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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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defacto "Helmpflicht" für Rennradfahrer

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  • #16
    AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

    Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
    Angesichts der hier im Forum ja in einem laaangen Faden nachzulesenden, sehr Österreich-spezifischen Rad-Politik und -Gesetzteslage (MTB und Forstwald...) wundert mich sehr, dass das österreichische Gericht wiederholt die deutsche Rechtssprechung zitiert und kommentiert, mitunter geradezu zum Maßstab macht.
    Dabei wär es gerade im Bezug auf das Radeln im Wald wünschenswert, wenn der Gesetzgeber mal einen Blick in den Rest der Welt wirft um zu sehen, was dort state of art ist.
    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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    • #17
      AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

      Zitat von readymaker Beitrag anzeigen
      Ich verwahre mich nur gegen eine Verallgemeinerung in Richtung "Opfer ist immer mitschuld, wenn es sich nicht schützt"!
      Die Gefahr sehe ich in diesem Urteil nicht. Die Radler sind wie festgestellt eben 35 Sachen ohne Abstand gefahren. Der Hintermann liegt im Fall der Fälle bevor er auch nur an die Bremse denken kann. Der Gegenpart ist der andere Unfallbeteiligte, dem man wohl vorwerfen kann die Geschwindigkeit eines Radfahrers falsch eingeschätzt zu haben, dass er damit aber auch einen Windschattenfahrer abräumt wird aber wohl kaum vorhersehbar sein.
      Weinviertelradler

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      • #18
        AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

        Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
        Die Gefahr sehe ich in diesem Urteil nicht. Die Radler sind wie festgestellt eben 35 Sachen ohne Abstand gefahren. Der Hintermann liegt im Fall der Fälle bevor er auch nur an die Bremse denken kann. Der Gegenpart ist der andere Unfallbeteiligte, dem man wohl vorwerfen kann die Geschwindigkeit eines Radfahrers falsch eingeschätzt zu haben, dass er damit aber auch einen Windschattenfahrer abräumt wird aber wohl kaum vorhersehbar sein.
        Die Unfallschuld ist ja schon mit 2:1 vom Erstgericht festgestellt worden und hat sich auch in allen Instanzen gehalten. Also 1/3 für das Fahren im Windschatten und 2/3 für das Betreten der Fahrbahn mit Gefährdung anderer. Das ist ja an sich unstrittig und darum ging es auch nur am Rande.
        Die weitreichende Frage ist, wie weit sich die Mitschuld bei Unterlassung von Schutzmaßnahmen erstreckt. Wenn es nur auf das Fahren unter "Rennbedingungen" angewendet wird (Geschwindigkeit?; weil die Art des Rades sagt ja nichts über das Gefährdungspotential aus), dann ist es vertretbar, wenn es dann aber auf andere Fälle angewendet wird, dann halte ich es für überzogen (z.B. langsames Fahren zum Supermarkt, Stehen auf der Skipiste,...).

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        • #19
          AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

          Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
          Der Gegenpart ist der andere Unfallbeteiligte, dem man wohl vorwerfen kann die Geschwindigkeit eines Radfahrers falsch eingeschätzt zu haben, dass er damit aber auch einen Windschattenfahrer abräumt wird aber wohl kaum vorhersehbar sein.
          "der andere Unfallbeteiligte" ist dem Text nach eine mittlerweile über 90 (!) Jahre alte Dame... im allgemeinen wird das Schätzvermögen nicht besser mit dem Alter (und klar, die Aufmerksamkeit oft auch nicht).

          Noch eins, vielleicht weiss wer mehr dazu:
          Kläger und Beklagte sind offenbar die beteiligten Privatpersonen, *nicht* die (Haft-, Kranken-, ...) Versicherer. Was treibt einen an, noch eine weitere Instanz weiter zu gehen? Ist hier eine Interessengruppe mit im Boot, um ein Grundsatzurteil zu erreichen oder zu verhindern?
          Soweit ich das übersehe, sind da allein an Auslagen etwa 5k fällig geworden... schwierig zu überblicken aber das Kostenrisiko ist doch schon in der Größenordnung des verbleibenden Streitwertes, um die es hier überhaupt noch geht?
          Zuletzt geändert von Flachlandtiroler; 26.09.2014, 12:55.

