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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
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- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Jägerschaft

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  • AW: Jägerschaft

    Zitat von ftw Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich darf ein Jäger auf Jagd eine Faustfeuerwaffe führen. Was soll jetzt nochmal der Grund sein der dagegen spricht?
    Dazu braucht er einen Waffenpass, und damit darf er seine FFW dann immer und überall führen, auch auf der Straße, im Wirtshaus, in der Stadt und überhaupt. Mein subjektives Sicherheitsgefühl hebt das nicht. Genauso wenig übrigens wie der vehemente Widerstand gegen 0.5 (oder was auch immer) Promille beim Jagen.

    Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
    Jede Petition wird im Ausschuss behandelt, dass die Stellungnahmen dazu unterschiedlich ausfallen liegt in der Natur der Sache und sagt nichts über deren Stellenwert aus. Jedenfalls hat die Petition zur Rettung des Waffenpasses für Jäger mit der Freigabe der Forststrassen für Mountainbiker genauso viel zu tun wie die Petition 75 "Erhalt des Postamtes Zell am Ziller".
    Aber nicht alle bekommen so ein hübsches Empfehlungsschreiben eines Sektionschefs, gell ... Außerdem werden die Petitionen ja nicht einfach so im Ausschuss behandelt, da braucht es schon wen, der dahinter steht, damit das einige Aussicht auf Erfolg hat.
    Zuletzt geändert von ingmar; 31.05.2016, 19:38.
    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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    • AW: Jägerschaft

      Da gebe ich dir Recht, dass der Jäger einen kompletten Waffenpass erhält und die Waffe in der Zivilisation führen darf, dass muss man zur Diskussion stellen.

      Grundsätzlich kann es auch Vorteile haben wenn irgendwo mal ein bewaffneter (Jäger) dazwischen ist. Sagen wir mal bei Verbrechen, wildgewordene Tiere... Aber das ist natürlich theoretisieren. Sicher gibt's genauso oft einen Jäger der durchdreht.

      ICh gehe aber in der Sache davon aus, dass wenige Jäger ihre Waffen beim Einkaufen mit sich tragen möchten. In Deuschland dürfen Polizisten beispielsweise privat ihre Dienstwaffen führen. Aber was bedeutet es mit einer Schusswaffe herumzulaufen? Nichts als heikles Theater.

      Trotzdem muss man dann eben das Recht anderswo ändern, dass die Jagdkarte reicht dass der Jäger auf seine Jagd eben ohne Waffenpass seine Pistole führen darf.

      Oder was soll das alles. Wollen jetzt frustrierte Fahrradfahrer für ihre eigense seelische Hygiene die Jäger gängeln?

      Promillegrenze beim Jagen, ach ja, alles was noch nicht reguliert ist soll jetzt als Vergeltung für eigene Abstriche auch reguliert werden. Finde ich aber auch vertretbar.

      Und dann sage ich mir: wo kein Kläger da kein Richter. Solange kein besoffener Jäger um sich schießt soll er doch von mir aus saufen. Aber wenn er in eine Kontrolle kommt soll er auch nicht jammern.

      Kommentar


      • AW: Jägerschaft

        Zitat von ftw Beitrag anzeigen
        Grundsätzlich kann es auch Vorteile haben wenn irgendwo mal ein bewaffneter (Jäger) dazwischen ist.
        Das Argument stammt quasi wörtlich von der amerikanischen Waffenlobby NRA ("The only thing that stops a bad guy with a gun is a good guy with a gun"), und während ich dem uU sogar etwas abgewinnen könnte wirst Du damit in Europa im öffentlichen Diskurs keinen Blumentopf gewinnen. Nur: was hat ein Jäger, was der durschnittliche, unbescholtene, psychogetestete Otto Normalverbraucher nicht hat? Entweder alle, oder niemand bzw. wie bisher mit guter Begründung: dass Jäger an sich besser geeignet wären im täglichen Leben eine Waffe zu führen wird ja wohl niemand ernsthaft behaupten.

        In Deutschland dürfen Polizisten beispielsweise privat ihre Dienstwaffen führen.
        Das halte ich auch für sinnvoll. Ich meine, von 7:00 - 15:00 trauen wir dem Polizisten zu, mit seiner Dienstwaffe verantwortungsvoll umzugehen, aber das ändert sich auf dem Nachhauseweg?

        Wollen jetzt frustrierte Fahrradfahrer für ihre eigene seelische Hygiene die Jäger gängeln?
        Es geht in letzter Konsequenz um ein nicht gerechtfertigtes Jägerprivileg. Das kann und soll man anders regeln.

