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Steiermark schränkt Bergnutzung ein

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  • Steiermark schränkt Bergnutzung ein

    In der Steiermark ist die Wegfreiheit im Bergland durch ein eigenes Gestz geregelt.
    Demzufolge ist das Ödland für den Touristenverkehr frei und kann von jedermann betreten werden.
    Unter den Touristenverkehr kann man guten Willens auch das Radfahren zählen - das ist sicher Einigen ein Dorn im Auge.


    Derzeit befindet sich ein neues Naturschutzgesetz (Entwurfstext, Vorblatt + Erläuterungen) für die Steiermark in Begutachtung. Mit diesem Gesetz soll das gesamte vorgenannte Gesetz außer Kraft gesetzt werden. Der Zugang zum Bergland soll lediglich im § 8 (3) wie folgt geregelt werden: Das Betreten der Alpinregion ist gestattet. Davon ausgenommen sind Flächen, für die sich aus diesem Gesetz oder anderen Gesetzen besondere Beschränkungen ergeben.

    Mountainbiken kann man unter diesem dürren Absatz beim besten Willen nicht mehr subsummieren. Das scheint mir ein Kniefall vor der Jagdlobby und den Grundeigentümern zu sein.
    Bedanken kann man sich dafür beim zuständigen Landesrat Gerhard Kurzmann.

    LG Michael
    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

  • #2
    AW: Steiermark schränkt Bergnutzung ein

    war was anderes hierzulande zu erwarten?

    der § 8 Abs 3 lässt also jegliche sperrung ohne weitere begründung zu, sofern ein gesetz dies ermöglicht. das sehe ich als gefährliches hintertürl, zb das jagdgesetz so zu ändern, dass wir wieder im 19. jahrundert angekommen sind.

    vergleiche dazu das derzeit noch gültige gesetz über die wegefreiheit im bergland:

    "§ 1

    Bestehende öffentliche Wege im Berglande, insbesonders Wege zur Verbindung von Talorten mit den Höhen, dann Übergänge, Paß- und Verbindungswege, welche für den Touristen- und Fremdenverkehr und zur Erschließung von Natursehenswürdigkeiten, wie Wasserfälle, Grotten und dergleichen unentbehrlich sind, dürfen für diesen Verkehr nicht geschlossen werden. Privatwege jedoch können für diesen Verkehr zur Benützung gegen angemessene Entschädigung angefordert werden. Maßnahmen des Eigentümers des Privatweges nach dem Tage der Gesetzwerdung dieses Gesetzes, womit der Charakter des Weges verloren geht, können die Anforderbarkeit nicht verhindern. Die durch die Wechselwirtschaft notwendige Verlegung von Wegen und Zäunen darf dagegen nicht behindert werden. Für die Erhaltung solcher Wege haben die Körperschaften, die in diesem Gebiete die Interessen des Touristen- oder Fremdenverkehrs wahrnehmen, jährlich einen angemessenen Beitrag zu leisten. Derartige Wege, Absatz 1, können entsprechend bezeichnet und mit Wegweisertafeln versehen werden.

    § 2

    Dem Toruisten- und Fremdenverkehr eröffnete Privatwege dürfen aus Rücksicht auf die Waldwirtschaft und die Jagd nur solange gesperrt werden, als diese Absperrung wegen der persönlichen Sicherheit der Wegebenützer notwendig erscheint. Der Waldbesitzer, beziehungsweise der Holzschlags- und Holzbringungsunternehmer und der Jagdberechtigte sind verpflichtet, jede solche Absperrung wenigstens zwei Wochen vorher dem Vorsteher der Ortsgemeinde, in welcher die Absperrung erfolgt, anzuzeigen, welcher für die weitere Verständigung der in diesem Gebiete vorzugsweise tätigen alpinen Vereine und für die Veröffentlichung durch Anschlag in den Ausgangsorten zu sorgen hat.

    § 3

    Das Ödland oberhalb der Baumgrenze, mit Ausnahme der anders als durch Weide landwirtschaftlich genutzten Gebiete (Almen), ist für den Touristenverkehr frei und kann von jedermann betreten werden, unbeschadet beschränkender Anordnung im Interesse des Jagdberechtigten, der persönlichen Sicherheit der Alpenwanderer oder zur Sicherheit der Interessen der Landesverteidigung, der Zoll- und Finanzverwaltung oder solcher zur Verhütung von Seuchenverschleppungen.

    § 4

    (1) Zum Antrag auf Inanspruchnahme der Wege gemäß § 1 sowie auf Feststellung des bereits bestehenden Gemeingebrauches an einem Wege im Sinn dieses Gesetzes ist jeder allgemein anerkannte alpine Verein berechtigt, der in dem Gebiete, wo ein solcher Weg liegt, vorzugsweise tätig ist.