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          • #20
            AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

            Zitat von readymaker Beitrag anzeigen
            Wenn es nur auf das Fahren unter "Rennbedingungen" angewendet wird (Geschwindigkeit?; weil die Art des Rades sagt ja nichts über das Gefährdungspotential aus), dann ist es vertretbar, wenn es dann aber auf andere Fälle angewendet wird, dann halte ich es für überzogen (z.B. langsames Fahren zum Supermarkt, Stehen auf der Skipiste,...).
            Der OGH hält in seinen Erwägungen fest, dass er die Helmpflicht für sportlich ambitionierte Radfahrer - wie sie deutsche Obergerichte bejahen - für sachgerecht hält. Er führt dazu aus, dass bei Fahrten unter rennmäßigen Bedingungen von einem allgemeinen Bewusstsein der Beteiligten auszugehen ist, dass wegen der erhöhten Eigengefährdung der Einsichtige und Vernünftige einen Radhelm trägt. Für den vorliegenden Fall traf den Kläger daher die Obliegenheit zur Tragen eines Helmes.

            Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
            "der andere Unfallbeteiligte" ist dem Text nach eine mittlerweile über 90 (!) Jahre alte Dame... im allgemeinen wird das Schätzvermögen nicht besser mit dem Alter (und klar, die Aufmerksamkeit oft auch nicht).

            Noch eins, vielleicht weiss wer mehr dazu:
            Kläger und Beklagte sind offenbar die beteiligten Privatpersonen, *nicht* die (Haft-, Kranken-, ...) Versicherer. Was treibt einen an, noch eine weitere Instanz weiter zu gehen? Ist hier eine Interessengruppe mit im Boot, um ein Grundsatzurteil zu erreichen oder zu verhindern?
            Soweit ich das übersehe, sind da allein an Auslagen etwa 5k fällig geworden... schwierig zu überblicken aber das Kostenrisiko ist doch schon in der Größenordnung des verbleibenden Streitwertes, um die es hier überhaupt noch geht?
            Die Beklagte war zum Unfallzeitpunkt 85 Jahre alt und erreichte eine Gehgeschwindigkeit von 7 km/h, vor dem Betreten der Fahrbahn wartete sie zwei von links kommende PKW´s ab. Ein altersbedingtes Unvermögen der Beklagten wurde offensichtlich weder eingewendet noch festgestellt.
            Die Beklagte hat sich offensichtlich bis zum OGH gewehrt, weil vor allem Punkt 3.) des Spruchs Brisanz und uU hohe Kosten birgt. Der Kläger leidet unter Dauerfolgen!
            Weinviertelradler

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            • #21
              7 km/h gehgeschwindigkeit mit 85.... rüstig, rüstig!!!

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              • #22
                AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

                Die Minderung des Schadensersatzes geht ja mal locker für die Gerichtskosten drauf. Der Anwalt ist auch nicht geschenkt. Also Gewinner gibt es bei diesem Urteil sowieso nur bei beiden Rechtsvertretern...

                Frage an die Wissenden: Geht so ein Schadenersatz bei Langzeitfolgen auf die Verlassenschaft über?

                Dieser Artikel zeit auch ein paar Kritikpunkte auf:http://www.wienerzeitung.at/themen_c...lmpflicht.html
                Ein paar Argumente sind durchaus gerechtfertigt, wohingegen ich keine Ahnung habe, warum Helme mehr schaden als nützen könnten...

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                • #23
                  AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

                  Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                  ...
                  nochmals: viele radfahrer, egal ob mtb, rr oder auch elektro und sogar radwanderer unterschätzen die folgen der geschwindigkeit. viele mountainbiker haben vor allem bergab keine der fahrtechnik und dem bike angepasste geschwindigkeit, was vor allem auf forstwegen immer wieder zu gefährlichen situationen und sinnlosen stürzen führt.

                  aber: die helmquote ist in AT eh sehr hoch. ich seh kaum rennradler ohne, auch am mtb nur sehr selten. einzig die elektriker...haben noch die niedrigere quote.
                  Ich glaub das es umgekehrt ist. Die heutigen Bikes die vom typischen Bürohengst im Wienerwald so spazierengeführt werde vertragen in wirklichkeit viel zu viel Geschwindigkeit und DAS ist das Problem beim bergab fahren. Nämlich, dass die Leute ihre 70-80 km/h garnicht mehr spüren wohingegen sie sich vor 10 Jahren bei Tempo 30 bergab sämtliche Plomben rausgeschüttelt hätten.


                  PS: Ich hab den Artikel nicht gelesen und weiss nicht ob die RR Fahrer jetzt tatsächlich Kinder waren.
                  Aber wenn nicht: Lernt man in der Fahrschule, dass ältere Personen sowie Kinder aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind.
                  Zuletzt geändert von thrashhard; 10.10.2014, 15:22.

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