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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Bestimmung der Wolkenunter- und obergrenze

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  • Bestimmung der Wolkenunter- und obergrenze

    Servus Felix,

    eine Frage zum Bergwetter bzw. Bergwetterbericht:

    so gut wie nie ist in einem Wetterbericht was von Wolkenobergrenze zu lesen. Gerade das sind dann aber oft die interesantesten Touren wenn man aus der Suppe in die Sonne kommt. Hab auch schon in Flugwetterberichten (z.B. http://www.austrocontrol.at/content/.../region2.shtml) geschaut, da war was von Wolkenbasis zu lesen, das dürfte aber eher die Wolkenuntergrenze sein. Auf deren speziellen Seiten für Flugwetter kommt man nur mit Fluglizenz rein, hab ich nicht...

    Deshalb meine Frage: Kannst du bitte erklären wie sich das mit der Wolkenobergrenze verhält und wo man diese Information herbekommt bzw. wenn nicht, warum es es die nicht oder nur selten gibt.

    gruß Bergamigo

  • #2
    AW: Interpretation des GFS-Meteogramms - Tutorial

    Hallo Bergamigo,

    die Wolkenobergrenze hängt von der Wolkenuntergrenze ab.

    Physikalischer Hintergrund:

    Nehmen wir einen Sommertag wie heute. Die Talatmosphäre erwärmt sich, aufgeheizte Luftpakete lösen sich vom Boden und steigen auf. Dabei kühlen sie sich mit 1°C/100m ab (trockenadiabatisch), bis sie die Höhe erreichen, ab der die Temperatur dem Taupunkt gleicht (Kondensationsniveau). Die aufsteigende Luft kondensiert und es bilden sich Wolken.

    Besagtes Kondensniveau stellt die Wolkenuntergrenze dar, abgekürzt auch LCL (Lifted Condensation Level = erzwungenes Kondensationsniveau) bzw. CCL (Cumulus Condensation Level = Cumulus-Kondensationsniveau), letzteres ist nur gültig an "Schönwettertagen", wo sich an der Luftmasse nichts ändert und sich die Wolken rein durch Sonneneinstrahlung bilden (und nicht z.B. an einer Front).

    Vom CCL steigt das Luftpaket mit 0,65°C/100m (feuchtadiabatisch) weiter auf, die Abkühlung ist jetzt geringer, weil ab dem Erreichen des Kondensationsniveau latente Wärme freigesetzt wird und dies die Abkühlung entsprechend verringert. Das Luftpaket wird nun solange aufsteigen, bis seine Umgebung wärmer als die Luft des Luftpakets ist.

    Diese Höhe, ab der die Luft des Luftpakets gleich warm wie die seiner Umgebung ist, wird Gleichgewichtsniveau (englisch: Equilibrium Level oder EL) oder Limit of Convection (LOC) genannt.

    Weiß man also das Gleichgewichtsniveau, so weiß man auch ungefähr die Wolkenobergrenze. Ungefähr deshalb, weil bei besonders starken Aufwinden das Gleichgewichtsniveau auch überschritten werden kann (spielt vor allem bei starken Gewittern eine Rolle).

    Bleiben wir beim heutigen Tag, also ein Schönwettertag unter Hochdruckeinfluss. Ein Hochdruckgebiet am Boden entsteht dann, wenn großräumig Luftmassen absinken. Vereinfacht gesagt hat man in der Höhe einen stärkeren Zufluss an Masse als am Boden wegfließen kann. Der Luftdruck am Boden steigt also, weil sich Masse anhäuft.

    Luftmassen, die absinken, erwärmen sich mit 1°C/100m (Schlüsselfaktor für Föhnentstehung), je nach Intensität und Höhe des Absinkens bildet sich eine Absinkinversion aus, d.h. in einer bestimmten Höhe über Grund nimmt die Temperatur mit der Höhe zu (Temperaturinversion).

    Hier gilt dasselbe wie oben geschrieben, nur bildet die Absinkinversion je nach Ausprägung (nimmt die Temperatur nur 1°C mit der Höhe zu oder gleich 3°C?) eine Barriere für die aufsteigende Luft, weil es an der Inversion wärmer als das Luftpaket sein kann.

    Kennt man also die Höhe der Absinkinversion und gleichzeitig die Lufttemperatur und den Taupunkt am Boden, dann kann man mit graphischen Hilfsmitteln die Wolkenobergrenze bestimmen.

    Das ist an Schönwettertagen wie heute vergleichsweise einfach, wenn sich großräumig wenig ändert und die Bewölkung konvektiv (Haufenwolken) bleibt.

    Schwieriger wird es, wenn Fronten oder großräumige Hebung beteiligt sind. Dann kann sich mitunter wie bei Warmfronten durchgängige Schichtbewölkung entwickeln, die bis in die obere Troposphäre (8-9 km, manchmal darüber) reicht.

    Bergsport wird naturgemäß am Liebsten betrieben, wenn man gute Sicht hat und nicht bei Dauerregen oder Dauerschneefall unterwegs ist, also abseits von Frontdurchgängen. Infolgedessen ist die Bestimmung der Wolkenobergrenze vorwiegend dann interessant, wenn es sich um Schönwettertage wie heute handelt bzw. man das Gewitterrisiko abschätzen will, d.h. es geht um konvektive Bewölkung (Blumenkohlwolken).

    Dazu demnächst 4 Fallbeispiele

    1) Ein Fall, wo sich gar keine Quellbewölkung entwickelt hat (zu trocken)
    2) Ein Fall, wo sich zwar Quellbewölkung entwickelt hat, aber eine Absinkinversion deren Mächtigkeit begrenzt hat
    3) Ein Fall, wo zwar eine Temperaturinversion vorliegt, aber das Potential für hochreichende Quellwolken besteht.
    4) Ein Fall, wo keine Temperaturinversion vorliegt und sich hochreichende Quellwolken (Gewitter) entwickelt haben.

    Gruß,Felix
    Zuletzt geändert von Exilfranke; 29.04.2010, 12:07.
    http://www.wetteran.de

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