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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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defacto "Helmpflicht" für Rennradfahrer

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  • defacto "Helmpflicht" für Rennradfahrer

    Der OGH hat hier eine interessante Entscheidung gefällt.

    Kurzfassung: Wer beim Rennradfahren (weil mit erhöhtem Risiko verbunden) keinen Helm trägt, verliert einen Teil seiner Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.

    Ich meine, dass würde beim MTB-Fahren nicht viel anders ausgehen....
    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

  • #2
    AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Der OGH hat hier eine interessante Entscheidung gefällt.

    Kurzfassung: Wer beim Rennradfahren (weil mit erhöhtem Risiko verbunden) keinen Helm trägt, verliert einen Teil seiner Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.

    Ich meine, dass würde beim MTB-Fahren nicht viel anders ausgehen....
    Das sehe ich nicht als Pflicht, defacto oder nicht.
    Wer will, kann/darf nach wie vor ohne Helm fahren und wird dabei nicht bestraft.

    Im Fall der Falle muss er/sie damit rechnen, dass er/sie nicht die volle Abdeckung seitens der Steuerzahlern geniessen wird.
    Die Entscheidung bleibt him/ihr überlassen.
    Das nenne ich Eigenverantwortung.
    And no-one showed us to the land
    And no-one knows the wheres or whys
    But something stirs and something tries
    And starts to climb towards the light.

    P.F. "Echoes"

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    • #3
      AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

      ich seh da kein problem.

      man muss halt wissen, wann ein helm nötig ist. wie oben schon vom vorposter gemeint: eigenverantwortung.

      beim mtb gilt dasselbe. und ich glaube nicht, dass einem die vernachlässigung der schadensminderungspflicht vorgeworfen wird, wenn man zb beim schieben einen herzinfarkt kriegt, sich dabei die birne anhaut, weil man keinen helm aufhatte.

      im o.a. anlassfall hätte ein helm wahrscheinlich schlimmere schäden verhindert.

      und bei manchen kandidaten frag ich mich wirklich, ob das tragen eines helmes unerträgliche schmerzen bereitet. btw: putzig find ich die elektriker, die mit einer durchaus beachtlichen geschwindigkeit so ganz schutzlos dahindüsen...
      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

      bürstelt wird nur flüssiges

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      • #4
        AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

        Zitat von pivo Beitrag anzeigen
        ..und bei manchen kandidaten frag ich mich wirklich, ob das tragen eines helmes unerträgliche schmerzen bereitet. btw: putzig find ich die elektriker, die mit einer durchaus beachtlichen geschwindigkeit so ganz schutzlos dahindüsen...
        Da gabs ja schon früher den Slogan "Wer ein Hirn hat, schütz es"
        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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        • #5
          AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

          Zitat von PNB Beitrag anzeigen
          Das nenne ich Eigenverantwortung.
          Zitat von pivo Beitrag anzeigen
          man muss halt wissen, wann ein helm nötig ist. wie oben schon vom vorposter gemeint: eigenverantwortung.
          Auch auf die Gefahr hin, damit eine Grundsatzdiskussion vom Zaun zu brechen:

          Wenn ich mich so umseh, wie viele Leute ohne Helm radeln, mit Sandalen am Berg unterwegs sind, beim Autofahren SMSen und telefonieren oder/und überhaupt gleich fett fahren - nur so als ein paar Beispiele - hab ich schon ein bissi das Gefühl, dass die "Reichweite" der Selbstverantwortung noch deutliches Potential hat

          Positiv seh ich aber, dass Selbstverantwortung offenbar zunehmend von Gerichten eingeforderet wird.
          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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          • #6
            AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

            Zitat von PNB Beitrag anzeigen
            Im Fall der Falle muss er/sie damit rechnen, dass er/sie nicht die volle Abdeckung seitens der Steuerzahlern geniessen wird.
            Die Entscheidung bleibt him/ihr überlassen.
            Das nenne ich Eigenverantwortung.
            Sorry, aber in dem Urteil geht es um ganz was anderes!
            Es geht nicht darum, ob irgendwas von den Steuerzahlern getragen werden oder nicht.

