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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Politische oder religiöse Themen;
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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

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  • #46
    AW: Jägerschaft

    Zitat von HansS Beitrag anzeigen
    Die Reformpartner (SPÖVP) haben dann erreicht was sie wollten, nämlich, dass sie meine Stimme bei den nächsten Wahlen nicht bekommen!
    Der Mist geht aber eher von den Blauen aus (zumindest die Änderung des Natursschutzgesetzes), mit Unterstützung der Schwarzen. Über die Position der Roten hab ich noch Nichts herausfinden können.
    http://www.kleinezeitung.at/steierma...ses-blut.story

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    • #47
      AW: Jägerschaft

      Soeben an die SPOE Steiermark übermittelt:
      Frage zur Position der *** zur Novelle Naturschutzgesetz / Jagdgesetz

      Guten Tag!

      Als besorgter Bürger/Naturliebhaber/Sportler habe ich festgestellt dass sowohl die Novelle zum Jagdgesetz als auch zum Naturschutzgesetz fragwürdige Änderungen beinhaltet.

      Punkt 1 - Zum Thema Jagdgesetz: Die Erweiterung der Befugnisse von Aufsichtsjägern, denen es in Zukuft erlaubt sein soll Verdächtige festzuhalten und zu kontrollieren würde das Konfliktpotential zwischen Jägern und Wanderern/Radfahrern massiv erhöhen.
      Herrn Pflügers Aussage, ich zitiere: "Wer, wenn nicht die Aufsichtsjäger, sollten im Wald gegen "einzelne unvernünftige Naturnutzer wie Mountainbiker und Motocross-Fahrer" einschreiten, die unbefugt über Wanderwege rasen" - ist schon mal ein erstes Zeichen.

      Punkt 2 - Zum Thema Naturschutzgesetz: Hier wird die de facto Wegefreiheit im Ödland quasi ausgehebelt und zur Willkür gewisser einflussreicher Personen (Grossgrundbesitzer, Adel) gemacht.

      Wie ist die Position der *** in dieser Frage? Ich gebe zu bedenken dass die Zahl der Wanderer / Mountainbiker eine nicht unwesentliche ist und solche Gesetzesänderungen wohl in die komplett falsche Richtung gehen und nur dem politischen Einfluss gewisser Gruppierungen Rechnung tragen.

      Kommentar


      • #48
        darf man das kopieren und als vorlage verwenden, regger?

        Kommentar


        • #49
          AW: Jägerschaft

          Zitat von Steirerspur Beitrag anzeigen
          darf man das kopieren und als vorlage verwenden, regger?
          Natürlich! Kann auch gerne erweitert werden, hab das relativ schnell runtergetippt.

          Kommentar


          • #50
            AW: Jägerschaft

            Zitat von regger Beitrag anzeigen
            Soeben an die SPOE Steiermark übermittelt:
            Wennst ah Bank bist, hörens vielleicht auf dich. Als "kleiner" eher nicht.
            "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

            Kommentar


            • #51
              AW: Jägerschaft

              Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
              Wennst ah Bank bist, hörens vielleicht auf dich. Als "kleiner" eher nicht.
              Mir is klar dass des net viel helfen wird...

              Kommentar


              • #52
                AW: Jägerschaft

                Super regger

                Zitat von regger Beitrag anzeigen
                Mir is klar dass des net viel helfen wird...
                Einer allein wird nicht viel helfen.
                Wenn wir aber Tausende wären, die ihren Protest schriftlich kundtun, würden ein Umdenken stattfinden - da bin ich mir sicher.
                Sind alles Wählerstimmen nächstes Jahr - das müssen wir ihnen klar machen!
                Zuletzt geändert von whitewater; 03.11.2014, 14:26.

                Kommentar


                • #53
                  AW: Jägerschaft

                  @ regger:

                  Habe mir auch erlaubt, es zu kopieren und es weiterverteilt.

