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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Skiunterricht ohne Skilehrerausbildung

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  • Skiunterricht ohne Skilehrerausbildung

    Hallo

    bei mir haben sich einige fragen zum geben von Skiunterricht aufgetan:

    1. Wenn jemand keinerlei Schein oder amtliche Befähigung hat darf er trotzdem unterrichten??
    a) unentgeltlich b) entgeltlich

    Falls nein welche gesetzlichen Regelungen sprechen dagegen?

    2. Wo kann ich mich zu diesem Thema erkundigen?

    3. Es gibt Ausbildungen vom Alpenverein die das schulen erlauben! Anscheinend aber nur unentgeltlich oder gegen Erstattung der Selbstkosten. Wo liegt der unterschied zu einem Skilehrer?

    4. Die gleichen Fragen stellen sich für mich beim Bergführer! Wenn ich jemanden privat als Bergführer nehme (der keiner ist) und es geschieht ein Unglück, bin ich versichert oder muss er dann für meine Schäden aufkommen?

    Danke

  • #2
    AW: Skiunterricht ohne Skilehrerausbildung

    Zitat von Wolkenbrannt Beitrag anzeigen

    4. Die gleichen Fragen stellen sich für mich beim Bergführer! Wenn ich jemanden privat als Bergführer nehme (der keiner ist) und es geschieht ein Unglück, bin ich versichert oder muss er dann für meine Schäden aufkommen?

    Danke
    Ohne Freizeitversicherung (bei OEAV, Naturfreunde usw dabei) muss man für Unfälle selbst aufkommen.... (soweit ich das weiß...)
    "Schlechtes Benehmen halten die Leute doch nur für eine Art Vorrecht, weil keiner ihnen aufs Maul haut." -Klaus Kinski-

    Kommentar


    • #3
      AW: Skiunterricht ohne Skilehrerausbildung

      Also das ganze ist eine Grauzone. Wenn etwas passiert und du keine Ausbildung hast wirst vor Gericht viel Glück brauchen.

      Mehr Informationen dazu:
      http://www.skilehrer.at/
      http://noeslv.at/ (da bin ich selber Mitglied)

      Theoretisch dürfen nur Skilehrer die über den Skilehrerverband ausgebildet werden für Entgelt unterrichten. In der Praxis sieht das ganze aber (zumindest im Osten von Österreich) anders aus. Da gibt es dann auch noch die Ausbildungen über http://www.bafl.at/ und http://www.univie.ac.at/USI-Wien/index2.htm. Skilehrer vom Alpenverein sind mir noch keine untergekommen. Allerdings kann ich mir nicht Vorstellen, dass die auch eine 67-Tägige Ausbildung haben. Ein fertig ausgebildeter Landeslehrer hat dies (Kurse 3x10 Tage, min. 3x10 Tage Praxis dazwischen, 7 Tage Alpinkurs; Bei vielen sogar noch mehr da die Durchfallsquote bei den praktischen Prüfungen ~50% beträgt).

      Bergführer wird es mit der Haftbarkeit noch viel drastischer aussehen.
      Lg Kudi
      Zuletzt geändert von Kudi; 07.04.2008, 00:32.

      Kommentar


      • #4
        AW: Skiunterricht ohne Skilehrerausbildung

        Nun, im Prinzip darfst du Unterrichten ohne Ausbildung. In der CH darfst du dich aber nicht Schneesportlehrer nennen. Problematisch dprfte es werden, eine Berufshaftpflichtversicherung zu erhalten und im Schdensfall wie bereits oben erwähnt, viel Glück vor Gericht.

        By the way: Jeder fängt mal an, auch ich mal als Hilfsskilehrer... Ich empfehle dir aber: Wenns dir Spass macht zu Unterrichten (mach zuerst mal eine ganze Saison), mit Menschen zu arbeiten, draussen zu sein, etc. dann mach' eine gscheite Ausbildung zum Skilehrer (oder in der CH eben: Schneesportlehrer)! Kostet was, dauert mindestens 2 Jahre und ist nicht ganz trivial aber du wirst mehr Spass haben weil kompetent und deine Gäste werden nicht verarscht durch einen Hobby-möchtegern Lehrer - gilt auch für professionelle Skilehrer, die wegen so Gurken ebenfalls schief angesehen werden und sich dauernd erklären müssen ("nein, der da ist kein ausgebildeter Skilehrer wie ich und ist deshalb so billig!")

        lg, local

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        • #5
          AW: Skiunterricht ohne Skilehrerausbildung

