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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Jägerschaft

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  • AW: Jägerschaft

    Zitat von w56 Beitrag anzeigen
    Der Herr "Jägermeister" ist im Filmchen
    Vor laufender Kamera eine Körperverletzung zu begehen - da gehört schon ein gerüttelt Maß Idotie dazu. Eine rechtsstaatliche Erfahrung dürfte diesem Herren sicher sein....
    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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    • AW: Jägerschaft

      Ein Bericht in den NÖN vom 11. Oktober http://www.noen.at/neunkirchen/nicht...sch/25.089.083

      Zitat: "Abschuss erst ab 10 Jahren
      Geschossen wurde der Hirsch von einem erfahrenen Jäger im Bereich des Öhler. Er war sofort tot. „Der Kollege hatte den Abschuss frei, da ist alles ordnungsgemäß verlaufen. Allerdings gilt es jetzt noch zu prüfen, ob er auch das notwendige Alter hatte!“

      Offenbar steht die Frage im Raum, ob der Hirsch das notwendige Alter hatte, darum wird auch das Gebiss des Tieres untersucht:

      Zitat: "Dieses (Anmerkung: Alter) beträgt in dem Fall zehn Jahre. Nun wird das Gebiss in das Veterinärmedizinische Institut nach Wien geschickt, wo Experten das Alter des Hirsches zu klären haben.

      Stellungnahme des betroffenen Jägers:

      Zitat: "Der betroffenen Jäger will sich erst nach dem Untersuchungsergebnis näher dazu äußern. Bis dahin hat er an die NÖN nur einen Rat: „Passen Sie auf, was Sie schreiben!“

      1) Die Stellungnahme erst nach Feststellung des Alters abzugeben, ist ein gutes Recht des Jägers
      2) "Passen Sie auf, was Sie schreiben" an die NÖN zu kommunizieren, halte ich für entbehrlich.

      Ich gebe dem Jäger einen kostenlosen Rat mit auf seinen weiteren Lebensweg: "Passen Sie auf, was Sie sagen" - wahrscheinlich hält er diesen Rat für genau so entbehrlich, wie ich den seinen !

      In diesem Sinne ein freundliches "Waidmanns Spruch" !
      Zuletzt geändert von w56; 16.10.2016, 16:20.

      Kommentar


      • AW: Jägerschaft

        http://www.noen.at/waidhofen/waldvie...ben/25.891.327

        Keine Sorge, nur ein Einzelfall !

        Ein freundliches "Waidmanns Droh"

        Kommentar


        • AW: Jägerschaft

          http://www.noen.at/hollabrunn/auggen...tzt/25.685.257

          Keine Sorge, nur ein Einzelfall !

          Ein freundliches "Waidmänninen Geller"

          Kommentar


          • AW: Jägerschaft

            Kein Wunder, die Schützin "zielte mit ihrer Schrottflinte"...wenn die Flinte Schrott ist, kann der Schuss nur daneben gehen...
            Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

            Kommentar


            • AW: Jägerschaft

              https://kurier.at/chronik/oesterreic...er/226.919.695

              Selbstverständlich ein Einzelfall ! Der Abschuß ist ziemlich sicher nur "Hege und Pflege".

              Ein freundliches "Waidmanns Rapp"

              Kommentar


              • AW: Jägerschaft

                Oberösterreich: "Landesjägermeister Josef Brandmayr erklärt: Jagdzwang notwendig"

                ORF-Webseite: http://ooe.orf.at/news/stories/2804985/

                Oberösterreich Heute: https://www.youtube.com/watch?v=dpVr9agT9uk

                Interessant ist die Argumentation von Herrn Brandmayr: "Woher soll ich als Jäger wissen, ob ich auf einer Fläche jagen darf oder nicht?"

