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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

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  • #31
    AW: Re: AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

    Zitat von 4138 Beitrag anzeigen
    Der Kuhsteig ist kein öffentlich ersessenes Wegrecht, da nicht markiert und nicht über längere Zeit benutzt.Und falls er es einmal war, ist dieses Recht nicht mehr aktiv (siehe Bezeichnungen in alten Karten als "verbotener Weg"). Deshalb ist er kein öffentlicher Wanderweg, der gepflegt werden kann.[...]
    Wie sich der Kuhsteig in Karten darstellt, ist wohl eine Frage der einzelnen Karte, siehe:

    Karte.jpg

    ++m

    Kommentar


    • #32
      AW: Re: AW: Re: AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

      Zitat von 4138 Beitrag anzeigen
      An die Administratoren dieses Forums:
      Ich ersuche meinen Account stillzulegen, mit dem Vermerk: "Account stillgelegt".
      Und auch diesen Beitrag nicht zu löschen.


      An viele andere User dieses Forums:
      Ich habe von euch viel Neues gehört, und konnte hoffentlich auch etwas in den 8 Jahren beitragen.
      Aber nun bin ich fort (wie so viele der "Alten").
      Alles Gute.
      Unglaublich wie schnell manche Forumsuser sich auf den Schlips getreten fühlen - was bringt es dir sich wegen so einer Kuhsteigdiskussion gleich den Account stilllegen zu lassen - ich würde Satisfaktion fordern

      Schade wieder ein "Alter" in Pension - es gab sicher einige wertvolle Inputs deinerseits

      Kommentar


      • #33
        AW: Re: AW: Re: AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

        Zitat von chfrey Beitrag anzeigen
        ...Schade wieder ein "Alter" in Pension ....
        Sorry, aber ob "alt" oder nicht, das spielt hier keine Rolle: Wer andere als "krank" beschimpft, der ist in einem öffentlichen Forum fehl am Platz!

        'Netiquette' ist nun schon fast drei Jahrzehnte 'alt': https://en.wikipedia.org/wiki/Netiquette#Netiquette

        LG,
        M

        Kommentar


        • #34
          Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

          @mattgarth: toller Kartenausschnitt. Aus welchem Jahr stammt diese Karte?

          Kommentar


          • #35
            AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

            Sie hat keine Jahresangabe. Aus einigen der Inhalte würde ich denken: (jedenfalls) nach 1907 und (das ist weniger sicher) eher vor 1918. Aber das müßte man sich genauer ansehen.

            [edit: Habe genauer nachgesehen und sie ist doch jünger als erst vermutet: zwischen 1923 (F.-Haller-Haus) und 1925/26 (Raxseilbahn)]

            ++m
            Zuletzt geändert von mattgarth; 06.10.2015, 18:10.

            Kommentar


            • #36
              AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

              In meiner Ausgabe dieser Karte sind Kuh- und Brettschachersteig schon als "behördlich verbotener Weg" eingetragen und der Krummbachgraben ist nicht mehr markiert.

              Karte.jpg


              Und noch zu 4138: So unrecht hatte er gar nicht. Schade um einen User, der viele interessante Beiträge geliefert hat.
              Zuletzt geändert von maxrax; 06.10.2015, 19:22.

              Kommentar


              • #37
                AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

                Zitat von maxrax Beitrag anzeigen
                ...und noch zu 4138: So unrecht hatte er gar nicht. Schade um einen User, der viele interessante Beiträge geliefert hat.
                Das finde ich auch.

                Lg, michl fasan
                Zu seiner Milbe sagt der Milber:
                "Geh bitte, schenk mir einen Zahn aus Silber.
                Damit ich, wenn im Haargewurl
                ich beißen möchte, hab kan Gsturl!"

                Kommentar


                • #38
                  AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

                  Ja.... wieder einer weniger. Sehr schade.
                  Zuletzt geändert von Fritz_Phantom; 07.10.2015, 00:00.
                  "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

                  Kommentar


                  • #39
                    AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

                    Zitat von maxrax Beitrag anzeigen
                    In meiner Ausgabe dieser Karte sind Kuh- und Brettschachersteig schon als "behördlich verbotener Weg" eingetragen und der Krummbachgraben ist nicht mehr markiert.

