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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Darf Instruktor entgeltlich Kurse abhalten?

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  • Darf Instruktor entgeltlich Kurse abhalten?

    wer hat bestätigte informationen ob und in welchem bundesland in österreich mit ausbildung zum lehrwart (instruktor) oder darunter, entgeltlich ausserhalb eines vereins, kurse abhalten darf ?

    bitte nur bestätigte informationen posten.

    wenn jemand wissen will warum mich das interessiert: tut es nicht. aber scheinbar einige andere.

    http://www.gipfeltreffen.at/showthre...910#post543910

    w.

  • #2
    AW: entgeltlich kurse abhalten: instruktor

    wie wärs z.B. mit http://www.klettercoaching.at/
    zumindest einer von denen ist auch hier im Forum.

    Kommentar


    • #3
      AW: entgeltlich kurse abhalten: instruktor

      Zitat von pingus Beitrag anzeigen
      zumindest einer von denen ist auch hier im Forum.
      Oh cool - wer?

      Oder wird Wert auf Anonymität* gelegt?


      * Liebe Grüße nach Knittelfeld hrhr
      carpe diem!
      www.instagram.com/bildervondraussen/

      Kommentar


      • #4
        AW: entgeltlich Kurse abhalten: Instruktor

        Zitat von wb-p Beitrag anzeigen
        wer hat bestätigte informationen ob und in welchem bundesland in österreich mit ausbildung zum lehrwart (instruktor) oder darunter, entgeltlich ausserhalb eines vereins, kurse abhalten darf ?
        Was für Kurse? Alpine sicher nicht, aber klettern auf künstlichen Wänden ist mit Instruktor und Anmeldung eines offenen Gewerbes sicher möglich.

        siehe:
        http://www.google.at/url?sa=t&source...G19u6JAtEdgwbA

        Kommentar


        • #5
          AW: entgeltlich Kurse abhalten: Instruktor

          interessant. i brauchat eh an neichn job.
          owa auf plastikwände??.... pfui
          Zuletzt geändert von alfkyndr; 04.03.2010, 08:49.
          hätte der hund nicht geschissen, hätte er den hasen gefangen

          Kommentar


          • #6
            AW: entgeltlich kurse abhalten: instruktor

            Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
            Oder wird Wert auf Anonymität* gelegt?
            Auf Anonymität würde ich auch Wert legen, wenn ich ohne Qualifikation (bitte nicht den "Übungsleiter" angeben) entgeltlich Leistungen anbiete.
            La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
            [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

            Kommentar


            • #7
              AW: entgeltlich kurse abhalten: instruktor

              Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
              Auf Anonymität würde ich auch Wert legen, wenn ich ohne Qualifikation (bitte nicht den "Übungsleiter" angeben) entgeltlich Leistungen anbiete.
              I würd in dem Zusammenhang aber auch ned unbedingt Qualifikation mit an Kurszeugnis Gleichsetzen!
              Rechtlich isses halt leider so...

              Aber wenn ma jetz Qualifikation als Eignung eine Tätigkeit auszuführen ansieht bin i ma sicher dass viele Übungsleiter in Bezug aufs Sportklettern zb. qualifizierter sind als manche Bergführer!!!

              Kommentar


              • #8
                AW: entgeltlich kurse abhalten: instruktor

                Zitat von tottly Beitrag anzeigen
                I würd in dem Zusammenhang aber auch ned unbedingt Qualifikation mit an Kurszeugnis Gleichsetzen!
                Rechtlich isses halt leider so...

                Aber wenn ma jetz Qualifikation als Eignung eine Tätigkeit auszuführen ansieht bin i ma sicher dass viele Übungsleiter in Bezug aufs Sportklettern zb. qualifizierter sind als manche Bergführer!!!
                Das ist aber ein schwieriges Feld.

                Offiziell darfst als Lehrwart (sorry, ich meinte natürlich "Instruktor") keine entgeltlichen Leistungen anbieten (zumindest darfst nichts nehmen, was über Spesenersatz hinausgeht, das wird dir auch während der Ausbildung so vermittelt).
                Privat darfst überhaupt nichts anbieten, sondern nur im Rahmen eines Vereins, einer Schule, oder ähnlichem.

                Die Wiener Großsektionen verstehen da unter Spesenersatz auch einen Tagsatz, in den mir bekannten anderen Sektionen wird das mit dem Spesenersatz höchstens auf Hüttenübernachtung und maximal noch Anreise bezogen.

                Letzteren Ansatz finde ich persönlich fairer und dem ursprünglichen Anliegen des AV näher, aber auf der anderen Seite ist die Situation in den Wiener Sektionen auch eine andere als in den meisten Kleinsektionen:

                In den Kleinsektionen fahren meistens immer dieselben Leute mit, man kennt sich untereinander, und der Instruktor sagt zum Tourenteilnehmer X: "Hörst X, des is nix für dich, besser, du gehst erst beim nächsten Mal mit."

                Bei der Wiener Sektion kommen zur Glockner-Vorbesprechung Leute, die man noch nie gesehen hat, erzählen einem, sie seien schon die Eiger-Nord und den Walkerpfeiler gegangen, und scheissen sich dann an, nur weil am Mürztalersteig 10 cm Neuschnee liegen und der Wind ein bissl geht.
                Wenn man dann umdreht, beschweren sie sich anschließend auf der Stüdlhütte beim 5-Stern-Buffet, daß sie den Glocknergipfel nicht erreicht haben.