        Promillegrenze beim Jagen, ach ja, alles was noch nicht reguliert ist soll jetzt als Vergeltung für eigene Abstriche auch reguliert werden.
        Blödsinn. Ich halte nur das Hantieren mit einer Waffe für mindestens genauso gefährlich wie das Lenken eines Autos, aber ersteres ist quasi auch im Vollrausch noch straffrei erlaubt. Da hats was.
        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

        Kommentar


        • AW: Jägerschaft

          Zitat von ftw Beitrag anzeigen
          Da gebe ich dir Recht, dass der Jäger einen kompletten Waffenpass erhält und die Waffe in der Zivilisation führen darf, dass muss man zur Diskussion stellen.
          Das steht auch zur Diskussion und ist im Begriff abgeschafft zu werden. Zukünftig wird es wohl so aussehen, dass Jäger dann nur noch auf der Jagd ihre Faustfeuerwaffe führen werden dürfen.

          Zum leidigen Promille Thema hat ftw schon alles gesagt. Natürlich ist es nicht erlaubt alkoholisiert herumzuballern, natürlich wird das streng bestraft. Nur halt nicht präventiv, sondern anlassbezogen - was ich auch für die bessere Lösung halte.
          "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

          Kommentar


          • AW: Jägerschaft

            Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
            Das Argument stammt quasi wörtlich von der amerikanischen Waffenlobby NRA ("The only thing that stops a bad guy with a gun is a good guy with a gun"), und während ich dem uU sogar etwas abgewinnen könnte wirst Du damit in Europa im öffentlichen Diskurs keinen Blumentopf gewinnen. Nur: was hat ein Jäger, was der durschnittliche, unbescholtene, psychogetestete Otto Normalverbraucher nicht hat? Entweder alle, oder niemand bzw. wie bisher mit guter Begründung: dass Jäger an sich besser geeignet wären im täglichen Leben eine Waffe zu führen wird ja wohl niemand ernsthaft behaupten.
            .
            Das es sinnvoll ist dass ein Jäger in seinem Revier eine B Waffe führen darf ist meiner Meinung logisch. Dass er es uneingeschränkt darf ist nicht sachgerecht, von mir aus d'accord. Aber das ist ja ohnehin schon Realität. In der Praxis enthält jeder WP der einem Jäger ausgestellt wird (wenn er überhaupt noch ausgestellt wird), eine rechtswidrige regionale (revierbezogene) Beschränkung. Da in diesem Fall der WP selbst als Bescheid gilt erwächst dieser (rechtswidrigen) regionalen Beschränkung nach Ablauf der Beschwerdefrist Rechtskraft. Beschwerden (so sich einer traut) werden nicht bearbeitet. Somit ist das gewünschte Ergebnis erreicht, wenn auch mit Rechtsstaatlichkeit a la autriche.

            Kommentar


            • AW: Jägerschaft

              Beim Thema Faustfeuerwaffe und Jäger wir wieder einmal sehr viel halbwares und durcheinander gebrachtes von sich gegeben.
              Grundsätzlich ohne Waffenpass kein führen der Faustfeuerwaffe. Der Waffenpass KANN auf Antrag für Jäger ausgestellt werden. Wird er aber seit langem nicht mehr ohne viel Trara und Problemen.
              Wenn man dann einen hat so steht drinnen "Für die Ausübung der Jagd" No na. Das bedeutet führen ist gestattet aber noch lange nicht überall.
              Auf dem Weg zum/vom und im Revier egal ob eigenes oder als Jagdgast.
              Bedeutet aber nicht am Sonntag Abend in der Disco.
              Das ganze Geschwafel über die Waffen von Jägern, Polizisten, Bundesheer Angehörige, Sportschützen.........
              ist sowieso Schwachsinn. Fürchten muss man sich nicht vor den legalen Waffen sondern von dem Zeug, dass illegal von irgendwoher geheim verscherbelt wird.
              Es besteht sicher mehr Gefahr mit einem Jausenmesser, Stein oder Holzbrügel verletzt zu werden als mit einer LEGALEN Waffe.
              Liebe Grüße
              Willi

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              • AW: Jägerschaft

                Ich hab hier passend zum Thema eine Nachricht an den Weihnachtsmann zu veröffentlichen.

                Folgendes wünsche ich mir zu Weihnachten:



                Ich würde aber auch was was a la Dirty Harry in .357 nehmen.

