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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

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  • #31
    AW: Jägerschaft

    Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
    Kaum zu glauben, ich denke jetzt hängt es die Jägerschaft völlig aus,
    Jäger als Hilfssheriffs:

    Aufsichtsjäger sollen Autos durchsuchen und Personen festnehmen dürfen.

    In den steirischen Wäldern herrscht Aufregung. Grund ist eine Novelle des Jagdschutzgesetzes, die bereits die Begutachtung durchlaufen hat und noch heuer vom Landtag beschlossen werden könnte.
    Darin werden unter anderem die Befugnisse der Jägerschaft deutlich ausgeweitet, Kritiker orten gar eine Einschränkung der verfassungsmäßigen Rechte von Spaziergängern und Sportlern.

    Beim Land verteidigt man die Neuregelung. "Die Befugnisse werden erteilt, um Wilddiebstahl entgegenzuwirken.
    Für Wanderer oder Mountainbiker sind sie nicht gedacht", heißt es aus dem Büro des zuständigen Landesrats Hans Seitinger (...).

    Beim Alpenverein schrillen die Alarmglocken, wie Peter Kapelari aus der Vereinsleitung sagt.
    "Diese Kompetenzen für die Jäger sind überbordend, geradezu eine Einladung zu Konflikten und Missbrauch."
    Jeder Spaziergänger könne festgenommen werden, wenn er zufällig einen Wildfütterungsbereich betrete, ganz zu schweigen von Skitourengehern oder Mountainbikern.

    http://www.kleinezeitung.at/steierma...er-regen.story
    Hey es ist nicht erster April.
    Da macht man dann wirklich den Bock zum Jäger... Welcher Depp hat sich das ausgedacht, viel absurder gehts kaum noch...
    Als nächstes Bewaffnen sich dann die Bergführer um ungerechtfertigten Verhaftungen entgegenwirken zu können...
    Oh mann, und hierzulande macht man sich Sorgen um gewaltbereite Islamisten, da geben sie den Gewaltbereiten Jägern auch ncoh eine rechtliche Grundlage (Hoffentlich NICHT!).

    Kommentar


    • #32
      AW: Jägerschaft

      Zitat von hikr Beitrag anzeigen
      Hey es ist nicht erster April.
      Da macht man dann wirklich den Bock zum Jäger... Welcher Depp hat sich das ausgedacht, viel absurder gehts kaum noch...
      Als nächstes Bewaffnen sich dann die Bergführer um ungerechtfertigten Verhaftungen entgegenwirken zu können...
      Oh mann, und hierzulande macht man sich Sorgen um gewaltbereite Islamisten, da geben sie den Gewaltbereiten Jägern auch ncoh eine rechtliche Grundlage (Hoffentlich NICHT!).
      Absoluter Wahnsinn. Gibt's Infos, wann diese Novelle beschlossen werden soll bzw. ob es Widerstand von anderen Parteien gibt. Schwarz + Blau ist da wohl dafür, wie siehts mit Rot aus?

      Kommentar


      • #33
        AW: Jägerschaft

        Zitat von regger Beitrag anzeigen
        Absoluter Wahnsinn. Gibt's Infos, wann diese Novelle beschlossen werden soll bzw. ob es Widerstand von anderen Parteien gibt. Schwarz + Blau ist da wohl dafür, wie siehts mit Rot aus?
        Nachdem bisher weder vom schwarzen Alpenverein noch von den roten Naturfreunden öffentliche Proteste ausgeblieben sind, kann es durchaus sein, dass es eine politische Absprache im Zuge der "Reformpartnerschaft" gibt.
        Okay, von den Naturfreunden weiß ich nun immerhin, dass sie sich dahinterklemmen und juristische Gutachten einholen. Bin gespannt, wann wir davon etwas erfahren!
        Zuletzt geändert von whitewater; 03.11.2014, 13:05.

        Kommentar


        • #34
          AW: Jägerschaft

          Zitat von regger Beitrag anzeigen
          Absoluter Wahnsinn. Gibt's Infos, wann diese Novelle beschlossen werden soll bzw. ob es Widerstand von anderen Parteien gibt. Schwarz + Blau ist da wohl dafür, wie siehts mit Rot aus?
          Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Blauen da dafür sind!
          "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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          • #35
            AW: Jägerschaft

            Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
            Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Blauen da dafür sind!
            Die Blauen sind definitiv dafür!
            Schließlich sind beide Gesetze vom Büro Kurzmann (F P Ö) ausgearbeitet und zur Begutachtung vorgelegt worden!
            Schwarz und Blau haben da scheinbar die gleiche Lobby hinter sich.
            Zuletzt geändert von whitewater; 02.11.2014, 19:03.

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            • #36
              AW: Jägerschaft

              Was jeder von uns tun kann:

              Schreibt Protestmails an sämtliche Landtagsabgeordnete und erhöht somit den öffentlichen Druck auf die Entscheidungsträger!
              Schreibt Mails auch an die alpinen Vereine, damit hier auch Unterstützung spürbar ist!


              Es geht nicht nur um das Jagdgesetz, sondern das Naturschutzgesetz hat es ebenfalls in sich:

              § 8 neues Naturschutzgesetz, Zitat aus den Erläuterungen dazu: „Das Gesetz über die Wegefreiheit im Bergland wird aufgehoben!

              § 51 Abs.2 neues Jagdgeset: Forststraßen und übliche Schirouten , die durch Wildschutzgebiete führen, dürfen künftig nur mehr betreten und befahren werden, wenn sie markiert sind.
              In Einzelfällen könnten dadurch auch große Schitourengebiete „gesperrt“ werden!

