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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

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  • Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

    Liebe Forumsgemeinde,

    Ich würde gern wissen wie eure Meinung zum folgenden Sachverhalt ist:
    Ich habe einen 8 Jahre alten Klettergurt, den ich durch einen neuen ersetzen möchte. Habe mir also letzten Samstag bei einem renommierten Fachhändler in Wien (nicht übers Internet) einen neuen Klettergurt gekauft. Zuhause habe ich dann gesehen dass das Herstellungsjahr von diesem "neuen" Klettergurt 2011 ist! Jetzt ärgere ich mich schon, weil ich ja einen "neuen" haben möchte und keinen Gurt der schon 4 Jahre alt ist!
    Jetzt meine Fragen:
    1) Ist das überhaupt erlaubt, alte (aber offensichtlich ungebrauchte) Ware zu verkaufen? (Noch dazu wo mein Leben daran hängt)
    2) Meint ihr, hat eine Reklamation Sinn bzw. Erfolg?

    Oder kann ich den "neuen" 4 Jahre alten Gurt bedenkenlos die nächsten 5,6,7 Jahre verwenden?

    Für eure Antworten danke ich schon mal!
    lg,
    Johannes

  • #2
    AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

    War der Gurt wenigstens ein Sonderangebot?
    Bei richtiger Lagerung spricht wohl nichts dagegen.
    Vielleicht wurde das ja auch gar nicht mit Kalkül so angelegt?
    Wenn ja (aber wer erkundigt sich schon nach der Produktionszeitpunkt?) dann würde ich es schon reklamieren.
    So es Dich genug stört und eventuell verunsichert - hingehen!
    Weil durch den Neukauf einen acht gegen einen - ungebrauchten - vier Jahre alten auszutauschen...

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    • #3
      AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

      Absolut kein Streß!

      Bei Black Diamond heißt es z.B.:

      Die Lebensdauer Ihres Klettergurts hängt davon ab,
      wie häufig und unter welchen Bedingungen Sie ihn verwenden.
      Bei gelegentlichem Gebrauch und richtiger Pflege beträgt die
      Lebensdauer eines Black Diamond-Klettergurts fünf bis acht Jahre.
      Bei häufigem Gebrauch und richtiger Pflege beträgt die Lebensdauer
      eines Black Diamond-Klettergurts zwei bis fünf Jahre. Die maximale
      Lagerzeit beträgt 10 Jahre ab dem Herstellungsdatum.

      Kommentar


      • #4
        AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

        Bei guter Lagerung wird nichts sein.
        Dennoch würde ich beim Händler anrufen und darauf hinweisen.
        Entweder du kannst den Gurt umtauschen oder du erhältst eine Gutschrift.

        Mit dem Kauf, kaufst du ja auch eine dementsprechende Gewährleistung. Um oben genannte Rechnung her zu nehmen:
        4 Jahre Lagerzeit + 8 Jahre bei geringer Verwendung = 12 Jahre. ich glaube diese Garantie der Sicherheit traut sich der Händler nicht geben.

        Oder du fragst beim Hersteller nach, die können wohl die Beste Aussage treffen
        Zuletzt geändert von sicherung; 13.01.2015, 09:07.

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        • #5
          AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

          Zitat von Hannes1979 Beitrag anzeigen
          Jetzt ärgere ich mich schon, weil ich ja einen "neuen" haben möchte und keinen Gurt der schon 4 Jahre alt ist!
          Das kann ich sehr gut nachvollziehen.
          Die Frage ist nicht ob einige Ferndiagnostiker meinen :"...dass da jetzt eigentlich eh nix sein kann..."
          sondern ob dieser Gurt überhaupt ohne Hinweis aufs Alter verkauft werden hätte sollen.
          Gegen einen Hinweis und eine Preisreduktion spricht nichts aber kommentarlos als Neuware finde ich nicht in Ordnung.
          Vermutlich haben sie es aber gar nicht bemerkt....
          La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
          [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

          Kommentar


          • #6
            AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

            Hallo, danke für die Antworten!
            Obs Kalkül war oder Versehen, das weiss ich nicht ... Beim Gurt war jedenfalls keine Sonderaktion ausgeschrieben, kein Rabattpickerl drauf oder in der Wühlbox mit auszumustender Ware oder dergleichen! Der Verkäufer hat mich ebenfalls nicht darauf hingewiesen dass der Gurt "alt" ist. Es war wie als Neuware deklariert und mitten im aktuellen Produktsortiment.
            Meine Intention war es nicht, einen 8 Jahre alten Gurt gegen einen 4 Jahre alten auszutauschen!
            Ich werde mit dem Händler reden, dass ich das nicht in Ordnung finde. Mal schauen was dann der Händler macht. (Ersatz gegen einen aktuellen Gurt oder Wertminderung/Gutschein)
            Danke für eure Inputs! Ich schätze dieses Forum sehr!
            lg, Johannes

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            • #7
              AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

              Aufgrund des bisher Gelesenen würde ich meinen, dass hier Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung wohl ebensowenig vorstellbar sind wie eine irrtumsrechtliche Anfechtung des Kaufvertrages; es sei denn, es entspräche tatsächlich nicht dem Handelsbrauch, ältere Modelle im "normalen" Produktsortiment anzubieten, oder die Lagerdauer würde eine Qualitätsminderung bedeuten.
              Daher würde ich an die Kulanz und den Willen des Verkäufers, Kundenzufriedenheit zu schaffen, appellieren...
              Zuletzt geändert von horridoh; 13.01.2015, 11:20.