            In diesem Fall geht es um einen (konkret: teilweise) FREMDVERSCHULDETEN Unfall und die Schadenersatzpflicht, die daraus entsteht. Das hat mit dem Steuerzahler in diesem Moment genau gar nichts zu tun!

            Natürlich finde ich das Radeln ohne Helm (insb. Rennrad und MTB) ziemlich unintelligent, aber trotzdem weigere ich mich dem Radfahrer die Schuld dafür zuzuschreiben, wenn er UNVERSCHULDET von einem anderen Verkehrsteilnehmer schwer verletzt worden ist, nur weil die Verletzungen mit Schutzausrüstung geringer gewesen wären. Der aktuelle Fall ist hier nicht so gut geeignet, weil ja das Grundproblem das enge Hintereinanderfahren war, was jegliche Reaktion des Hintermannes unmöglich gemacht hat. Deswegen ja auch die Teilschuld...

            Ein bisschen plakativ gesagt für einen eindeutigen Fall: Wenn ein Radler ohne Helm von einem betrunkenen Autofahrer niedergeführt wird, dann würde ich es als Schweinerei empfinden, wenn er wegen so einem Unfall auf etwaigen hohen Folgekosten sitzenbleibt.

            Im übrigen müsste sich das ganze genauso auf die Skipiste übertragen lassen...

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            • #7
              AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

              Zitat von readymaker Beitrag anzeigen
              Sorry, aber in dem Urteil geht es um ganz was anderes!
              Es geht nicht darum, ob irgendwas von den Steuerzahlern getragen werden oder nicht.

              In diesem Fall geht es um einen (konkret: teilweise) FREMDVERSCHULDETEN Unfall und die Schadenersatzpflicht, die daraus entsteht. Das hat mit dem Steuerzahler in diesem Moment genau gar nichts zu tun!

              Natürlich finde ich das Radeln ohne Helm (insb. Rennrad und MTB) ziemlich unintelligent, aber trotzdem weigere ich mich dem Radfahrer die Schuld dafür zuzuschreiben, wenn er UNVERSCHULDET von einem anderen Verkehrsteilnehmer schwer verletzt worden ist, nur weil die Verletzungen mit Schutzausrüstung geringer gewesen wären. Der aktuelle Fall ist hier nicht so gut geeignet, weil ja das Grundproblem das enge Hintereinanderfahren war, was jegliche Reaktion des Hintermannes unmöglich gemacht hat. Deswegen ja auch die Teilschuld...

              Ein bisschen plakativ gesagt für einen eindeutigen Fall: Wenn ein Radler ohne Helm von einem betrunkenen Autofahrer niedergeführt wird, dann würde ich es als Schweinerei empfinden, wenn er wegen so einem Unfall auf etwaigen hohen Folgekosten sitzenbleibt.

              Im übrigen müsste sich das ganze genauso auf die Skipiste übertragen lassen...
              Wenn es dir stört kannst gerne das Wort Steuerzahlern ersetzen oder entfernen.
              Ansonsten ändert sich, aus meiner Sicht, nicht wirklich viel.

              Als Laie finde ich diesen Satz treffend:

              1.2 Das Mitverschulden iSd § 1304 ABGB setzt kein Verschulden im technischen Sinn voraus. Schon Sorglosigkeit gegenüber den eigenen Gütern führt dazu, dass der Geschädigte weniger schutzwürdig erscheint, weshalb dem Schädiger nicht mehr der Ersatz des gesamten Schadens aufzuerlegen ist. Bei Unterlassung von Schutzmaßnahmen zur eigenen Sicherheit ist der Vorwurf des Mitverschuldens begründet, wenn sich bereits ein allgemeines Bewusstsein der beteiligten Kreise dahin gebildet hat, dass jeder Einsichtige und Vernünftige solche Schutzmaßnahmen anzuwenden pflegt


              Und ja.
              Das gilt, aus meiner Sicht auch für den Skihelm.
              Un nicht unbedingt nur auf Piste.
              And no-one showed us to the land
              And no-one knows the wheres or whys
              But something stirs and something tries
              And starts to climb towards the light.