              § 51 Abs. 1 neues Jagdgesetz: Erweiterung von Sperrgebieten wird ermöglicht
              Das neue Jagdgesetz beinhaltet keine Bestimmungen (Zuständigkeiten etc.) zur Überprüfung illegaler Wegsperren und auch keine Strafbestimmungen gegen illegale Sperren. Der willkürlichen Sperre von Straßen und Wanderwegen wird damit Tür und Tor geöffnet.
              Zuletzt geändert von whitewater; 03.11.2014, 13:10.

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              • #37
                da weiß man, wer das geld und die macht hat.... neo-feudalherrschaft, zum sp.....! gibts von keinem alpinen verein o. von upmove ein muster-mail zum weiterleiten o. eine online-petition?

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                • #38
                  AW: Jägerschaft

                  Zitat von whitewater Beitrag anzeigen
                  Es geht nicht nur um das Jagdgesetz, sondern das Naturschutzgesetz hat es ebenfalls in sich:

                  § 8 neues Naturschutzgesetz, Zitat aus den Erläuterungen dazu: „Das Gesetz über die Wegefreiheit im Bergland wird aufgehoben!

                  § 51 Abs.2 neues Jagdgeset: Forststraßen und übliche Schirouten , die durch Wildschutzgebiete führen, dürfen künftig nur mehr betreten und befahren werden, wenn sie markiert sind.
                  In Einzelfällen könnten dadurch auch große Schitourengebiete „gesperrt“ werden!

                  § 51 Abs. 1 neues Jagdgesetz: Erweiterung von Sperrgebieten wird ermöglicht
                  Das neue Jagdgesetz beinhaltet keine Bestimmungen (Zuständigkeiten etc.) zur Überprüfung illegaler Wegsperren und auch keine Strafbestimmungen gegen illegale Sperren. Der willkürlichen Sperre von Straßen und Wanderwegen wird damit Tür und Tor geöffnet.
                  Klingt nach einer saftigen Verschärfung....
                  Vom Alpenverein wird, wie immer in solchen Fällen, keine Hilfe oder Unterstützung zu erwarten sein.
                  La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
                  [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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                  • #39
                    AW: Jägerschaft

                    Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
                    Klingt nach einer saftigen Verschärfung....
                    Vom Alpenverein wird, wie immer in solchen Fällen, keine Hilfe oder Unterstützung zu erwarten sein.
                    In den EB zum Gesetz steht, das Gesetz über die Wegefreiheit im Bergland wird durch das neue Naturschutzgesetz hinfällig. Allerdings sind die Bestimmungen des Gesetzes über die Wegefreiheit im Bergland um einiges bestimmter als im vorliegenden Entwurf über ein neues Naturschutzgesetz. Vor allem gibt es zwar Strafen für den Verstoß gegen rechtmäßige Beschränkungen, nicht aber für das rechtswidrige Verhängen von Sperren. Alles nachzulesen auf der Homepage des steirischen Landtages, samt Stellungnahmen, u.a. des Fachverbandes der alpinen Vereine.

                    Zum Entwurf eines neuen Jagdgesetzes kann man sich ebenso beim steirischen Landtag schlauer machen. Auch hier gibt es Stellungnahmen des Fachverbandes alpiner Vereine und des Alpenvereins. Betreffend § 51 des Entwurfs zu einem neuen Jagdgesetz wird mE völlig zurecht die Verfassungswidrigkeit (Kompetenzverletzung) der geplanten Sperrmöglichkeiten aufgezeigt und gerügt.

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                    • #40
                      AW: Jägerschaft

                      http://www.landtag.steiermark.at/cms/ziel/6332117/DE/

                      Les ich das richtig, oder ist nach Gesetzesbeschluss mit 50.000 Stimmen eine Volksabstimmung erzwingbar? Gab's den Fall (Bundeslandweit) schon?

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                      • #41
                        das liest du richtig...

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                        • #42
                          AW: Jägerschaft

                          >Gemäß § 52 Abs. 2 VRG ist jeder Gesetzesbeschluss des Landtages vor seiner Beurkundung einer Volksabstimmung zu unterziehen, wenn es unter anderem von mindestens 50.000 der für die Wahl zum Landtag
                          >Stimmberechtigten oder von mindesten 80 der Gemeinden des Landes Steiermark auf Grund gleich lautender Gemeinderatsbeschlüsse innerhalb von 6 Wochen nach Fassung des Gesetzesbeschlusses verlangt wird.

                          Ich hoffe es finden sich 50000 steirische Wahlberechtigte.

                          Weiß jemand wie geht so etwas normalerweise vonstatten geht?
                          Klassische Unterschriftenlisten oder ginge das auch neumodisch mit Online Petition...

                          Konrad
                          Zuletzt geändert von kb05; 02.11.2014, 22:11.
                          Ein Stein ins Wasser zerstört keinen Spiegel

                          Kommentar


                          • #43
                            AW: Jägerschaft

                            Die Reformpartner (SPÖVP) haben dann erreicht was sie wollten, nämlich, dass sie meine Stimme bei den nächsten Wahlen nicht bekommen!

                            Kommentar


                            • #44
                              AW: Jägerschaft

                              dann bitte mögen die alpinen vereine sowas in die wege leiten.

                              um den herrn pflüger etwas abgwandelt herzunehmen: wer, wenn nicht das volk, soll in einer demokratie gegen einzelne, unvernünftige gesetzesvorlagen einschreiten?
                              mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                              bürstelt wird nur flüssiges

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                              • #45
                                AW: Jägerschaft

                                Wah es is zum speiben was da abgeht.....

                                De wolln wirklich an Krieg haben im Wald ...
                                Apropos - der wohnt am Frauenberg oben - schöne Forststraße - Radfahren verboten....grrrrrrrr
                                -_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-
                                Es gibt imma an, dem gehts oascha... (Helmi, Kabarett Simpl)

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