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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
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- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    ich bin kein Freund von Schildern im Naturraum die nicht Wegzeit oder Richtung angeben

    möchte jedoch von meiner heutigen Ausfahrt berichten auf der ich zum ersten Mal auf einem Shared Trail (was) auf andere Nutzer traf

    bei der Anfahrt zum Buchberg (ob Augistinerwald) es ist eine eingewachsene Forststraße, traf ich (man trifft sie öfter) auf eine Japanische Touristengruppe, so ca 17 Personen, manchmal sind es mehr manchmal weniger, heute hat der Führer durch lautes klatschen und rufe auf mich aufmerksam gemacht

    es waren aber alle auf einer Seite der Gasse unterwegs, mit gegenseitigem Kopfnicken passierte ich, letzter etwas älterer Mann mit Stecken hatte es sichtlich schwer.

    bei der Einfahrt zum (jetzt Augustinertrail) konnte ich feststellen, kein Fahrradfahrverbotsschild, dafür ein anderes

    ich habe bei der Befahrung dieses Weges noch nie jemanden getroffen, heute in der Mitte des oberen Teiles eine Gruppe ca 20 Personen aufgeteilt auf 50 meter (zw Junge Erwachsene, Pfadfinder und Naturfreundewanderung)

    ich habe mich mit einem Ping angemeldet, und mir überlegt wie ich denen wohl jetzt Vorrang geben könnte.

    die einen rechts die anderen links hab ich das Spalier mit Sachter Kontrolle passiert, und Dankesworte gesprochen.

    es tut sich was im Wienerwald ....
    so weit woar i no nie

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    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      http://themavorarlberg.at/sport/moun...rn-freie-fahrt
      legal biken - auch in Österreich:
      800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
      mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
      Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
      www.upmove.eu/legalbiken

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      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        ‪#‎legalbiken‬ und eine Forsttagung in Kufstein:

        http://tirol.orf.at/news/stories/2779499/

        Nicht konkretes, viel Geplauder und immer wieder dass man das Tiroler Modell auf alle Bundesländer anwenden soll, nur wer soll das machen, bezahlen und und die Grundeigentümer überzeugen, dass sie mitmachen?
        Interessanterweise hat Dr. Freidhager,Vorstandssprecher der ÖBF, immer von der Achtung des Besitzes und Respekt vor dem Eigentümer gesprochen.
        Die Bundesforste sind 100% Staatswald und "gehören" der Bevölkerung, also uns allen. Gibt einem schon zu denken, wenn der Verwalter unseres Eigentums dann ganz hart gegen eine unentgeltliche und weitgehende Öffnung des Waldes für Biker ist.
        Er ist der Verwalter dieses Naturschatzes und nicht der Interessensvertreter der Grundeigentümer.
        Aber immerhin kann man es schon als Erfolg sehen, dass bei einer Forsttagung dann ein Exkursionspunkt eine Singletrailtour am Lisl-Osl Trail war. Diese Exkursion war eine der am schnellsten ausgebuchtesten
        legal biken - auch in Österreich:
        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
        www.upmove.eu/legalbiken

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        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Es tut sich etwas:

          Radeln auf Forstwegen: Land zahlt Versicherung

          Bisher haben sich die Wegehalter gewehrt, das Unfallrisiko zu tragen, jetzt übernimmt das Land die Haftpflichtversicherungen.
          Allerdings stellt sich mir dabei folgende Frage:
          Wegeerhalter haften nach bisheriger Regelung bei Schäden durch mangelhaften Zustand nur bei grober Fahrlässigkeit (und Vorsatz). Nun soll es eine Haftpflichtversicherung geben welche - ziemlich unüblich - auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt? Ist zumindest interessant...

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          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigen
            Es tut sich etwas:

            Radeln auf Forstwegen: Land zahlt Versicherung



            Allerdings stellt sich mir dabei folgende Frage:
            Wegeerhalter haften nach bisheriger Regelung bei Schäden durch mangelhaften Zustand nur bei grober Fahrlässigkeit (und Vorsatz). Nun soll es eine Haftpflichtversicherung geben welche - ziemlich unüblich - auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt? Ist zumindest interessant...
            Diese Versicherung gibt es in allen anderen Bundesländern schon lange (angeblich auch in der Stmk.)
            In OÖ/NÖ geben die Grundeigentümer ihre Forststraßen und Wege trotz dieser Versicherung ihre Wege und Straßen nicht zum Radfahren frei.

