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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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rechtliche absicherung...?!

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  • rechtliche absicherung...?!

    ...servas bin der friedel - bin neu hier- kletter aber schon sehr lange....muss mal was fragen, weil ich mich bislang seltens mit sowas auseinandersetzten musste....folgendes...:

    ich nehme jemanden mit zum klettern,(in diesem fall den sohn eines bekannten 6 jahre alt)....ich leihe ihm meinen alten gurt( war seinerseits ein kindergurt-dieser gurt hat gute 10 jahre aufm buckel-nie einen sturz erlebt und nähte und material sehen noch recht guat aus.....ich weiss das man solch älteres material eigentlich nicht mehr klettern sollte, sehe jedoch noch oft leute die noch wesentlich ältere gurte tragen(in diesen geilen pink und orang-neongrün...).....

    also vom gefühl taugt der gurt und der bua ist nicht schwerer als vieleicht 30 kg.....was wäre aber wenn doch.....dann wäre ich doch voll in der bredoille oder...weil ich altes material ausgegebn hab...ich selbst sehe die philosophie des kletterns: jeder ist irgendwie für sich selbst verantwortlich- aber das ist ja noch ein kind - deswegen muss man ja vorbild und gewissenhaft
    agieren
    ........ich will eigentlich nur wissen- ob ,wenn überhaupt was passiert-sprich der gurt nicht heben sollte-was er natürlich tun wird-ich rechtlich belangt werden könnte.....ist alles mehr theoretisch...solong f.

  • #2
    AW: rechtliche absicherung...?!

    Ich glaube nicht, dass du da belangt werden könntest. Wenn der Gurt von aussen her einen für dich guten Eindruck macht. Die PSA muss einmal im Jahr kontrolliert werden. Anders wäre es, wenn ein offensichtlicher Mangel am Klettergurt wäre (z.B.: Verschleißerscheinungen an Nähten, Schnallen, Bändern, Schmelzstellen, Risse usw.).
    Genaue Ablaufdaten der PSA sucht man vergeblich, da die ja auch nicht so über einen Kamm geschoren werden könnten. Stichwort unterschiedlicher Gebrauch usw.
    Wie Richter das Ganze dann entscheiden würden, kann ich dir auch nicht sagen. Im Zweifelsfall würde ich mir bei einem Alpinen Verein einen ausleihen.
    Berg-Welt.at Stoff aus den Göstlinger Alpen

    Kommentar


    • #3
      AW: rechtliche absicherung...?!

      Ich glaub zwar auch nicht, dass was passiert, aber wenn blöderweise doch was passiert, war der Gurt offenbar doch nicht mehr gut, und einen 10 Jahre alten Gurt herzuborgen, kann als nicht hinreichend sorgfältig gewertet werden.

      Kommentar


      • #4
        AW: rechtliche absicherung...?!

        Zitat von friedel Beitrag anzeigen
        ....ich weiss das man solch älteres material eigentlich nicht mehr klettern sollte, sehe jedoch noch oft leute die noch wesentlich ältere gurte tragen(in diesen geilen pink und orang-neongrün...).....

        .....ich selbst sehe die philosophie des kletterns: jeder ist irgendwie für sich selbst verantwortlich- aber das ist ja noch ein kind - deswegen muss man ja vorbild und gewissenhaft
        agieren

        Wenn nichts passiert - wird niemand nachfragen

        Ein 6 jähriges Kind ist weder für sich noch sonst irgendwas verantwortlich - wenn du jemanden mitnimmst und die von dir bereitgestellte Ausrüstung entspricht nicht - haftest DU (für alles)

        wenn Du jemanden mitnimmst(führst) dessen Ausrüstung augenscheinlich nicht enspricht haftest Du Unterumständen auch auch

        Lg.Egon
        Lg.Egon

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        • #5
          AW: rechtliche absicherung...?!

          Naja, rechtlich belangen ist schön und gut, ich glaube eher, das Problem würde sein, selber mit dem Wissen fertig zu werden, dass man einen 10 Jahre alten Klettergurt verliehen hat.
          Die meisten Firmen geben für ihr Gurtzeug 10 Jahre als max. Nutzungsdauer bei seltener oder sporadischer Nutzung aus.
          Ehrlich gesagt würd ich keinen solchen Gurt verleihen. 10 Jahre ist schon verdammt lang, da muss man sich schon verdammt sicher sein, dass Lagerung und Nähte und alles gepasst hat.

          Kommentar


          • #6
            AW: rechtliche absicherung...?!

            Egal wie, wen oder was: wenn du jemanden(auch Erwachsenen), der offensichtlich weniger Erfahrungen als du hast, zum Klettern, Tauchen o.a. mitnimmst und es passiert demjenigen etwas, wirst du immer ein Haftungsproblem haben.

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            • #7
              AW: rechtliche absicherung...?!

