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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Darf Instruktor entgeltlich Kurse abhalten?

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  • #16
    AW: entgeltlich kurse abhalten: instruktor

    Zitat von tottly Beitrag anzeigen
    I würd in dem Zusammenhang aber auch ned unbedingt Qualifikation mit an Kurszeugnis Gleichsetzen!
    Rechtlich isses halt leider so...
    Warum leider?

    Das ist doch die selbstverständlichste Sache der Welt.
    La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
    [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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    • #17
      AW: entgeltlich Kurse abhalten: Instruktor

      Hallo
      Zitat von lalo Beitrag anzeigen
      Geregelt ist das durch das Bergführergesetz. Das gibts in jedem Bundesland ein eigenes und zukünftig eines von der EU..
      Woher hast du die Information mit der zukünftigen EU Regelung?

      Hier finde ich nur für Salzburg, Tirol und Vorarlberg ein Bergführergesetz.

      Bei Google habe ich mit dem Suchbegriff "Bergführergesetz Niederösterreich" dieses Dokument gefunden.

      Zitat von Abg. KRENN
      Ich glaube, im Jahre 1966 gab es in Niederösterreich das sogenannte Bergführergesetz, und als man es aufgehoben hat, gab es bei gewissen Betroffenen ein großes Geschrei. Heute fragt kein Mensch mehr nach diesem sogenannten Bergführergesetz.
      D.h, sofern es wirklich abgeschafft wurde, in Niederösterreich darf jeder entgeltlich führen?
      Lg

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      • #18
        AW: entgeltlich Kurse abhalten: Instruktor

        Zitat von Kudi Beitrag anzeigen
        Hallo

        Woher hast du die Information mit der zukünftigen EU Regelung?

        Lg
        Vom Bergführerverband Steiermark.
        Unter dem Schaf hängen vier Beine, die bis auf den Boden reichen.

        Kommentar


        • #19
          AW: entgeltlich kurse abhalten: instruktor

          Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
          Warum leider?

          Das ist doch die selbstverständlichste Sache der Welt.
          Leider war insofern gemeint weil ein jeder nur den Besitz eines Zettels hinterfragt und ist Person x Bergführer, Lehrwart oder sonst was dann wird da nix mehr hinterfragt a wenn der da fulle wabbler is ....

          Kommentar


          • #20
            AW: entgeltlich kurse abhalten: instruktor

            Zitat von tottly Beitrag anzeigen
            Leider war insofern gemeint weil ein jeder nur den Besitz eines Zettels hinterfragt und ist Person x Bergführer, Lehrwart oder sonst was dann wird da nix mehr hinterfragt a wenn der da fulle wabbler is ....

            Alle diese Ausbildungen erfordern jährliche Weiterbildungen, damit man die Tätigkeit weiter ausüben darf. Der Schein allein reicht nicht!
            Und um Bergführer zu werden, brauchts schonmal ein ziemliches hohes Niveau.
            Der "fulle Wabbler" kommt nur selten überhaupt in den Besitz eines "Zettels", weil er einfach die Ausbildungsziele nicht schafft! Beim AV kann das schon eher mal vorkommen - aber bei den Bergführern sicher nicht.
            Zuletzt geändert von lalo; 04.03.2010, 23:00.
            Unter dem Schaf hängen vier Beine, die bis auf den Boden reichen.

            Kommentar


            • #21
              AW: entgeltlich kurse abhalten: instruktor

              Zitat von tottly Beitrag anzeigen
              ... wabbler is ....
              was bitte ist ein wabbler?
              Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
              ein Mensch (E. Kästner)

              Kommentar


              • #22
                AW: entgeltlich kurse abhalten: instruktor

                Zitat von lado Beitrag anzeigen
                was bitte ist ein wabbler?
                Trottly meint vielleicht sowas : 2939897058_329159669d.jpg ?
                Unter dem Schaf hängen vier Beine, die bis auf den Boden reichen.