                    [ATTACH]524387[/ATTACH]


                    .
                    In deiner Ausgabe ist das Ende des Kuhsteiges so eingezeichnet wie er sich aktuell darstellt. Möglich dass er früher einmal direkt in den Quellensteig mündete, ohne dabei den Krummbachgraben zu passieren, wie auf der Karte von mattgarth. Im Übrigen finde ich , dass man unmarkierte Wege nicht "bemalen od. besprühen" sollte. Steinmanderl aufstellen und Ausschneiden dass sie gangbar bleiben ist meiner Meinung nach völlig in Ordnung, die Wege sind ja auch oft in Karten als punktierte Linie eingezeichnet. Warum sollte man sie verfallen lassen ?
                    [B] MENSCHEN, die die Berge lieben, widerspiegeln Sonnenlicht.
                    Die anderen, die im Tal geblieben, verstehen ihre Sprache nicht![CENTER][/CENTER][/B]

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                    • #40
                      AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

                      Zitat von alpinfredi Beitrag anzeigen
                      ... unmarkierte Wege ... Steinmanderl aufstellen und Ausschneiden dass sie gangbar bleiben ist meiner Meinung nach völlig in Ordnung, die Wege sind ja auch oft in Karten als punktierte Linie eingezeichnet. Warum sollte man sie verfallen lassen ?
                      Vielleicht, weil es Leute gibt, die der Meinung sind, dass "behördliche Verbote" aus der Monarchie auch heute noch einzuhalten sind - und alle, die das im 21. Jh. anders sehen, einfach für krank erklären?!?


                      Im übrigen ist die Sachlage ja wohl eindeutig:
                      Wo es eine rechtliche Grundlage für ein Betretungsverbot gibt (Wasserschutz, Jagdgesetz, etc.), dort ist dieses Verbot ordentlich kundzumachen und auch einzuhalten - ein löchriger alter Zaun ist KEINE solche Kundmachung!
                      Derzeit gibt es beim Zugang zu Brettschacher- und Kuhsteig nicht einen einzigen Hinweis auf ein gültiges Betretungsverbot. Herumeiern von wegen "Wasserschutz" reicht nicht: Entweder ein rechtlich sauberes "Zutritt verboten" oder freie Begehbarkeit INKLUSIVE Wegerecht auf alten Steigen...

                      LG,
                      M
                      Zuletzt geändert von MarcusW; 07.10.2015, 09:59.

                      Kommentar


                      • #41
                        AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

                        Eine noch ältere:

                        2320.jpg

                        ++m

                        Kommentar


                        • #42
                          AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

                          Zitat von MarcusW Beitrag anzeigen
                          Derzeit gibt es beim Zugang zu Brettschacher- und Kuhsteig nicht einen einzigen Hinweis auf ein gültiges Betretungsverbot. Herumeiern von wegen "Wasserschutz" reicht nicht: Entweder ein rechtlich sauberes "Zutritt verboten" oder freie Begehbarkeit INKLUSIVE Wegerecht auf alten Steigen...
                          Ich würde die Verantwortlichen nicht mit der Nase darauf stoßen. Ein Zaun existiert, auch wenn er löchrig ist. Seien wir froh, wie es derzeit gehandhabt wird. Man wird nicht angepöbelt, wenn man durch den Zaun schlüpft; vermutlich, weil es nur wenige sind und diese sich benehmen können.
                          LG Rudolf
                          _________________________________________
                          Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit,
                          die wir nicht nutzen. (Seneca)

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                          • #43
                            AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

                            Zitat von Rudolf_48 Beitrag anzeigen
                            Ich würde die Verantwortlichen nicht mit der Nase darauf stoßen. Ein Zaun existiert, auch wenn er löchrig ist. Seien wir froh, wie es derzeit gehandhabt wird. Man wird nicht angepöbelt, wenn man durch den Zaun schlüpft; vermutlich, weil es nur wenige sind und diese sich benehmen können.
                            Man kann sicher die Meinung vertreten, dass eine sogenannte "österreichische Lösung" die beste sei - ich persönlich halte davon allerdings wenig. Ich finde, in sensiblen Gebieten sollte man klare Verhältnisse schaffen und diese auch öffentlich kundtun! Jedenfalls habe ich selbst keine Lust, "raten" zu müssen, was gerade wo erlaubt ist und was vielleicht nicht.

