Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Wegefreiheit für Mountainbiker

Einklappen
Das ist ein wichtiges Thema.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Wäre fast "off topic", hätte uns Herr Budil nicht als "radikal" bezeichnet.
    http://www.martinballuch.com/das-radikale-eck/
    legal biken - auch in Österreich:
    800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
    mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
    Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
    www.upmove.eu/legalbiken

    Kommentar


    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      die Sektsteuer ist natürlich auch ein Wahnsinn

      ob man das wohl auch irgendwie zur Radikalität kürzen könnte wo die Mauntenbiker schuld sind

      http://www.landtag-noe.at/service/po...2_07_2015&i=13

      low drücken und bei Abriss wieder Low

      bitte freies leben
      Zuletzt geändert von auon; 04.07.2015, 18:40.
      so weit woar i no nie

      Kommentar


      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        so ähnlich sind die die man auf der Forststrasse trifft
        Zuletzt geändert von auon; 04.07.2015, 16:06.
        so weit woar i no nie

        Kommentar


        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Satzungen des Österreichischen Forstvereins


          PDF-Dokument, 197,49 KB Satzungen des Vereins


          I. Der Verein und sein Zweck

          § 1
          Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet des Vereines
          Der Verein führt den Namen „Österreichischer Forstverein“, stellt die Zusammenfassung aller österreichischen Forstvereine dar und hat seinen Sitz in Wien. Sein Tätigkeitsgebiet erstreckt sich auf die Republik Österreich.

          § 2
          Zweck des Vereines
          Der Verein bezweckt die Förderung des gesamten Forstwesens in Österreich und dient daher gemeinnützigen Zwecken. Die Vertretung von Standes-Sonderinteressen ist nicht Ziel des Vereines.


          schon das haben sie vergessen
          Zuletzt geändert von auon; 04.07.2015, 17:12.
          so weit woar i no nie

          Kommentar


          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Zitat von auon Beitrag anzeigen
            ob man das wohl auch irgendwie zur Radikalität kürzen könnte wo die Mauntenbiker schuld sind

            http://www.landtag-noe.at/service/po...2_07_2015&i=13
            Das ist aber schon eine Parodie!
            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

            Kommentar


            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker


              Danke für den link, sehr unterhaltsame Aufführung aus dem NÖ Landtag zu 40 Jahre Forstgesetz,
              gefällt mir auch sehr gut, schon der Name "Waldhäusl" paßt zum Thema exzellent.

              Für den Fall, dass der link verschwindet, hier der Text (grossteils dialektbereinigt) des letzten Abschnittes dieses Stücks zum Ausdrucken und Nachspielen .:

              Waldhäusl monolog: "..... wenn Ihr Politk machts indem ihr sagts: und plötzlich ist rund um die Uhr, 365 tage im jahr - sollte
              man radfahren können im Wald, dann bitte, dann kann das wirklich nur was mit der Hitze zu tun haben, denn diese Dummheiten haben
              hier herinnen nichts verloren. Wir stehen " .. Zwischenruf.. "Oja ihr sagt es Ihr wollt es generell frei haben, weil wenn Ihr -
              der kollege dumser hat gesagt, er möchte generell den Wald für die Mountainbiker öffnen." .. Zwischenruf.. " zag ma ned .." -
              .. Zwischenruf..- ... " He! " .. Zwischenrufe.."..erstens bin i ned oid und zweitens wennst den Vogel zagst , konnst Di nur söba
              mana. Intelligenz hat immer mit dem was zu tun, der glaubt intelligent zu sein. Du Kollege Dumser. Kollege Dumser, wast wie Du die vahoitst, wia a Mauntenbaiker der 3 moi gengan Bam g'foan is.

              rascher Abgang
              Zuletzt geändert von kokos; 04.07.2015, 22:37.

              Kommentar


              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                Unfassbar das sowas gewählt wurde…

                Aber gut zu sehen das die Diskussion so weit die Politik/Öffentlichkeit erreicht hat, das die richtigen schon langsam nervös werden.
                carpe diem!
                www.instagram.com/bildervondraussen/

                Kommentar


                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                  passiv Legitimierter in einem Zivilprozess zu sein gehört zu den normalen Lebensrisiken.
                  ingmar for president!
                  mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                  bürstelt wird nur flüssiges

                  Kommentar


                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    gut beobachtet
                    so weit woar i no nie

                    Kommentar


                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      27.000 Km freigegebene MTB-Strecken soll es in Österreich geben.