                Von dieser Seite seh ichs wieder ein, daß man hier ein bissl mehr als die Übernachtungsspesen ersetzt, da die psychischen Anforderungen an den Instruktor ein bissl größer sind.

                LG, bp
                Zuletzt geändert von blackpanther; 04.03.2010, 14:40.
                [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

                Kommentar


                • #9
                  AW: entgeltlich kurse abhalten: instruktor

                  Zitat von blackpanther Beitrag anzeigen
                  Von dieser Seite seh ichs wieder ein, daß man hier ein bissl mehr als die Übernachtungsspesen ersetzt, da die psychischen Anforderungen an den Instruktor ein bissl größer sind.
                  Na da müssen sich aber Instruktoren mit keiner guten psychischen Konstitution in so mancher Sektion gefunden haben, wenn man sich die Preise für Ski- oder Schneeschuhtouren auf Stuhleck und Hochschwab anschaut.
                  (Das zahlt in unserer Sektion, glaub ich, freiwillig keiner. Da gibt´s nicht unanspruchsvolle Tagestouren oder einen kleinen Lawinenkurs in unseren Gegenden um 5€, das empfinde ich gegenteilig wiederum als SEHR wenig.
                  Vielleicht sollte man - bei der einen oder anderen Großsektion - zwangsweise einen Psychotherapeuten auf Krankenschein beistellen, käme den Teilnehmern möglicherweise billger!
                  Zuletzt geändert von petz; 04.03.2010, 14:32.

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                  • #10
                    AW: entgeltlich Kurse abhalten: Instruktor

                    Zitat von wb-p Beitrag anzeigen
                    wer hat bestätigte informationen ob und in welchem bundesland in österreich mit ausbildung zum lehrwart (instruktor) oder darunter, entgeltlich ausserhalb eines vereins, kurse abhalten darf ?
                    Warum nicht einfach bei der Gewerbebehörde erkundigen? Im Normalfall ist das wohl Berg- und Skiführern vorbehalten, Wanderführer ist ein bissl einfacher, je nach Bundesland.
                    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: entgeltlich Kurse abhalten: Instruktor

                      Geregelt ist das durch das Bergführergesetz. Das gibts in jedem Bundesland ein eigenes und zukünftig eines von der EU..

                      An einem Wanderführergesetz wird in diversen Bundesländern bereits gearbeitet..

                      Beispiel Salzburger Bergführergesetz:

                      Befugnis zur Unterweisung in Bergfahrten

                      § 13
                      (1) Die entgeltliche Unterweisung in den zur selbständigen Durchführung von Bergfahrten erforderlichen
                      Kenntnissen und Fertigkeiten darf im Land Salzburg nur im Rahmen einer von der Landesregierung
                      bewilligten Bergsteigerschule (§ 14) erfolgen.
                      (2) In einem anderen Bundesland oder Staat bewilligten Bergsteigerschulen ist die Durchführung von Bergfahrten, die der Unterweisung dienen, im Land Salzburg unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit im Rahmen des gelegentlichen Ausflugsverkehrs gestattet, wenn sie sich hiefür außerhalb des Landes Salzburg bestimmten Personen verpflichtet haben und die Bergfahrt von einem geprüften Bergführer
                      durchgeführt wird. Die Aufnahme weiterer Schüler im Land Salzburg ist nicht gestattet.
                      (3) Von Abs. 1 ist ausgenommen die Ausbildung und Fortbildung von Bergführern durch einen österreichischen Bergführerverband einschließlich des Österreichischen Berg- und Schiführerverbandes und von Kräften eines Bergrettungsdienstes.
                      Unter dem Schaf hängen vier Beine, die bis auf den Boden reichen.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: entgeltlich Kurse abhalten: Instruktor

                        ...und von Kräften eines Bergrettungsdienstes.

                        Aha, welche höhere Kompetenz billigt man den "Kräften des Bergrettungsdienstes" hier wohl zu ?

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: entgeltlich Kurse abhalten: Instruktor

                          Zitat von EHO Beitrag anzeigen
                          ...und von Kräften eines Bergrettungsdienstes.

                          Aha, welche höhere Kompetenz billigt man den "Kräften des Bergrettungsdienstes" hier wohl zu ?
                          Das ist ein Mißverständnis.

                          Ist so verständlicher:
                          Von Abs. 1 ausgenommen ist die Ausbildung und Fortbildung von Bergführern ..... und von Kräften eines Bergrettungsdienstes.

                          Juristendeutsch halt.
                          Soll heißen, der BRD darf seine Leute auch ausbilden, ohne eine Bergsteigerschule zu sein. Zumindest würd ich das so interpretieren.
                          [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

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                          • #14
                            AW: entgeltlich Kurse abhalten: Instruktor

                            danke der katze fd aufklärungsversuch, aber für mich ist das kernwort "entgeltlich", irritiert mich etwas...

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                            • #15
                              AW: entgeltlich Kurse abhalten: Instruktor

                              Zitat von EHO Beitrag anzeigen
                              danke der katze fd aufklärungsversuch, aber für mich ist das kernwort "entgeltlich", irritiert mich etwas...
                              I würd das eben so interpretieren, daß sich der BRD auch den Reinhold Messner zur Ausbildung holen und ihm dafür was zahlen darf.
                              Aber da i kein Jurist bin (leider, sonst wär i schon längst in Pension gangen), weiß i natürlich net, ob das stimmt.
                              [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

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