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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

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  • #61
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von noahnesha Beitrag anzeigen
    und noch dazu gibts jaa auch noch ein "persönlichkeitsrecht" bei fotos ....
    Jeder kann jeden fotografieren, da gibt es keine Einschränkung. Die gibt es nur bei der Veröffentlichung.

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...e.1720440.html

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    • #62
      AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

      Seit OGH 6 Ob 256/12h vom (27.2.2013) würde ich das nicht mehr uneingeschränkt unterschreiben. Hier gibt's die Pressemitteilung des Gerichts.
      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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      • #63
        AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

        Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
        Ich habe noch selten eine so irrelevante, auschweifende, weinerliche Klagserzählung gelesen
        Das hab ich mir auch gedacht - echt kurios, was die von sich geben.

        Zum Inhalt der Klage ein paar Ergänzungen:

        Der Kläger schreibt, dass er das Revier seit 1972 in Pacht hat und beschwert sich über den starken Touristenverkehr dort. Ich gehe davon aus, dass er vor Unterfertigung des Pachtvertrages das Revier auch besichtigt hat. Da müssen ihm damals der Sessellift sowie ein paar Schlepplifte aufgefallen sein. Im Winter war dort früher was los, das war ein beliebtes Skigebiet und im Sommer war er auch sehr gut besucht.
        Der (Einzel-)Sessellift ist noch immer da, die Schlepplifte sind alle weg, die Restauration in der Bergstation gibts auch nimmer. Skifahren geht dort kaum noch wer. Statt dessen gibt`s mehr Tourengeher. Dazugekommen sind auch noch die Radler und die Paragleiter. Es wird sich in Summe nicht gar so viel geändert haben seither, eher verlagert.

        Dass ein Jäger mit diesem Touristenverkehr nicht viel Freude hat, kann ich mir schon vorstellen, aber da trifft ihn schon selbst das Auswahlverschulden.
        Überdies: Die von Radlern am häufigsten befahrene Strecke ist die Straße vom Grünen Tor zur Hinteralm. 3 Hütten werden über diese Straße erschlossen, die Bergrettungshütte, ein Almbetrieb, der Wald und die Liftbergstation. Ich bin dort öfters unterwegs, ein Auto ist mir noch immer begegnet. Und ausnahmslos immer - egal ob unter der Woche oder am WE, waren Fußgänger unterwegs. Schon diese verhindern, dass man dort herumballern kann. Außerdem führt die Straße nach dem Grünen Tor fast dauernd durch Wald, lediglich ein Hochstand bei einer kleinen Lichtung ist zu sehen. Ab dem Bereich der Lilienfelder Hütte bis hinauf zur Bergstation des Sesselliftes führt die Straße über eingezäunte Almflächen, die im Sommer mit Kühen bestoßen werden. Also auch nicht gerade das klassische Jagdgebiet.

        Die Paragleiter sieht man nicht gar so oft, müssen doch zum Fliegen viele Parameter passen. Prozessiert hat der Gürtler gegen die auch schon, aber verloren.

        Und was die Radler dort zwischen den ganzen anderen Nutzungen jetzt noch ausmachen, kann sich eh jeder ausmalen. Auch wenn die alle weg wären - was aber nicht passieren wird - würde sich jagdtechnisch nix ändern.

        Er kann natürlich wie bisher auch weiter auf Konfrontation setzen, dann werden sich die Fronten weiter verhärten. Unter den Einheimischen hat er eh schon einen Ruf, um den ich ihn wirklich nicht beneide. Die Padres werden sich bei der Wiederverpachtung der Jagd auch irgendwann mal die Frage stellen, ob sie mit ihm weiter in der Schusslinie stehen wollen. Über das verpickte Schloss am Grünen Tor hat er sich eh schon schön beschwert, aber das ist noch ein recht harmloser Streich verglichen mit diversen "Scherzchen" , die da noch möglich wären.

