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Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

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  • Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

    Interessant. Nächstens blühen Bergsportlern am Ende erhöhte Versicherungsbeiträge?

    Hochgebirgstouren sind ein versicherter Sport
    16. Februar 2015, 11:55
    Haushaltsversicherung muss Schadenersatzanspruch gegen Gefälligkeitsführer decken

    Wien – Ein staatlich geprüfter Bergführer, der kein Gewerbe ausübt, führte eine Gruppe unentgeltlich für den Österreichischen Alpenverein auf eine Hochgebirgstour. Bei einer schwierigen Route kam es dabei zu einem Pendelabsturz, bei dem eine Teilnehmerin verletzt wurde. Sie klagte den Bergführer auf Schadenersatz, und der wiederum wandte sich an seine Haushaltsversicherung zwecks Schadensabdeckung.

    Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis, dass Hochgebirgstouren nicht zu den Gefahren des täglichen Lebens gehören, die laut Art 10.5 der Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung gedeckt sind. Diese Gefahren erstrecken sich, so heißt es dort, "insbesondere" u. a. auf die nicht berufsmäßige Sportausübung, ausgenommen die Jagd.

    Der Bergführer klagte und erhielt in allen drei Instanzen recht, zuletzt vom Obersten Gerichtshof (OGH 26. 11. 2014, 7 Ob 171/14v). Hochgebirgstouren, so der OGH, sind in Österreich nicht ungewöhnlich und werden als Freizeitsport betrachtet, die vom Versicherungsschutz erfasst sein sollten. Die Richter gestanden zwar zu, dass die Tätigkeit des Tourenführers über eine reine Sportausübung hinausgeht. Doch es sei in Gruppensportarten üblich und geradezu selbstverständlich, dass einer eine Führungsrolle übernimmt. Die damit verbundene Verantwortung und erhöhte Gefahr einer Haftung sei daher nicht ungewöhnlich.

    Der Bergführer habe zwar – auch durch die Wahl seiner Route – fahrlässig gehandelt, aber das begründe für sich allein noch keine ungewöhnliche Gefahrenlage, so der OGH. Denn ohne Fahrlässigkeit wäre der Schaden erst gar nicht eingetreten. (ef, DER STANDARD, 16.2.2015)

    http://derstandard.at/2000011734664/...icherter-Sport
    Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

  • #2
    AW: Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

    Siehe schon diesen Thread: http://www.gipfeltreffen.at/showthre...herung-bezahlt
    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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    • #3
      AW: Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

      Zitat von beigl Beitrag anzeigen
      Interessant. Nächstens blühen Bergsportlern am Ende erhöhte Versicherungsbeiträge?
      Das ist bei Unfallversicherungen, Ablebensversicherungen schon ganz normal. Schibergsteigen, Klettern >5 oder 6, Eisklettern außeralpine 4000er usw..usw.... sind ausgenommen. (Das ist natürlich je Versicherung geringfügig anders) Will man so ein Package dazuhaben, vervielfachen sich zum Teil die Beiträge....wir Bergsportler habens nicht leicht.....wenn man angesoffen einen Auto-Unfall baut siehts nicht ganz so streng aus.... logisch oder?
      Zuletzt geändert von paulchen; 16.02.2015, 16:01.
      ...a Tog ohne Bier is wia a Tog ohne Wein....
      google online Album

      Paul

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      • #4
        AW: Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

        Ist man als Tourenführer beim AV nicht Haftpflichtversichert ? Irgendwie komisch...

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        • #5
          AW: Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

          Doch, aber bloß subsidiär, dh wenn keine andere Versicherung zahlt.
          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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          • #6
            AW: Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

            Die Haushaltsversicherung wollte ja nicht zahlen, für mich heist das, daß die "subsdituäre" Haftpflicht an diesem Punkt einspringt, muß ich wirklich erst klagen, um der Vereinshaftpflicht zu beweisen, daß sie (die Haftpflichtversicherung) fällig wird ?

            Interessante Sache, wäre für mich ein Grund, keine Vereinstouren mehr zu führen, wenn ich mich danach um sämtliche Problem
            selber kümmern muß (und ich meine jetzt nicht grob fahrläsig etc., aber passieren kann schon mal was).

