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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Kanisfluh, 2044 m, Bregenzer Wald (846)

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  • Kanisfluh, 2044 m, Bregenzer Wald (846)

    Nachdem mein Rateberg 844 fast schon gelöst ist, werfe ich noch einen relativ bekannten Gipfel in die Runde:
    Angehängte Dateien
    Grüße
    Fritz

  • #2
    AW: Rateberg (846)

    Liegt der Berg in Kärnten, wenn nicht, dann in Östereich?

    lg, spirit

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    • #3
      AW: Rateberg (846)

      1. Frage: nein
      2. Frage: ja
      Grüße
      Fritz

      Kommentar


      • #4
        AW: Rateberg (846)

        Einen Verdacht hätte ich noch.
        Liegt der Berg etwa schon wieder in der Stmk?

        lg, spirit

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        • #5
          AW: Rateberg (846)

          Ich hab zwar bei meinem Ausflug Anfang letzter Woche in die Steiermark noch ein paar Gipfel bestiegen, dieser war aber nicht dabei. Das bedeutet: anderes Bundesland!
          Grüße
          Fritz

          Kommentar


          • #6
            AW: Rateberg (846)

            Könnte auch in den Salzburger Grasbergen oder zumindest im zugehörigen Bundesland liegen?
            lg deconstruct

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            • #7
              AW: Rateberg (846)

              Die Salzburger Bergwelt ist in der letzten Zeit bei mir etwas zu kurz gekommen. Somit ist dieser Gipfel in einem anderen Bundesland zu suchen.

              Hier noch der Blick von etwa der gleichen Stelle zu einem Nebengipfel, der ungleich imposanter wirkt:
              Angehängte Dateien
              Grüße
              Fritz

              Kommentar


              • #8
                AW: Rateberg (846)

                Erfreulicherweise wissen wir ja, dass "Grasmugel" Nr. 844 dein bisher östlichster Berg war.
                Westlich davon läge prinzipiell noch ein Teil Oberösterreichs, aber diesmal tippe ich doch (wieder) auf Nordtirol.
                Vielleicht im Rofan?

                Lg, Wolfgang

                Kommentar


                • #9
                  AW: Rateberg (846)

                  @Wolfgang:
                  Wenn ich mir die beiden Bilder so anschaue, wäre Rofan tatsächlich gut möglich. Dieser Gipfel ist jedoch in einem anderen Bundesland.
                  Grüße
                  Fritz

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Rateberg (846)

                    Also Vorarlberg?

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Rateberg (846)

                      Jetzt passt's!
                      Grüße
                      Fritz

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                      • #12
                        AW: Rateberg (846)

                        Nicht wirklich mein stärkstes Bundesland, was die Kenntnis der Bergwelt betrifft... Aber wenn es tatsächlich ein recht bekannter Gipfel ist - vielleicht wird's ja was?
                        Nach beiden Bildern zusammen muss er jedenfalls eine sanfte und eine wilde Seite haben - und der fast "liebliche" Hintergrund in Bild 2 sagt auch einiges über die Umgebung aus.

                        Fragen also:
                        Nördlich der Arlbergstrecke (=Linie Feldkirch - Bludenz - Arlberg)?
                        Über 2000m?

                        Lg, Wolfgang

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                        • #13
                          AW: Rateberg (846)

                          @Wolfgang:
                          Nicht wirklich mein stärkstes Bundesland, was die Kenntnis der Bergwelt betrifft...
                          Kein Wunder, bei der Entfernung! Um so beachtlicher, dass Du Dich trotzdem ranwagst.

                          Nördlich der Arlbergstrecke (=Linie Feldkirch - Bludenz - Arlberg)?
                          Über 2000m?
                          Beide Fragen kann ich bejahen. Ich glaub, Du bist schon auf einer heissen Spur. Vielleicht verschafft Dir diese Ansicht noch zusätzliche Klarheit:
                          Angehängte Dateien
                          Zuletzt geändert von Bergfritz; 29.07.2006, 16:25.
                          Grüße
                          Fritz

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                          • #14
                            AW: Rateberg (846)

                            Das dritte Bild schaut tatsächlich sehr nach dem (abgesehen vom Pfänder) einzigen Gipfel aus, auf dem ich in Vorarlberg schon einmal oben war. Ist zwar reichlich lange her (1977) - wäre aber trotzdem nett!

                            So vermute ich, der Rateberg ist 2.4. Meter hoch und von Südwesten über seine sanfte Seite eigentlich einfach zu erreichen. Die felsige Nordseite hat hingegen einen viel wilderen Charakter.
                            Eine Seilbahn ersparte einem zudem bereits 1977 etwa die untere Hälfte der Steigung, daher ist die Tour gar nicht allzu lange.

                            Lg, Wolfgang

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                            • #15
                              AW: Rateberg (846)

                              @Wolfgang:
                              Super, Du hast ihn offensichtlich!

                              Der Seilbahnbenützung konnte ich übrigens an diesem heissen Tag auch nicht widerstehen, vor allem deshalb, da man in der dortigen Gegend bei mind. 3 Übernachtungen alle Seilbahnen gratis benutzen kann.
                              Zuletzt geändert von Bergfritz; 30.07.2006, 06:56.
                              Grüße
                              Fritz

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