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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wandern verboten, Report, ORF 2, 21.05, 18.11.2014

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  • Wandern verboten, Report, ORF 2, 21.05, 18.11.2014

    Quelle: ORF

    Wandern verboten?

    Der Wald ist ein Erholungsgebiet und darf zu diesem Zwecke auch frei betreten werden, so schreibt es das Bundesforstgesetz vor. Doch eine geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes könnte jetzt diese Wegefreiheit massiv einschränken: Künftig sollen Jäger mehr Wildschutzgebiete anordnen und Forststraßen innerhalb dieser Gebiete gänzlich sperren können, Wandern, Ski- oder Radtouren wären dann verboten. Die alpinen Vereine beklagen die Einseitigkeit der Gesetzesänderung, Konflikte sind vorprogrammiert. Wer darf was im Wald? Wo liegen die Interessen? Und welche Möglichkeiten gibt es, alles unter einen Hut zu bringen? Jakob Horvat hat recherchiert.
    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

  • #2
    Danke für den Tipp!

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    • #3
      AW: Wandern verboten, Report, ORF 2, 21.05, 18.11.2014

      Wird sicher interessant was die Jägerlein wieder von sich geben werden.

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      • #4
        AW: Wandern verboten, Report, ORF 2, 21.05, 18.11.2014

        Zitat von chill99 Beitrag anzeigen
        Wird sicher interessant was die Jägerlein wieder von sich geben werden.
        Der zuständige Landesrat Seitinger ist auf Tauchstation gegangen, das Wahlvolk kann auch wirklich lästig sein.

        Der Liechtenstein hat betont, dass in erster Linie die Haftungsfrage ihn dazu bewegt seine Forststraßen mit Fahrverbotstaferln zu behübschen.
        Ich schließe daraus, dass ihm das illegale Befahren seiner Forststraßen egal sein kann, da kann ihn ja wohl kein Radler klagen, wenn er auf die Nase fällt.

        Und die Wildmästung im Gatter scheint auch in der Jägerschaft nicht ganz unumstritten zu sein. Schade ist halt, dass die Behörden da mitspielen, vielleicht wird da auch der eine oder andere Entscheidungsträger hin und wieder auf eine Jagd eingeladen werden. Aber als Österreicher schließe ich mich natürlich der Unschuldsvermutung an.

        LG Hans
        Nach uns die Sintflut.

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        • #5
          AW: Wandern verboten, Report, ORF 2, 21.05, 18.11.2014

          Zum Nachschauen:
          ORF-TV-Thek

          lg
          Norbert
          Meine Touren in Europa
          ... in Italien
          Meine Touren in Südamerika
          Blumen und anderes

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          • #6
            AW: Wandern verboten, Report, ORF 2, 21.05, 18.11.2014

            Zitat von GrazerHans Beitrag anzeigen

            Und die Wildmästung im Gatter scheint auch in der Jägerschaft nicht ganz unumstritten zu sein.
            zb: flick, oppenberg, 3 lkw-züge kraftfutter pro woche.

            das lässt auf einen etwas abartig überhöhten bestand schließen.
            mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

            bürstelt wird nur flüssiges

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            • #7
              AW: Wandern verboten, Report, ORF 2, 21.05, 18.11.2014

              ....haben´s beim Flick noch den Graben unterm Wirtspitz abgesperrt, den wo die isolierten und verglasten Hochstände stehen und wo es so nach Silofutter stinkt?
              .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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              • #8
                AW: Wandern verboten, Report, ORF 2, 21.05, 18.11.2014

                Zitat von GrazerHans Beitrag anzeigen
                Und die Wildmästung im Gatter scheint auch in der Jägerschaft nicht ganz unumstritten zu sein.
                Ja, positiv aufgefallene Offenheit von Liechtenstein.
                Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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                • #9
                  AW: Wandern verboten, Report, ORF 2, 21.05, 18.11.2014

                  Zitat von beigl Beitrag anzeigen
                  Ja, positiv aufgefallene Offenheit von Liechtenstein.
                  Hat mich auch überrascht. Wenn das Haftungs-Thema EINDEUTIG geregelt wäre, dann würde wohl auch ein guter Teil der Waldbesitzer nichts mehr gegen Mountainbiker haben.