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            • #7
              AW: Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

              Zitat von EHO Beitrag anzeigen
              Die Haushaltsversicherung wollte ja nicht zahlen, für mich heist das, daß die "subsdituäre" Haftpflicht an diesem Punkt einspringt, muß ich wirklich erst klagen, um der Vereinshaftpflicht zu beweisen, daß sie (die Haftpflichtversicherung) fällig wird ?
              Ich nehme jetzt einfach mal an, dass die AV-Versicherung da sowieso involviert war, weil sie ja subsidiär gehaftet hätte. Vielleicht hat sie ja sogar den Anwalt organisiert...
              Das Vertragsverhältnis besteht aber nun einmal ausschließlich zwischen Versicherung (Haftpflicht) und dem Versicherten. Wer also sonst sollte auf Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung klagen, wenn nicht der Versicherte selbst?

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              • #8
                AW: Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

                Zitat von beigl Beitrag anzeigen
                Interessant. Nächstens blühen Bergsportlern am Ende erhöhte Versicherungsbeiträge?
                Hast du doch z.T eh schon, bzw. nehmen die den Bergsport teilweise aus.
                Bei meiner Unfallversicherung hatte ich mal nachgefragt, da war Klettern ab dem 7. Grad (egal ob Halle, Sportklettern, Alpin oder Free Solo ) ausgenommen.

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                • #9
                  AW: Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

                  Eigentlich gar nicht so schlimm, wenn höhere Grade ausgenommen sind, weil da verletzt man sich meist eh weniger. Gut, kommt drauf an, ob der Grad für die Sturzstelle oder die gesamte Route gilt, hmmm...

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                  • #10
                    AW: Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

                    Zitat von readymaker Beitrag anzeigen
                    Ich nehme jetzt einfach mal an, dass die AV-Versicherung da sowieso involviert war, weil sie ja subsidiär gehaftet hätte. Vielleicht hat sie ja sogar den Anwalt organisiert...
                    Das Vertragsverhältnis besteht aber nun einmal ausschließlich zwischen Versicherung (Haftpflicht) und dem Versicherten. Wer also sonst sollte auf Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung klagen, wenn nicht der Versicherte selbst?
                    Hallo , für mich lautet die Frage eher, warum ich überhaupt eine vereinbarte Leistung (= Haftungsübernahme bei einer Haftpflicht) einklagen muß. Is aber jetzt philosophisch und ein wenig "wünsch dir was". Was ich mir in so einem Fall schon
                    erwarte, ist die massive Rückendeckung des Vereins. Auch rechtlich.

                    PS Meine Unfallversicherung hat bei UIAA 4 die Grenze gezogen, jedoch nur bei "Freiklettern". Der Gag dabei war, daß in den Unterlagen der Anstalt "Freiklettern" als "ungesichertes Klettern ohne Seil" deffiniert war, quasi free solo.
                    Die haben vielleicht blöd geschaut, als ich mit diverser Literatur angerückt bin...

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                    • #11
                      AW: Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

                      Zitat von EHO Beitrag anzeigen
                      Hallo , für mich lautet die Frage eher, warum ich überhaupt eine vereinbarte Leistung (= Haftungsübernahme bei einer Haftpflicht) einklagen muß. Is aber jetzt philosophisch und ein wenig "wünsch dir was". Was ich mir in so einem Fall schon
                      erwarte, ist die massive Rückendeckung des Vereins. Auch rechtlich.
                      Genau das war ja die Streitfrage, nämlich ob diese Tour eine versicherte Tätigkeit ("vereinbarte Leistung") ist. Ist zwar lästig, allerdings sind abgelehnte Versicherungsleistungen ein alltägliches Ärgernis und Tagesgeschäft für viele Anwälte.
                      Für den Versicherten selber ist es in diesem Fall ja um recht wenig gegangen, eigentlich nur darum ob die eine oder die andere Versicherung zahlt.

                      Was ich persönlich interessanter finde ist ja das strafrechtliche Verfahren und die festgestellte Fahrlässigkeit, die ja mehr oder weniger bedeutet, dass ein durchschnittlicher Tourenführer diesen "Fehler"(?) nicht gemacht hätte. Der Maßstab mit dem hier gemessen wird, wäre jedenfalls sehr interessant.

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                      • #12
                        AW: Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

                        Hallo zusammen!

                        Jetzt geb ich meinen Senf dazu.
                        Hab letztes Jahr eine Tourenführerausbildung beim AV gemacht.
                        Da hieß es vorerst mal egal wie, was, wo passiert ist. Du bekommst vom AV einen Anwalt zur Verfügung gestellt, den jede Tour die über den Verein gemacht wird ist versichert. Lasse jetzt mal bewußt aus ob fahrlässig, grob fahrlässig oder wie auch immer geartet.
                        Wenn ich mir so die Texte meiner Vorschreiber durchlese, schaut es nicht so aus.
                        In diesem Fall muß ich mir schon überlegen ob es noch Sinn macht eine Tour zu führen. Im Prinzip steht jeder Tourenführer mit einem Bein im Grab. Passieren kann auf der einfachsten Tour genausoviel als in einer saumäßigen schweren Tour.

