Gegend eine kurze Pause an einer alten Brücke machte, die durch ein allgemeines Fahrverbot gesperrt ist (ausgenommen Radfahrer!), ist mir der Gedanke gekommen, dass diese Brücke und der dazugehörige Weg durch den Wald schon zu Zeiten existierten, als es noch keine Autos und Traktoren gab.
                      Man ging zu Fuß, fuhr mit Ochsenkarren oder sonstigen von Tieren gezogenen Fahrzeugen und benützte auch Fahrräder, um über die Felder und durch die Wälder von einem Ort zum nächsten zu gelangen.
                      Schulkinder gingen auf Waldwegen/ Pfaden in den Nachbarort in die Schule, wozu auch Fahrräder benutzt wurden.
                      Gewiss gab es den einen und/oder anderen Grundbesitzer, dem das nicht recht war. Doch die Menschen waren in den ländlichen Gegenden, zu Zeiten in denen Straßen noch die Ausnahme waren, schon immer auf solche Wege angewiesen.
                      Dann wurde den Menschen durch das Forstgesetz von 1975 plötzlich der freie Zugang in die Wälder und in die Natur gestattet.
                      Doch gleichzeitig wurde ihnen das befahren verboten...sogar mit Fahrrädern...
                      Zuletzt geändert von Roland P; 06.08.2017, 14:26.
                      Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

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                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
                        Als ich gestern bei einer Runde durch unsere Gegend eine kurze Pause an einer alten Brücke machte, die durch ein allgemeines Fahrverbot gesperrt ist (ausgenommen Radfahrer!), ist mir der Gedanke gekommen, dass diese Brücke und der dazugehörige Weg durch den Wald schon zu Zeiten existierten, als es noch keine Autos und Traktoren gab.
                        Man ging zu Fuß, fuhr mit Ochsenkarren oder sonstigen von Tieren gezogenen Fahrzeugen und benützte auch Fahrräder, um über die Felder und durch die Wälder von einem Ort zum nächsten zu gelangen.
                        Schulkinder gingen auf Waldwegen/ Pfaden in den Nachbarort in die Schule, wozu auch Fahrräder benutzt wurden.
                        Gewiss gab es den einen und/oder anderen Grundbesitzer, dem das nicht recht war. Doch die Menschen waren in den ländlichen Gegenden, zu Zeiten in denen Straßen noch die Ausnahme waren, schon immer auf solche Wege angewiesen.
                        Dann wurde den Menschen durch das Forstgesetz von 1975 plötzlich der freie Zugang in die Wälder und in die Natur gestattet.
                        Doch gleichzeitig wurde ihnen das befahren verboten...sogar mit Fahrrädern...
                        Diese Wege sind entweder öffentliche Güter und in Gemeindebesitz oder "ersessene Rechte"("Dienstbarkeiten"/"Servitute").
                        Öffentliche Güter sind im Grundbuch eingetragen, und können von der Gemeinde für den passenden Gebrauch (Fuß/Rad/KFZ Verkehr) gewidmet werden.
                        Servitute entstehen, wenn sie mind. 40 Jahre unwidersprochen genützt werden.
                        Verweigert ein Grundbesitzer dann ein solches Recht, könnte es eingeklagt und dann im Grundbuch eingetragen werden.
                        Das ist eine sehr aufwendige Angelegenheit.
                        Die Erhaltung dieser Wege hat mit der Wegefreiheit im Forstgesetz nichts zu tun.
                        Wir haben uns in diesem Artikel zu diesem Thema Gedanken gemacht: https://www.upmove-mtb.eu/kulturgut-...86d16e826.html