                  Wenn das so weitergeht, mach ich die Jagdprüfung, dann bin ich halt mit dem MTB auf der Pirsch...
                  Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

                  Kommentar


                  • #54
                    AW: Jägerschaft

                    Ich hab diesen Text an alle Landtagsabgeordneten gesendet, irgendwie gehts mir jetzt besser:
                    Sg. Damen u. Herren,

                    Ich habe festgestellt dass sowohl die Novelle zum Jagdgesetz als auch zum Naturschutzgesetz fragwürdige Änderungen beinhaltet, wo ich mir leider die Frage stellen muss, wem dient die Politik? Den Bürgern oder Konzernen/Lobbyisten/priviligierten Gruppierungen/sich selbst? Ersteren wohl kaum, denn sonst würden solche Gesetzesanträge nicht mal angedacht werden.

                    In diesen Gesetzesanträgen werden den Jägern offensichtlich Rechte zugestanden, die mit denen diese keinster Weise umzugehen wissen werden.
                    Ich stelle anders herum die Frage, warum dürfen Jäger noch immer Haustiere erschießen? Anstatt den Besitzer zu bestrafen werden die Tiere einfach getötet, in dem Wissen, dass die Jäger im Recht sind. Was erzählen die Eltern diesen Kindern http://www.heute.at/news/oesterreich...rt23654,932097, sieht so ein sorgsamer Umgang mit den übertragenen Rechten aus?

                    Warum gibt ist im Jagdgesetz noch immer keine 0.0 Promillegrenze mit einem entsprechenden Bestrafungskatalog festgelegt (so wie es im Straßenverkehr vollkommen zu Recht exekutiert wird), für Jäger die sich der Verantwortung bewusst sind, was es bedeutet eine Waffe tragen zu dürfen, für die wird das kein Problem sein.
                    Hier seien aus jüngster Zeit noch "Verfehlungen" aufgeführt, die so unglaublich sind, dass jeder Erklärungsveruch scheitern muss:
                    Jäger schießt in Kinderzimmer (http://www.heute.at/news/oesterreich...087649?ref=rss), trifft ein Auto (http://www.krone.at/Oesterreich/Weit...l-Story-424913), das kann man keinem normaldenkenden Menschen mehr vernünftig erklären, das als Unfälle abzutun ist nicht akzeptabel, dabei geht es um reine Böswillig- und Fahrlässigkeiten.
                    Oder Jäger die bereits vorauseilend das Jagdgesetz exekutieren wollen und Leute mit ihren Hunden unter Druck setzen: http://www.gipfeltreffen.at/showthre...l=1#post874065

                    Diese Vorfälle als Verfehlungen von einzelnen abzutun kann ich nicht gelten lassen, denn da frag ich mich, wo bleiben die Kontrolle - die offensichtlich vollkommen versagt - und entsprechende Konsequenzen, dass diese Rechte nicht missbraucht werden.

                    Statt das Jagdrecht in diesen Punkten zu verschärfen, forden sie mehr Rechte ein, von so jem. soll ich mich durchsuchen oder festnehmen lassen?
                    Die Jägerschaft sollte sich Gedanken machen, wie ihr Ruf unter der Bevölkerung ist, egal mit wem man spricht, es dringt die Meinung "vom schießwütigen Alkoholiker der durch den Wald zum Gasthaus geht" - übertrieben formuliert - durch, das ist bedauernswert. Was soll ich meiner 5jährigen Tochter erklären, wenn sie mich fragt, was ein Jäger so macht? Das Märchen vom respektierten Wildhüter wohl kaum.

                    Diese Gesetzesanträge bergen so viel an Konfliktpotential in sich, dass ich mir garnicht auszudenken getraue, wie Konfliktsituationen in Zukunft ausgehen werden.

                    Hier wird definitiv versucht aus einem Lebensraum eine Personengruppe auszuschließen und zwar gerade dort wo es um "sanften" Tourismus geht, wie sollen Bergsteigerdörfer in Johnsbach in Zukunft überleben, wenn ganze Skitourengebiete auf Grund von Wildfütterungsgebieten gesperrt werden können?

