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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Lawinenbeurteilung in Steilrinnen

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  • Lawinenbeurteilung in Steilrinnen

    Aus einigen kritischen Stellungnahmen, zuletzt Befahrung einer Steilrinne bei Warnstufe 3, bzw. Fragen zu diesem Thema, entnehme ich, dass z.T. grundlegende Unterschiede in der Beurteilung einer Flanke bzw. Rinne zu wenig bedacht oder ausgesprochen werden.
    Da jetzt im Frühjahr diesem Thema besondere Bedeutung zukommt, möchte ich dazu ein paar Gedanken beisteuern. Sie mögen für einige banal klingen und erfahrene Hasen mögen sich an dieser Stelle wieder ausklicken und mir diesen lehrerhaften Beitrag verzeihen…
    Vielleicht gibt´s aber auch einige, die daraus einen Nutzen ziehen...


    Lawinenbeurteilung von Steilrinnen

    Vielfach entsteht der Eindruck, steile Rinnen seien in Bezug auf Lawinengefahr besonders bedenklich. Oft ist genau das Gegenteil der Fall!
    Eine Steilrinne ist lawinenmäßig völlig anders zu beurteilen als ein steilerer Hang.
    Schneeprofile, Lawinenbericht etc. mögen ganz nützlich sein, aber für eine Beurteilung einer Rinne brauche ich vor allem eines:
    Lokale Gebietskenntnis und ständige Beobachtung.
    Mit bloßem alpinistischem Hausverstand kann ich zusätzlich noch folgende Kriterien einbringen:
    - Hangneigung:
    50° und mehr – da wird die Lawinengefahr ja bereits geringer!
    So etwas entlädt sich ja laufend… Der Unterbau der Schneedecke kann daher meist als stabil vorausgesetzt werden.
    Beurteilen muss ich nur noch, was ganz oben liegt und wie. Das Hauptproblem liegt aber ganz wo anders:
    - Seitliche Einzugsgebiete/Wächten
    (Diese zusätzliche Gefahr wird oft auch bei Schitouren durch engere Täler vernachlässigt und nur der ohnedies nicht so steile Hang, auf dem man sich befindet, beurteilt. Auch Eiskletterer sind schon in diese Falle getappt.)
    Seitliche Einzugsgebiete sind in der Regel noch viel steiler als die Rinne selbst, daraus ergeben sich Vor- und Nachteile:
    Rauscht von den seitlichen Flanken was runter in die Rinne, wird gleichzeitig meist auch schon die Rinne entladen und die Rinne danach sicherer. In steilen Rinnen herrscht damit ständige Bewegung, etwa so, als würde in Abständen immer wieder wer runter fahren.

    Problematisch wird´s dann, wenn unmittelbar nach Neuschneefällen noch keinerlei Bewegung in der Rinne war. Wer dann reingeht, riskiert viel, spielt vielleicht mit dem Leben.

    Solange sich noch Schnee in den Seitenwänden befindet, wird immer ein Restrisiko da sein.
    Minimieren kann ich es durch Berücksichtigung der
    - Temperatur
    Vermeidungsstrategien: Klare kalte Nacht, früher Aufbruch, Morgensonne meiden (erhöhte Gefahr an Ostseiten!)
    Klassisches Beispiel Pallavicinirinne: Wer dort kurz nach Neuschneefällen einsteigt und womöglich noch zu lange geschlafen hat, riskiert sein Leben.
    - Wind, Tiere können ebenfalls von der Seite was auslösen, darauf haben wir halt weniger Einfluss.
    Wichtig für die Beurteilung ist noch die
    - Rinnenbreite
    Je breiter die Rinne, desto mehr kommen die klassischen Hangkriterien zum Tragen. Ein steiler, enger Ausstieg kann sich günstig auswirken, weil dort wenig Triebschnee zusammenkommt, ein Thema bleibt dann eine eventuell vorhandene Wechte.
    Sehr bedenklich, aber oft vorhanden, ist eine Verflachung und womöglich noch Verbreiterung der Rinne am oberen Ende, so ein
    Ausstiegstrichter ist eine Triebschneefalle bester Güte.
    Sehr nützlich kann es auch sein, wenn man die Möglichkeit hat von oben zu kommen. Klarerweise wird dort die kritischste Zone liegen, aber man kann eventuell das Schneebrett von oben gefahrlos auslösen. Geht es ab, kann man runter, sonst eben nicht…

    In einer Rinne kann jedoch bereits nach einem einzigen Tag die Lage entschärft sein. Von einem steilen Hang wird man das oft noch lange nicht behaupten können.
    Die Kunst ist es, warten zu können, aber man lebt dann halt vielleicht ein wenig länger…

    LG

  • #2
    AW: Lawinenbeurteilung in Steilrinnen

    Danke, da hast du einige interessante Aspekte angesprochen!
    Zuletzt geändert von Wildenauer; 08.03.2013, 21:45.

    Kommentar


    • #3
      AW: Lawinenbeurteilung in Steilrinnen

      zu der seitlichen Gefahr, gibts ein schönes Video:

      Kommentar


      • #4
        AW: Lawinenbeurteilung in Steilrinnen

        danke lieber Tauernfuchs für diesen treffenden Beitrag, würde ich auf der Stelle unterschreiben, für mich persönlich ist die Beobachtung vom Schneedeckenaufbau über den gesamten Winterverlauf hindurch ein wichtiges Thema, eine ungünstige Entwicklung, beispielsweise eine eingeschneite Schwimmschneeschicht im Hochwinter kann sich weit bis in´s späte Frühjahr hinen konservieren, insbesondere die schattigen Rinnen bieten dafür gefährliches Potential, oftmals verleitet die günstige Lawinenwarnstufe dann dazu diese "Altlasten" zu übersehen.

        Die ausgegebene Lawinenwarnstufe kann natürlich diese örtlichen Besonderheiten nicht wirklich ausdrücken, es könnte sich beispielsweise nach "stop or go" ein eindeutiges "go" ergeben, und du wärst damit jenem bedauerlichen Prozentsatz an Unfallopfern zuzrechnen, den man bei strikter Anwendung solcher Risikomanagementsystemen in Kauf nehmen muß.

        wünsche euch noch einen erfolgreichen und vor allem unfallfreien Saisonausklang

        l.g. reini
        Zuletzt geändert von oidmosavoda; 11.03.2013, 09:08.
        .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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