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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Politische oder religiöse Themen;
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- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

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  • #91
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von AndiG Beitrag anzeigen
    Sehr unterhaltsam finde ich in diesem Zusammenhang, dass die "egoistische Spaßgesellschaft" zu einer Almmesse unterwegs war, wo sicherlich hunderte andere Wanderer und wahrscheinlich auch noch weitere Radler am Berg unterwegs waren!
    die autofahrer nicht vergessen
    Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
    ein Mensch (E. Kästner)

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    • #92
      AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

      Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
      Dieser Umkehrschluss würde bedeuten, dass alles was straffrei ist, eigentlich verboten wäre.
      Dem kann ich nicht folgen, aber egal, straffrei werden die Vier auf jeden Fall ausgehen, auch ganz ohne Petition.

      Es kann nur sein, dass sie bis zu 15.000 € Schadenersatz, Anwaltskosten oder welche Entschädigungen auch immer, bezahlen müssen.

      Kommentar


      • #93
        AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

        Die fehlenden Beiträge wurden - da doch schon eher Shitstorm als sachlich - hierher in die Plauderecke verschoben.
        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

        Kommentar


        • #94
          AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

          mein beitrag http://www.gipfeltreffen.at/showthre...l=1#post843519 war jetzt nicht direkt als shitstorm gedacht....

          by the way,falls es wen interessiert: hab zum Thema "oberhalb der Baumgrenze" bissl gegoogelt.
          -in NÖ zb. gibt's anscheinend überhaupt keine gesetzlichen regelungen, die haben offensichtlich übersehen, dass sie berge haben
          -in der stmk gibt's ein gesetz aus 1922. leider doch nicht so rosig, wie der von mir verlinkte Artikel glauben lässt:
          es heisst leider eindeutig "betreten":
          http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/L...T40014310.html
          allerdings steht hier bei den wegen nur was von "verkehr" (touristen-, fremden-):
          http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/L...T40014447.html
          eine halbwegs gewiefte rechtsfreundliche Vertretung müsste es schaffen, etwaige Probleme durch radlfahren auf alpinen wegen abzuwenden denke ich.
          live your life - dream your dream

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          • #95
            AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

            bernd, du hasts eh schon geschrieben.

            betreten.
            ich glaube nicht, dass hier argumentationsspielraum für eine vom forstgesetz und zahlreichen entscheidungen abweichende interpretation dieses wortes im gegenständlichen landesgesetz vorhanden ist.

            wobei man im absoluten ödland, sprich, dort wo nichts wächst, sehr wohl von einer anderen grundlage ausgehen könnte, sprich die schutzfunktion der gegenständlichen bestimmung lässt sich schlüssiger weise nur auf von vegetation besiedeltes gebiet rechtfertigen. eine simple blockhalde bedarf sicher nicht desselben schutzes wie eine bergwiese ober der waldgrenze.
            das sind aber interpretationstechnische spielereien und als simpler verwaltungsjurist auf der untersten ebene bzw an der direkten "front" bin ich von sowas ohnehin ausgeschlossen ... sowas bleibt den schöngeistern überlassen.
            mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

            bürstelt wird nur flüssiges

            Kommentar


            • #96
              AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

              In der heutigen Krone gibt's dazu auch was:

              verkleinert.jpg

              Kommentar


              • #97
                AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

                Haha, typisch Krone. Der "engagierte und sympathische" Anwalt, der Pächter der "als Heger denn als Jäger bekannt ist"...

                (ja, ich weiß das war OT)

                Kommentar


                • #98
                  AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

                  Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
                  Haha, typisch Krone. Der "engagierte und sympathische" Anwalt, der Pächter der "als Heger denn als Jäger bekannt ist"...

                  (ja, ich weiß das war OT)
                  i hab mei tastatur putzen und mein büdschirm abwischen müssen. war a bissi kaffee oben.

                  der franz von assisi unter den waidmännern. der hauptausschuss der rehe vom muckenkogel hat sicher schon den gott-hab-ihn-selig-hrdlicka für ein gescheites monument fürn herpes zoster der wälder beauftragt.
                  mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                  bürstelt wird nur flüssiges

                  Kommentar


                  • #99
                    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

                    Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
                    Der "engagierte und sympathische" Anwalt,
                    Das bezieht sich aber auf den Anwalt der Radfahrer!

                    Abgesehen davon muss einer der Radfahrer einen sehr femininen Körperbau haben (zum Entblößen des "blanken Busens" [Zitat Klagsschrift]),
                    denn die Krone spricht von vier jungen Männern....
                    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                    • AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

                      Interessant, dass sowas dort der Oberumweltschützer Mark Perry schreibt.
                      Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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                      • AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

                        Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                        Das bezieht sich aber auf den Anwalt der Radfahrer!
                        Das ist mir schon bewusst -- ich meinte den Schreibstil und die unsachliche und irrelevante Anmerkung.
                        Bin aber auch fast überrascht, dass sie für keine Partei, äh, Partei ergreifen.

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                        • AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

                          Die Krone ist deshalb so erfolgreich - weil sie so breit aufgestellt ist. Sowohl in horizontaler Richtung, als auch in vertikaler Richtung. Wenn ich jetzt den zarten Einwand - ich hab die B-Matura, ich les so ein Käsblattl nicht - hör, geb ich zu bedenken, dass die Krone in absoluten Zahlen auch bei den Akademikern die unangefochtene Nummer Eins ist.
                          Zuletzt geändert von feiN; 07.03.2014, 02:24.
                          It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

                          Norbert

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                          • AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

                            Zitat von feiN Beitrag anzeigen
                            ...... geb ich zu bedenken, dass die Krone in absoluten Zahlen auch bei den Akademikern die unangefochtene Nummer Eins ist.
                            Was sagt uns das über die Qualität der Zeitung? Ich gebe zu bedenken, dass der von pivo liebevoll genannte "herpes zoster", dessen uneigennütziger Sorge um die verschreckten Viecherln wir diesen Thread verdanken, auch ein Akademiker ist. Es wird auch ein Häuselpapier geben das von Hochschulabsolventen bevorzugt verwendet wird, besser wird´s davon aber nicht.
                            Weinviertelradler

                            Kommentar


                            • AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

                              Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
                              Was sagt uns das über die Qualität der Zeitung? .
                              wäre zwar eigentlich shit storm pflichtig, aber dann fehlt der zusammenhang - ( wobei ich schweife wie immer ab) . zum thema kronen zeitung fällt mir seit über zwanzig jahren immer wieder der spruch aus dem hektiker-kabarettprogramm ein. (darf jederzeit gelöscht werden )
                              Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                              ein Mensch (E. Kästner)

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                              • AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

                                waren am wochenende am muckenkogel und was warn zu sehn ...2 mountain biker hahahah
                                i glaub den menschen dort ist es wuarscht oder sie haben davon nix gehört ...

                                Wer in das Geheimnis der Liebe eintritt, wird sprachlos.
                                Mit dem Geheimnis der Berge ist es genauso.
                                Das Abenteuer der Liebe und das der Berge haben vieles gemeinsam

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