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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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11) Regelwidriges Verhalten

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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

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Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    bla bla ich hab auch eine Mauntinbikestrecke, 11km 900hm,

    wenn du dir die Sülzerei gegeben hast

    http://tvthek.orf.at/profile/Nationa...biker/13995873

    darauf habe ich frei referenziert
    Zuletzt geändert von auon; 03.03.2017, 13:36.
    so weit woar i no nie

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    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      Liebe Radfahrer und Wanderer,

      leider handelt es sich bei der Wegumleitung des 20 a nicht nur um irgendwie belanglose 150 m. Wer die Situation vor Ort kennt, wird mir recht geben, dass es sich um einen ausgesprochen widerwärtigen und dazu gefährlichen Umweg handelt.
      Ende Oktober hab ich dem AV Graz folgende Mail geschickt:
      An die Wanderweg-Verantwortlichen im Alpenverein Graz

      Sehr geehrte Damen und Herren!
      In Stattegg, am Fuß der Leber, hat der Alpenverein Graz den durch das Gehöft Naßegger führenden und gern begangenen Wanderweg, der seit vielen Jahrzehnten von der Busendhaltestelle in logischer Linie in Richtung Schöckl führte, umgelegt. Statt gemütlich in sanfter Steigung loszuwandern, müssen sich die Wanderer nun auf der steilen und schmalen Asphaltstraße gut 200 Meter weit dem Autoverkehr aussetzen, um anschließend durch einen Graben 25 Höhenmeter wieder abzusteigen, bis fast zum Ausgangspunkt.
      Als häufiger Nutzer der vom Alpenverein betreuten Wanderwege ist mir bewusst, dass Markierung und Instandhaltung der Wege und die Vertretung der Anliegen der Wanderer gegen andere Interessen einen erheblichen Aufwand erfordern. Ich bin sehr dankbar für das österreichweite Netz an Fußwegen, ausgehend oft von Bahnhöfen und Bushaltestellen, das im wahrsten Sinn umweltfreundliche Fortbewegung möglich macht. Natürlich treffe ich auf meinen Wanderungen immer wieder auch auf Wegänderungen und zeitweilige Sperren, die durch Waldarbeiten, Bautätigkeiten oder Nutzungsänderungen durch die Grundeigentümer entstehen und manchmal lästige Umwege bedeuten.
      Auf eine derart widersinnig gefährliche und dem Wandergenuss abträgliche Umleitung, die offensichtlich auf Dauer angelegt ist, bin ich auf meinen Wegen noch nirgends gestoßen.
      Sehr geehrte Damen und Herren, ich muß Sie doch nicht daran erinnern, dass Sie die Wegerechte an den markierten Wanderwegen nicht besitzen, sondern für uns Wanderer verwalten - und für zukünftige Generationen! Von Herzen bitte ich Sie, die ursprüngliche Wegführung wieder herzustellen.

      Mit freundlichen Grüssen
      (ich)

      Der damalige Wegereferent des AV Graz hat als Motiv der Umleitung, die vom AV ausgeschildert wurde, damals angegeben, dass die Mountainbiker, die den Weg bergab in hoher Geschwindigkeit befahren, die Pferde in der anrainenden Reithalle erschrecken.
      Was mir plausibel erschien, ich allerdings selbst nicht miterlebt habe.
      Die Schreckensmeldungen, dass Wanderer die Pferde mit Steinen bewerfen usw. usf. beruhen ausschließlich auf den unüberprüften Angaben des Grundbesitzers.

      Helfried

      Kommentar


      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Der Herr Doktor empfiehlt:

        legal biken - auch in Österreich:
        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
        www.upmove.eu/legalbiken

        Kommentar


        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Zitat von Helfried56 Beitrag anzeigen
          Liebe Radfahrer und Wanderer,

          leider handelt es sich bei der Wegumleitung des 20 a nicht nur um irgendwie belanglose 150 m. Wer die Situation vor Ort kennt, wird mir recht geben, dass es sich um einen ausgesprochen widerwärtigen und dazu gefährlichen Umweg handelt.
          Ende Oktober hab ich dem AV Graz folgende Mail geschickt:
          An die Wanderweg-Verantwortlichen im Alpenverein Graz