                            Wenn es tatsächlich ein Zutrittsverbot aus Gründen des Wasserschutzes gibt, dann sollte dieses klar ausgewiesen werde. Ich vermute allerdings, dass für die Komplettsperre eines ganzen Tales, wie sie der Zaun in Kaiserbrunn darstellen würde, sobald er repariert wird, überhaupt keine rechtliche Grundlage existiert!
                            Was den Zaun selbst betrifft, so ist dieser uralt und möglicherweise in seiner derzeitigen Form mittlerweile rechtswidrig, weil er keinen Personendurchgang aufweist. Bei einem ganz ähnlichen Zaun am unteren Ende des Großen Höllentales gibt es seit vielen Jahren einen regulären Durchgang für Fußgänger...

                            LG,
                            M
                            Zuletzt geändert von MarcusW; 09.10.2015, 15:26.

                            Kommentar


                            • #44
                              AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

                              Zitat von Rudolf_48 Beitrag anzeigen
                              Ich würde die Verantwortlichen nicht mit der Nase darauf stoßen. Ein Zaun existiert, auch wenn er löchrig ist. Seien wir froh, wie es derzeit gehandhabt wird. Man wird nicht angepöbelt, wenn man durch den Zaun schlüpft; vermutlich, weil es nur wenige sind und diese sich benehmen können.
                              Liebe Leute, bitte seid zurückhaltend und erweckt keine schlafenden Krokodile!

                              Ich erinnere mich noch gut dran, dass vor vielen Jahren der damalige Betriebsleiter der Wiener Wasserwerke in Kaiserbrunn uns Kletterern (die wir in fast allen Wänden des Höllentales erschliesserisch tätig waren) mit Nachdruck gesagt hatte:

                              "Macht `s, was wollt `s, und wo `s wollt `s,
                              aber nicht in den Quellschutzbereichen der Gemeinde Wien, vor allem nicht im Bereich der Kaiserbrunn-Quelle und bei den Übeltal-Quellen,
                              denn wir haben den politischen Auftrag, das Wiener Hochquellenwasser zu schützen!"

                              Dem ist auch heute noch nichts hinzuzufügen, und ich (und meine Freunde auch) haben uns bis jetzt daran gehalten.

                              Kommentar


                              • #45
                                AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

                                Zitat von Rudolf_48 Beitrag anzeigen
                                Ich würde die Verantwortlichen nicht mit der Nase darauf stoßen. Ein Zaun existiert, auch wenn er löchrig ist. Seien wir froh, wie es derzeit gehandhabt wird. Man wird nicht angepöbelt, wenn man durch den Zaun schlüpft; vermutlich, weil es nur wenige sind und diese sich benehmen können.
                                Würde das auch so sehen, und es so belassen wie es ist. Bunte Hilfsmarkierungen würden sicher als Provokation angesehen werden, kein Wunder also, wenn die wieder überstrichen werden.

                                Wer viel frägt, geht lange irr, sagt ein Sprichwort.

                                In Kaiserbrunn ist auch ein Wasserschutzgebiet (blauer Kreis) ausgewiesen, und außerhalb des Schutzgebietes ist ein Schongebiet.

                                kaiserbrunn schutzg.jpg

                                Im Bereich Rax, Schneealpe, Hochschwab kommen auch die Hinweistafeln welche auf die Entsprechende Verordnung (1965) hinweisen häufig vor:

                                kaiserbrunn schutzg tafel.jpg

                                Und in der Verordnung wird ja auch Bezug genommen auf den §34 vom Wasserrechtsgesetz (Schutze von Wasserversorgungsanlagen gegen Verunreinigung), welcher auch mögliche Betretungsverbote beinhaltet.

                                Nachdem in der heutigen Zeit Wasserschutz und Hygiene immer genauer genommen wird, würde ich daher auch nicht weiter nachfragen und drüber diskutieren wollen mit den Verantwortlichen, denn im Zweifelsfall könnten die das ja dann wieder strenger auslegen als gewünscht.
                                Angehängte Dateien
                                Zuletzt geändert von bluehouse3843; 10.10.2015, 01:07.

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