Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Wegefreiheit für Mountainbiker

Einklappen
Das ist ein wichtiges Thema.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von GrazerHans Beitrag anzeigen
    Wennst dem Downhiller sagst, er soll bitte so fahren, dass der Schotter nicht spritzt und bei jeder Wandergruppe das Tempo so weit drosseln, dass sich niemand schreckt, [...]
    Also wenn du auf dem Niveau verallgemeinerst, ist jegliche weitere Diskussion eigentlich übrig...


    Zitat von bernhardw Beitrag anzeigen
    ich glaube, da werden probleme herbeidiskutiert, die es in dem ausmass gar nicht gibt.
    Das sehe ich auch so. 99% aller E-Biker bewegen sich eh auf Forststraßen. Da machen se weder Wege kaputt noch überfahren/essen sie kleine Kinder. Drum verstehe ich auch nicht wieso sich der von Upmove dagegen positioniert.

    Die Handvoll die sich mit E-Downhillern auf Trails (aka Wanderwege) begibt, sind zwar faule (und schlechtere) Menschen. Aber deswegen ja noch keine Arschlöcher die Schotter spritzen und Wanderer überfahren, oder?

    Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
    Ich halte das E-Bike uU für einen Katalysator, denn es ermöglicht der Mehrheit des Gesetzgebers erst in die nicht technisch erschlossene oder mit dem PKW erreichbare Natur vorzudringen.
    Das mit dem Gesetzgeber verstehe ich nicht.


    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    reine muskelkraft = radl = fahrzeug
    unterstütztes fahren = moperl = kraftfahrzeug
    unterstütztes fahren = e-bike = kraftfahrzeug

    so gesehen ist eine differenzierung schon zu rechtfertigen.
    Hmmm, wenn alle E-Bikes zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge wären, dann könnte man das wahrscheinlich schon so machen. Hätte man halt vor dem Boom machen müssen.

    Kommentar


    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      Zitat von DonVitoCorleone Beitrag anzeigen
      Das mit dem Gesetzgeber verstehe ich nicht.
      Unter den diversen Abgeordneten gibt es wohl eher wenig "echte" Mountainbiker; ein E-Bike könnte helfen, in für sie bisher unerreichbare Natur vorzustoßen.
      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

      Kommentar


      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Zitat von bernhardw Beitrag anzeigen
        ich glaube, da werden probleme herbeidiskutiert, die es in dem ausmass gar nicht gibt.
        Wie wahr.

        Wie üblich neigt der gelernte Österreicher dazu, bei jeder neuen Entwicklung Horrorszenarien herbeizufürchten, die dann nie eintreten. Insbesondere jene, die auf keienrlei praktsiche Erfahrung in der zur Diskussion stehenden Angelegenheit besitzen.

        Empfehlung: Mal ein e-MTB ausleihen (kostet kein Haus), eine schöne Runde Fahren, idealerweise samt Single-Trails und NACHHER sich selbst die Frage beantworten, ob das Radeln mit Rückenwind oder "Motocross"-Fahren ist.
        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

        Kommentar


        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
          Unter den diversen Abgeordneten gibt es wohl eher wenig "echte" Mountainbiker;
          aber viele jäger.

          Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
          ein E-Bike könnte helfen, in für sie bisher unerreichbare Natur vorzustoßen.
          na, ob die obgenannten vom SUV umsteigen und statt geweihe höhenmeter und kilometer sammeln, und ob sich im rest der abgeordneten ein paar hansln und hänslinnen zum unterstützten radfahren verleiten lassen, bezweifle ich.
          mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

          bürstelt wird nur flüssiges

          Kommentar


          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Kommentar


            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              @Bassist

              Kommentar


              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                reine muskelkraft = radl = fahrzeug
                unterstütztes fahren = moperl = kraftfahrzeug
                unterstütztes fahren = e-bike = kraftfahrzeug

                so gesehen ist eine differenzierung schon zu rechtfertigen.
                die leut sollen sich schon auch ein bissi anstrengen dürfen.
                Meiner naiven Weltsicht nach ist ein Kraftfahrzeug ein Fahrzeug das auf Grund eines hoeheren Gefaehrdungspotenzials (Gewicht, Leistung, (Hoechst)Geschwindigkeit) besonderen Regeln unterworfen wird: Lenkerberechtigung, Pruefplakette, Versicherung...

