Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

HOCHWASSER und MUREN in ÖSTERREICHS ALPEN

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    AW: HOCHWASSER und MUREN in ÖSTERREICHS ALPEN

    Zitat von Willy
    Also dann höchstes Lob für den Standard !

    Echte Informationen. So ist`s recht ! ! !

    Diese Antwort im "Standard-Panorama" deckt sich zum Großteil mit meiner Meinung :

    "Die Hochwässer 2002 . . . waren nicht zu verhindern."

    Mitterkirchen / Oberösterreich ( 2002 )
    Zu dem Thema: "Echte informationen in den Printmedien" fühle ich mich an dieser Stelle fast genötigt, einen Kommentar zu verfassen.
    Hochwasser bzw. Hochwasserschutz ist genau mein Arbeitsbereich, und es gehört leider auch zu meinen Aufgaben, brandheiße Informationen von Einatzkräften u. Behörden im Katasrtophenfall an die Medien weiterzugeben.
    Leider ist es für mich auch bei noch so sorgfältiger Aufbereitung der Informationen (sprich: Verfassen von Presseberichten) meistens eine große Überraschung, was ich dann am nächsten Tag so in der Zeitung lese,... Vermutlich aufgrund der mangelnden Fachkenntnisse der Jounalisten werden einerseits Begriffe wie Hochwasser, Retention, Jährlichkeit, Häufigkeit, Risiko, Schadens- bzw. Gefahrenpotential usw. vollkommen falsch verwendet und was noch viel schlimmer ist, die Fakten sehr freizügig und fantasievoll ergänzt.
    Seitdem ich selber weiss, was man aus einem Zettel an Informationen für eine Topstory fabrizieren kann, bin ich bei Medienberichten sehr vorsichtig geworden. Mein Appell: Bitte immer im Hinterkopf haben!

    Und noch ein überschlauer Satz zum Nachdenken:
    Jeder Fluss/Bach führt mehrmals im Jahr Hochwasser!

    LG, Bernhard
    Live the life you love!

    Kommentar


    • #17
      AW: HOCHWASSER und MUREN in ÖSTERREICHS ALPEN

      @stoffl

      Ich denke in der Studie der BOKU ist folgendes gemeint:

      ad Punkt e) Durch z.B. Rückhaltebecken (=techn. Maßnahmen) rücken die Hochwasseranschlaglinien flussab der Maßnahme näher an das Gewässer. Damit wird natürlich rein rechtlich (WRG, Bauordnung) theoretischer Siedlungsraum geschaffen (d.h. die Gemeinde wird dazu verleitet Bauland zu widmen).

      ad Punkt f) In vielen Flussräumen Österreichs haben Menschen seit vielen Generationen mit dem Hochwasser gelebt. zB im Machland gibt es unzählige Erbhöfe die eigene Pegellatten führen. Seit Einführung des österr. Katastrophenfonds haben Hochwasseropfer ein Anrecht auf Entschädigung, so die Objekte vor 1990 errichtet wurden. Daraus resultiert für den Staat Österreich ein unmittelbares Interesse an der Absiedelung der Bevölkerung aus gefährdeten Gebieten.

      LG, bernhard
      Live the life you love!

      Kommentar


      • #18
        AW: HOCHWASSER und MUREN in ÖSTERREICHS ALPEN

        (Nicht nur) der STANDARD berichtet :

        Hagelunwettern in der Steiermark

        Ein schweres Gewitter mit Hagelschlag ist am Freitagabend in der Steiermark im Raum Kapfenberg-Parschlug niedergegangen.
        Der Gesamtschaden wird auf vier Millionen Euro geschätzt.

        Nach den schweren Hagelunwettern in der Obersteiermark vom Freitagabend hat die Österreichische Hagelversicherung nun eine Bilanz bekannt gegeben. "Der Gesamtschaden in der Landwirtschaft wird nach ersten Schätzungen mit vier Millionen Euro beziffert", so der Generaldirektor Kurt Weinberger in einer Aussendung vom Samstag.
        Von den Unwettern betroffen war vor allem der Bezirk Bruck an der Mur.

        Gegen 16.00 Uhr waren in der Obersteiermark Unwetter mit zum Teil golfballgroßen Hagelschloßen niedergegangen.
        Nach ersten Erhebungen durch die Sachverständigen der Österreichischen Hagelversicherung sind rund 2.500 Hektar landwirtschaftliche Flächen betroffen -
        - vor allem die Kulturen Obst, Baumschulen und Grünland in den Bezirken Weiz und Bruck an der Mur, hieß es von Seiten der Österreichischen Hagelversicherung.