          Sehr geehrte Damen und Herren!
          In Stattegg, am Fuß der Leber, hat der Alpenverein Graz den durch das Gehöft Naßegger führenden und gern begangenen Wanderweg, der seit vielen Jahrzehnten von der Busendhaltestelle in logischer Linie in Richtung Schöckl führte, umgelegt. Statt gemütlich in sanfter Steigung loszuwandern, müssen sich die Wanderer nun auf der steilen und schmalen Asphaltstraße gut 200 Meter weit dem Autoverkehr aussetzen, um anschließend durch einen Graben 25 Höhenmeter wieder abzusteigen, bis fast zum Ausgangspunkt.
          Als häufiger Nutzer der vom Alpenverein betreuten Wanderwege ist mir bewusst, dass Markierung und Instandhaltung der Wege und die Vertretung der Anliegen der Wanderer gegen andere Interessen einen erheblichen Aufwand erfordern. Ich bin sehr dankbar für das österreichweite Netz an Fußwegen, ausgehend oft von Bahnhöfen und Bushaltestellen, das im wahrsten Sinn umweltfreundliche Fortbewegung möglich macht. Natürlich treffe ich auf meinen Wanderungen immer wieder auch auf Wegänderungen und zeitweilige Sperren, die durch Waldarbeiten, Bautätigkeiten oder Nutzungsänderungen durch die Grundeigentümer entstehen und manchmal lästige Umwege bedeuten.
          Auf eine derart widersinnig gefährliche und dem Wandergenuss abträgliche Umleitung, die offensichtlich auf Dauer angelegt ist, bin ich auf meinen Wegen noch nirgends gestoßen.
          Sehr geehrte Damen und Herren, ich muß Sie doch nicht daran erinnern, dass Sie die Wegerechte an den markierten Wanderwegen nicht besitzen, sondern für uns Wanderer verwalten - und für zukünftige Generationen! Von Herzen bitte ich Sie, die ursprüngliche Wegführung wieder herzustellen.

          Mit freundlichen Grüssen
          (ich)

          Der damalige Wegereferent des AV Graz hat als Motiv der Umleitung, die vom AV ausgeschildert wurde, damals angegeben, dass die Mountainbiker, die den Weg bergab in hoher Geschwindigkeit befahren, die Pferde in der anrainenden Reithalle erschrecken.
          Was mir plausibel erschien, ich allerdings selbst nicht miterlebt habe.
          Die Schreckensmeldungen, dass Wanderer die Pferde mit Steinen bewerfen usw. usf. beruhen ausschließlich auf den unüberprüften Angaben des Grundbesitzers.

          Helfried

          Lieber Helfried!

          Ich bin in der Sache komplett bei dir: Ein solcher Weg darf nicht aufgegeben werden.
          Ist die Wegführung aus irgendwelchen Gründen von Seiten der Grundeigentümer, Anrainer, ... umzuändern, muss der neue Weg mindestens die gleiche Qualität wie der Alte haben.
          Wo ich einhake und das eigentliche Problem sehe: solche Agenden müssen in Österreich im Ehrenamt ausgefochten werden.
          (in Bayern stellt hier die Verfassung die Erholungsuche über das Eigentum und verpflichtet die öffentliche Hand zur Durchsetzung. In der Schweiz haben offizielle Wanderweg einen Status, der einer öffentlichen Straße ähnlich ist.)
          Eine Lösung dieses Problems kann auf lange Sicht auch in Österreich nur in einer Institutionalisierung der Aufgabe "Offenhaltung der Wege" liegen.
          Um das ganze griffiger zu formulieren: So wie es eine Denkmalamt und eine Naturschutzbehörde gibt, braucht es auch eine Art "Bundesamt für Wander und Radwege".
          legal biken - auch in Österreich:
          800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
          mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
          Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
          www.upmove.eu/legalbiken

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          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
            Um das ganze griffiger zu formulieren: So wie es eine Denkmalamt und eine Naturschutzbehörde gibt, braucht es auch eine Art "Bundesamt für Wander und Radwege".
            Unbedingt, ist doch die Bürokratie in Ö. dramatisch unterrepräsentiert.

            Zur Diskussion um den verlegten Weg. Der arglose Wanderer gerät knapp 2km weiter oben abermals in eine ausgesprochen widerwärtige Situation. Da führt der Weg über ein kurzes Stück nochmals entlang der Straße bzw. überquert diese. Unzumutbar für den strammen Wanderer, ist er doch gezwungen, links und rechts zu schauen. Fordern wir einen Rückbau der Straße, oder wenn dies bei den bäuerischen Sturschädeln nicht durchsetzbar ist, wenigstens zeitweise Sperren der Straße.
            Zuletzt geändert von feiN; 09.03.2017, 13:09.
            It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