                Kommentar


                • #23
                  AW: entgeltlich kurse abhalten: instruktor

                  Zitat von lalo Beitrag anzeigen
                  Trottly ?
                  absicht oder zufall?
                  Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                  ein Mensch (E. Kästner)

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: entgeltlich kurse abhalten: instruktor

                    Zitat von lalo Beitrag anzeigen
                    Alle diese Ausbildungen erfordern jährliche Weiterbildungen, damit man die Tätigkeit weiter ausüben darf. Der Schein allein reicht nicht!
                    Und um Bergführer zu werden, brauchts schonmal ein ziemliches hohes Niveau.
                    Der "fulle Wabbler" kommt nur selten überhaupt in den Besitz eines "Zettels", weil er einfach die Ausbildungsziele nicht schafft! Beim AV kann das schon eher mal vorkommen - aber bei den Bergführern sicher nicht.
                    Tjo wers glaubt.....


                    i weiss scho bescheid über diese ausbildungen trotzdem gibs schwarze schafe immer wieder und wirds auch immer wieder geben!

                    speziell vo der thematik her braucht derjenige nur beim führen 10johr auszeit nehmen dann wieder anfangen....wenn der jetz selber ned so weit is dass er sich auf den neuesten stand bringt betreffs lehrmeinung usw dann wird er wohl oder übel evtl nicht mehr aktuelles wissen weitergebn und des kontrolliert dann auch keiner weil er sein zertifikat eh scho hot...oder müssen de in gewissen intervallen zur rezertifizierung mochn???
                    mir wärs neu


                    @trottly....jo sötn so glocht....tolles niveau
                    Zuletzt geändert von tottly; 05.03.2010, 08:38.

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: entgeltlich Kurse abhalten: Instruktor

                      braucht man jetzt jährliche weiterbildungen oder reichen 10 jahre pause?
                      Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                      ein Mensch (E. Kästner)

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                      • #26
                        AW: entgeltlich Kurse abhalten: Instruktor

                        Zitat von Kudi Beitrag anzeigen
                        Bei Google habe ich mit dem Suchbegriff "Bergführergesetz Niederösterreich" dieses Dokument gefunden.


                        D.h, sofern es wirklich abgeschafft wurde, in Niederösterreich darf jeder entgeltlich führen?
                        Lg
                        Nein das darf man auch in Niederösterreich nicht, weil es im NÖ Sportgesetz von 2004 (Das NÖ Sportgesetz , LGBl. 5710) so geregelt ist.

                        Halt kein Bergführergesetz aber abgeleitet von den Schischulen und Schilehrern dann die entgeltliche Führung und Ausbildung durch Bergführer.

                        LG
                        There is no way to happiness
                        happiness is the way
                        (Dalai Lama)

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                        • #27
                          AW: entgeltlich Kurse abhalten: Instruktor

                          Zitat von talfuehrer Beitrag anzeigen
                          Nein das darf man auch in Niederösterreich nicht, weil es im NÖ Sportgesetz von 2004 (Das NÖ Sportgesetz , LGBl. 5710) so geregelt ist.
                          Sehr gut, vielen Dank
                          Lg

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                          • #28
                            AW: entgeltlich Kurse abhalten: Instruktor

                            wie siehts aus mit instruktor hochalpin, und instruktor sportklettern breitensport/leistungssport ?

                            w.

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: entgeltlich Kurse abhalten: Instruktor

                              Zitat von wb-p Beitrag anzeigen
                              wie siehts aus mit instruktor hochalpin, und instruktor sportklettern breitensport/leistungssport ?

                              w.
                              Entgeltlich Kurse abhalten dürfen Instruktoren grundsätzlich gar nicht. Widerspricht auch dem Ausbildungszweck wofür diese Personengruppen, grundsätzlich ja auch Kostenlos und nur über Alpine Sektionen, ausgebildet werden.

                              Der erste der entgeltlich Kurse nur mit seiner geprüften Ausbildung anbieten darf fehlt dir in deiner Aufzählung, nämlich der Sportklettertrainer. der nach dem Instruktor Leistungsport in 2 Semestern ausgebildet wird.

                              Einige Kletterschulen haben sich jetzt über diverse Landesgesetze Nischen gesucht und dürfen im Rahmen dieser auch entgeltlich Kurse anbieten. Das ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden.
                              Tirol ist da immer ein bissl der Vorreiter.

                              Wobei in jedem Bundesland es so ist, das sich diese Kurse über Bergsportschulen abspielen, und fast ausschließlich an Kunstwänden oder gesicherte Klettergärten.

                              So nach dem Motto ich bin Instruktor Alpin oder Hochalpin, ich biete jetzt Kurse an, das ist verboten.
                              LG
                              There is no way to happiness
                              happiness is the way
                              (Dalai Lama)

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                              • #30
                                AW: Darf Instruktor entgeltlich Kurse abhalten?

                                http://gipfeltreffen.at/showpost.php...6&postcount=21
                                Gibts was neues dazu?
                                Lg

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