        Wie die Freiwillige Feuerwehr Kapfenberg mitteilte, waren durch die Unwetter mehrere Bäche im Bezirk Bruck an der Mur über die Ufer getreten und kleinere Muren abgegangen. Eine Brücke war von den Wassermassen weggerissen und eine Tiefgarage überschwemmt worden.
        Rund 155 Feuerwehrmänner standen im Einsatz, um die Keller mehrerer Wohn- und Mehrparteienhäusern auszupumpen und die Straßen zu reinigen, so einer der Floriani-Jünger.
        Ein Fahrzeug der Helfer wurde von einer Mure erfasst, verletzt wurde aber niemand. Vorerst ging man nicht davon aus, dass es am Samstag erneut zu solchen Überschwemmungen kommen werde, da man die Flüsse von Verklausungen - Geäst, Schlamm u.ä. - befreit habe, so der Feuerwehrmann.

        Nach Informationen des ÖAMTC waren die B20 zwischen Thörl und Aflenz sowie Kapfenberg und die L138 zwischen Kapfenberg und Parsflug
        durch umgestürzte Bäume, bzw. Murenabgänge am Freitagabend zeitenweise nicht passierbar.

        Überschwemmungen im Bezirk Neunkirchen

        Die Regenfälle der Mittagsstunden haben im Bezirk Neunkirchen, speziell im Raum Zöbern, am Samstag zu Überschwemmungen geführt.
        Teilweise waren einige Keller überflutet, auch eine kleine Mure ist abgegangen, berichtete Jörg Würzelberger, Sprecher des NÖ Landesfeuerwehrkommandos.
        Er gab zugleich aber Entwarnung: "Es besteht kein Grund zur Panik."

        (APA)
        Zuletzt geändert von Willy; 17.06.2006, 19:05.
        TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

        Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

        Kommentar


        • #19
          AW: HOCHWASSER und MUREN in ÖSTERREICHS ALPEN

          vielleicht sollte man öfters mal den Tagliamento anschauen, da weis man das der so viel Platz hat wie er benötigt. Da kann Wasser kommen was will...

          Kommentar


          • #20
            AW: HOCHWASSER und MUREN in ÖSTERREICHS ALPEN

            Juli 2012

            http://steiermark.orf.at/news/stories/2542312/

            Unwetter wüteten vor allem im Bezirk Liezen

            Die Lage nach den jüngsten Unwettern bleibt vor allem im Bezirk Liezen angespannt. Zwei Orte sind nach Murenabgängen von der Umwelt abgeschnitten. Ein weiterer Ort musste evakuiert werden. In Kleinsölk herrscht Katastrophenalarm.
            Mittlerweile wurde die Zahl der Einsatzkräfte steiermarkweit auf über 1.200 Mann hinaufgeschraubt. Die Aufräumarbeiten konzentrieren sich vor allem auf den Bezirk Liezen. Neben Feuerwehr und freiwilligen Helfern hat auch das Bundesheer 300 Kräfte und drei Hubschrauber in die betroffenen obersteirischen Gebiete geschickt.
            Zwei Orte weiter nicht zugänglich

            Etwa die Hälfte der Soldaten sowie ein Pionierzug der ABC-Abwehrtruppe sind allein in St.Lorenzen zum Einsatz. Dort hat Samstag Früh eine Mure zahlreiche Häuser und Autos mitgerissen und die Ortschaft von der Außenwelt abgeschnitten - mehr dazu in Wieder Verwüstung nach Unwetter.

            Auch der nur wenige Kilometer entfernte Ort Oppenberg bleibt weiter unzugänglich. Die Straßen wurden von Muren und Bäumen verlegt, im Ort selbst seien die Gebäude aber weitgehend unversehrt geblieben. Die rund 250 Einwohner warten daher geduldig auf ihre Rettung.
            Weitere Evakuierungen nötig

            Samstag Nachmittag wurden wegen drohender Murenabgänge auch die rund 150 Bewohner des Ortes Schwarzenbach evakuiert. Die Betroffenen werden - so wie die Bewohner von Sankt Lorenzen - im Freizeitheim von Trieben untergebracht. Erst im Juni musste Schwarzenbach aus demselben Grund evakuiert werden.


            In Kleinsölk wurde am Samstag Katastrophenalarm ausgerufen. Laut Landeswarnzentrale sind mehrere kleine Muren abgegangen, die Sölk selbst droht wie viele andere Bäche und Flüsse über die Ufer zu treten - mehr dazu in Unwetter lassen Flusspegel weiter steigen. 35 Personen in hinteren Talbereichen sind von Außenwelt abgeschnitten.
            Höhe des Sachschadens nicht absehbar

            Die Höhe des Sachschadens im Bezirk Liezen lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. „Derzeit arbeiten die Einsatzkräfte vorrangig an der Wiederherstellung der Infrastruktur: Strom- und Wasserversorgung sind ja ebenfalls unterbrochen“, sagt der Triebener Bürgermeister Helmut Schöttl. Parallel dazu müssen die Helfer auch das Vieh in jenen landwirtschaftlichen Anwesen versorgen, deren Bewohner evakuiert wegmussten. Laut Bundesheer dürfte der Einsatz in der Obersteiermark noch mehrere Wochen dauern.

            (steiermark.orf.at)
            Zuletzt geändert von mountainrabbit; 22.07.2012, 08:33. Grund: Text eingefügt

            Kommentar

            Lädt...
            X