                Ich erlaube mir hier den §56a Absatz 1 des OÖ Jagdgesetzes zu zitieren:

                § 56a Ruhezonen

                (1) Zum Schutz des Rotwildes vor Beunruhigung kann die
                Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des
                Jagdausübungsberechtigten das Betreten von Grundflächen
                in einem Umkreis bis zu höchstens 300 Meter von solchen
                Futterplätzen, die zur Vermeidung waldgefährdender
                Wildschäden notwendig sind, während der Notzeit, die
                zeitlich zu befristen ist, verbieten (Ruhezone). Durch dieses
                Verbot darf die freie Begehbarkeit von Wanderwegen,
                Steigen u. dgl. sowie im Fall der Waldinanspruchnahme die
                Benützung des Waldes zu Erholungszwecken nicht
                unzumutbar eingeschränkt werden, insbesondere kann die
                Bezirksverwaltungsbehörde das Verbot auf bestimmte
                Benützungszeiten einschränken.


                Der Wanderer muss also auf 300 Meter Entfernung erkennen, dass eine Wildfütterung stattfindet und somit ein Wegegebot gilt, der Herr Landesjägermeister stellt fest, dass es dem Jäger defacto unmöglich ist, zu erkennen ob gejagt werden darf oder eben nicht!

                Die sarkastische Interpretation dieser Argumentationslinie könnte auch bedeuten, dass der Herr Landesjägermeister hier eingesteht, dass Fakten, die vom 'normalsterblichen Wanderer' sehr wohl eingehalten werden müssen für den durchschnittlichen Jäger intellektuell zu anspruchsvoll sind. Nur leider ist der Wanderer ausweispflichtig dem Jagdaufsichtorgan gegenüber, umgekehrt geniesst der Jäger ja defacto "Narrenfreiheit", wie ein bewaffneter und angesoffener Jäger erst unlängst in Moosbrunn bewiesen hat !


                In diesem Sinne "Waidmanns Denk"

                Kommentar


                • AW: Jägerschaft

                  Bevor schon wieder einmal über ALLE Jäger geurteilt wird würde ich den Befürwortern der Jagdfreien Gebiete einmal raten sich den Begriff Wildfolge zu Gemüte zu führen. Weiters was ist mit in solchen Gebieten wenn es durch z.B Straßenverkehr zu verwundetem Wild kommt. Wer unternimmt die Suche und den eventuell notwendigen Fangschuss?
                  Liebe Grüße
                  Willi

                  Kommentar


                  • AW: Jägerschaft

                    Ja, ja die Nachsuche wird sehr ernst genommen von so manchem Heger und Pfleger ! Immer dann, wenn's als Argument gut geeignet ist:

                    siehe:

                    Jagdaufsichtsorgan schoss auf Hund / siehe: http://ooe.orf.at/news/stories/2795487/ oder http://www.nachrichten.at/oberoester...h;art4,2339687

                    Die Details inklusive Links sind im Posting #1032 zu finden ......


                    Nebenbei bemerkt ist bereits die jetzige Gesetzeslage "sehr kompliziert" (Copyright: Fred Sinowatz), siehe zB: http://www.vjagd.at/wp-content/uploa...Jagdgebiet.pdf

                    Ein freundliches "Waidmanns Such"

                    Kommentar


                    • AW: Jägerschaft

                      In der Steiermark ist gerade zu einem Urteil gekommen: Das Schächten von Schafen ist deswegen verboten, weil das geschlachtete Tier nach dem Messerstich noch ca. 30 sec. lebt.
                      Der jenige, der so etwas gemacht hat wurde verurteilt, wegen Tierquälerei.
                      Die logische Folge: Jeder Jäger der das Wild bei der Jagd nur anschießt, ist wegen Tierquälerei zu verurteilen.
                      Zuletzt geändert von HansS; 26.10.2016, 20:56.

