Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Darf Instruktor entgeltlich Kurse abhalten?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #31
    AW: Darf Instruktor entgeltlich Kurse abhalten?

    ja. das instruktoren entgeltlich arbeiten dürfen steht nirgenst. das sie es nicht dürfen aber auch nicht in jedem bundesland. wien hat zb kein bergführergesetz das instruktoren verbietet entgeltlich zu arbeiten.

    So nach dem Motto ich bin Instruktor Alpin oder Hochalpin, ich biete jetzt Kurse an, das ist verboten.
    ob instruktoren alpin oder hochalpin das dürfen weiss ich nicht. sportkletter instruktoren in ihrem bereich schon. nämlich an künstlichen und natürlichen sportklettergärten ohne alpinen zustieg.

    und sagts jetzt bitte nicht in wien gibts eh keine felsen ! (firmensitz !)

    lustig das hier niemand etwas dazu sagen kann. scheinbar haben wir nur ein paar wenige bergführer/retter an kompetenzträgern hier im forum.

    w.

    Kommentar


    • #32
      AW: Darf Instruktor entgeltlich Kurse abhalten?

      ob verboten hab ich keine ahnung, aber wenn du seriös arbeiten willst, solltest du neben steuerlichem, unfallversicherung etc. auch eine entspr. haftpflicht vorweisen könne, sonst bist im schadensfall -t'schuldigung - im arsch...
      und an dem punkt wünsch ich viel spaß beim suchen eines versicherungsinstituts...

      Kommentar


      • #33
        AW: Darf Instruktor entgeltlich Kurse abhalten?

        Zitat von wb-p Beitrag anzeigen
        ja. das instruktoren entgeltlich arbeiten dürfen steht nirgenst. das sie es nicht dürfen aber auch nicht in jedem bundesland. wien hat zb kein bergführergesetz das instruktoren verbietet entgeltlich zu arbeiten.



        ob instruktoren alpin oder hochalpin das dürfen weiss ich nicht. sportkletter instruktoren in ihrem bereich schon. nämlich an künstlichen und natürlichen sportklettergärten ohne alpinen zustieg.

        und sagts jetzt bitte nicht in wien gibts eh keine felsen ! (firmensitz !)

        lustig das hier niemand etwas dazu sagen kann. scheinbar haben wir nur ein paar wenige bergführer/retter an kompetenzträgern hier im forum.

        w.
        In NÖ gibt es ein Sportlandesgesetz, wo in Anlehnung an das Schilehrergesetz das entgeltliche führen und betreiben von Bergsteigerschulen geregelt ist.

        Grundsätzlich ist der Instruktor nicht berechtigt entgeltliche Kurse anzubieten, aber es gibt wie immer ausnahmen.
        Diese sind in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt (Tirol, Salzburg), von diesen könnte man durchaus auch auf nicht (oder noch nicht) geregelte Bundesländer ableiten.

        Firmensitz wird dir nicht reichen, weil du als Baufirma mit Sitz in Wien und Baustelle in NÖ dich auch an die NÖ Vorschriften halten musst!!

        Wie schon unten erwähnt wird vor allem die steuerliche Anmeldung und vor allem die persönliche Versicherung ein Problem darstellen.

        Und als Bergführer darf man sich nie ausgeben das würde noch weiter rechtliche Schwierigkeiten nach sich ziehen.
        (Siehe auch den Nichtmechaniker der jetzt Pickerl §57 KfG gemacht hat)

        Hoffe das bringt jetzt ein bissl Klarheit in den Dschungel, auch wenn es noch immer sehr kompliziert ist, und immer von Fall zu Fall beurteilt werden müsste.

        Und ohne entsprechenden Versicherungsschutz darf dann wirklich nichts passieren.

        lg
        There is no way to happiness
        happiness is the way
        (Dalai Lama)

        Kommentar


        • #34
          AW: Darf Instruktor entgeltlich Kurse abhalten?

          da geht es im nö landessportgesetz §27 um bergführer, und das führen auf bergen. danke für den hinweis, aber das hat nichts mit der instruktortätigkeit zu tun. wir sind ja auch keine surflehrer.
          gewerbeanmeldung erfolgt wie immer bei nicht reglementierten gewerben.

          das thema ist für viele eine grauzone, warum bist du so sicher bei deinen informationen ? ich weiss schon das gewisse informationen gerne mit einem hintergedanken verbreitet werden. halte ich aber für weniger sinnvoll.

          w.

          Kommentar


          • #35
            AW: Darf Instruktor entgeltlich Kurse abhalten?

            Zitat von wb-p Beitrag anzeigen
            lustig das hier niemand etwas dazu sagen kann. scheinbar haben wir nur ein paar wenige bergführer/retter an kompetenzträgern hier im forum.
            so eine nette Aufforderung, na kommts jetzt, wer schreibt was?