                Kommentar


                • AW: Jägerschaft

                  Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                  In der Praxis enthält jeder WP der einem Jäger ausgestellt wird (wenn er überhaupt noch ausgestellt wird), eine rechtswidrige regionale (revierbezogene) Beschränkung.
                  Das höre ich zum ersten Mal. Aber dann soll man das halt auf eine rechtliche Grundlage stellen, weil genau die gibt das momentan nicht her.

                  Beschwerden (so sich einer traut) werden nicht bearbeitet.
                  Das klingt sehr ominös. Darf ich eine Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht vorschlagen?
                  Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                  • AW: Jägerschaft

                    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
                    Zum leidigen Promille Thema hat ftw schon alles gesagt. Natürlich ist es nicht erlaubt alkoholisiert herumzuballern, natürlich wird das streng bestraft. Nur halt nicht präventiv, sondern anlassbezogen - was ich auch für die bessere Lösung halte.
                    Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
                    Es besteht sicher mehr Gefahr mit einem Jausenmesser, Stein oder Holzbrügel verletzt zu werden als mit einer LEGALEN Waffe.
                    Erzählt das mal z.B. den Angehörigen jenes jungen Treibers, der vor ca. 2 jahren von einem volltrunkenen Jäger auf kurze Distanz von einem Jäger mit einer "legalen" Waffe erschossen wurde.
                    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                    • AW: Jägerschaft

                      Zitat von ftw Beitrag anzeigen
                      ..... Folgendes wünsche ich mir zu Weihnachten:..
                      zur Lösung der CO2 Problematik ? ... ich mach mir grad Sorgen

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                      • AW: Jägerschaft

                        Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                        Erzählt das mal z.B. den Angehörigen jenes jungen Treibers, der vor ca. 2 jahren von einem volltrunkenen Jäger auf kurze Distanz von einem Jäger mit einer "legalen" Waffe erschossen wurde.
                        Ist eine tragische Sache. Aber was ist mit den vielen die von alkoholisierten im Straßenverkehr verletzt werden. Man kann zu jeder Art von Verletzung oder Todesfall ein Beispiel finden. Das besagt aber NIE, dass man generell davon ausgehen muss, dass alle so sind.
                        Liebe Grüße
                        Willi

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                        • AW: Jägerschaft

                          Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
                          Ist eine tragische Sache. Aber was ist mit den vielen die von alkoholisierten im Straßenverkehr verletzt werden.
                          Immerhin ist das eindeutig verboten, und wird auch anlassunabhängig kontrolliert. Genau das wird ja für die Jäger auch gefordert, mehr nicht, sollte also nur die schwarzen Schafe betreffen.
                          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                          • AW: Jägerschaft

                            Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                            Das höre ich zum ersten Mal. Aber dann soll man das halt auf eine rechtliche Grundlage stellen, weil genau die gibt das momentan nicht her.



                            Das klingt sehr ominös. Darf ich eine Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht vorschlagen?
                            Es ist auch ominös :-). Wenn man sich mal näher mit der Materie beschäftigt ist das ganze Thema vor allem aus rechtsstaatlicher Sicht hochinteressant...man glaubt gar nicht was alles möglich ist...zuerst wurden seitens der Verwaltungsbehörden Gesetze und Erlässe ignoriert (wohl auf ministeriale Weisung), dann hat der VwgH mit dieser Entscheidung Ra 2014/03/0051 gegen Gesetz und Runderlass quasi eine Gesetzesänderung im Verwaltungswege herbei geführt...und diesen Missstand belässt man nun bis zum Inkrafttreten der EU Feuerwaffenrichtlinie und saniert das Ganze dann durch eine umfassende Gesetzesänderung....

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                            • AW: Jägerschaft

                              Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                              Immerhin ist das eindeutig verboten, und wird auch anlassunabhängig kontrolliert. Genau das wird ja für die Jäger auch gefordert, mehr nicht, sollte also nur die schwarzen Schafe betreffen.
                              Das ist schon lange umgesetzt http://www.ljv.at/Unfverh.pdf
                              Und so tragisch es ist der Schütze hatte unter 0.5 Promille.
                              Aber wer meint gleichzeitig trinken und jagen zu wollen soll es bleiben lassen.
                              Liebe Grüße
                              Willi

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                              • AW: Jägerschaft

                                Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
                                Das ist schon lange umgesetzt http://www.ljv.at/Unfverh.pdf
                                Nein. Es handelt sich nicht um gesetzliche Maßnahmen.
                                "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                                https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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