    (2) Behörde im Sinn dieses Gesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde.

    Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013

    § 5

    (1) Die Behörde hat vor der Entscheidung auf Grund dieses Gesetzes außer den Eigentümer und den Jagdberechtigten auch die Agrarbezirksbehörde, den Alpausschuss und Vertreter des Landesverbandes für Fremdenverkehr oder der an seine Stelle tretenden Körperschaft, Vertreter der im Bezirke die Interessen der Land und Forstwirtschaft, der Jagd (Steiermärkischer Jagdschutzverein) sowie des Touristen- und Fremdenverkehrs (Fachstelle für Naturschutz) wahrnehmenden Körperschaften, endlich die Vertreter der beteiligten Gemeinden einzuvernehmen und über die Ansprüche auf Entschädigung, Benützung und Erhaltung nach Anhörung der land- und forstwirtschaftlichen Körperschaften unter Beiziehung eines Sachverständigen zu entscheiden.

    (2) Auf das Enteignungs- und Entschädigungsverfahrens finden die Abschnitte I., II., III. A. und C., IV. und VII. Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, BGBl. Nr. 71/1954, in der Fassung BGBl. I Nr. 111/2010, sinngemäß Anwendung.

    § 6

    (1) Wer durch groben Unfug (Schreien, Johlen, Trompetenblasen, Schießen, Ablassen von Steinen, Feuermachen und dergleichen) die Ruhe in Wald und Flur stört oder die Jagd beeinträchtigt sowie wer Wegweiser, Markierungszeichen, Zäune und dergleichen beschädigt, Tore offen lässt oder das Weidevieh stört, ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro zu bestrafen.

    Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 71/2001

    § 7

    Das Gesetz tritt sechs Monate nach seiner Kundmachung in Kraft.

    § 8

    Inkrafttreten von Novellen

    (1) Die Neufassung des § 6 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 71/2001 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 24. Oktober 2001, in Kraft.

    (2) Die Änderung des Gesetzestitels sowie der §§ 4 und 5 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

    Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 71/2001, LGBl. Nr. 87/2013

    § 9

    Übergangsbestimmung zu LGBl. Nr. 71/2001

    Bis 31. Dezember 2001 lautet § 6 Abs. 1 wie folgt:

    „(1) Wer durch groben Unfug (Schreien, Johlen, Trompetenblasen, Schießen, Ablassen von Steinen, Feuermachen und dergleichen) die Ruhe in Wald und Flur stört oder die Jagd beeinträchtigt sowie wer Wegweiser, Markierungszeichen, Zäune und dergleichen beschädigt, Tore offen lässt oder das Weidevieh stört, ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu Schilling 1.000,– zu bestrafen.“

    Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 71/2001"

    und hier die anmerkung, warum eine umfangreicheres eigenes gesetz durch einen (ab)satz in einem anderen gesetz ersetzt wird:
    "...die alpinregion stellt auch für viele menschen ein erholungsgebiet dar. unter den in abs. 3 genannten voraussetzungen soll sie für alle zugänglich bleiben. das gesetz über die wegefreiheit im bergland wird durch diese bestimmung hinfällig."

    volksschülergesetzgebung. oder doch mehr?
    Zuletzt geändert von pivo; 02.07.2014, 09:32.
    mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

    bürstelt wird nur flüssiges

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    • #3
      AW: Steiermark schränkt Bergnutzung ein

      Das geht noch viel weiter: Mit dem lapidaren Satz in den Erläuterungen "Das Gesetz betreffend die Wegfreiheit im
      Berglande wird durch diese Bestimmung hinfällig." fällt u.A. die Grundlage für die Erhaltung der Wege, Markierungen etc. durch die Alpinen Vereine weg. Da ist massiver Widerstand durch den Alpenverein angesagt. Die Tourismusverbände müssten ebenso aufschreien!

      Ein unglaublicher Kniefall vor der Jägerlobby ...

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      • #4
        AW: Steiermark schränkt Bergnutzung ein

        Ihr wisst aber schon, dass Bundesgesetz über dem Landesgesetz steht? Solche Horrorszenarien, wie hier ausgemalt werden, halte ich für übertrieben und gerade Kurzmann wird sicher nicht für so einen Blödsinn eintreten.
        "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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        • #5
          AW: Steiermark schränkt Bergnutzung ein

          Welches Bundesgesetz? Das Wegerecht im alpinen Ödland ist landesgesetzlich geregelt. Es lebe der Föderalismus!