            Norbert

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            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Wo ich einhake und das eigentliche Problem sehe: solche Agenden müssen in Österreich im Ehrenamt ausgefochten werden.
              (in Bayern stellt hier die Verfassung die Erholungsuche über das Eigentum und verpflichtet die öffentliche Hand zur Durchsetzung. In der Schweiz haben offizielle Wanderweg einen Status, der einer öffentlichen Straße ähnlich ist.)
              Eine Lösung dieses Problems kann auf lange Sicht auch in Österreich nur in einer Institutionalisierung der Aufgabe "Offenhaltung der Wege" liegen.
              Um das ganze griffiger zu formulieren: So wie es eine Denkmalamt und eine Naturschutzbehörde gibt, braucht es auch eine Art "Bundesamt für Wander und Radwege".
              Die Verpflichtung die Wege zu erhalten, und das damit verbundene Recht, die Dienstbarkeit des Begehens einzuklagen, hat der Wegerhalter, in diesem Fall der AV, meines Wissens freiwillig übernommen. Sicherlich waren gewisse Schwierigkeiten mit Grundbesitzern vorhersehbar.
              Das Servitut einklagen kann aber auch die Gemeinde, also "die öffentliche Hand".

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              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                lieber feiN: dir ist sicherlich aufgefallen (sofern du nicht ausschließlich in wildökologisch sensiblen, sehr abgelegenen gegenden unterwegs bist, zb auf deinen schitouren, wo dir sehr wohl was am freien betretungsrecht liegt), dass das (ich nenns so) "kulturgut weg" (also nicht rotweissrote farbmarken entlang von gemeinde- und forststraßen) einen drastischen rückgang erlebt.
                immer mehr wege werden unter forststraßen begraben, umgeleitet und wie hier stückweise oder ganz aufgegeben.

                es wäre doch schade, wenn dieser tendenz nicht irgendwer entgegentreten würde. und dieser irgendwer sollten doch die alpinen vereine sein, deren uraufgabe es doch ist, ihren mitgliedern die natur und die bergwelt zu erschließen. das ist die kernkompetenz der alpinen vereine, und nicht irgendwelche kletterhallen betreuen (das ist doch eher was für den sektor fitness udgl ), alle möglichen und unmöglichen veranstaltungen abhalten und auch nicht als versicherungsmakler auftreten.
                mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                bürstelt wird nur flüssiges

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                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  Zitat von Helfried56 Beitrag anzeigen
                  Die Verpflichtung die Wege zu erhalten, und das damit verbundene Recht, die Dienstbarkeit des Begehens einzuklagen, hat der Wegerhalter, in diesem Fall der AV, meines Wissens freiwillig übernommen. Sicherlich waren gewisse Schwierigkeiten mit Grundbesitzern vorhersehbar.
                  Völlig richtig. Er hat sie freiwillig übernommen.
                  Und diese Freiwilligkeit ist sicher auch noch vorhanden.
                  Alleine die Mittel diese Recht umzusetzen sind recht dürftig, da sie auf freiwillige ehrenamtliche Leistungen beruhen.
                  Was machen wir wen der AV sagt, wir können diese Aufgabe nicht mehr erfüllen?

                  Zitat von Helfried56 Beitrag anzeigen
                  Das Servitut einklagen kann aber auch die Gemeinde, also "die öffentliche Hand".
                  Aus meiner Erfahrung ist dies theoretisch möglich und auch theoretisch Aufgabe der Gemeinde, sprich Bürgermeister.
                  Dies ist auch der Punkt wo es brenzlig wird.
                  Es gibt wenige Bürgermeister, die sich ihre Bürgern gerne vor Gericht laden, um dort um Wegerechte zu verhandeln.

                  Mein Punkt ist: Wenn wir uns in Österreich ein funktionierendes Wegenetz erhalten wollen, das sich nicht ununterbrochen ausdünnt, dürfen wir uns nicht darauf verlassen, dass sich Ehrenamtliche freiwillig und mit Begeisterung auf Zuruf an die arbeit machen, und unsere Ansprüche, die uns zustehen, vor Gericht verteidigen.
                  Diese Aufgabe muss wie Naturschutz, Denkmalschutz und Konsumentenschutz institutionalisiert werden!
                  legal biken - auch in Österreich:
                  800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                  mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                  Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                  www.upmove.eu/legalbiken