            Kommentar


            • #36
              AW: Darf Instruktor entgeltlich Kurse abhalten?

              Zitat von pingus Beitrag anzeigen
              so eine nette Aufforderung, na kommts jetzt, wer schreibt was?
              bin ich jemandem aufs seil getreten ?

              w.

              Kommentar


              • #37
                AW: Darf Instruktor entgeltlich Kurse abhalten?

                Zitat von pingus Beitrag anzeigen
                so eine nette Aufforderung, na kommts jetzt, wer schreibt was?
                na weil du so lieb fragst luke: generell kennt man die regionen in welchen man als bgf tätig ist und man kennt die kollegen. allerdings gilt: wo kein kläger da kein richter. die streithanselgesellschaft gibt es aber auch beim führungsgeschäft. allerdings gibt es in unseren breiten ganz ganz wenige bgf die dies hauptberuflich ausüben. die menge hin und wieder nebenbei. und das teilweise an der steuer vorbei.ups.das letzte hab i nicht gesagt.


                ob ein "instruktor" z.bsp. für eine führung von himmelsleiter oder beilstein kante geld verlangt bzw. bekommt - interessiert wohl erst dann wenn damit großartig in die offensive gegangen wird. tagessätze etc. zu "dumpingpreisen" veröffentlicht werden.

                ansonsten gilt für mich und ich hoffe für alle denen an sicherheit und bester ausbildung gelegen ist:

                "geh zum schmied und nicht zum schmiedl"


                und pass auf deine ringbandln auf! wos host n scha wida aufgführt? bist jo scha verletzungsaunfälliger ois i *gg*
                Zuletzt geändert von GEROLSTEINER; 15.06.2010, 09:53.

                Kommentar


                • #38
                  AW: Darf Instruktor entgeltlich Kurse abhalten?

                  Zitat von GEROLSTEINER Beitrag anzeigen

                  "geh zum schmied und nicht zum schmiedl"
                  also sind instruktoren die, die mit dumpingpreisen, unwissenden aber zahlungsunwilligen weil betrogenen kunden geringere sicherheit verkaufen ?

                  vielleicht glauben das ja einige von euren stammkunden.

                  es geht hier keineswegs um bergführer ! sondern um spezialisierte sport-kletter-lehrer.
                  es geht nur um den schadenfall, und da ist ein richter, auch ohne kläger.


                  w.

                  Kommentar


                  • #39
                    AW: Darf Instruktor entgeltlich Kurse abhalten?

                    ^^^
                    *seufz*

                    Zitat von GEROLSTEINER Beitrag anzeigen
                    ...
                    vastehst jetzn, wos i gmant hob?

                    Manchmal ist es offensichtlich, dass jede Antwort vergebens ist.

                    @wb-p: Die Tätigkeitsfelder sind je Ausbildung ausreichend geregelt,
                    jeder der eine staatliche Ausbildung genossen hat weis genau was er darf
                    und was er in eigenem Interesse besser unterlässt, das ist Teil der Ausbildung.

                    Wer am Berg führt steht mEn ohnehin immer mit einem Bein im Kriminal.

                    Leider ist es mir nicht möglich zu verstehen was du willst,
                    ich vermute allen anderen geht es genau so?

                    Kommentar


                    • #40
                      AW: Darf Instruktor entgeltlich Kurse abhalten?

                      Zitat von pingus Beitrag anzeigen
                      Leider ist es mir nicht möglich zu verstehen was du willst,
                      ich vermute allen anderen geht es genau so?
                      ja, genau so ist es. I versteh es jedenfalls ned was die Jammerei bringen soll.
                      was man darf und was nicht, lernt man normalerweise beim Instruktorkurs in der ersten Theorieeinheit. Wird beim Sportkletter-I vermutlich ned anders sein.

                      und falls es den einen juristischen Spielraum über irgendwelche Definitionen geben sollte, wird das sowieso irgendwann ausgefochten werden müssen. Im Fall des Falles (im wahrsten Sinn des Wortes...). Dem Richter wird werden die Meinungen und die ganze Diskussion in einem Inet-Forum wohl eher egal sein...

                      mfg, RADES
                      Mountainbikeregion Granitland

                      Kommentar


                      • #41
                        AW: Darf Instruktor entgeltlich Kurse abhalten?

                        Zitat von pingus Beitrag anzeigen
                        ^^^
                        *seufz*


                        vastehst jetzn, wos i gmant hob?

                        Manchmal ist es offensichtlich, dass jede Antwort vergebens ist.
                        jo jetzt vasteh i di.
                        Zuletzt geändert von GEROLSTEINER; 15.06.2010, 16:06.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X