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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Preis fürs überfahren einer Wintersperre

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  • Preis fürs überfahren einer Wintersperre

    Aus gegebenen Anlass eine Frage an die Juristen unter euch.

    Wo/Wie wird die Höhe der Strafe für solch ein Vergehen ("Besitzstörung bzw. Übertretung nach dem Forstgesetz") festgelegt bzw. in welchem Gesetz ist dies genau niedergeschrieben? bzw. Wie kommt man auf so eine Wintersperre wenn kein Winter?


    Zur Geschichte:
    Beim studieren der Karte, auf der Suche nach einer Tour fürs bevorstehende Wochenende blieb ich in den für mich noch eher unbekannten Teil der steirischen Alpen, den Schladminger Tauern hängen.
    Sofort fiel mir wieder die Hochwildstelle ein. Als ich dann auch noch das Südgrat bei der Internetrecherche fand ging mir dieses Unternehmen nicht mehr aus dem Kopf. Auch das Telefonat mit der Praintalerhütte bezüglich des "nicht" vorhandenen Winterraums konnte mich nicht davon abbringen.
    Blöd nur dass am Freitag Gipfeltreffenweihnachtsfeier ist... aber ich wollt ja dieses mal sowieso früher heimgehn...
    Wir fuhren also am Samstag um ca. 13 Uhr von Graz weg und nach fast 2,5h gemütlicher Autofahrt übersah ich, aus welchem Grund auch immer (ich geb jetzt nicht dem Nixtuern die schuld... ... aber wem denn sonst wenn let_there_be_rock die Weihnachtsfeier schwänzt), im schönen Schladminger Untertal das Fahrverbotsschild der Wintersperre
    Am unteren Seeleitenparkplatz (beim Riesachfall) angekommen fühlten wir uns dann auch nicht sehr alleine. Es fuhr auch noch ein Suzuki mit Hut an der schneefreien Straße vorbei, es wurde freundlich gegrüßt und wir begannen mit den Aufstieg. Anfangs noch einige Fußspuren im Schnee zu finden wurden es Richtung Praintalerhütte immer weniger (mal abgesehen von den vielen Autospuren entlang des Riesachsees).
    Nach einer traumhaften Überschreitung der Hochwildstelle kamen wir einen Tag später auf Grund der doch unterschätzten Länge des Abstiegs und dem doch noch nicht so gut gesetzten Schnee, ziemlich geschlaucht aber zufrieden am Parkplatz an.
    Auf der Windschutzscheibe entdeckte ich jedoch gleich die Nachricht: "Sie haben das Vahrverbot ignoriert und werden gerichtlich angezeigt".

    Heute habe ich dann das Schreiben vom Anwalt erhalten..
    370 € wegen Besitzstörung bzw. Übertretung nach dem Forstgesetz
    Das kommt mir jetzt schon a bissl heftig vor... aber naja... für die Tour hat sichs ja fast auszahlt.
    Ich würds ja auch verstehen wenns wirklich a Begründung für das Fahrverbot gäbe..
    aber es is halt irgendwie eindeutig so a "nur wir Jäger dürfen hier in die Berg" Sperre. Die dürfen mitn Auto das ganze Jahr bis zum Riesachsee und denn 20 Jagdhütten dies dort gibt.
    Im Sommer fahren dort tausende zu den Riesachfällen und im Winter laufen dort tausende Langläufer.
    Ich hab solche Wintersperren ja meist so verstanden dass dort kein Winterdienst ist und ich selbst schuld bin wenns mich wo runterdraht...

  • #2
    AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

    Ja, dort herschen andere Gesetze

    https://www.upmove-mtb.eu/index.php?...menueintnr=996

    Lg

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    • #3
      AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

      Kann ich jetzt nichts dazu sagen wie das in Österreich gehandhabt wird und wie die Situation vor Ort aussah, oder ausschaut.
      Stand da ein offizielles Schild, welches auch der STVO entspricht, oder nur ein selbstgemachtes Blechschild oder gar aus Pappe.
      Gab es eine Schranke und falls "ja", und warum war die nicht geschlossen ?

      Wenn Du dich ungerecht behandelt fühlst und die 370 Euro, welche ich auch für unangebracht hoch finde, nicht bezahlen möchtest, dann würde ich auch anwaltliche Hilfe hinzuziehen.
      Um nachzuforschen, wie das doch sehr hohe Bußgeld zustande kommt ?

      Kommentar


      • #4
        AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

        Zitat von A l e x Beitrag anzeigen
        Ich würds ja auch verstehen wenns wirklich a Begründung für das Fahrverbot gäbe..
        Lege einfach Widerspruch und Rechtmittel ein und schreibe dort diese ganzen Argumente rein.

        Ich denke das wird das Forstamt und sonstige Verwaltungsbehörden schnell überzeugen.

        Kommentar


        • #5
          AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

          Weil ich schon gestern mitm Martin darüber gesprochen habe und mich nicht wirklich auskannte, hab ich jetzt mal etwas gegooglet.
          Die 370€ sind keine Strafe im eigentlichen Sinn. Das ist das Angebot nicht auf Besitzstörung zu klagen. Die Besitzstörungsklage endet auch nur damit, dass der Ursprungszustand wieder hergestellt werden muss (also dein Auto weg muss) aber nicht mit einer eigentlichen Strafe. ALLERDINGS musst du im Zivilrecht die Anwalts- (auch der Gegenseite) und Gerichtskosten übernehmen wenn du vor Gericht verlierst. Da sind dann gleich mehr als 370€ beisammen. Übernimmt das eine Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden?