                    Mir geht es nicht gegen die Jagd per se, das soll jede(r) mit sich selbst ausmachen, ich muss das auch nicht verstehen und erwarte auch nicht von der Gegenseite, dass sie versteht was ich tue, es geht darum dass beide Seiten, sog. Erholungssuchende und Jägerschaft respektieren, dass es in einem geteilten Lebensraum unterschiedliche Interessen gibt, mit einem Gesetz so drüberzufahren, ist typisch für politisches Handeln, das von Lobbyismus geprägt ist.

                    Ich hoffe sie sind in der Lage selbst eine Entscheidung zu treffen, die von Hausverstand und logischem Denken geprägt ist, nicht von parteipolitischen Interessen.

                    BTW: Ich bin kein Mountainbiker, falls jem. meint mich zipfts nur an, weil ich in Zukunft abgestraft werden könnte, ich bin nur jemand der gerne in der Natur unterwegs ist und ich bin nicht der einzige ...


                    Edit:
                    Der Folgebeitrag mit einer Liste persönlicher Mailadressen wurde nach Rücksprache im Moderatorenteam gelöscht.
                    Mit freundlichen Grüßen,
                    Wolfgang A. (zuständiger Moderator)
                    Zuletzt geändert von Wolfgang A.; 03.11.2014, 17:20. Grund: Edit hinzugefügt
                    Bierinduziertes Brainstorming
                    setxkbmap -option ctrl:nocaps

                    Kommentar


                    • #55
                      AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

                      Liebe Userinnen und User,

                      alle bisherigen Postings standen ursprünglich in einem bereits sehr umfangreichen thread und wurden nach Beratung im Moderatorenteam hierher verschoben. Die aktuelle Diskussion betrifft klarerweise die Interessen jener, die in der Natur unterwegs sein wollen, und verdient daher unseres Erachtens einen eigenen Platz.

                      Bezüge zur Politik sind bei dieser Thematik unvermeidlich. Gemäß Punkt 6) der Forumsregeln bitten wir Euch, den Hauptakzent Eurer Beiträge nicht auf parteipolitische Aspekte zu richten. Bitte vertretet Eure eigenen Interessen ohne pauschales Abqualifizieren Andersdenkender und ohne Übertreibungen (wie das Veröffentlichen persönlicher Mailadressen).

                      Danke für Euer Verständnis
                      und einen herzlichen Gruß,

                      Wolfgang A. (zuständiger Moderator)
                      Lg, Wolfgang


                      Für mich ist Dankbarkeit ein Weg,
                      der sowohl für den Einzelnen
                      wie für die Welt zukunftsweisend ist.
                      (David Steindl-Rast)

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                      • #56
                        AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

                        Die Emailadressen sind ohnedies öffentlich, wollte anderen nur die Arbeit ersparen, diese einzeln rauszukopieren müssen:
                        http://www.landtag.steiermark.at/cms/ziel/66952994/DE/
                        Bierinduziertes Brainstorming
                        setxkbmap -option ctrl:nocaps

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                        • #57
                          AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

                          Der Folgebeitrag mit einer Liste persönlicher Mailadressen wurde nach Rücksprache im Moderatorenteam gelöscht.
                          Mit freundlichen Grüßen,
                          Wolfgang A. (zuständiger Moderator)
                          Das waren die Landtagsabgeordneten, soweit ich das verstanden habe. Deren Kontaktdaten gibt es ziemlich öffentlich hier: http://www.landtag.steiermark.at/cms/ziel/66952994/DE/

                          ++m

                          [Edit: zu langsam ...]

                          Kommentar


                          • #58
                            AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

                            Zitat von kb05 Beitrag anzeigen
                            >Gemäß § 52 Abs. 2 VRG ist jeder Gesetzesbeschluss des Landtages vor seiner Beurkundung einer Volksabstimmung zu unterziehen, wenn es unter anderem von mindestens 50.000 der für die Wahl zum Landtag
                            >Stimmberechtigten oder von mindesten 80 der Gemeinden des Landes Steiermark auf Grund gleich lautender Gemeinderatsbeschlüsse innerhalb von 6 Wochen nach Fassung des Gesetzesbeschlusses verlangt wird.

