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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wachau Seekopf Stoa Steig - "Betretungsverbot"

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  • #16
    AW: Wachau Seekopf Stoa Steig - &quot;Betretungsverbot&quot;

    Pauschal mal Danke für alle Rückmeldungen.

    Wie man sieht wird es sehr kontrovers diskutiert.

    Meine Meinung ist, dass eine Person die ab und zu da durch geht kein Problem darstellt. Da dieser Steig aber leider immer populärer wird und gerade an Wochenenden viele Leute da raufgehen wird es in Zukunft sicher nicht einfacher.

    Man darf also gespannt sein wie es in Zukunft gehandhabt wird und was sich der Grundeigentümer einfallen lässt.

    Glücklicherweise würde es eh genug Ausweichvarianten geben...

    Lg David

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    • #17
      AW: Wachau Seekopf Stoa Steig - &quot;Betretungsverbot&quot;

      Zitat von MarcusW Beitrag anzeigen
      Eine entscheidende Frage ist in solchen Fallen immer: Unterliegt das betreffebde Gelände dem Forstgesetz oder nicht?
      Wenn es sich um "Wald" im Sinne des Forstgesetzes handelt, dann hat der Grundeigentümer nicht das Recht, von sich aus ein Betretunsgverbot auszusprechen. Ohne gültigen Bescheid geht da gar nichts - und dieser muss außerdem auch ordnungsgemäß kundgemacht worden sein.

      Da ich die Region um den Seekopf selbst nicht kenne, kann ich nicht sagen, inwieweit Zweifel daran bestehen könnten, dass dort das Fortsgesetz gilt.

      LG,
      M
      Danke Markus für den "fachlichen" Input...

      Ich weiß es leider auch nicht genau.

      Lg David

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      • #18
        AW: Wachau Seekopf Stoa Steig - &quot;Betretungsverbot&quot;

        Zitat von bluehouse3843 Beitrag anzeigen
        Man müßte die Situation kennen, wozu man dort wirklich unmarkierte Wege benutzen will - und was für ein Schaden dadurch angerichtet werden könnte. Denke Schwammerlsuchen oder Orientierungslauf wird ja nichts schaden. Solang ned irgendwelche Leute dann mit Fahrrädern querfeldein durch Wälder fahren - das würd mich selbst stören.
        Genau!
        Radlfahrer sind nämlich TEUFEL!
        Und Wanderer sind brave, steuerzahlende, kirchgehende Bürger.


        (Querfeldein fährt eh kein Radler durch den Wald. Man bleibt sowieso auf Wegen)

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        • #19
          AW: Wachau Seekopf Stoa Steig - &quot;Betretungsverbot&quot;

          @Steirerspur
          Ja den Meurersteig kenne ich und bin in schon des Öfteren gegangen. Der Stoasteig sagt mir gar nichts.
          Grundsätzlich möchte ich dazu anmerken, es ist wie überall, das es gewisse Abschneider gibt zwischen den Serbentinen. Kann mir aber nicht vorstellen, dass das das Problem sein sollte. Der Weg ist durch nette Steinmänner gekennzeichnet. Ich hab mal einen Bericht im Forum darüber gefunden. Leider kann ich nicht mehr sagen unter welchen Namen es war.
          Ich denke wir Wanderer sollten doch soweit sein können, dass wir uns auf dem Weg halten und somit vielen Konfliktpotential aus dem Weg räumen.

          Soweit ich das sehe ist es keine Sperre sondern eine Bitte den markierten Weg nicht zu verlassen!!! Warum sollen wir der Bitte nicht nachkommen?

          Lg Der Wandersmann
          Zuletzt geändert von Wandersmann; 18.07.2014, 14:36.

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          • #20
            wenn es gute und nachvollziehbare gründe gibt, dann reapektiere ich solche sperren o. bitten o. was auch immer dieses taferl signalisieren soll gerne... im konkreten fall ist das dortige gelände steilwald und wachautypisches staubtrockenes felsgelände... ich verstehe also das problem nicht ganz... aber vielleicht ist grad die verpuppungsphase des dürnsteiner smaragdfalters o. sowas... nochmal: wenn es gute gründe gibt, geh ich dort nicht mehr und komme der bitte des eigentümers nach (vmtl. meide ich die gegend dann ganz, weil der meurersteig stinkfad ist)... generell aber vermute ich, dass dort wald isd forstgesetzes vorliegt=freies wegerecht fuer fußgänger.... dass es den eigentümer stört, ist und kann bei hektargroßen waldbesitztümern kein argument sein (um gleich dem eher einfältigen einwand entgegenzutreten, dass man ja im eigenen garten auch bestimmen kann, wen man reinlässt)
            Zuletzt geändert von Steirerspur; 18.07.2014, 16:15.

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            • #21
              AW: Wachau Seekopf Stoa Steig - &quot;Betretungsverbot&quot;

              Im Bereich den "Stoasteiges" ist in den letzten Jahren eine ganz attraktive Kletteroute gefunden worden.
              Diese erfreut sich zunehmender Beliebtheit.
              Verständlich, dass so etwas Grundeigentümer-In/nen und/oder Jagdpächter-In/nen inkommodiert (vorsichtig gesagt).
              Daher ist anzunehmen, dass das höfliche Ersuchen nicht jene arglosen Menschen anspricht, die den Meurersteig oder den Stoasteig begehen wollen,
              sondern primär die Kletterer und Kletterfrauen(-damen), welche sich die Freiheit heraus nehmen, abseits (!) markierter Wege ihren unkeuschen (landschaftsvernichtenden) Leidenschaften zu frönen!
              ja, wo kommen wir da hin!!
              So was hätt `s unterm Erzherzog Johann nicht gegeben.
              Zuletzt geändert von Harald Braun; 18.07.2014, 17:53.

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              • #22
                ich vermute auch eher feudalherrschaftliche sehnsüchte als hintergrund...

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