              P.F. "Echoes"

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              • #8
                AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

                Zitat von readymaker Beitrag anzeigen
                Ein bisschen plakativ gesagt für einen eindeutigen Fall: Wenn ein Radler ohne Helm von einem betrunkenen Autofahrer niedergeführt wird, dann würde ich es als Schweinerei empfinden, wenn er wegen so einem Unfall auf etwaigen hohen Folgekosten sitzenbleibt.
                Ein besoffener Autofahrer ist, wie ein steuerunfähig talwärts rasender Möchtegern-Skifahrer oder ein Stein in einer Moderoute eine Gefahrenquelle, die ich in meiner Risikoabschätzung berücksichtige. Eine Differenzierung zwischen Gefahren die von der Natur ausgehen und der von Mitmenschen finde ich zwar moralisch nachvollziehbar - trotzdem bleiben es zwei gleichwertige Objektive Gefahrenquellen. So sieht das möglicherweise auch der Gesetzgeber.
                carpe diem!
                www.instagram.com/bildervondraussen/

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                • #9
                  AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

                  das radfahren auf der straße ist gefährlich.
                  windschattenfahren noch viel mehr.
                  im ortsgebiet/besiedelten zonen windschattenfahren ist extrem heikel. nur denken viele nicht dran, wie weit der griff zur bremse ist (zb bei einem tri bar).

                  nochmals: rennradfahren ohne helm ist ....

                  btw: beim mtb is eh wurscht, das ist in österreich sowieso verboten, und selbst auf erlaubten strecken werden die meisten eine verwaltungsübertretung begehen, da die bikes nicht der stvo entsprechen. aber das ist eine andere baustelle.

                  nochmals: viele radfahrer, egal ob mtb, rr oder auch elektro und sogar radwanderer unterschätzen die folgen der geschwindigkeit. viele mountainbiker haben vor allem bergab keine der fahrtechnik und dem bike angepasste geschwindigkeit, was vor allem auf forstwegen immer wieder zu gefährlichen situationen und sinnlosen stürzen führt.

                  aber: die helmquote ist in AT eh sehr hoch. ich seh kaum rennradler ohne, auch am mtb nur sehr selten. einzig die elektriker...haben noch die niedrigere quote.
                  mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                  bürstelt wird nur flüssiges

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                  • #10
                    AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

                    Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
                    Ein besoffener Autofahrer ist, wie ein steuerunfähig talwärts rasender Möchtegern-Skifahrer oder ein Stein in einer Moderoute eine Gefahrenquelle, die ich in meiner Risikoabschätzung berücksichtige. Eine Differenzierung zwischen Gefahren die von der Natur ausgehen und der von Mitmenschen finde ich zwar moralisch nachvollziehbar - trotzdem bleiben es zwei gleichwertige Objektive Gefahrenquellen. So sieht das möglicherweise auch der Gesetzgeber.
                    Das ist ja alles richtig und auch ein Grund warum ich beim Radfahren, beim Klettern und beim Skifahren einen Helm aufhabe.
                    Mir gehts nur darum, dass der eindeutige Verursacher eines Unfalls (Kausalität, rechtswidriges Verhalten,...) zum Teil aus der Haftung entlassen wird. Dass in diesem Fall das Windschattenfahren auch kausal war, ist ja klar und ist auch berücksichtigt worden.

                    Wenn ich meine Haustür nicht abschließe und mir dann die Wohnung von Einbrechern ausgeräumt wird, dann zahlt dich Versicherung auch nicht (oder nur teilweise). So weit so klar und auch verständlich. Wenn man aber die Einbrecher ausforschen könnte, dann ist die offene Tür ja wohl auch kein Milderungsgrund bzw. reduziert ja auch nicht den Schadenersatzanspruch am zivilen Rechtsweg.