            Also ist diese Versicherung alleine erst einmal ein (anscheinend) gelungener PR-Coup.
            Zuletzt geändert von AndiPS; 23.06.2016, 09:43.
            legal biken - auch in Österreich:
            800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
            mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
            Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
            www.upmove.eu/legalbiken

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            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              https://www.ovb-online.de/rosenheim/...s-6499261.html

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              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                Der Artikel ist leider nur für registrierte Benutzer lesbar...
                carpe diem!
                www.instagram.com/bildervondraussen/

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                • Ich konnte den Artikel gerade lesen.
                  Es wurde eine Wegbaustelle von Vandalen in Mitleidenschaft gezogen. Werkzeug und Material den Hang hinunter geworfen. Verdächtigt werden Mountainbiker, weil 2 während der Sanierung trotz des Hinweises des Vorarbeiters, dass der Weg nicht zu befahren sei, abgefahren sind.
                  Warum jetzt die Mountainbiker die Schuldigen sein sollen entschließt sich mir aber nicht wirklich aus dem Artikel.

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                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    Weil immer die schuld sind die schuldig sein sollen :-)
                    Ging an der Gruttenhütte lange Zeit genauso mit Gleitschirmfliegern.
                    Obwohl an manchem Tag dort hunderte Wanderer und Kletterer unterwegs sind haben natürlich die 5 Gleitschirmflieger dem Jager die Reifen zerstochen und den Müll hinters Gipfelkreuz geschmissen...
                    Wie schallts von der Höh? ... Hollaröhdulliöh!

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                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Nun wer die "Schuldigen" sind ist eher 2.rangig und wird wahrscheinlich eh nicht ermittelt. Informativ wären die als nicht geeigneten Wege für MB.
                      "Die Empfehlungen lauten: gesund aufs Rad, sorgfältig planen, nur geeignete Wege befahren (Erosionsschäden vermeiden, nicht querfeldein radeln), Bike checken, vollständige Ausrüstung, immer mit Helm, Fußgänger haben Vorrang, Tempo kontrollieren, keine Spuren hinterlassen und Rücksicht auf Tiere nehmen (Dämmerungsphase ist Zeit der Nahrungsaufnahme).

                      Als „nicht geeignet“ beschreiben Gerichtsurteile diejenigen Wanderwege, die von einem sehr starken Erholungsverkehr und vielen Fußgängern frequentiert werden. Außerdem gelten treppenartige Wege mit nur 80 Zentimeter Breite als ungeeignet für Mountainbiker."
                      Quelle: https://www.ovb-online.de/rosenheim/...s-6499261.html

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                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Zitat von MuM.Koeppl Beitrag anzeigen
                        Außerdem gelten treppenartige Wege mit nur 80 Zentimeter Breite als ungeeignet für Mountainbiker."
                        Lustig das hier immer davon gesprochen wird was für Mountainbiker "ungeeignet" ist, und nicht davon, wo sie unerwünscht sind!
                        carpe diem!
                        www.instagram.com/bildervondraussen/

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                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          Lustig ist es wenn Du so was liest [QUOTE=kare;927306]fahr mal in die Tegernseer Berge, ins Chiemgau, Berchtesgadner Alpen, da kannst Dich überall nach Herzenslust austoben.
                          QUOTE]
                          und es 100m nach einem MB Fahrverbot im Chiemgau so ausschaut:
                          IMG_1772_1.jpg
                          Also warum was ändern, groß Gerede, wenn die Einstellung vieler nicht passt.
                          Aufi aufs Radl und obi gfoan.

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                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            was soll das briefmarkenbild darstellen?
                            trotz aller unschärfe seh ich spuren. traktor? harvester?
                            und zwei liegende bäume. holzarbeiten? windwurf? schneebruch? biberattacke?

                            ein ganz normaler wald also.
                            mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                            bürstelt wird nur flüssiges

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                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                              ein ganz normaler wald also.
                              Für die Hilfssheriffs von eigenen Gnaden reicht das schon, dass sie auf der Palme...ähh....Fichte sind

                              Und zum 1000sten Mal für alle Freunde überbordender Fahrregulative: Ob ein Weg fahrbar ist oder nicht, hängt vom Können des Radlers ab. Schätzt er das falsch ein, schiebt, trägt oder stürzt er. Das ist viel lehrreicher als jedes Verbot von Aussen und funktioniert immer.
                              Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                geeignet:




                                und viehherden haben vorrang:



                                denn sie weichen ohnehin nicht aus:



                                niemals. sauteifln sture.
                                mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                                bürstelt wird nur flüssiges

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