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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

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12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
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- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    fahren wir hald

    vorsichtshalber

    sicherheitshalber

    wie auch immer in der Gegend rum
    Zuletzt geändert von auon; 14.05.2017, 01:57.
    so weit woar i no nie

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    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      Umfrage zum Thema Öffnung der Forststraßen für Mountainbiker:
      /http://www.kleinezeitung.at/steiermark/oststeier/5222376/index
      Zuletzt geändert von bike&ski; 24.05.2017, 21:20.

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      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Umfrage zum Thema Öffnung der Forststraßen für Mountainbiker:
        /http://www.kleinezeitung.at/steiermark/oststeier/5222376/index
        Na das ist ja wieder eine tolle Umfrage mit unmissverständlicher Fragestellung:
        Sollen auch Forst- und Wanderwege befahren werden dürfen?
        Absicht oder einfach nur Unbedarftheit?

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        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Es nervt, es nervt und es geht nix weiter!! Ich fahr nach Italien und Kroatien mit dem Auto und das Rad am Heckträger und wieder ein Problem!! Rote Nummerntafel ja, Rote Nummerntafel nein!! Zwei schwarze gibt es nicht!! Schwarze darf nicht verdeckt sein!! 50x50 Tafel montieren, verdeckt aber die schwarze Tafel etc. etc.
          Ich schreib nach Brüssel und gebe eine Studie in Auftrag und melde mich gleichzeitig als Experte damit ich auf die Gehaltsliste der Betonköpfe komme, oder ich fahr mit meinem MB den Murradweg. Da bin ich zwar overdressed aber Realgemeinschft hin Realgemeinschaft her ist mir wurst.

          Kommentar


          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Zitat von bike&ski Beitrag anzeigen
            Umfrage zum Thema Öffnung der Forststraßen für Mountainbiker:
            /http://www.kleinezeitung.at/steiermark/oststeier/5222376/index
            Resultat:

            Zuletzt geändert von w56; 26.05.2017, 13:57.

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            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Wurzeralm - Spital/Pyhrn

              Am 25.06.soll die Downhillstrecke eröffnet werden, dzt. sieht es noch aus wie auf einer Kanalbaustelle...
              Man verlangt stolze 11 Euro für die einmalige Auffahrt mit der Bahn.
              Mit dem Rad darf auf der Forststraße aber nicht auf od. abgefahren werden. Auch der Rundweg um den Teichelboden ist verboten.
              Ein wirklich tolles Angebot für die Bike-Touristen....

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              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                man sieht von unten gar nichts

                https://www.youtube.com/watch?v=2EP4...ature=youtu.be

                da borg ich mir sicher mal ein Ebike aus

                https://bikeboard.at/Board/Trailcent...Wiese-th233979

                Eröffnung am 1.


                Trail?
                Zuletzt geändert von auon; 23.06.2017, 14:46.
                so weit woar i no nie

                Kommentar


                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  Zitat von picobello2 Beitrag anzeigen
                  Wurzeralm - Spital/Pyhrn

                  Am 25.06.soll die Downhillstrecke eröffnet werden, dzt. sieht es noch aus wie auf einer Kanalbaustelle...
                  Man verlangt stolze 11 Euro für die einmalige Auffahrt mit der Bahn.
                  Mit dem Rad darf auf der Forststraße aber nicht auf od. abgefahren werden. Auch der Rundweg um den Teichelboden ist verboten.
                  Ein wirklich tolles Angebot für die Bike-Touristen....
                  Gibt ein Update: Zitat Facebook: "Aufgrund von Witterungsverhältnissen und der nun aufwendigen Reparaturarbeiten konnte der Singletrail auf der Wurzeralm nicht fertiggestellt werden. Neuer Termin für die Eröffnung ist Samstag, 15. Juli 2017!"

                  Man sagt ja, man ist in Verhandlung mit den Grundeigentümern. Wäre interessant ob das nur ein Vorwand ist, schließlich haben die Bergbahnen wenig davon, wenn nachher alle raufradeln und deren Bahn nicht nützen..