                            Ich hoffe es finden sich 50000 steirische Wahlberechtigte.
                            Das hoffe ich auch!
                            Weiß jemand wie geht so etwas normalerweise vonstatten geht?
                            Klassische Unterschriftenlisten oder ginge das auch neumodisch mit Online Petition...

                            Konrad
                            Online? Muhaha. Hier der entsprechende Auszug aus dem Steiermärkischen Volksrechtegesetz:
                            § 54
                            Antrag


                            (1) Der Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung hat
                            a) den Titel und das Datum des Gesetzesbeschlusses,
                            b) das ausdrückliche Verlangen auf Durchführung einer Volksabstimmung,
                            c) eine Begründung
                            zu enthalten.

                            (2) Der Antrag ist an die Landesregierung zu richten.

                            § 55
                            Antrag von Landesbürgern


                            (1) Der Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung muss von mindestens 50.000 der für die Wahl zum Landtag Stimmberechtigten unterzeichnet sein.

                            (2) Zum Nachweis der Stimmberechtigung sind dem Antrag Stimmrechtsbestätigungen anzuschließen. Die Ausstellung einer Stimmrechtsbestätigung ist bei der Gemeinde zu beantragen. Die Stimmrechtsbestätigung ist auszustellen, wenn der Antragsteller in der Wählerevidenz eingetragen ist und im Zeitpunkt der Ausstellung der Stimmrechtsbestätigung zum Landtag wahlberechtigt ist. Der Antragsteller hat seine Identität glaubhaft zu machen. Die Ausstellung einer Stimmrechtsbestätigung ist in der Wählerevidenz anzumerken.

                            (3) Im Antrag sind ein Stimmberechtigter als Zustellungsbevollmächtigter, der die Unterzeichner des Antrages vertritt, und ein weiterer als sein Stellvertreter namhaft zu machen.

                            § 56
                            Antragslisten


                            (1) Die Antragsteller haben in die Antragslisten ihre eigenhändige Unterschrift und ihren Vor- und Familien- oder Nachnamen, ihr Geburtsdatum und die Adresse ihres Hauptwohnsitzes in leserlicher Schrift einzutragen.

                            (2) Jeder Antragsteller darf sich nur einmal in die Antragslisten eintragen. Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.

                            (3) Die Antragslisten haben auf jedem Blatt
                            a) den Titel und das Datum des Gesetzesbeschlusses,
                            b) die Erklärung, daß über den Gesetzesbeschluß die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird,
                            zu enthalten. Die Antragslisten sind fortlaufend zu numerieren.

                            (4) Auf Verlangen hat die Landesregierung geeignete Formulare für Antragslisten kostenlos zur Verfügung zu stellen.
                            Hier wären wirklich die alpinen Vereine massiv gefordert, das entsprechende Verfahren zu initiieren und ordentlich dafür Werbung zu machen. Entsprechende Vorbereitungen sollten eigentlich schon laufen, denn die sechs Wochen sind eine kurze Zeit, wenn man es bewerben muss, jeder Eintragungswillige eine Stimmrechtsbestätigung beantragen muss (bitte dafür standardisierte Formulare bereitstellen!) und dann auch noch wirklich 50.000 Personen sich in die Listen rechtzeitig eintragen sollen.
                            Zuletzt geändert von Steinbock; 03.11.2014, 19:22.

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                            • #59
                              AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

                              Zivilcourage ist angesagt!
                              Habe soeben folgendes Mail an die steirischen SP-Abgeordneten geschrieben - wer derselben Meinung ist kann es gerne kopieren und ebenfalls mailen (Mailadressen können bei mir per PN angefordert werden, damit ihr sie nicht mühsam zusammensuchen müsst)
                              Bedenkt: Die Masse macht's oft aus!


                              Sehr geehrte Damen und Herren!

                              Die geplanten Novellierungen des Naturschutzgesetzes und des Jagdgesetzes sind ein Angriff auf die freie Begehbarkeit des steirischen Berglandes.
                              Es drohen massive Einschränkungen für die Freizeitnutzung des Erholungsraumes Wald/Berg!