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          • #6
            AW: Steiermark schränkt Bergnutzung ein

            Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
            Ihr wisst aber schon, dass Bundesgesetz über dem Landesgesetz steht? Solche Horrorszenarien, wie hier ausgemalt werden, halte ich für übertrieben ...
            eine eindeutige bundesgesetzliche regelung einens betretungsrechts gibts nur im forstg. das gilt aber nur für - no na - wald. natürlich kann man die bestehenden wanderwege, ortsübliche wege im ödland als servitut sehen, inwieweit hier eine einschränkung durch landesgesetze als nicht mit bunderecht vereinbar zu erachten ist, will ich gar nicht diskutieren.
            weil einfach der gesetzesentwurf entweder wieder mal purer steiermärkischer dillettantismus ist (wie zb das stmk veranstaltungsgesetz bzw dessen zugehörige verordnung, welches dem hörensagen nach von einer frischgebackenen - parteizugehörigen - uniabsolventin verfasst wurde und einfach mal wie so üblich von den abgeordneten ohne drüberzulesen schnell durchgewunken wurde) oder eben vll doch auf lobbyismus basiert und in seiner offensichtlichkeit dann als wahrhaftige legistische chuzpe anzusehen ist.

            Zitat von mahatma Beitrag anzeigen
            Welches Bundesgesetz? Das Wegerecht im alpinen Ödland ist landesgesetzlich geregelt. Es lebe der Föderalismus!
            in einem knapp 9 mio ew zählenden land ist föderalismus eine geldverheizungsmaschine und sinnlose bürokratieproduktion.


            Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
            ...und gerade Kurzmann wird sicher nicht für so einen Blödsinn eintreten.
            der sager des jahres! u saved my day und die putzfrau darf mein keyboard vom kaffee befreien!
            mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

            bürstelt wird nur flüssiges

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            • #7
              AW: Steiermark schränkt Bergnutzung ein

              Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
              .... und gerade Kurzmann wird sicher nicht für so einen Blödsinn eintreten.
              Tja, die Fakten beweisen das aber. Es verwundert mich auch nicht, ganz im Gegenteil!!!
              Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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              • #8
                AW: Steiermark schränkt Bergnutzung ein

                Zitat von mahatma Beitrag anzeigen
                Es lebe der Föderalismus!
                /ironie off (vergessen)

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                • #9
                  AW: Steiermark schränkt Bergnutzung ein

                  Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                  Tja, die Fakten beweisen das aber.

                  Du immer mit deinen absoluten Wahrheitsansprüchen.
                  Fakten liegen noch gar nicht vor - das ist ein Gesetzesentwurf, kein fertiges Gesetz. Wachsamkeit und kritisches Beobachten wie sich die Lage entwickelt sind natürlich Gebote der Stunde, doch auch deine Interpretation des geschriebenen Textes muss keineswegs von Gerichten gleichermaßen ausgelegt werden. Ich sehe in diesem Entwurf durchaus einige kritische - bzw. unklar formulierte Punkte, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich die Steirer da dermaßen ins eigene Fleisch schneiden werden und so den Tourismus vergraulen.
                  Zuletzt geändert von Fritz_Phantom; 02.07.2014, 14:08. Grund: rechtschreibfehler
                  "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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                  • #10
                    AW: Steiermark schränkt Bergnutzung ein

                    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
                    , aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich die Steirer da dermaßen ins eigene Fleisch schneiden werden und so den Tourismus vergraulen.
                    welchen tourismus?

                    die steiermark tourismus will doch nur bergbahnen/thermen/viersterne+/museen-besuchende/konsumierende mampf+sauftouristen.
                    bergsteiger/tourengeher/(echte)mountainbiker sieht man zwar auf hochglanzcovers, aber erwünscht sind solche leute eher nicht.

                    ich hab da eine super geschichte, die ganz gut dazupasst:
                    ich bin zweitweise in der südsteiermark aufgewachsen, hab dort auch noch grund u boden. bin daher öfter dort. ein bekannter ex-sportler hat von seinem erkämpften preisgeld u.a. einen weinberg erworben, und auch in der folge ein wenig rundherum dazugekauft. das ist ja an sich nix schlimmes. aber siehe da, ein durch einen seiner wälder verlaufender wanderweg wurde eines tages seiner markierungen verlustig - grün übertüncht. den weg ist schon mein großvater geggangen und ich kenn ihn auch schon seit "immer". nie hats da probleme gegeben, hat früher der kirche gehört. nachfragen bei nachbarn bestätigten meinen verdacht. ein e-mail an die gemeinde und an den lokalen TV blieben erst mal drei monate unbeantwortet. eine weitere e-mail-schwemme (ich hab da einen netten verteiler angelegt, zur sicherhiet lauter akademiker, weil das in unserem operettenstaat noch immer mehr zählt...) an die steiermark tourismus wurde wenigstens mal beantwortet. monate später ein mail von der gemeinde, man werde der sache nachgehen. mittlerweile sind 7 monate vergangen,....