                      Kommentar


                      • AW: Jägerschaft

                        Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
                        Bevor schon wieder einmal über ALLE Jäger geurteilt wird würde ich den Befürwortern der Jagdfreien Gebiete einmal raten sich den Begriff Wildfolge zu Gemüte zu führen. Weiters was ist mit in solchen Gebieten wenn es durch z.B Straßenverkehr zu verwundetem Wild kommt. Wer unternimmt die Suche und den eventuell notwendigen Fangschuss?
                        Typisches Bild im Wald: Futterkrippe - Jagdstand. Futterkrippe - Jagdstand.

                        Natuerliche Feinde (wie der Luchs) werden systematisch tot geschossen. Die Verantwortlichen machen weiter. Oder ist zumindest ein Bezirksjaegermeister in der Region Nationalpark Kalkalpen zurueck getreten? Meiner Meinung nach ist bei so einer Geschichte der Landesjaegermeister faellig!

                        Die Nachsuche kann auch von freiwilligen Polizisten oder von Berufsjaegern durchgefuehrt werden. Die Kosten muss der Schuldige (Haftpflichtversicherung) tragen. Was ist das denn fuer eine absurde Idee, dass irgend ein Freiwilliger aus irgend einem Spassverein solche Arbeiten machen soll und damit die Existenz seines Spassvereins rechtfertigt?

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                        • AW: Jägerschaft

                          Luchs-Wilderin wird Jagdkarte 30 Monate entzogen

                          WEYER, LINZ. Jene Jägerin, die illegal einen Luchs des Wiederansiedelungsprojektes des Nationalpark Kalkalpen abgeschossen hat, verliert die Jagdkarte nun doch "nur" auf 30 Monate.

                          Der Artikel: http://www.nachrichten.at/oberoester...;art68,2253761

                          Zitat: "Das Verwaltungsgericht bescheinigte der Jägerin ein "Persönlichkeitsbild, das an sich die jagdliche Verlässlichkeit jedenfalls ausschließt"."

                          Zitat: "Ingrid Rosa W. legte ein Geständnis ab, dass sie den Luchs geschossen habe – aus einem Versehen: Sie habe die Raubkatze für einen Fuchs gehalten. Die Jagdkarte hat die Waidfrau trotz ihrer Sehschwäche noch immer." ( aus http://www.nachrichten.at/oberoester...;art68,1996311


                          Fassen wir also zusammen:

                          1) Die Dame namens Ingrid Rosa W. verwechselt aufgrund einer Sehschwäche einen Luchs mit einem Fuchs
                          2) Das Verwaltungsgericht bescheinigte der Jägerin ein "Persönlichkeitsbild, das an sich die jagdliche Verlässlichkeit jedenfalls ausschließt"

                          Sehschwäche und ein Persönlichkeitsbild, das jagdliche Verlässlichkeit ausschließt ....... sehen wir's doch positiv, die Dame ist das lebende Beispiel für die Notwendigkeit von

                          a) Jährlicher Sehtest für Jäger
                          b) Psychologischer Test vor der Jagdausbildung, ob ein Persönlichkeitsbild mit ausreichender jagdlicher Verlässlichkeit gegeben ist

                          Danke Ingrid Rosa W: ! In diesem Sinne ein fröhliches "Waidfraus Verlässlichkeit"
                          Zuletzt geändert von w56; 29.10.2016, 20:48.

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                          • AW: Jägerschaft

                            Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
                            Wohin die Tendenz in Europa geht ist absehbar:
                            http://zwangsbejagung-ade.de/
                            Aber nicht in Österreich:

                            http://diepresse.com/home/panorama/o...icht-verbieten
                            Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                            • Zumindest ist jetzt schon mal von oberster Stelle festgestellt worden, dass es bei uns viel zu viel Wild gibt. Ist doch auch nicht schlecht, vielleicht kann man das noch nutzen, so wie der Gürtler immer seinen alten Kuhfall hervorzieht.

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                              • AW: Jägerschaft

                                Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                                Heißt das, dass man als Grundbesitzer Leute mit Waffe in den Wald gehen bzw. mit dem SUV fahren lassen muss oder geht es nur um das Regulieren der Menge an Wild?

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