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                  • #10
                    AW: Wandern verboten, Report, ORF 2, 21.05, 18.11.2014

                    Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
                    ....haben´s beim Flick noch den Graben unterm Wirtspitz abgesperrt, den wo die isolierten und verglasten Hochstände stehen und wo es so nach Silofutter stinkt?
                    Ja, das war zumindest vor einiger Zeit immer noch so.
                    Insgesamt ist das wohl ein besonders extremes Beispiel der gestern zitierten "Trophäenzucht" - für Fotografen direkt schon wieder interessant: Ich hab' dort (von oben) schon einmal mehr als 30 kapitale Hirsche in einem Rudel gesehen...

                    LG,
                    M

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                    • #11
                      AW: Wandern verboten, Report, ORF 2, 21.05, 18.11.2014

                      Zitat von regger Beitrag anzeigen
                      Hat mich auch überrascht. Wenn das Haftungs-Thema EINDEUTIG geregelt wäre, dann würde wohl auch ein guter Teil der Waldbesitzer nichts mehr gegen Mountainbiker haben.
                      Da muss man wohl eher vorsichtig sein: Auch der Herr Lichtenstein weiß, dass die Haftungsfrage in vielen Fällen vorgeschoben wird - und eben genau deshalb NICHT geklärt wird, weil sich derzeit keine Mehrheit im Parlament dafür findet! Er hat also relativ leicht reden...

                      LG,
                      M

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                      • #12
                        AW: Wandern verboten, Report, ORF 2, 21.05, 18.11.2014

                        Die Entrüstung hier im Forum in allen Ehren, aber die Novelle ist doch Parteien-intern längst beschlossen.

                        Die Zustimmung der Roten war eine der Bedingungen der Schwarzen für das Stillhalten bei der Bezirks und Gemeindereform, sowas hat natürlich seinen politischen Preis.
                        Darum sehen auch weder der Seitinger noch der Gach (Landesjägermeister) nicht den geringsten Grund zu einer Stellungnahme, die Sache ist gegessen.

                        Die Hilfssheriff-Rechte für die Jäger wurden, weil ohnehin nicht durchzubekommen, herausgenommen, der Rest wird beschlossen.

                        Jeder der etwas anderes glaubt, dem fehlt der Überblick über politische Entscheidungsfindungsprozesse in Österreich.
                        La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
                        [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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                        • #13
                          AW: Wandern verboten, Report, ORF 2, 21.05, 18.11.2014

                          Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
                          Jeder der etwas anderes glaubt, dem fehlt der Überblick über politische Entscheidungsfindungsprozesse in Österreich.
                          Das Nette an der Demokratie ist, dass gegelenglich auch gewählt wird: Mal sehen, wiel lange dieses Herren noch eine Mehrheit haben - und ein Landesgesetz kann man auch ganz schnell wieder ändern, wenn die Mehrheit das will...

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                          • #14
                            AW: Wandern verboten, Report, ORF 2, 21.05, 18.11.2014

                            Zitat von MarcusW Beitrag anzeigen
                            Das Nette an der Demokratie ist, dass gegelenglich auch gewählt wird: Mal sehen, wiel lange dieses Herren noch eine Mehrheit haben - und ein Landesgesetz kann man auch ganz schnell wieder ändern, wenn die Mehrheit das will...
                            Ja aber welche Mehrheit soll das wollen?
                            Da fehlt die politische Analysefähigkeit.
                            La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
                            [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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                            • #15
                              AW: Wandern verboten, Report, ORF 2, 21.05, 18.11.2014

                              Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
                              Ja aber welche Mehrheit soll das wollen?
                              Also ich bin mir sicher, dass die Mehrheit der Steirer (ebenso wie der Österreicher) eindeutig FÜR die uneingeschränkte Wegefreiheit von Wanderern ist (ebenso wie auch für eine Haftungsbefreiung der Grundbesitzer von Forststraßen im Falle der Befahrung mit einem MTB).
                              Ob und wann sich das im steirischen Landtag konkret widerspiegelt, ist natürlich eine andere Frage.

                              Angesichts des steirischen Jagdgesetzes sowie der Diskussion über Betretungsverbote von Ödland in Tirol sollte der Alpenverein GEMEINSAM mit den Naturfreunden (damit keine Parteipolitik unterstellt werden kann) vielleicht einmal ein Volksbegehren für eine diesbezügliche Verfassungsbestimmung österreichweit in Betracht ziehen...

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