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                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    man müsste ja mal direkt den Erfinder der Carvingski anrufen ob er schon fertig ist mit den elektrischen Graßski

                    der Servicegedanke lebe hoch
                    Zuletzt geändert von auon; 23.06.2017, 15:06.
                    so weit woar i no nie

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                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker


                      #legalbiken nicht in Österreich

                      Heute um 19:40 zeigt Arte Re: einen Beitrag mit dem Titel "Wanderer gegen Mountainbiker"

                      Zu sehen ist auch unsere #Trutzpartie vorm Parlament im Mai.
                      Ein klare Ansage für die deutschen Zuseher zur nachgestellten Szene der "Verhaftung" unserer Kollegen bei Leoben:
                      Das kann auch jederzeit jeden deutschen Touristen passieren.

                      Und ganz wichtig: der Film widerlegt den Titel und zeigt, dass es den beschworenen Konflikt in Wirklichkeit nicht gibt.

                      Zum Nachsehen hier der Stream:
                      http://www.arte.tv/de/videos/071437-...-mountainbiker
                      legal biken - auch in Österreich:
                      800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                      mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                      Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                      www.upmove.eu/legalbiken

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                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Zitat von picobello2 Beitrag anzeigen
                        Wurzeralm - Spital/Pyhrn

                        Am 25.06.soll die Downhillstrecke eröffnet werden, dzt. sieht es noch aus wie auf einer Kanalbaustelle...
                        Man verlangt stolze 11 Euro für die einmalige Auffahrt mit der Bahn.
                        Mit dem Rad darf auf der Forststraße aber nicht auf od. abgefahren werden. Auch der Rundweg um den Teichelboden ist verboten.
                        Ein wirklich tolles Angebot für die Bike-Touristen....
                        Das mit der Forststraße ist ein Ausfluss der Gesetzeslage und restriktiven Haltung der Bundesforste. Sagt der Jagdpächter nein, sagen auch die Bundesforste nein. Auch wenn sich die Liftgesellschaft, Touristiker und Lokalpolitiker auf den Kopf stellen geht dann nix ...

                        Toll dass sie trotzdem den "Singletrail" zusammengebracht haben.
                        Eröffnung leider kurzfristig auf 15.7. verschoben.

                        Zur Einzelfahrt: Diese kann mit Rad kaum billiger sein wie ohne Rad (o.k. mit Pyhrn-Priel-Card könnte es ev. günstiger sein).

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                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          Eine Enttäuschung ist die - ja auch als Antwort auf eine generelle Freigabe von Forststraßen genannte - Trans Nationalpark. Da wurde nur in die Vermarktung bestehender Strecken investiert, und gar nichts neues freigegeben

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                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Heute auf orf.at:

                            http://noe.orf.at/news/stories/2853714/
                            Das Land Niederösterreich investiert in den kommenden beiden Jahren fünf Millionen Euro zusätzlich in die Sanierung und den Neubau von Güterwegen. Dadurch sollen die ländlichen Regionen gestärkt werden.
                            Das Güterwegenetz in Niederösterreich erstreckt sich über 30.000 Kilometer.
                            [...]
                            Landeshauptfrau Stellvertreter Stephan Pernkopf (Ö.V.P.): „Güterwege sind Lebensadern des ländlichen Raumes und stärken dabei auch den Tourismus."
                            Welche Art von Tourismus im Zusammenhang mit Güterwegen schwebt Hrn. Pernkopf dabei wohl vor...?

                            Kommentar


                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              wenn's jemand interessiert:
                              morgen, Dienstag, 11.7. 21:00 bis 22:00 wird im Radio auf FM4 über das Thema diskutiert
                              Kaklakariada

                              Kommentar


                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker



                                Im Garten wird nicht Rad gefahren!