              Kommentar


              • #8
                AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

                Ich würde nicht lange appellieren, sondern einfach reklamieren. Normalerweise nehmen die so etwas ohne viel Federlesens zurück. Zumindest einen Warengutschein sollte der Händler anbieten. Wahrscheinlich wurde es "übersehen" - kein gutes Renommee für den Händler
                Zuletzt geändert von chfrey; 13.01.2015, 12:13.

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                • #9
                  AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

                  Ich würde zuerst amikal mit dem Händler reden. Vermutlich tauschen sie ihn einfach gegen einen wirklich neuen aus.
                  Wenn sie argumentieren, die Lagerung hätte keinen Einfluß auf die vom Hersteller angegebene Nutzungsdauer, würde ich auch den Hersteller anschreiben und mir das bestätigen lassen.

                  Aber eigentlich wird immer wieder darauf hingewiesen, daß auch bei Lagerung ein Alterungsprozeß stattfindet. Sonst gäbe es ja nicht die maximale Lagerdauer von 10 Jahren. Würdest Du 4 Jahre alte Autoreifen als neu akzeptieren? Ich nicht. Und bei einem Klettergurt ohne Bestätigung der vollen Nutzungsdauer durch den Hersteller auch nicht.

                  lG
                  Bernhard
                  Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. (Buffalo Bill)

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

                    Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
                    Gegen einen Hinweis und eine Preisreduktion spricht nichts aber kommentarlos als Neuware finde ich nicht in Ordnung.
                    Vermutlich haben sie es aber gar nicht bemerkt....
                    Na das glaub ich nicht, TIm... die haben schon einen guten Überblick was raus muss und was nicht...
                    Zuletzt geändert von beigl; 13.01.2015, 15:23.
                    Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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                    • #11
                      AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

                      Das kommt meiner Meinung auch stark auf die marke und die entsprechenden Angaben des Herstellers an. Wenn die Ablegereife nur nach Herstellungsdatum definiert wird, würde ich reklamieren.
                      Manche Hersteller geben dazu noch offiziell eine Lagerdauer an (Bei BEAL zum Beispiel maximal 5 Jahre lagern und 10 Jahre verwenden), dann hätte man keinerlei Einschränkungen bei der
                      Verwendung. Hinweisen würde ich den Händler aber schon.

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                      • #12
                        AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

                        Zitat von horridoh Beitrag anzeigen
                        ... irrtumsrechtliche Anfechtung des Kaufvertrages;
                        Das würde ich nicht so frei von der Leber behaupten; ein Irrtum liegt sogar ganz sicher vor, die Frage ist nur, ob er beachtlich und ggf wem er zuzurechnen ist.

                        ... oder die Lagerdauer würde eine Qualitätsminderung bedeuten.
                        Lagerung bedeutet in jedem Fall eine Qualitätsminderung, es fragt sich nur in welchem Ausmaß, und ob das zuzumuten ist. Ich habe jedenfalls Judikatur im Hinterkopf wo zB Kfz-Ersatzteile, die ein paar Jahre gelagert waren, nicht mehr als "neu" verkauft werden durften.

                        Daher würde ich an die Kulanz und den Willen des Verkäufers, Kundenzufriedenheit zu schaffen, appellieren.
                        Oder in Zukunft im Fernabsatz kaufen, da schickt man so etwas einfach zurück.
                        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                        • #13
                          AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

                          Wenn der Gurt normal gelagert war ist das sicherlich kein Problem.
                          Wenn ich mal von meinem Geschäft sprechen darf, das kann schon mal vorkommen, viele Hersteller wechseln
                          die Verpackung jahrelang nicht, und es kann schon mal passieren, dass der eine oder andere
                          Artikel da hängen bleibt, selten aber doch.
                          Ich gehe mal davon aus, dass es keine Absicht war, und der Gurt sicherlich problemlos gegen einen neuen ausgetauscht werden kann,
                          bzw. es einen Preisnachlass dafür geben wird.
                          www.schwanda.at

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                          • #14
                            AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

                            Update:
                            Der Händler hat den "neuen" Klettergurt mit Produktionsjahr 2011 anstandslos zurückgenommen. Ein neuer Gurt wurde bestellt, den ich in 1-2 Wochen bekommen werde.
                            Vielen Dank für eure Antworten - ihr alle habt mir geholfen!

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                            • #15
                              AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

                              Selbst wenn der Gurt zehn Jahre gelagert hätte, würde niemals ein Problem damit auftreten (das gab es meines Wissens in den letzten 30-40 Jahren auch nicht). Was soll denn auch mit dem Gurt so weltbewegend schlimmes passieren? Macht ihr euch bei euren Auto-Sicherheitsgurten (gleiches Material, aber reale schädliche Einflüsse) auch so viele Gedanken? Ich wage mal die These aufzustellen, daß der Gurt selbst nach 30 oder 40 Jahren Lagerung noch immer jeder vorgesehenen Belastung anstandslos widersteht, weil er extrem überdimensioniert ist.

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