                        Wie ist es rechtlich gesehen, wenn man die Teilnehmer vorher unterschreiben läßt, das bei einem Unfall kein Haftungsanspruch an den Tourenführer gestellt werden kann? Vielleicht hat jemand eine Ahnung davon. Denke hier werden Leute unterwegs sein die die Rechtswissenschaft studiert haben.
                        Klar, wenn bewußt ein Unfall herbeigeführt wurde, hilft dir die Unterschrift auch nichts. Es wird aber keiner auf diese dumme Idee kommen und sowas tun? Oder doch, dann ist er Saudumm. Wie gesagt passieren kann immer was.
                        Wünsche jeden Tourenführer das immer ein jeder heil und gesund zurück kommt.

                        Lg
                        Der Wandersmann

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                        • #13
                          AW: Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

                          Das stimmt leider kann man so sagen, ich meine passieren kann ja immer was, egal obs leicht ist oder schwer und dann sollte das abgedeckt sein, also wäre für mich ein Muss zumindest und kann da Groll verstehen wenn sowas dann nicht passiert.

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                          • #14
                            AW: Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

                            Zitat von readymaker Beitrag anzeigen
                            Was ich persönlich interessanter finde ist ja das strafrechtliche Verfahren und die festgestellte Fahrlässigkeit, die ja mehr oder weniger bedeutet, dass ein durchschnittlicher Tourenführer diesen "Fehler"(?) nicht gemacht hätte. Der Maßstab mit dem hier gemessen wird, wäre jedenfalls sehr interessant.
                            Das wirklich ein Strafverfahren eingeleitet wurde habe ich noch nicht gelesen.
                            Zudem war hier der Führer aus Gefälligkeit auch noch ein richtiger Bergführer, da wird man höhere Maßstäbe anlegen. Ob die Auswahl wirklich Fahrlässig war? Wie beurteilt man das? (Sehr schwierig).
                            Weiß Jemand um welche Tour es ging? Ich finde auch dass die Tourenwahl als fahrlässig beurteilt wurde, einen sehr interessanten Aspekt!

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                            • #15
                              AW: Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

                              Zitat von hikr Beitrag anzeigen
                              Das wirklich ein Strafverfahren eingeleitet wurde habe ich noch nicht gelesen.
                              Zudem war hier der Führer aus Gefälligkeit auch noch ein richtiger Bergführer, da wird man höhere Maßstäbe anlegen. Ob die Auswahl wirklich Fahrlässig war? Wie beurteilt man das? (Sehr schwierig).
                              Weiß Jemand um welche Tour es ging? Ich finde auch dass die Tourenwahl als fahrlässig beurteilt wurde, einen sehr interessanten Aspekt!
                              aus dem Urteil:

                              Am 18. und 19. 8. 2012 veranstaltete der Verein eine Tour auf die Reichenspitze, die der Kläger führte. Er und die weiteren fünf Teilnehmer verwendeten ihre Privatausrüstung. Am zweiten Tag war ein Aufstieg von der Zittauerhütte (Gemeindegebiet von Krimml) über das Wildgerloskees und die sogenannte Glatze zum Nordostgrad-Ausläufer des Gablers geplant. Am Beginn des Gletschers ging die Gruppe angeseilt. Als die Seilschaft die Eisflanken (Glatze) unterhalb des Gablers querte, kam eine Teilnehmerin zu Sturz. Dadurch wurden vier weitere Teilnehmer der Seilschaft mitgerissen. Es kam zu einem Pendelsturz. Erst nach ca 10-20 m (je nach Position) konnte der Sturz durch die zuvor angebrachten Eisschrauben gestoppt werden. Eine Teilnehmerin zog sich schwere Verletzungen zu.
                              Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kam ein Sachverständiger zum Schluss, dass der Kläger den Pendelabsturz der Teilnehmer verhindern hätte können. Das Verfahren wurde diversionell erledigt und gemäß § 200 Abs 4 StPO gegen die Zahlung einer Geldbuße von 700 EUR eingestellt.
                              Die schwerverletzte Teilnehmerin begehrt vom Kläger Schadenersatz, der sie an die Beklagte als seine private Haftpflichtversicherin verwies. Die Beklagte lehnte die Deckung ab. Es besteht eine zugunsten des Klägers vom Österreichischen Alpenverein abgeschlossene Haftpflichtversicherung, die subsidiär Deckung gewähren würde.

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