                                Replik zu einem Interview mit Herrn Martin Höbarth (GF des Waldverbandes Österreich, Leiter Abteilung Forstwirtschaft LWKÖ) zu Thema „Mountainbiken“ in der „Kleinen Zeitung“ vom 5.7.2017:

                                Radfahren auf Straßen und Wegen im Wald ist in Österreich verboten. Es drohen Strafen und Besitzstörungsklagen in empfindlicher Höhe. Naturfreunde, Alpenverein und upmove bemühen sich seit Jahren um eine Verbesserung dieser Situation.
                                Herr Höbarth meint in diesem Interview, dass alleine mit auf Vertragsbasis freigegebenen Strecken eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann. Dem wird hiermit entschieden widersprochen!

                                Vorneweg:

                                Strecken, die auf diesen „vertragliche Lösungen“ basieren, werden von Seite der Landwirtschaft seit 25 Jahren versprochen. Die aktuelle Lage in der Steiermark, Kärnten, Ober- und Niederösterreich zeigt das Scheitern dieses Konzepts. In weiten Teilen dieser Bundesländer ist es unmöglich, ein bedarfsgerechtes Streckennetz zu etablieren. Manchmal scheitert es am Geld für diese Lösungen, hauptsächlich aber am Unwillen der Grundbesitzer und Jagdpächter.
                                Dabei soll man das Kind aber nicht mit dem Bade ausschütten! Vertragliche Lösungen haben sicher ihre Berechtigung, wenn sie die Lenkung bei einer generellen Freigabe der Straßen und Wege unterstützen. So ist es sicher fair, wenn der Tourismus den Grundbesitzern eine Entschädigung für viel frequentierte Straßen und Wege zukommen lässt, und diese dafür bewerben kann.
                                Die Erfahrung der letzten 30 Jahre zeigt aber, dass es ohne einer vorigen generellen Freigabe in den genannten Gegenden nicht zu solchen Einigungen kommen wird. Erst wenn es ein gesetzlich garantiertes Fahrrecht gibt, werden viele Grundeigentümer in einen sachlichen Diskurs über Streckenführungen einsteigen. Dann sind Lenkungen nach objektiven Gesichtspunkten (touristisches Interesse, Naturschutz) durchführbar und obliegen nicht mehr der Befindlichkeit eines „Grundherrn“.
                                Wie üblich, so auch in diesem Interview, wird die Freigabe der Straßen und Wege zum Radfahren mit dem Argument „dann wird ja quer durch das Gelände abgefahren“ und „erhöhtem Druck auf den Wald“ abgelehnt. Das ist einerseits Interessant, da hier ja stillschweigend schon zugegeben wird, dass gegen das Radfahren auf Straßen und Wegen nichts einzuwenden ist. Das „quer durchs Gelände“ abfahren ist ein Märchen, dass jeder, der mit dem Rad schon einmal vom Weg abgekommen ist, mit schmerzhaften Narben und (fast genauso schmerzhaften) Rechnungen für die Reparatur seines Rades bezeugen wird. Dieses Argument gegen das Radfahrverbot auf Forststraßen vorzulegen, und somit absurde Besitzstörungsklagen zu begründen, ist wider jede Logik.

                                „Ich Fahr auch nicht in deinem Garten mit dem Rad“, wird argumentiert

                                Der Unterscheid zwischen einem Garten und einem Wald sollte einem hochrangigen Vertreter der Landwirtschaftskammer und des Waldverbandes klar sein. Für unser Thema die wichtigsten Auswirkungen der Unterschiede: Im Garten gibt es keine Forststraßen und markierte Wege. Im Garten gibt es im Gegensatz zum Wald kein allgemeines Betretungsrecht. Der Wald hat neben der Nutzfunktion für den Eigentümer eine gesetzlich eindeutig geregelte Schutz-, Wohlfahrts und Erholungsfunktion. Im Rahmen dieser Sozialbindung ist es den Eigentümern zumutbar, Radfahren auf Forststraßen und Wegen zu dulden.