                      Für den Raum Wienerwald habe ich mir das einmal näher angesehen...

                      Auf der Seite
                      http://www.wienerwald.info/bewegen/mountainbike/
                      ist folgender Absatz zu finden:

                      Alle Wienerwald Mountainbikerouten
                      Das Netz erstreckt sich von der Donau bis südlich von Bad Vöslau und von Neulengbach im Westen bis nach Wien im Osten.
                      Auf über 1.000 Streckenkilometern werden rund 20.000 Höhenmeter überwunden.


                      Ein beigefügter Link führt zu den Streckenbeschreibungen.

                      Folgende 44 Strecken sind dort zu finden...

                      mtbww01.jpg

                      Das sieht doch gar nicht so schlecht aus, und wenn man die Gesamtlänge ermittelt kommt man sogar auf 1061km. Wow!

                      Doch, hoppla, was ist das? Da gibt es ja jede Menge Mehrfachzählungen – Strecke X und Strecke Y teilen sich ein und dieselben Wege – das muss man natürlich bereinigen...

                      mtbww02.jpg

                      Jetzt sind aus den 1061km plötzlich 694km geworden, obwohl das Streckennetz noch immer ein und dasselbe ist...

                      Na gut, das wird uns Mountainbiker wohl auch noch reichen, oder?
                      Obwohl, da gibt's noch einen kleinen Schönheitsfehler: Straßen, die für den allgemeinen KFZ-Verkehr freigegeben sind.
                      Asphalt ist ja grunzsätzlich nichts Böses und die eine oder andere öffentliche Straße mag ja auch den Biker begeistern, doch in den kolportierten 27.000 Streckenkilometer "auf vertragliche Basis" haben sie wirklich nichts zu suchen – also blenden wir diese einmal aus...

                      mtbww03.jpg

                      Traurig, aber wahr – das ist alles, was übrig bleibt – ganze 420km von den ursprünglich versprochenen 1000km.

                      Was nun von den 27.000 Km "auf vertraglicher Basis" freigegebenen Strecken in Österreich zu halten ist, kann ich nicht beurteilen. Aber zumindest für den Wienerwald stellt sich heraus, dass es bedeutend weniger ist, als jener Wert, mit dem geworben wird.

                      Übrigens: wer hier Trails sucht, ist überhaupt auf verlorenem Posten.
                      Zuletzt geändert von baum; 06.07.2015, 22:27.

                      Kommentar


                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        TOP
                        legal biken - auch in Österreich:
                        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                        www.upmove.eu/legalbiken

                        Kommentar


                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          Und jetzt bitte noch aus den letzten Bild alle Schotterstraßen (Forstautobahnen) ausblenden.....wieviel Kilometer bleiben dann noch übrig??
                          95% der offiziellen "Mountainbike"-Strecken kann man auch bequem mit einem Rennradl fahren.

                          Kommentar


                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Bayern: Verfassungsgericht bestätigt Recht zum Radfahren auf Wegen(!)

                            Von der "OpenTrails" Facebook Seite (Diese Inititative kämpft gegen die "Zwei Meter Regel" in Baden-Württemberg, dem einzigen deutschen Bundesland, indem es ein Radfahrverbot auf Wegen schmäler als zwei Meter gibt):

                            Ein Sieg für das Betretungsrecht

                            In den letzten Jahren erhielten wir aus Bayern immer wieder Berichte über die Sperrung von einzelnen Wegen und teilweise sogar ganzen Gebieten für Radfahrer (Mountainbiker). Gegen alle diese Sperrungen gleichzeitig vorzugehen, hätte die Kapazitäten der DIMB erheblich überschritten. Wir haben uns daher einen Präzedenzfall ausgesucht und wurden am 03. Juli 2015 mit einem wegweisenden Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (11 B 14.2809) belohnt.