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                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                    es wäre doch schade, wenn dieser tendenz nicht irgendwer entgegentreten würde. und dieser irgendwer sollten doch die alpinen vereine sein, deren uraufgabe es doch ist, ihren mitgliedern die natur und die bergwelt zu erschließen. das ist die kernkompetenz der alpinen vereine, und nicht irgendwelche kletterhallen betreuen (das ist doch eher was für den sektor fitness udgl ), alle möglichen und unmöglichen veranstaltungen abhalten und auch nicht als versicherungsmakler auftreten.
                    Auch dir gebe ich grundsätzlich Recht!
                    Aber die alpinen Vereine sind eben nur Vereine, die keinen öffentlichen Auftrag haben, sonder halt machen können was sie wollen.
                    Wie du sagst brauchen wir eine Institution, die sich um die Angelegenheit "Wegefreiheit"und "Betretungsrecht" kümmert.
                    Ich bin sicher diese Institution braucht einen körperschaftlichen Auftrag.
                    So kann der Interessensausgleich (=Neusprech für Kampf) mit z.B. Landwirtschaftskammer, Landesjagdverbänden auf gleicher Augenhöhe ausgetragen werden.
                    legal biken - auch in Österreich:
                    800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                    mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                    Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                    www.upmove.eu/legalbiken

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                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Wir brauchen noch mehr Bürokraten die das für uns regeln und an die wir die Verantwortung abgeben können. Mehr Bürokratie - ja, das scheint mir generell die beste Lösung zu sein. Immerhin kann man da auch gleich ein paar Versorgungsposten schaffen.
                      "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Wir leben doch auch in der EU. Dort wird sehr viel, wenn nicht alles geregelt. Die Frage ist nur ob und wer Interesse daran hat. Kurzes stöbern in der "EU-Lex" und man findet z.B. eine Regelung über EU-Förderungen für "öffentliche Wege". Ich glaube nun nicht, dass die Vereine oder ein Politiker schon daran gedacht hätten und so wird halt lieber mit der "Freiwilligkeit" weitergewurschtelt. Denn es war schon immer schwer fürn Österreicher über den Zaun zu schauen.
                        Und so glaube ich auch, dass es eine Regelung oder besser gesagt eine EU-Richtlinie gibt, in der das Thema "öffentliche Wege" geregelt wird.( siehe auch letzter Beitrag von AndiPS als Ausnahme, der sich offensichtlich sehr intensiv mit dieser Materie auseinandersetzt.

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                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          Prinzipiell gäbe es so einen Auftrag ("Sicherung des freien Zutritts zur Natur und die Erhaltung der Wege zum Wandern und Radfahren...") schon im Rahmen des "Konsumentenschutzes" bei der Arbeiterkammer.
                          Leider fehlt hier der nötige politische Wille und die nötige Austattung mit Personal und Geld.

                          Ich möchte darauf hinweisen, dass so etwas auch in einem vorbildlich schlanken Staat, wie der Schweiz existieren kann.
                          Dort Gibt es mit Schweizmobil eine vom Bund finanzierte Stelle, die sich um den gesamtem schweizer Langsamverkehr(Fußgänger,Radfahrer,Skater, Kanufahrer) kümmert.
                          Zuletzt geändert von AndiPS; 10.03.2017, 08:20.
                          legal biken - auch in Österreich:
                          800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                          mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                          Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                          www.upmove.eu/legalbiken

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                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
                            Ich möchte darauf hinweisen, dass so etwas auch in einem vorbildlich schlanken Staat, wie der Schweiz existieren kann.
                            Dort Gibt es mit Schweizmobil eine vom Bund finanzierte Stelle, die sich um den gesamtem schweizer Langsamverkehr(Fußgänger,Radfahrer,Skater, Kanufahrer) kümmert.
                            Auch da - wie beim Wegerecht - sind uns die Schweizer offensichtlich meilenweit voraus.

                            Eine Angleichung des Wegerechtes für Radfahrer an Schweizer Verhältnisse würde einen enormen Bürokratieabbau bedeuten, damit verglichen fällt so eine "österreichmobil"-Stelle überhaupt nicht ins Gewicht.

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                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              es gibt welche die dafür zuständig wären, die haben es aber wohl schon vergessen


                              120 Jahre ÖAMTC. Die Clubgeschichte ist auch ein wesentlicher Abschnitt der technischen Entwicklung Österreichs.

                              1896 Am 24. Oktober erfolgt im "Centralblatt für Radsport und Athletik" der Aufruf zur Gründung des Österreichischen Touring Clubs (ÖTC).

                              1897 wird die erste "Pannenhilfe ins Leben gerufen. Im Wiener Prater und im Wienerwald werden Reparaturkästchen zur Selbsthilfe bei Fahrrad-Pannen aufgestellt.


                              ...

                              ob die Straßen im Wienerwald damals wohl so gut waren wie die Forststraßen jetzt?
                              Zuletzt geändert von auon; 10.03.2017, 22:39.
                              so weit woar i no nie

                              Kommentar


                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                wir machen das klar

                                https://www.youtube.com/watch?v=3JG6yipKXVA
                                Angehängte Dateien
                                Zuletzt geändert von auon; 11.03.2017, 06:32.
                                so weit woar i no nie

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