          1. Ohne Ausbildung darfst du NICHT gewerbsmäßig unterrichten!
          2. Gesetzliche Regelungen: Schischulgesetze der Länder
          vgl etwa: http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.w...1-b618a50854b6
          3. Bergführer: Gesetze der Länder, etwa: http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.w...a-08f8005d9e7e

          4.Versicherst in dem Sinn bist du nicht, aber die die gewerbsmäßig führen haben sicher eine gute Haftpflichtversicherung (ich nehm jetzt mal an über die Schischule bzw den Bergführerverband)

          5. AV Tourenführer: Die machen das ehrenamtlich, eine Haftpflichtversicherung schließt der Alpenverein ab.
          Die entscheidenden Unterschiede:
          Ehrenamtliche Tätigkeit - gewerbsmäßige Tätigkeit
          Ausbildung liegt im Ermessen des Tourenführers, keine Prüfungen vorgeschrieben - Ausbildungsplan mit Prüfungen
          Zuletzt geändert von nikst4; 07.04.2008, 09:36.

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          • #6
            AW: Skiunterricht ohne Skilehrerausbildung

            Zitat von nikst4 Beitrag anzeigen
            (nehm jetzt mal an über die Schischule bzw den Bergführerverband)
            Skilehrer sind über die Skischule versichert. Was man aber nicht vergessen darf: Skilehrer (abgesehen von Dipl. Skilehrern) dürfen nur auf der Piste oder auf (vom Skigebiet) ausgeschriebenen Varianten unterrichten.

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            • #7
              AW: Skiunterricht ohne Skilehrerausbildung

              Entgeltlich führen darf in Österreich ausschließlich ein staatl. geprüfter Berg- und Schiführer! Nicht einmal ein staatl. geprüfter Instruktor (zB für Schitouren) darf das. Die dürfen nur für Vereine (zB Alpenverein) führen.

              und die Frage mit der Haftung und Versicherung hat sich dann ja hoffentlich erübrigt - falls die wirklich ernst gemeint war...
              Rechtliche Probleme kann es sogar beim unentgeltlichen Führen geben - siehe Urteile zum Thema "Führer aus Gefälligkeit" (zB in Bergundsteigen)

              mfg, RADES
              Mountainbikeregion Granitland

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              • #8
                AW: Skiunterricht ohne Skilehrerausbildung

                Zitat von Kudi Beitrag anzeigen
                Skilehrer sind über die Skischule versichert. Was man aber nicht vergessen darf: Skilehrer (abgesehen von Dipl. Skilehrern) dürfen nur auf der Piste oder auf (vom Skigebiet) ausgeschriebenen Varianten unterrichten.
                Ergänzend und auf die CH bezogen: Als dipl. Skilehrer (resp. Schneesportlehrer) ist eine Berufshaftpflichtversicherung acuh via Verband oder direkt Privat möglich (5 oder 10mio. Schadenssumme)

                Aus meiner Sicht: Skilehrer ist wer diplomiert ist, alles andere sind Hilfsskilehrer

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                • #9
                  AW: Skiunterricht ohne Skilehrerausbildung

                  Wenn Du jemandem das Schifahren beibringst oder jemanden auf einen Berg mitnimmst, ohne was dafür zu verlangen, wen kümmert's? Wenn Du das aber organisiert machst im Rahmen eines Kurses, stellt sich bei Unfällen der Teilnehmer die Haftungsfrage (v.a. beim Bergsteigen):
                  Wer jemand Schwächeren mitnimmt, fungiert diesem gegenüber als Führer aus Gefälligkeit und kann ihm für Unfallschäden haften, wenn er ihn überfordert hat bzw. über mögliche Gefahren nicht hinreichend aufgeklärt hat. Dieses Haftungsrisiko wirst Du als Privatperson nicht hinreichend versichern lassen können (weil Du keine Berufs-Haftpflichtversicherung bekommen wirst).

                  Wenn Du dafür Geld verlangst, wirst Du Probleme bekommen können mit der Wirtschaftskammer, der Sozialversicherung, dem Finanzamt, ...

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                  • #10
                    AW: Skiunterricht ohne Skilehrerausbildung

                    Zitat von local Beitrag anzeigen
                    Aus meiner Sicht: Skilehrer ist wer diplomiert ist, alles andere sind Hilfsskilehrer
                    In Österreich ab dem Landesskilehrer. Ich persönlich bin auch dieser Meinung, da man in den 67 Tagen schon sehr viel lernt.

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