                            Worum ging es in diesem Verfahren, dessen Urteil wir Euch heute auszugsweise vorstellen? Im Gemeindegebiet des Marktes Ottobeuren wurde mit Verbotszeichen für Kraftfahrzeuge aller Art im Bereich des sog. Bannwaldes auch das Radfahren auf allen Wegen verboten. Gegen diese Sperrungen hat ein DIMB-Mitglied mit unserer Unterstützung beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage eingereicht. Die Klage wurde allerdings mit Urteil vom 01. April 2014 zurückgewiesen.

                            Wir haben aber nicht aufgegeben, sondern sind gemeinsam in die Berufung gegangen und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat uns nun Recht gegeben - die verhängten Verbote waren und sind, soweit sie das Radfahren betreffen, rechtswidrig! Für die Radfahrer und Mountainbiker im Gebiet des Markts Ottobeuren ist dies ein großer Tag. Sie können im sog. Bannwald wieder das ihnen von der Bayerischen Verfassung garantierte Grundrecht auf Zugang zur Natur ausüben.

                            Aber auch für ganz Bayern und weit darüber hinaus wird dieses Urteil wegweisend sein. Erstmals wurden in einem das Radfahren im Wald betreffenden Urteil Grundfragen der Klagebefugnis, die zu erfüllenden Voraussetzungen für Sperrungen (Verbote) und die dafür von der Verwaltung beizubringenden Beweise sowie die Anforderungen an die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips (Übermaßverbot) umfassend und im Sinne der Radfahrer behandelt. Und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellt auch klar, das im Bann- oder Erholungswald Radfahren grundsätzlich gestattet ist.

                            Das Urteil ist noch nicht veröffentlich. In der nächsten Zeit wird es dazu aber Pressemitteilungen und weitere Informationen geben. Auch wir werden darüber weiter berichten und belassen es daher für heute bei einem Vorgeschmack auf die wegweisenden Erkenntnisse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs:

                            "Im Übrigen sind aber auch schmalere Wege bei angepasster Fahrweise weder zum Radfahren von vornherein ungeeignet noch besteht auf ihnen stets eine erhöhte Gefahrenlage für Fußgänger. .... Es kann auch nicht von vornherein unterstellt werden, dass sich Radfahrer - trotz sicherlich berechtigter Beschwerden in Einzelfällen - generell nicht verkehrsgerecht verhalten und die Gebote des § 1 und des § 3 StVO missachten würden."

                            Das ist doch mal eine klare Ansage, die man hoffentlich auch in Baden-Württemberg zur Kenntnis nimmt.
                            legal biken - auch in Österreich:
                            800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                            mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                            Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                            www.upmove.eu/legalbiken

                            Kommentar


                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              da mach i ma glatt a weissbier auf!
                              mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                              bürstelt wird nur flüssiges

                              Kommentar


                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                [Presseaussendung upmove]

                                Tourismus braucht legales Mountainbiken – auch in Österreich!

                                Am Montag, 6. Juli 2015 trafen sich im s.moritz Sport und Gesundheits Resort Touristiker der Pyhrn-Priel Region um über dieses Thema zu diskutieren. Andreas Pfaffenbichler, Präsident vom Verein upmove (Interessensvertretung MTB), konnte einen Überblick über touristische Mountainbike Konzepte vermitteln und über die wenig hilfreiche gesetzliche Situation in Österreich informieren. Die Touristiker der Region fordern nachhaltig eine Öffnung der Forststrassen für legale Bikestrecken!
                                Mountainbiken ist eine gesunde, erholungsbringende sportliche Aktivität und hat sich in den letzten Jahren zum Breitensport entwickelt. In Österreich ist das Radfahren auf Forststraßen und Wegen generell verboten, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist. „Heimische Mountainbiker haben mit dieser Situation umzugehen gelernt. Für den mountainbikenden Urlauber ist es aber alles andere als einladend, ständig auf Verbotsschilder zu stoßen und mit einer Besitzstörungsklage rechnen zu müssen – v.a. auch weil Mountainbiken in unseren Nachbarländern grundsätzlich erlaubt ist. Damit haben wir eine klare Benachteiligung unserer Betriebe beispielsweise in Pyhrn-Priel was das Angebot im Sommer betrifft! Und dies noch dazu in einer Zeit, in der unsere Betriebe mit enormen Mehrbelastungen durch Bürokratie und Steuererhöhungen zu kämpfen haben. Das Gästepotential wäre gerade bei uns durch die gute Erreichbarkeit und die Topografie der Region enorm- eine positive Entwicklung in dieser Sache wäre sehr wünschenswert! Am liebsten jedoch als Gemeinschaftserfolg aller beteiligter Gruppen. Es kann nur ein miteinander sein!“ sagt Tourismus Obmann Herbert Gösweiner.