                        Unsere Schlussfolgerung daraus
                        Die meisten Menschen bevorzugen die Benutzung von bestehenden Wegen, und wie die obigen Beispiele zeigen, entstehen die meisten Konflikte, wenn die Benutzung von Wegen verwehrt wird. Wenn in Österreich ein funktionierendes „Wegenetz für Langsamverkehr“ erhalten bleiben soll, wird es auch hierzulande (nach Schweizer Vorbild) notwendig sein, erhaltenswerte Wege zu definieren und die Erhaltung dieser Wege gesetzlich, organisatorisch und finanziell zusätzlich zur Wegefreiheit abzusichern.
                        Zuletzt geändert von AndiPS; 06.08.2017, 17:42.
                        legal biken - auch in Österreich:
                        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                        www.upmove.eu/legalbiken

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                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          Forststraßen bedürfen keiner Kennzeichnung um als solche zu gelten, sodass auch bei Nichtvorhandensein von diesbezüglichen Hinweisen unbefugtes Befahren unzulässig ist.

                          Quelle:
                          https://www.bmlfuw.gv.at/forst/wald-...retenwald.html


                          Wird das in der Praxis auch so gehandhabt?
                          Sprich: muß ich beim Radfahren darauf achten, ob ich eventuell auf einer Forstraße sein könnte?
                          Zuletzt geändert von wilmaed; 14.08.2017, 18:57.

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                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Zitat von wilmaed Beitrag anzeigen
                            Quelle:
                            https://www.bmlfuw.gv.at/forst/wald-...retenwald.html


                            Wird das in der Praxis auch so gehandhabt?
                            Sprich: muß ich beim Radfahren darauf achten, ob ich eventuell auf einer Forstraße sein könnte?
                            In den Strafbestimmungen des Forstgesetzes heißt es wie folgt:

                            § 174

                            (3) Eine Verwaltungsübertretung begeht ferner, wer
                            a) Wald zu Erholungszwecken entgegen dem Verbot des § 33 Abs. 2 oder ohne die gemäß Abs. 3 vorgesehene Zustimmung, entgegen deren Inhalt oder unter Außerachtlassung der nötigen Vorsicht benützt, gemäß § 34 Abs. 1 gesperrte Waldflächen oder gemäß Abs. 7 gesperrte Wege benützt oder entgegen dem Verbot des Abs. 9 von Wegen abweicht oder den Wald trotz gemäß § 112 lit. a erfolgter Ausweisung innerhalb von 24 Stunden wieder betritt;

                            b) unbefugt im Walde

                            1. eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße befährt, Fahrzeuge abstellt, Tore oder Schranken von Einfriedungen nicht wieder schließt oder neue Steige bildet,

                            ....

                            Diese Übertretungen sind in den Fällen

                            1. der lit. a, der lit. b Z 2 und der lit. c mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro,

                            2. der lit. b Z 1, 3 und 4 und der lit. d und e mit einer Geldstrafe bis zu 730 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu einer Woche,
                            ....
                            zu ahnden.
                            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Ein wenig bewegt sich etwas:
                              Konflikt Waldbesitzer vs. Mountainbiker beendet

                              Aber, wie fast zu erwarten:
                              "Uneingeschränkte, freie Fahrt wird es aber nicht geben, sagt Franz Titschenbachner, Präsident der Landwirtschaftskammer Steiermark und damit Vertreter der meisten Waldbesitzer"

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                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                #kegalbiken in der Steiermark?

                                Wir (upmove) waren voriges Jahr zu Gesprächen bezüglich eines "MTB Modell Steiermark" eingeladen.

                                Der an sich konstruktive Dialog brach dann plötzlich ab, und gestern wurde bei einer Pressekonferenz eine "Beilegung des Mountainbiking Konflikts" verkündet.

                                Wenn Radfahrer in der Steiermark zukünftig nicht mehr mit Konflikten zu rechnen haben freut uns das.

                                http://steiermark.orf.at/news/stories/2861511/

                                Ansonsten ist der Neuigkeitswert des Berichts eher mager, und vom Grundsatz "Lenkung durch hochqualitativen, steiermarkweiten Angebot, keine Verbote, keine Strafen" ist leider nichts zu lesen.
                                Zuletzt geändert von AndiPS; 22.08.2017, 09:35.
                                legal biken - auch in Österreich:
                                800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                                mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                                Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                                www.upmove.eu/legalbiken

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