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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Neue Kraftwerke in den Hohen Tauern

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  • Neue Kraftwerke in den Hohen Tauern

    Ich habe gerade auf www.kajak.at gelesen, dass die österreichische E-Wirtschaft neue Kraftwerksprojekte plant.
    Unter anderem sollen Kraftwerke am Tauernbach und am Kalserbach entstehen (beide in den Hohen Tauern).
    Weiß jemand Näheres darüber?

    Ich war der Meinung, dass der "Nationalpark Hohe Tauern" solche Eingriffe in die Natur ZU RECHT unterbindet.
    Wäre Schade um die erfolgreiche Verhinderung des Kraftwerksprojektes "Dorfertal" damals in den 80ern, da Kraftwerke, auch wenn sie noch so klein sind, doch ein empfindlicher Eingriff in das Ökosystem des Hochgebirges sind!

  • #2
    Kommt darauf an...

    Kommt darauf an, in welcher Schutzzone die Kraftwerksprojekte liegen. Und auch, welche Dimensionen bzw. damit verbundene Auswirkungen sie haben sollen.

    Generell ist nur die Kernzone des Nationalparks halbwegs wirkungsvoll vor menschlichen Eingriffen geschützt, am sichersten ist sowieso nur die Sonderschutzzone.

    Ich geh' nicht davon aus, dass heute noch Speicherkraftwerke in Österreich geplant werden. Und ob sich ein Laufkraftwerk ab einer bestimmten Größe durch die heute notwendigen umfassenden Umweltmaßnahmen wirtschaftlich halbwegs rentabel sind, bezweifle ich.

    Generell hab' ich nichts einzuwenden gegen sinnvolle Kapazitätsausbauten, vor allem Kleinkraftwerke lassen sich heute ziemlich gut in die Umwelt integrieren. Den Dorfertalspeicher wird ja doch niemand aus der Schublade holen, oder?
    «Bergsteigen ist mehr als ein Sport. Es ist eine Leidenschaft.»
    Hermann Buhl


    Tourenalbum: http://kofi.priv.at/

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    • #3
      vonwegen sonderschutzgebiet ist am besten geschützt.
      in kärnten kursierten in letzter zeit pläne für eine neue gletscherbahn zum noch nicht geschmolzenen gletscherteil der pasterze.
      der alpenverein als grundeigentümer hat sich bisher erfolgreich dagegen gewehrt und hat deshalb auch einige prügel einstecken müssen.
      LG Geri

      *******
      Einen Berg kann man nicht besiegen - man kann höchstens sich selbst besiegen...

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      • #4
        Naja, wäre der AV nicht Grundeigentümer und die Pasterze lediglich Außezone des Nationalparks wäre das Projekt womöglich längst verwirklicht.

        Auch die Sonderschutzzone besteht "lediglich" auf dem Papier, 100%ig geschützt ist nichts. Aber rechtlich ist nicht viel mehr möglich.

        Aufgehoben werden kann alles. Kärnten zeigte es ja am Beispiel Maltatal vor, wie's geht: ein ursprünglich streng geschützter Landschaftsteil, dessen Schutzbestimmungen vom Landtag nicht so ohne weiteres aufgehoben werden konnten. Was macht man? Einfach umwandeln in eine andere, weniger strengere Schutzbestimmung, und diese dann aufheben. Und dann die mehr als 200m hohe Bogenmauer hinstellen.
        Zuletzt geändert von stoffl; 24.03.2004, 09:47.
        «Bergsteigen ist mehr als ein Sport. Es ist eine Leidenschaft.»
        Hermann Buhl


        Tourenalbum: http://kofi.priv.at/

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        • #5
          zum einen hatten wir schon mal diese pasterzen geschichte im forum (da drücken) und voraussichtlich wird das thema von denjenigen, die durch so einen schwachsinn die euros blitzen sehen, immer wieder angestrengt werden. zurzeit schauts aber noch nicht nach dem sieg der geldgier aus.

          artikel der kleinen zeitung von 24.03.04

          Pasterzen-Seilbahn: Alpenverein und *** bleiben bei Nein

          Entschiedene Klarstellung, nachdem der mögliche neue Naturschutzreferent Karl Pfeifenberger den Projektwerbern wieder Hoffnung machte.

          Erschreckt. Die *** ist mit der Unterstützung der umstrittenen Pläne, eine Seilschwebebahn entlang der Pasterze zu errichten, in Heiligenblut nicht schlecht gefahren: Über 50 Prozent der Bürger wählten am 7. März blau. Dieses Votum verstehen die Freiheitlichen offenbar als Auftrag, für das Projekt Dampf zu machen, wobei sie praktischerweise die Naturschutzagenden künftig selbst inne haben werden. Der mutmaßliche Referent, Karl Pfeifenberger, schreckte Umweltschützer prompt mit der Aussage, im Gegensatz zu Vorgänger Georg Wurmitzer könne er sich den Seilbahnbau durchaus vorstellen.

          Nicht überspringen. Allerdings: Auch ein Naturschutzreferent Karl Pfeifenberger kann die vier rechtlichen Barrieren, die dem Projekt entgegen stehen - Naturschutzgesetz, Nationalparkverordnung, Natura 2000 und ein Sonderschutzgebiet - allein nicht überspringen. Für die Aufhebung bräuchte er die ***, für die aber Umweltreferent Reinhart Rohr abwinkte: "Unsere Haltung war immer klar, daran hat sich nichts geändert."

          Endlich freigegeben. Auch vom Grundeigentümer Alpenverein werden FP und Projektwerber niemals die Zustimmung erhalten, bekräftigte erneut Landesvorsitzender Herwig Gräbner. Ungeschickterweise hat man den Projektbefürwortern jedoch selbst Munition in die Hand gedrückt. Der Vorsitzende der Sektion Klagenfurt, Robert Straßer, hatte sich gegenüber der Gemeinde Heiligenblut zu der Erklärung hinreißen lassen, man unterstütze "Bemühungen im Bereich der Franz-Josefs-Höhe für eine touristische Gesamtlösung und Entwicklung unter Beachtung der Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen". Dazu muss man wissen, dass Heiligenblut eine Subvention in Höhe von 218.000 Euro an den Klagenfurter Alpenverein (für die Erneuerung des Glocknerhauses) blockiert, die jetzt vom Gemeinderat endlich freigegeben werden könnte.

          Die Blockade macht ohnehin wenig Sinn, gehört der umkämpfte Grund doch gar nicht den Klagenfurtern, sondern dem Österreichischen Alpenverein.

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