                                „Die Basis für einen funktionierenden Mountainbike Tourismus sind Forststraßen und Trails. In unserer bestens für das Mountainbiken geeigneten Pyhrn/Priel Region haben wir gerade einmal 3 Mountainbikestrecken verfügbar. Die hat ein Mountainbiker in 3 Stunden abgefahren. Für den Mountainbiker gibt es also keinen offiziellen Grund, zu uns nach Windischgarsten zu kommen. Findet er doch einige Regionen in Österreich, vor allem aber im benachbarten Ausland wo es ein perfektes Angebot gibt“, meint Markus Strick Wirt am Wurbauerkogel.
                                In den Nachbarländern ist der Mountainbike-Tourismus längst ein Wirtschaftsfaktor„Es wurden die Entwicklungen in den Nachbarländern analysiert. Interessant waren zum Beispiel die Zahlen aus der kleinen südtiroler Gemeinde Latsch. Bei 55.000 Gästeankünften mit gut 300.000 Nächtigungen wird ein Drittel davon durch Radtourismus, überwiegend durch Mountainbiker erzielt“, sagt Pfaffenbichler. Martin Pirhofer, vom dortigen „Dolce Vita Hotel Jagdhof“, freut besonders die Verlängerung der Saison durch diese kaufkräftige Kundengruppe.

                                Erweiterung des Betretungsrechts auf Radfahrer wird gefordert.Bei einer Bestandsaufnahme der bisherigen Bemühungen kam man zu dem Schluss, dass die propagierte „vertragliche Lösung“, bei der Forststraßen und Wege gegen einen Betrag von bis zu 40 Cent pro Laufmeter freigegeben werden, in der Region nicht funktioniert. Man wurde sich einig, dass ein attraktives Angebot nur dann entstehen kann, wenn das bestehende Betretungsrecht gemäß Forstgesetz 1975 von Wegen und Straßen auf das Radfahren ausgeweitet wird. Dies ist beispielsweise in unseren Nachbarländern Italien, der Schweiz und Deutschland, längst gelebte und gesetzliche Realität ist.

                                „ Sobald die gesetzliche Korrektur geschaffen ist, wollen wir ausgeschilderte Mountainbikestrecken auf vertraglicher Basis realisieren um einen Lenkungseffekt zu erzielen. Natürlich soll hier der Grundeigentümer auch eine entsprechende Abgeltung bekommen und es muss eine gemeinsame Lösung gefunden werden. Es kann aber nicht sein, dass dieses wichtige Konzept immer wieder von wenigen Grundeigentümern oder Jagdpächtern verhindert werden kann.“ sagt Franz Mayrhofer (Kemetmüller), Wirtesprecher und Hotelier aus Windischgarsten
                                Tom Schwaiger meint: „Wir brauchen eine gesetzliche Basis, die uns von der Stimmungslage unserer Partner unabhängig macht. Aber man muss mit Grundstücksbesitzern auch im Vorfeld ordentlich umgehen! Es müssen die Rahmenbedinungen vernüftig ausgearbeitet sein. Aktuell kommt man nicht voran für eine touristische Erweiterung! Wir reden über Millioneninvestitionen auf der einen Seite in ein Skigebiet mit nicht einmal zwei Monaten Vollauslastung und auf der anderen Seite nutzen wir die bestehenden Ressourcen nicht! Für uns Hotelbetriebe ist dieses Gästepotential sehr wichtig, denn wir sind mehr Wetter und Saison unabhängiger als bei anderen Gästegruppen!“
                                Zuletzt geändert von AndiPS; 07.07.2015, 15:27.
                                legal biken - auch in Österreich:
                                800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                                mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                                Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                                www.upmove.eu/legalbiken

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X