                Da gehoert ein kleiner Hilfsmotor, der bei einer moderaten Geschwindigkeit abregelt, keinesfalls dazu. Deshalb gefaellt mir der genannte Vergleich E-Rad ist Fahrrad mit eingebautem Rueckenwind ausserordentlich.

                Wie sehr anstrengend eine Fahrradfahrt sein muss, mag bitte jeder mit sich selbst ausmachen. Darauf kann man aber kein Regelwerk aufbauen. Ab morgen (ich schwoere) halte ich jedes mal den angespuckten Zeigefinger in die Luft und fahre nur noch gegen den Wind. Ein bisschen anstrengen sollte man sich schon noch duerfen.

                Kommentar


                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  #legalbiken #NICHT in der #Steriermark

                  Unser Kollege Martin berichtet auf Facebook von einer Anhaltung mit anschließender Amtshandlung während einer Bikefahrt auf einer Forststraße(!).



                  Martin Koch

                  "Security" mitten im Wald - kein Aprilscherz. Mountainbike-Tour von Leoben auf Schmollhube endet mit Anhaltung durch 2 Securitiys und einer beeideten Forstwache. (Der dritte durchtrainierte "Ninja-Kämpfer" ist nicht auf dem Bild.)
                  Ca. 150 Hm unter der Schmollhube springen plötzlich 3 Typen aus dem Jungwald und verlangen meinen Ausweis, denn MTBen ist ja hier verboten. Natürlich habe ich keinen Ausweis dabei. Einer hält das Bike und der dritte ist kampfbereit. Sie fordern eine Polizeistreife zu meiner Identitätsfeststellung an, obwohl ich ihnen meinen Namen mitteilte. Und die eher belustigten Polizisten kommen nach einiger Zeit an. Naja, mir droht eine Strafe wegen Besitzstörung.
                  Wem haben wir das zu verdanken? Der Leobner Realgemeinschaft (Eigentümerin)?
                  Also Warnnug an alle Leobner Studenten, die von ferne kommen und meinen, sie können hier biken wie in Vorarlberg, Tirol, Südtirol, Salzburg, im Trentino, in Bayern, in der Schweiz, auf Elba, in Sardinien, auf Korsika, in Südfrankreich....etc: HIER in Leoben nicht. Da ist nämlich alles verboten - bis auf eine MTB-Strecke auf die Mugel. Shame - hab' mal irgendwo was über die Bike-Stadt Leoben gelesen....
                  P.S. Eine solch lieblose Berührung musste mein Rocky-Mountain noch nie ertragen. Gibt's irgendwo einen Bike-Therapeuten?
                  P.S.2: Ich rechne ja mit vielem: Förster im SUV, Jäger mit Hund und SUV - aber im Wald versteckte Securitys und Forstwache....
                  #legalbiken #nicht im Bezirk Leoben....
                  Ist vor allem für jene Sportsfreunde interessant, die immer sagen: "Mir kann so was nicht passieren, wie soll mich der erwischen/meine Daten bekommen/..."

                  Schaut nach einer Trutzpartie aus
                  legal biken - auch in Österreich:
                  800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                  mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                  Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                  www.upmove.eu/legalbiken

                  Kommentar


                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    Unglaublich!
                    Ja - Radfahren auf Forststraßen ist eben ein Schwerverbrechen...
                    Die nächste Steigerung ist dann Abführen in Handschellen...

                    Da geht echt nur eine Trutzpartie - ist dann eine tolle Werbung für den Leobner Fremdenverkehr...
                    Aber auf facebook wird jetzt dann sicher auch geworben...

                    LG

                    Kommentar


                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
                      #legalbiken #NICHT in der #Steriermark

                      Unser Kollege Martin berichtet auf Facebook von einer Anhaltung mit anschließender Amtshandlung während einer Bikefahrt auf einer Forststraße(!).



