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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Lawinen Airbag im Flugzeug

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  • Lawinen Airbag im Flugzeug

    Hat jemand Erfahrung, ob es Probleme mit der Carbon Flasche im Lawinen Airbag Rucksack gibt, wenn er im Fluggepäck mitgenommen wird?

    hg
    Roman

  • #2
    Im Prinzip vermutlich ja (secumar.com).
    Mir sind aber Fälle bekannt, wo es bei den Patronen für Rettungswesten trotz expliziter Erlaubnis des Piloten erhebliche Probleme gegeben hat ...
    Am sichersten bei der jeweiligen Luftlinie für die fragliche Destination erkundigen!

    lg
    Norbert
    Meine Touren in Europa
    ... in Italien
    Meine Touren in Südamerika
    Blumen und anderes

    Kommentar


    • #3
      Hab Erfahrung mit Airbagrucksack als Handgepäck mit Carbon Flasche. Mammut
      Demnächst ( April) hoffentlich (positive) mit Ortovox und Island Air

      ich habe zuvor (2016)die Fluggesellschaft per Mail bzw. Chat ( Lufthansa und Norwegian) kontaktiert. Lufthansa keine Antwort. Am Telefon geballte Inkompetenz.
      Norwegian Chat problemlos. Ich soll das ins Aufgabegepäck. Komplett Airbag mit Kartusche. Kartusche im Rucksack. Jedoch NICHT eingeschraubt.

      Zusätzlich hatte ich noch des Datenblatt ausgedruckt. Das gibt’s idR auf der Website des Airbagherstellers in den Rucksack gelegt. Ein weiteres Exemplar beim Einchecken parat. Am Check in standen einige mit Airbags als Handgepäck. Einige als Aufgabegepäck. Es gab vorab wohl unterschiedliche Infos.

      Jede Fluggesellschaft hat ein Infoblatt über Gefahrgut Transporte. Einfach dort nachlesen.
      Hat einen Speziellen Namen. Dort wird auch der Airbag erwähnt.

      Es es funktioniert wohl beides. Wichtig ist der komplette Transport und die herausgeschraubte Kartusche. Sowie das Datenblatt. Beim Einchecken sagen, dass man Airbag dabei hat.

      Mit pyro Auslösegriffen, wie ABS es hat ( hatte?) kenne ich mich nicht aus. Da gilt wohl was besonderes.

      Flüge nach und von USA/Kanada sind wohl auch was extra.

      hilfreich :

      https://www.sport-conrad.com/blog/de...ukl56oqllkgad4
      Zuletzt geändert von funduro; 06.03.2018, 08:53.

      Kommentar


      • #4
        unterschiedlichste Erfahrungen. pauschal lässt sich wohl nur sagen, dass man stark von der Kompetenz und der Laune des Airline-Personals abhängig ist...
        Jedenfalls alle möglichen Formulare ausdrucken und mitnehmen und Airbag vorher anmelden. Tendenziell eher Handgepäck, bei Aufgabegepäck auch schon erlebt, dass Koffer geöffnet wurde und Patrone weg war und man sich nach Rückkehr wieder abholen konnte...
        Bei Übersee würde ich mich nach einer Leihmöglichkeit vor Ort umsehen!
        Mountainbikeregion Granitland

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        • #5
          Hier das Infoblatt von ABS

          https://www.abs-airbag.com/de/flugzeug.html

          Und ein Reiseveranstalter hat unlängs diese Anmerkung versendet: "Patrone & das Datenblatt getrennt vom Rucksack in das Großgepäck geben."

          Meine Touren in Europa

          Nicht was wir erleben, sondern wie wir es empfinden, macht unser Schicksal aus.
          (Marie von Ebner-Eschenbach)

          Kommentar


          • #6
            Eigentlich darf man die Patrone nicht im aufgegebenen Gepäck aufgeben. Ich mache das seit Jahren mit einer automatischen Schwimmweste. Gab noch nie ein Problem.

            Kommentar


            • #7
              Zitat von rades Beitrag anzeigen
              unterschiedlichste Erfahrungen. pauschal lässt sich wohl nur sagen, dass man stark von der Kompetenz und der Laune des Airline-Personals abhängig ist...
              Jedenfalls alle möglichen Formulare ausdrucken und mitnehmen und Airbag vorher anmelden. Tendenziell eher Handgepäck
              ...genau meine Erfahrungen nach Russland und nach Kanada.
              Wenn möglich, plane dir extra Zeit für die Diskussionen ein.

              Druck dir die Bestätigungs-E-Mails der Anmeldung aus und nimm sie mit.

              In Russland hat nach längerer Diskussion erst die Frage, "so you don't fly according to IATA?" geholfen...
              In München wollten sie erst, dass die Patrone leer ist...

              Kommentar


              • #8
                Bei mir hat es bis jetzt fast immer problemlos funktioniert, nur beim Rückflug aus der Türkei wollten sich die Angestellten vom Flughafen ein wenig Körberlgeld verdienen. ein Auszug der firma Mammut:
                IATA-Genehmigung:
                Die Mitnahme des Lawinenairbags mit Kartusche (Cartridge Non-Refillable 300 Bar Steel, Carbon Cartridge Non-Refillable 300 Bar, Cartridge Refillable 207 Bar Alu) ist unter folgenden Bedingungen gestattet:
                ––
                Ein Lawinenairbag und eine Kartusche pro Person
                ––
                Druckkartusche gefüllt mit Gas der Klasse 2.2 (alle Mammut/
                Snowpulse Kartuschen sind mit Gas der Klasse 2.2 gefüllt)
                ––
                Druckkartusche darf nicht getrennt vom Lawinenairbag transportiert werden. Die Kartusche muss im Lawinenairbag in der dafür vorgesehenen Tasche transportiert werden.
                ––
                Muss so verpackt sein, dass eine unbeabsichtigte Auslösung unmöglich ist (die Kartusche darf nicht in das Airbag-System geschraubt sein)
                ––
                Airbag muss mit Druckentlastungsventil ausgerüstet sein (alle Mammut/Snowpulse Airbag-Systeme sind mit einem Druckentlastungsventil ausgerüstet)
                ––
                Die Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft ist erforderlich
                ––
                Die Mitnahme des Lawinenairbags mit Kartusche ist sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
                www.schwanda.at

                Kommentar


                • #9
                  Erst mal herzlichen Dank für die vielen sehr informativen Beiträge
                  Nachdem wir schon am Freitag nach Norwegen fliegen will ich mir nicht mehr die Zeit nehmen den ganzen Schreibkram mit der Fluggesellschaft anzufangen.
                  Es ist mir aber auch zu riskant auf die Einsichtsfähigkeit am Check In Schalter zu hoffen, also werde ich meinen LawinenAirbag dieses Mal zuhause lassen, und für ein anderes Mal mir früher Gedanken machen.

                  hg
                  Roman

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von schorty60 Beitrag anzeigen
                    Erst mal herzlichen Dank für die vielen sehr informativen Beiträge
                    Nachdem wir schon am Freitag nach Norwegen fliegen will ich mir nicht mehr die Zeit nehmen den ganzen Schreibkram mit der Fluggesellschaft anzufangen.
                    Es ist mir aber auch zu riskant auf die Einsichtsfähigkeit am Check In Schalter zu hoffen, also werde ich meinen LawinenAirbag dieses Mal zuhause lassen, und für ein anderes Mal mir früher Gedanken machen.

                    hg
                    Roman
                    Probiers mit anrufen
                    früher Gedanken machen hilft auch nicht. Die Spannung am Check in bleibt immer

                    Kommentar

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