              So wie Willy sehe ich das auch und drum muss sich jeder der bei mir mitgehen will, selbst um sein Zeug kümmern und ich kontrolliere es bevor ich mit demjenigen in eine Tour einsteige. Getreu dem Moto: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser."
              Berg-Welt.at Stoff aus den Göstlinger Alpen

              Kommentar


              • #8
                AW: rechtliche absicherung...?!

                Gibts eine Lebensdauerempfehlung des Herstellers?

                Bei Mammut gibts die sogar online:
                http://www.mammut.ch/mammut/techinfo...sub.asp?id=841

                Danach würd ich mich nach Punkt und Beistrich richten. Denn genau darauf schauen Staatsanwalt und Richter natürlich als erstes. Wenn da drin steht bei "gelegentlichem Gebrauch nach 5 Jahren wegschmeissen" dann tust dir schwer dem Richter zu erklären daß der 10-Jahres-Gurt eh völlig in Ordnung war und du nix dafür kannst...
                Tourenbuch: Outdoor Weblog | ÖBRD Kärnten Infos

                Kommentar


                • #9
                  AW: rechtliche absicherung...?!

                  ja, wenn man es mit juristen zu tun bekommt - hat die logik ein ende :-(

                  dann zaehlt nur die gebrauchsinformation
                  Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

                  asti, asti bandar ko bakaro!
                  Langsam, langsam fang den Affen!
                  Indisches Sprichwort

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: rechtliche absicherung...?!

                    Zitat von daxy Beitrag anzeigen
                    ja, wenn man es mit juristen zu tun bekommt - hat die logik ein ende :-(
                    Interessante laienhafte Parallelbewertung.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: rechtliche absicherung...?!

                      Zitat von daxy Beitrag anzeigen
                      ja, wenn man es mit juristen zu tun bekommt - hat die logik ein ende :-(

                      dann zaehlt nur die gebrauchsinformation
                      ....... und der Sachverständige

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: rechtliche absicherung...?!

                        Zitat von Willy Nefzger Beitrag anzeigen
                        Egal wie, wen oder was: wenn du jemanden(auch Erwachsenen), der offensichtlich weniger Erfahrungen als du hast, zum Klettern, Tauchen o.a. mitnimmst und es passiert demjenigen etwas, wirst du immer ein Haftungsproblem haben.
                        Solche Ansagen ärgern mich! Weil sie nicht stimmen. Es sind schon genügend Unfälle passiert (auch bei geführten Touren) bei denen es kein gerichtliches Nachspiel gab.

                        Ich möchte hier Michael Larcher sinngerecht zitieren: "Wir sollten uns nicht über die möglich rechtlichen Folgen eines Unfalles Sorgen machen, sondern um die Gesundheit und das Leben unserer Begleiter!"
                        ----

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                        • #13
                          AW: rechtliche absicherung...?!

                          Frag Dich (unabhängig von allen möglichen und unmöglichen juristischen Gedankenspielen) einfach mal, ob Du den Gurt nehmen würdest, wenn es Dein eigenes Kind wäre...

                          Nur wenn Du diese Frage eindeutig und unzweifelhaft mit "ja" beantwortest, würd ich überhaupt in Erwägung ziehen, den Gurt zu nehmen.
                          ________________________________

                          Jedermann steht irgendwann vor einem Berg, aber nicht jeder erklimmt ihn.
                          Pavel Kosorin, (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

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                          • #14
                            AW: rechtliche absicherung...?!

                            Zitat von Bergfreund333 Beitrag anzeigen
                            Frag Dich (unabhängig von allen möglichen und unmöglichen juristischen Gedankenspielen) einfach mal, ob Du den Gurt nehmen würdest, wenn es Dein eigenes Kind wäre...
                            Genau, denn du willst doch wohl nicht dich vor Juristen, sondern das Kind vor einem Unfall schützen.

                            Man muss doch einfach nur mal Kosten-Nutzen abwägen. Da selbst die Hersteller - mit ausreichend Erfahrungen - keine Garantie für einen 10 Jahre alten Klettergurt übernehmen können, sollte man doch in so einem Fall lieber einen Gurt leihen. Kostet nun wirklich nicht die Welt.

                            Es ist halt was komplett anderes, wenn man entscheidet SELBER mit alter PSA unterwegs zu sein.

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                            • #15
                              AW: rechtliche absicherung...?!

                              Zitat von Bergretter Beitrag anzeigen
                              So wie Willy sehe ich das auch und drum muss sich jeder der bei mir mitgehen will, selbst um sein Zeug kümmern und ich kontrolliere es bevor ich mit demjenigen in eine Tour einsteige. Getreu dem Moto: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser."
                              Nach welchen Kriterien überprüfst Du die Ausrüstung deiner Kletterpartner?
                              Wie bestimmst Du das Alter der Ausrüstung?

                              manche Hersteller Textiler PSA haben bis vor kurzen die Gebrauchsdauer mit 6-10 Jahren angesetzt.

                              lg
                              tch

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