                                Zur Situation in Südtirol, Bayern und der Schweiz

                                Wie Herr Höbarth darauf kommt, dass der Südtiroler AV uns Österreicher um unsere Situation beneidet wird aus dem Interview leider nicht klar. Kaum jemanden in Südtirol weiß, dass wir in Österreich nicht einmal auf Forststraßen Radfahren dürfen (und uns dafür Besitzstörungsklagen mit Streitwerten bis zu 15.000€ drohen). In diesem Zusammenhang möchte ich aber eine Stellungnahme des Südtiroler Forstdienstes zitieren:
                                „Unsere Nachbarn in Nordtirol regeln die Sache so: Dort ist das Mountainbiking grundsätzlich verboten und wird nur auf ausgewiesen Strecken erlaubt. Solche Regelungen wären für uns in Südtirol kontraproduktiv zum eigentlich angestrebten Ziel der Verbesserung der Zugänglichkeit des Touristen zu dieser Sportart. In der Freizeit soll der Zugang zur Natur für alle offen bleiben.“ (INFO des Südtiroler Forstdiensts 2015/2)

                                Die Behauptung von Herrn Höbarth „Die gesetzlichen Regelungen in den Nachbarstaaten gehen in die Zeit zurück, als Mountainbiken kein Trend war. Heute ist man darüber unglücklich“ hält einem Faktencheck nicht Stand:
                                „Seit Ende April 2015 gibt es ein neues Trail-Gesetz im Trentino… Vorher war das Biken generell auf allen Trails(=Wege, Anm. d. Verf.) verboten, die breiter waren als ein quergestelltes Bike und steiler als 20 Prozent. Eine Gemeinde konnte davon eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Mit dem neuen Gesetz ist die Situation völlig anders: Jetzt sind alle Trails frei befahrbar, es sei denn eine Gemeinde – also der Bürgermeister – spricht ein Verbot für einen bestimmten Trail aus“ (BIKE 1/4/2016)

                                Am 8.Juli 2013 ist das neu Waldgesetz in Hessen in Kraft getreten. Im §15(3) liest man: „Radfahren, Reiten und Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist. Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Menschen, die auf einen Krankenfahrstuhl angewiesen sind, gebührt in der Regel der Vorrang.“

                                Erwähnenswert wegen der Aktualität, obwohl Wales kein Nachbarstaat ist: Am 21. Juni dieses Jahres schlug die Waliser Regierung dem Parlament vor, Radfahren auf allen Wanderwegen offiziell zu erlauben.

                                Unterschiedliche Rechtssysteme? Haftungsprobleme?

                                Nun wird für die Argumentation gegen die Freigabe der Straßen und Wege zum Radfahren endlich die altbekannte Haftungsfrage ausgepackt. Das wir in Österreich ein anderes Forstgesetz haben als unsere Nachbarstaaten, wurde schon hinreichend bedauert. Einen behaupteter Unterscheid im Rechtssystem, der die Verweigerung der Freigabe der Straßen und Wege zum Radfahren begründen könnte, ist nicht zu finden. In Österreich haftet ein Wegehalter ohnehin nur bei grober Fahrlässigkeit. Das Studium aller einschlägigen OGH Urteile zeigt: Spannt man keinen Draht ohne ausreichende Markierung über eine Straße, ist keine Haftung Seites des Grundeigentümers gegeben! Die von allen Bundesländern bereit gestellte Tourismusversicherung deckt auch die letzten Eventualtäten ab.

                                Win-Win Situation

                                Klar ist: von einer generellen Öffnung der Forststraßen und Wege plus einem auf vertraglicher Basis aufgesetzten österreichweitem, hochqualitativen und bedarfsgerechten Streckennetz könnten alle Beteiligten profitieren. Voraussetzung für diese Lösung: die Grundeigentümer gehen von ihrem Justamentstandpunkt ein Stück weit weiter: in eine Richtung im Sinne unsere Solidargesellschaft!
                                Zuletzt geändert von AndiPS; 11.07.2017, 11:34.
                                legal biken - auch in Österreich:
                                800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                                mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                                Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                                www.upmove.eu/legalbiken

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