                    willkommen sind fette SUVs bei den buschenschanken, aber nicht leute, die im wald gehen.
                    oder für die gegend, wo ich jetzt daheim bin: noch schlimmer, die, welche im rucksack ihre jause am berg tragen und es wagen, da im ödland frei herumzustreunen und das angefütterte wild in panik zu versetzen.

                    bitte aufwachen, außer im westlichen teil des bezirks liezen gibts bei uns eh keinen nennenswerten tourismus, der wie in tirol oder sbg auch politisches schwergewicht aufweist.

                    nun liegt es an den alpinen vereinen, die - so nehme ich an - hier keine parteistellung haben und bestenfalls gehört werden (parteistellung hat aber sicher die innung der schuster etc...).
                    Zuletzt geändert von pivo; 02.07.2014, 14:48.
                    mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                    bürstelt wird nur flüssiges

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                    • #11
                      AW: Steiermark schränkt Bergnutzung ein

                      Vor drei Jahren planten wir während der Airpower in Zeltweg mit dem Moutainbike nach Maria Schnee zu fahren. Nach kaum zehn Minuten stoppte uns einer der Grundbesitzer mit seinem Allradfahrzeug und wies uns an wieder umzudrehen, da hier das Fahren mit dem Mountainbike verboten sei. Wir gingen darauf hin zu Fuß nach Maria Schnee und machten erstaunt die Entdeckung, dass bei Zahlung von zwei Euro es sehr wohl erlaubt ist mit dem eigenen PKW hochzufahren - aber nicht mit dem Moutainbike.
                      Daraufhin habe ich den Bürgermeister kontaktiert und der meinte, dass der Gemeinde das auch nicht gefalle, aber das die Grundstückseigner keine Mountainbiker wollen und er somit auch nichts tun kann.

                      Es ist eine Frage, wie hoch ich das Eigentumsrecht einschätze. Österreich geht halt einen Weg, wo das Eigentumsrecht sehr hoch gehalten wird - mit allen negativen Auswirkungen. Wenn wir hier eine Änderung wollen, hilft es wenig im Forum zu schreiben. Es braucht Briefe an Politiker und Zeitungen. Es braucht eine Vertretung die dem Mountainbiken positiver gegenüber eingestellt ist als der ÖAV. Sprich: Moutainbiking braucht eine Lobby!

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                      • #12
                        AW: Steiermark schränkt Bergnutzung ein

                        Ein Gesetzesentwurf zeigt besser die Gesinnung des zuständigen Landesrats, als die hoffentlich entschärfte Endversion.

                        Dem Bassisten könnte man lediglich vorhalten, das vorschnell als Tatsache hinzustellen, weil noch handelt es sich ja nur um einen Vorschlag. Insofern wäre ein zusätzliches "möchte" im Threadtitel angebracht.

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                        • #13
                          AW: Steiermark schränkt Bergnutzung ein

                          Tats net sudern - nach Wean kommen und dort radln ! "Wien ist anders" - nur kann man dort halt net ober der Baumgrenzn biken.

                          Oder de Jagdprüfung machn und im grünen Trikot herumradeln...

                          Hugh

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                          • #14
                            AW: Steiermark schränkt Bergnutzung ein

                            Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
                            Du immer mit deinen absoluten Wahrheitsansprüchen.
                            Fakten liegen noch gar nicht vor - das ist ein Gesetzesentwurf, kein fertiges Gesetz.
                            Für einen Gesetztesentwurf HAT der zuständige Landesrat einzustehen, er bringt ja diesen Vorschlag ein. Das hat nichts mit Deinem mir unterstellten absoluten Wahrheitsanspruch zu tun, sondern mit den Vorgängen im Zuge der Gesetzwerdung und den jeweils handelnden Personen. Erst wenn ein Gesetz vom - in diesem Fall - Landtag beschlossen worden ist, müssen es sich die Beschlussfassenden zurechnen lassen. Soweit ist es aber noch nicht.

                            Zitat von sbok Beitrag anzeigen
                            Ein Gesetzesentwurf zeigt besser die Gesinnung des zuständigen Landesrats, als die hoffentlich entschärfte Endversion.
                            So ist es.

                            Zitat von sbok Beitrag anzeigen
                            Dem Bassisten könnte man lediglich vorhalten, das vorschnell als Tatsache hinzustellen, weil noch handelt es sich ja nur um einen Vorschlag. Insofern wäre ein zusätzliches "möchte" im Threadtitel angebracht.
                            Da hast Recht. Schau ma mal, was rauskommt.
                            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                            • #15
                              AW: Steiermark schränkt Bergnutzung ein

                              @ Pivo: wow, das hört sich tatsächlich ziemlich dramatisch an. Da bin ich etwas baff.
                              @ Bassist: Das ist eh genau das was ich meine. Du sprichst allerdings schon von geschaffenen Fakten, dabei ist noch gar nichts fix.
                              "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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