        Sinnvoller wäre es, über gezielte Information der Besucher z.B. sensible Gebiete und/oder sensible Zeiten zu kommunizieren. Das hätte viel eher Chancen auf Erfolg. Ein Krieg gegen Radler wird ihm nix bringen, die kriegt er nicht weg.
        Zuletzt geändert von Bassist; 03.03.2014, 09:06.
        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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        • #64
          AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

          Zitat von pivo Beitrag anzeigen
          der schriftsatz des klägers. oder doch :oder eher
          Ich fordere Schmerzengeld für den zuständigen Richter.
          Weinviertelradler

          Kommentar


          • #65
            AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

            ...hoffentlich hat dieser Richter keine unverheilten Rippenbrüche , sonst wird´s wirklich schmerzhaft!
            .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

            Kommentar


            • #66
              AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

              Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
              Ich fordere Schmerzengeld für den zuständigen Richter.

              der geht sicher 2 wochen in stand.
              vorher weist er den antrag eh zurück wegen unzuständigkeit.
              wenn er gut aufgelegt ist, lässt er ihn von der gschäftsstell an den krone ombudsmann weiterleiten, zuständigkeitshalber.

              ich jedenfalls hab mei tastatur versaut beim lesen.
              mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

              bürstelt wird nur flüssiges

              Kommentar


              • #67
                AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

                Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                Seit OGH 6 Ob 256/12h vom (27.2.2013) würde ich das nicht mehr uneingeschränkt unterschreiben. Hier gibt's die Pressemitteilung des Gerichts.
                OK, das ist mir neu.

                Bald wird man sich ohne Rechtsanwalt nicht mehr vor die Tür trauen können. Bei der Klageschrift scheint auch jemand nasse Füße bekommen zu haben, die ist jedenfalls weg vom Server.

                Kommentar


                • #68
                  AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

                  Die Klage ist ja echt der Hammer. Ich verstehe die Aufregung gar nicht, die Beklagten haben ihren Hund doch angeleint gehabt und das Blankziehen ist für den Kläger eher wie Weihnachten und Ostern zusammen. Abgesehen davon sollte man auch das aus 6 Ob 56/08s des OGH beachten:

                  Der Kläger macht geltend, bereits die Störungseignung des beanstandeten Verhaltens rechtfertige Abwehransprüche. Er beruft sich auf die Entscheidungen 1 Ob 159/00i und 7 Ob 251/03t. Beide Entscheidungen sind auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht übertragbar. Die Entscheidung 1 Ob 159/00i betraf die Störung des Wildes in einem Bereich, in dem davor überhaupt kein Mountainbike-Verkehr stattfand, die Störungsursache daher für das Wild ungewohnt war. 7 Ob 251/03t betraf einen Fall der Wildbeobachtung mittels Nachtsichtgeräten anlässlich sogenannter „Nachtsafaris", wodurch das jagdbare Wild in davor ungewohnter Weise gestört wurde. Der hier zu beurteilende Sachverhalt ist mit diesen Fällen schon deshalb nicht vergleichbar, weil die Forststraße bereits seit Langem Bestand hatte und das Wild an Störungen durch land- und forstwirtschaftliche Bringungen gewöhnt war. Die Frage, ob und ab wann eine bereits vorhandene Störung durch ihre Intensivierung Unterlassungsansprüche rechtfertigt, richtet sich aber so sehr nach den Umständen des Einzelfalls, dass der Beurteilung keine über diesen Einzelfall hinausgehenden Grundsätze entnommen werden könnten. Die Auffassung der Vorinstanzen, die Benutzung der Forststraße durch die Beklagte führe nicht zu einer derartigen Intensivierung der Störung, dass Unterlassungsansprüche gerechtfertigt sein könnten, verwirklicht keine aufzugreifende Fehlbeurteilung.

                  Seit der vom Kläger erwirkten Entscheidung 1 Ob 159/00i sind ja viele Radler und noch mehr Autos auf den Mucki gefahren, das Wild daher allerhand gewohnt.
                  Weinviertelradler

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                  • #69
                    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

                    Zitat von Jodeli Beitrag anzeigen
                    OK, das ist mir neu.

                    Bald wird man sich ohne Rechtsanwalt nicht mehr vor die Tür trauen können. Bei der Klageschrift scheint auch jemand nasse Füße bekommen zu haben, die ist jedenfalls weg vom Server.
                    Schade und die Klageschrift - hätte auch gerne (wie Pivo) meine Tastatur versaut.
                    Menschenaugen, die auf solchen Bergen glänzen, können nie ganz kurzsichtig,
                    Herzen, die auf solchen Höhen wachsen, nie ganz engherzig werden.