                      Ist vor allem für jene Sportsfreunde interessant, die immer sagen: "Mir kann so was nicht passieren, wie soll mich der erwischen/meine Daten bekommen/..."

                      Schaut nach einer Trutzpartie aus
                      Bei einer Trutzpartie waere ich gerne dabei.

                      Dieses Bild habe ich hier irgendwann schon mal gepostet. Es ist der Schranken fuer die Zufahrt zur Schmollhube, aufgenommen im Sommer 2015. Unfassbar, wenn man in Zusammenhang mit dieser Geschichte denkt, dass ein junger Mensch sich von den Wachen verschrecken laesst, umkehrt und auf der Flucht ueber die Eisentruemmer fliegt...

                      Das irgendjemand (ausser der Polizei) wegen so einem Bagatelle-Vergehen jemanden anhalten darf, ist fuer mich ohnehin nicht zu verstehen. Wildwest-Methoden. Das sollten wir eigentlich nicht wollen.

                      [Edit: Ich hoffe es gibt dazu bald einen Kurzbericht auf upmove!]

                      ZufahrtSchmollhube.jpg
                      Zuletzt geändert von radwanderer; 02.04.2017, 13:47.

                      Kommentar


                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Von Facebook:

                        https://www.facebook.com/patrik.kuts...56364567922875
                        Patrik Kutschi
                        14 Std. ·
                        Liebe Mountainbikerinnen, liebe Mountainbiker!
                        Ich habe eine Veranstaltung (Mountainbikeschieben) auf meiner Facebookseite erstellt, die den Zweck verfolgt ein Zeichen gegen die Willkür und Schikanen der Großwaldbesitzer gegenüber MTBer zu setzten.
                        Es wäre schön, wenn sich möglichst viele von uns gemeinsam auf den Weg machen und ihr Mountainbike auf den für Radsportler verpönten Forststraßen über die Schmollhube bis hinauf auf die Mugl schieben. Rechtlich scheint da nichts dagegen zu sprechen, nachdem wir mit unserem MTB auf den Forststraßen ja nicht fahren werden.
                        Um auch zumindest eine kleine gemeinsame Anfahrt zu haben, schlage ich als Treffpunkt den Leobner Hauptplatz, bei der Pestsäule vor. Zeitpunkt: Samstag, 8. April, 2017, 10:00 Uhr (Treffen), Abfahrt um 10:15
                        Uhr. Teilen erwünscht!


                        Ich werde versuchen weitere Informationen sammeln und euch auf dem Laufenden zu halten.
                        Zuletzt geändert von AndiPS; 03.04.2017, 11:15.
                        legal biken - auch in Österreich:
                        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                        www.upmove.eu/legalbiken

                        Kommentar


                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          geh naa, 0804 bin i net da :-(
                          werd aber die info weitergeben!
                          mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                          bürstelt wird nur flüssiges

                          Kommentar


                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
                            Von Facebook:

                            https://www.facebook.com/patrik.kuts...56364567922875
                            Patrik Kutschi
                            14 Std. ·
                            Liebe Mountainbikerinnen, liebe Mountainbiker!
                            Ich habe eine Veranstaltung (Mountainbikeschieben) auf meiner Facebookseite erstellt, die den Zweck verfolgt ein Zeichen gegen die Willkür und Schikanen der Großwaldbesitzer gegenüber MTBer zu setzten.
                            Es wäre schön, wenn sich möglichst viele von uns gemeinsam auf den Weg machen und ihr Mountainbike auf den für Radsportler verpönten Forststraßen über die Schmollhube bis hinauf auf die Mugl schieben. Rechtlich scheint da nichts dagegen zu sprechen, nachdem wir mit unserem MTB auf den Forststraßen ja nicht fahren werden.
                            Um auch zumindest eine kleine gemeinsame Anfahrt zu haben, schlage ich als Treffpunkt den Leobner Hauptplatz, bei der Pestsäule vor. Zeitpunkt: Samstag, 8. April, 2017, 10:00 Uhr (Treffen), Abfahrt um 10:15
                            Uhr. Teilen erwünscht!


