Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    AW: Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

    Danke für die Info!

    Zitat von readymaker Beitrag anzeigen
    Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kam ein Sachverständiger zum Schluss, dass der Kläger den Pendelabsturz der Teilnehmer verhindern hätte können.
    Was für eine Feststellung... Klar mam könnte JEDEN Sturz verhindern. In diesem Fall einfach alle 10cm oder besser alle 5cm eine Eisschraube...

    Kommentar


    • #17
      AW: Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

      Zitat von Wandersmann Beitrag anzeigen
      Da hieß es vorerst mal egal wie, was, wo passiert ist. Du bekommst vom AV einen Anwalt zur Verfügung gestellt, den jede Tour die über den Verein gemacht wird ist versichert.
      So ist es auch. Wenn der Betroffene keine private Versicherung gehabt hätte, hätte die Haftpflichtversicherung des AV gezahlt. Es ging also im Ergebnis nur noch darum, welche Versicherung einspringen muss.

      Aus der Praxis: ich war während des Studiums eine Zeitlang als Übungsleiter in einer Kletterhalle tätig. Eines Tages ist -- nicht von mir gesichert -- ein Mädchen abgestürzt. Die Polizei hat gegen alle (!) anwesenden Erwachsenen Anzeige erstattet und es kam zu einer gerichtlichen Verhandlung. Der AV hat, völlig problemlos, einen Rechtsanwalt mit meiner Verteidigung beauftragt (Ergebnis: Freispruch.)

      Wie ist es rechtlich gesehen, wenn man die Teilnehmer vorher unterschreiben läßt, das bei einem Unfall kein Haftungsanspruch an den Tourenführer gestellt werden kann?
      Gesetzliche Ansprüche kann man idR nicht ausschließen (außerdem zahlt eh die Versicherung), schon gar nicht strafrechtlich relevantes Verhalten.
      Zuletzt geändert von ingmar; 23.02.2015, 10:26.
      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

      Kommentar


      • #18
        AW: Hochgebirgstouren sind ein versicherter (Freizeit-)Sport

        Zitat von hikr Beitrag anzeigen
        Das wirklich ein Strafverfahren eingeleitet wurde habe ich noch nicht gelesen.
        Ja, aber das Verfahren wurde diversionell erledigt und gemäß § 200 Abs 4 StPO gegen die Zahlung einer Geldbuße von 700 EUR eingestellt (=> keine Vorstrafe!)

        Zudem war hier der Führer aus Gefälligkeit auch noch ein richtiger Bergführer, da wird man höhere Maßstäbe anlegen.
        Nein, auch wenn die Medien den Unterschied nicht kennen, er war "nur" Instruktor (vormals: Lehrwart). Das ist zwar eine durchaus schwierige Ausbildung, aber der staatlich geprüfte Bergführer ist noch einmal ein anderes Kapitel.

        Weiß Jemand um welche Tour es ging?
        Die Tour ging von der Zittauerhütte über das Wildgerloskees und die sogenannte Glatze zum Nordostgrad-Ausläufer des Gablers. Der Unfall passierte bei der Querung der Glatze (Eisflanken) unterhalb des Gablers. Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kam ein Sachverständiger zum Schluss, dass der Kläger den Pendelabsturz der Teilnehmer verhindern hätte können.

        Ich finde auch dass die Tourenwahl als fahrlässig beurteilt wurde, einen sehr interessanten Aspekt!
        Das wurde sie gerade nicht: Daran ändere auch nichts, dass beim Aufstieg beschlossen worden sei, eine andere, ansonsten nicht begangene Route einzuschlagen (Nordwest statt Nordost). Die Beurteilung der Verhältnisse vor Ort zähle zu den üblichen Vorgängen bei einer Hochalpintour und führe nicht zu einer darüber hinausgehenden ungewöhnlichen Gefahr. (Volltext)
        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

        Kommentar

        Lädt...
        X