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                    • #11
                      AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

                      Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                      ich seh kaum rennradler ohne, auch am mtb nur sehr selten. einzig die elektriker...haben noch die niedrigere quote.
                      Im Raum Wien, wo die "Zuschauerquote" doch recht hoch ist, sieht man schon viele Rennradler ohne "Scherm" - schauert ja voll uncool aus, wenns aufm Zeitfahrlenker mit der Carbon-Reibm auf der Insel zwischen den Gschrappen mit nem 40ziger durchknallen.
                      Beliebt sind statt dessen z.B. Piratentücher, wenn die Haarpracht schon zu breite Schneisen aufweist. Die Piratentücher halten nach einem Sturz wenigstens die Trümmer der Birne zusammen
                      Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                      • #12
                        AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

                        Zitat von readymaker Beitrag anzeigen
                        Wenn ich meine Haustür nicht abschließe und mir dann die Wohnung von Einbrechern ausgeräumt wird, dann zahlt dich Versicherung auch nicht (oder nur teilweise). So weit so klar und auch verständlich. Wenn man aber die Einbrecher ausforschen könnte, dann ist die offene Tür ja wohl auch kein Milderungsgrund bzw. reduziert ja auch nicht den Schadenersatzanspruch am zivilen Rechtsweg.
                        häh?

                        nochmal: kausal für den unfall war das verhalten der fussgängerin, eine mitursache das windschattenfahren.
                        kausal für die schwere verletzung und deren folgen war auch das fehlen eines helmes.
                        mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                        bürstelt wird nur flüssiges

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                        • #13
                          AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

                          Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                          Beliebt sind statt dessen z.B. Piratentücher, wenn die Haarpracht schon zu breite Schneisen aufweist. Die Piratentücher halten nach einem Sturz wenigstens die Trümmer der Birne zusammen
                          Schmeiß einmal einen Helm vom Dach und schau was passiert. Dann schmeiß so ein Piratentuch hinunter. Der Helm ist sicher kaputt oder hat einen Sprung, während das Piratentuch sicher noch ganz ist. Ist doch klar, dass das Piratentuch besser schützt, oder?
                          "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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                          • #14
                            AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

                            Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                            häh?

                            nochmal: kausal für den unfall war das verhalten der fussgängerin, eine mitursache das windschattenfahren.
                            kausal für die schwere verletzung und deren folgen war auch das fehlen eines helmes.
                            Das kann man halt auf so gut wie jeden Unfall oder jede Verletzung übertragen. Denn viele Verletzungsfolgen ließen sich durch Schutzausrüstung mindern.

                            In diesem konkreten Fall halte ich das Urteil ja auch für angemessen und vertretbar, da ja explizit auf "Rennradfahren" bei höheren Geschwindigkeiten Bezug genommen wurde (wie auch beim Urteil in Deutschland).
                            Ich verwahre mich nur gegen eine Verallgemeinerung in Richtung "Opfer ist immer mitschuld, wenn es sich nicht schützt"!
                            Wenn die beiden Rennradfahrer nur mit 10km/h statt mit den angenommenen 35km/h dahingerollt wären, dann hätten die Unfallfolgen theoretisch genauso tragisch sein können, dann wäre die Mitschuld durch einen fehlenden Helm meiner Meinung nach aber nicht mehr gerechtfertigt.

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                            • #15
                              AW: defacto &quot;Helmpflicht&quot; für Rennradfahrer

                              Ich habe den eingangs verlinkten Urteilstext nur überflogen, zwei Anmerkungen am Rande:
                              1. Die Radfahrer waren Kinder, oder? Scheinbar erwächst daraus noch keinerlei, ich nenne es mal "de-facto-Helmpflicht" (i.e. ohne Helm kann Schadensbeteiligung begründen). Sondern die Argumentation stützt sich äusserst länglich auf den Radsport.
                              2. Angesichts der hier im Forum ja in einem laaangen Faden nachzulesenden, sehr Österreich-spezifischen Rad-Politik und -Gesetzteslage (MTB und Forstwald...) wundert mich sehr, dass das österreichische Gericht wiederholt die deutsche Rechtssprechung zitiert und kommentiert, mitunter geradezu zum Maßstab macht.

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