                            Ich werde versuchen weitere Informationen sammeln und euch auf dem Laufenden zu halten.
                            Ich werde auf jeden Fall dabei sein und hoffe, dass ich noch jemanden motivieren kann mitzukommen.

                            Kommentar


                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Habe folgende Pressemitteilung erhalten:

                              Betreff: Trutzpartie - Mountainbikeschieben auf die Mugl über die Schmollhube

                              Sehr geehrte Damen und Herren!

                              Anbei darf ich Ihnen nachstehende Presseaussendung übermitteln:

                              Der passionierte Leobner Mountainbiker Martin K. glaubte zunächst an einen Aprilscherz als auf einer Forststraße plötzlich zwei Securities und ein Forstaufsichtsorgan aus ihrem Versteck im Jungwald auf die Forststraße sprangen und ihm den Weg versperrten. Martin K. befand sich mit seinem Mountainbike zum beliebten Ausflugsziel Almgasthof Schmollhube im Leobner Kleingössgraben. Der schroffen Aufforderung sich auszuweisen konnte er nicht nachkommen, da er keinen Lichtbildausweis mit sich führte. Bereitwillig gab Martin K. jedoch seine Identität bekannt. Das war dem Forstaufsichtsorgan jedoch zu wenig. Einer der beiden Securities hält das Bike fest, der andere zeigt sich offensichtlich kampfbereit um eine Flucht aus dem Wald zu verhindern. Die zur Identitätsfeststellung herbeigerufene Polizeistreife zeigt sich ob der etwas skurrilen Situation schon fast etwas belustigt. Ganz so lustig ist es für Martin K. jedoch nicht, weil ihm nun eine Besitzstörungsklage droht. Das Befahren von Forststraßen ist nur mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig.

                              Beim Wort „Wegefreiheit“ stellt es Mountainbikern in Österreich die Haare auf. Unser wunderschönes Land ist ein Paradies für Mountainbiker, legale Möglichkeiten für die Ausübung sind aber Mangelware. Nicht einmal 10 Prozent aller Forststraßen und einige wenige Promille an Wegen dürfen befahren werden.

                              Alle Bemühungen der Naturfreunde, des Alpenvereins und von upmove zur Freigabe zumindest der Forststraßen zum Radfahren auf eigene Gefahr sind bisher gescheitert.

                              Bereits mehrere Trutzpartien - dabei handelt es sich um Veranstaltungen, bei denen das Rad auf einer Forststraße, auf der ein Radfahrer angezeigt oder verklagt wurde, geschoben wird - konnte in den letzten Jahren einige Aufmerksamkeit auf das Thema lenken.
                              Nach wie vor aber noch zu wenig!

                              Der aktuell Vorfall in Leoben muss auch in die Öffentlichkeit gebracht werden, um die absurden Auswüchse der aktuellen Gesetzeslage aufzuzeigen!

                              Darum veranstalten wir Leobner Radfahrer die nächste Trutzpartie.

                              Dabei schieben wir unserer Räder über die Schmollhube auf die Mugl. Alle Radfahrerinnen und Radfahrer sind eingeladen sich am Samstag, dem 8. April, um 10:00 Uhr, am Leobner Hauptplatz, bei der Pestsäule einzufinden und gemeinsam in Richtung Kleingößgraben zu fahren, um dann dort vom ersten Fahrverbotsschild weg ihr Bike auf die Mugl zu schieben. Eine Abfahrt auf der Niklasdorfer Seite ist dann im Übrigen legal.

                              https://www.facebook.com/martin.koch...02959993916680


                              Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne unter der Mobilnummer 0664/8364884 zur Verfügung.

                              Mit sportlichen Grüßen

                              Patrik Kutschi
                              legal biken - auch in Österreich:
                              800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                              mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                              Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                              www.upmove.eu/legalbiken

                              Kommentar


                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                Haha, haben die da biwakiert, auf der Mountainbikerjagd?

                                (rechts im Bild)

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X