                              „Das Gesetz über die Wegefreiheit im Bergland wird aufgehoben!“ (§ 8 neues Naturschutzgesetz, Erläuterungen)
                              Das freie Wegerecht wurde einst mühsam von den Naturfreunden Österreich unter Androhung von Gefängnisstrafen erkämpft und soll nun durch diese Gesetze ausgehebelt werden - das kann es nicht sein!
                              Ich appelliere an Ihre Vernunft, einer großen Bevölkerungsmehrheit weiterhin die freie Begehbarkeit des Waldes/Berglandes zu ermöglichen und dieses von Sozialdemokraten hart erkämpfte Grundrecht nicht kurzsichtigen politischen Absprachen im Rahmen der Reformpartnerschaft zu opfern!

                              Massive Einschränkungen von (Schi)tourenmöglichkeiten (§ 51 Abs.2 neues Jagdgesetz)
                              Durch die Gesetzesänderungen sind nun Sperrungen großer Gebiete für Tourengeher möglich!
                              Das neue Jagdgesetz beinhaltet keine Bestimmungen (Zuständigkeiten etc.) zur Überprüfung illegaler Wegsperren und auch keine Strafbestimmungen gegen illegale Sperren.
                              Der willkürlichen Sperre von Straßen und Wanderwegen wird damit Tür und Tor geöffnet.
                              Bedenken Sie bitte, dass die Zahl der Schitourengeher in den letzten Jahren enorm zugenommen hat und Tourengeher mittlerweile ein bedeutender Faktor für den steirischen Tourismus geworden sind!

                              Jäger als Polizei - Gefahr für den Tourismus
                              Aus diversen ausländischen Internetforen ist zu entnehmen, dass bereits jetzt hunderttausende Mountainbiker Österreich meiden und ihren Urlaub lieber im benachbarten Ausland verbringen, wo sie legal sämtliche Wege befahren dürfen und trotzdem ein friedliches Nebeneinander von Radfahren, Wanderern, Grundbesitzern und Jägern möglich ist. Österreich verliert dadurch jetzt schon sehr viele Gäste!
                              Nicht auszudenken, wenn dieser schlechte Ruf Österreichs auch noch unzählige Urlaubsgäste vertreibt, die bei uns wandern und bergsteigen wollen und hier möglicherweise mit vorgehaltener Waffe von Jägern aus den Bergregionen vertrieben werden – es würde dem Land ein enormer finanzieller Schaden entstehen, der wohl kaum wieder gutzumachen ist!

                              Es ist zu befürchten, dass die beiden Gesetzesnovellen (LR Hans Seitinger 30.10.2014: „Wir bringen das guten Gewissens in den Landtag ein.“) vom Landtag beschlossen werden und damit berechtigte Allgemeininteressen den Jagdinteressen geopfert werden.
                              Ich ersuche Sie daher, beide Novellierungen nochmals zu überdenken, eine objektive Interessensabwägung vorzunehmen und die vorgenannten Kritikpunkte im Endbeschluss zu berücksichtigen.

                              Die beiden Gesetzesnovellen schüren Nutzungskonflikte und säen Zwietracht. Sollte die Politik nicht im letzten Moment noch einlenken, kann es zu massiven und organisierten Bürgerprotesten von benachteiligten Nutzern kommen.
                              Die Zeiten der Feudalherrschafft sind längst vorüber, sollten die beiden Gesetze den Landtag passieren, wird sie heimlich wieder eingeführt, noch dazu mit Hilfe einer sozialdemokratischen Partei!!!

                              Wanderer, Bergsteiger, Schitourengeher und Mountainbiker sind eine große Bevölkerungsgruppe. Aus diesem Grund und auch auf Grund der großen Anzahl von ablehnenden Diskussionsbeiträgen in diversen Internetforen ist davon auszugehen, dass dieses Thema mit Sicherheit die bevorstehende Landtagswahl beeinflussen würde!
                              Zuletzt geändert von whitewater; 03.11.2014, 21:59.

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                              • #60
                                soeben auch abgeschickt....

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