                    Peter Rosegger

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                    • #70
                      AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

                      die klag is weg? ka wunder. bei der entstehungsgeschichte...


                      an einem freitag nachmittag, in einer anwaltskanzlei in wien:

                      "gehns, frau svetlana/anni/hanna (wie auch immer), wenns mit den pissoirs fertig sind und die einmalhandtücher nachgefüllt haben, schreibens mir bitte den schriftsatz fertig und fahrns den pc runter. ich muss ins revier, mountainbikerinnen schauen."

                      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                      bürstelt wird nur flüssiges

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                      • #71
                        AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

                        Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                        "gehns, frau svetlana/anni/hanna (wie auch immer), wenns mit den pissoirs fertig sind und die einmalhandtücher nachgefüllt haben, schreibens mir bitte den schriftsatz fertig und fahrns den pc runter. ich muss ins revier, mountainbikerinnen schauen."
                        Nette Theorie, aber ich fürchte als em. RA hat er den Schriftsatz wirklich selbst "verbrochen", und dann halt von einem eingetragenen Anwalt(sfreund) unterschreiben und einbringen lassen...
                        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                        • #72
                          AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

                          Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                          Nette Theorie, aber ich fürchte als em. RA hat er den Schriftsatz wirklich selbst "verbrochen", und dann halt von einem eingetragenen Anwalt(sfreund) unterschreiben und einbringen lassen...
                          (v)erbrochen, wenn schon, bitte.
                          mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                          bürstelt wird nur flüssiges

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                          • #73
                            AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

                            Hallo Zusammen!

                            Ich hab mir jetzt so einiges davon durchgelesen und komme zum Schluß, dass es nicht um Störung des Wildes geht (am Muckenkogel hab ich erst ein paar ausgewilderte Ziegen gesehen, aber sonst nichts), sondern vielmehr um Geldeinbringung zum Anschaffen von neuen Gewehren die ja kosten. Ich bin kein Mountainbiker, aber solange ich da raufgehe, und das sind schon einige Jährchen, hab ich immer Mountainbiker gesehen. Also sollten sich alle freiwillig melden, die schon mal mit dem Rad rauf sind, damit eine Sammelklage stattfinden kann. Was glaubt ihr was das ja kostet, immer wieder eine Klage einzubringen!!!
                            Warum wurden die vier herausgepickt?

                            So nun ernst, was soll dieser Zirkus? Solange sich die M-biker auf der Forststraße bewegen und auch Rücksicht auf die Wanderer und umgekehrt nehmen, ist doch nichts einzuwenden. Klar, wenn sie irgendwo in den Wald rein fahren, kann ich die Aufregung des Pächters verstehen.
                            Also bitte ein vernünftiges miteinander anstatt immer nur klagen. Die Richter haben so auch genug zu tun.

                            Ist meine persönliche Meinung

                            Lg
                            Der Wandersmann
                            Zuletzt geändert von Wandersmann; 04.03.2014, 13:15.

                            Kommentar


                            • #74
                              AW: Jägerschaft

                              Ist denn am Muckenkogel überhaupt MTB Verbot?
                              Der Naturfreunde Bundesorganisation jedenfalls ist das anscheinend egal.
                              Die haben 2011 ganz offiziell diese Tour ausgeschrieben.
                              http://www.naturfreunde.at/Angebote/...t/Muckenkogel/
                              Was da wohl der Gürtler gesagt hätte, hätte er das gewusst.
                              LG Gerold

                              Kommentar


                              • #75
                                AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

                                Zitat von Wandersmann Beitrag anzeigen
                                Also sollten sich alle freiwillig melden, die schon mal mit dem Rad rauf sind, damit eine Sammelklage stattfinden kann. Was glaubt ihr was das ja kostet, immer wieder eine Klage einzubringen!!!
                                Ich rate ab! Die Gerichtsgebühren sind in Österreich sehr hoch - das freut die Republik - die Verfahrenskosten zahlt letztlich aber der Unterlegene.

                                Zitat von Wandersmann Beitrag anzeigen
                                Also bitte ein vernünftiges miteinander anstatt immer nur klagen.
                                Ganz genau!

                                Zitat von Wandersmann Beitrag anzeigen
                                Die Richter haben so auch genug zu tun.
                                Richtig! Trainieren für´n Mucki zum Beispiel.
                                Weinviertelradler

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