          Für die Besitzstörung muss das widerrechtliche Eingreifen in fremden Besitz erkennbar gewesen sein. Da wird's dann aber interessant, weil die Straße ja eine Gemeindestraße ist (sagt zumindest Ennstalwiki). Fürs Fahrverbot müsste ja dann die STVO verantwortlich sein. Aber wahrscheinlich gehört der Parkplatz wem anderen. Ist das dann erkennbar, dass man dort im Winter nicht parken darf?

          Mich würde auch die Meinung eines Juristen interessieren.
          Zuletzt geändert von schrutkaBua; 12.12.2015, 10:04.
          ----

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          • #6
            AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

            Anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen - die ca. 100.- Euro dafür sind gut angelegtes Geld. Die 370.- sind die Forderung vom RA um a) eine Besitzstörungsklage **nicht** einzubringen und b) die Unkosten für den Anwaltsbrief abzudecken .....

            a) War das Fahrverbot korrekt ausgeschildert ? Gibt es einen entsprechenden Bescheid dafür (oder war's ein selbst aufgestelltes Taferl ?)
            b) Wenn's eine Gemeindestraße ist und ein allgemeines Fahrverbot gilt, wieso fahren dann die Herrn Jäger dort ? (Dann müsste ja wohl "ausgenommen Anrainer" oder ähnliches auf einer Zusatztafel vermerkt sein ?)

            Das Gebiet "Riesachsee" bietet sich für eine Konfrontation durchaus an - Beschäftigungstherapie ist ja ein etablierter Ansatz in der Psychotherapie ! siehe "Trutzpartie" von upmove.eu

            @ftw: Zitat "Lege einfach Widerspruch und Rechtmittel ein und schreibe dort diese ganzen Argumente rein. Ich denke das wird das Forstamt und sonstige Verwaltungsbehörden schnell überzeugen."

            a) Sinnlos
            b) In AT darf jeder jeden anzeigen
            c) Das ist 'nur' ein RA-Brief, die Behörde hat davon keine Kenntnis - insofern Beeinspruchung sinnlos
            d) Motto der Aktion: Probier ma's mal ...... die Gegend ist bekannt dafür !
            Zuletzt geändert von w56; 11.12.2015, 22:08.

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            • #7
              AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

              Nichts Neues. Zusammen mit einem einschlägig bekannten RA betreibt hier ein Forstorgan eine sprudelnde Einnahmequelle auf Basis einer - leider offenbar legalen - Erpressung. Es kommt ein RA-Brief etwa dieses Inhalts:
              "Mein Mandant kann sich vorstellen bei Überweisung des Betrages von 370 Euro (es waren auch schon mal mehr) auf die Anzeige zu verzichten."
              250 Euro gehen (z.B.) an die Weggenossenschaft (falls es stimmt), den Rest kassiert der RA.
              Eine ausgesprochen gute Reklame für Schladming. Aber die Obrigkeiten dort haben das offenbar noch immer nicht kapiert.
              Ich würde dort auch einmal bei der Gemeinde bzw. beim Bürgermeister intervenieren. Eine Schande für die Region!

              Hast du die Tafel übrigens fotografiert? Von einer Schitour her habe ich diese Tafel nämlich in Erinnerung, da war irgendein widersprüchlicher Text dran. Ich bin daraufhin auch kurz rein gefahren, wurde aber unterwegs von anderen Schitourengehern gewarnt und bin daraufhin zu Fuss rein. Unklar bleibt aber auch, ob es zulässig ist, einen Weg, den man mindestens über dreissig Jahre bis zum Ghf. Weisse Wand im Winter befahren durfte - und das habe ich - einfach zu sperren.

              Lg

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              • #8
                AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                Das erste wäre Wohl, sich bei der Gemeinde zu erkundigen, ob es sich um eine Gemeindestraße (öffentliche Straße) handelt und ob die Sperre rechtmäßig ist (und worauf das beruht).

                Und falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, diese zu kontaktieren, um abzuklären, ob der Fall von der Versicherung gedeckt ist (meist ist zumindest eine anwaltliche Beratung inkludiert).

                Wenn die Sperre rechtmäßig und ersichtlich war, wirst um die Bezahlung der angefallenen Anwaltskosten nicht umhin kommen. Fraglich ist mMn der darüber hinaus gehende Betrag. Wenn du die ausdrückliche Erklärung abgibst, die gesperrte Straße nicht mehr zu befahren, wäre theoretisch die Einbringung einer Besitzstörungsklage nicht mehr erforderlich.

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                • #9
                  AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                  Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
                  Nichts Neues. Zusammen mit einem einschlägig bekannten RA betreibt hier ein Forstorgan eine sprudelnde Einnahmequelle auf Basis einer - leider offenbar legalen - Erpressung. Es kommt ein RA-Brief etwa dieses Inhalts:
                  "Mein Mandant kann sich vorstellen bei Überweisung des Betrages von 370 Euro (es waren auch schon mal mehr) auf die Anzeige zu verzichten."
                  250 Euro gehen (z.B.) an die Weggenossenschaft (falls es stimmt), den Rest kassiert der RA.
                  Eine ausgesprochen gute Reklame für Schladming. Aber die Obrigkeiten dort haben das offenbar noch immer nicht kapiert.
                  Ich würde dort auch einmal bei der Gemeinde bzw. beim Bürgermeister intervenieren. Eine Schande für die Region!
                  Jaaa, das klingt nachvollziehbar.
                  Normalerweiße kommen ja solche Schreiben von einer dementsprechenden Behörde wie z.B. Gemeinde oder Forstamt und nicht direkt von einem Anwalt.
                  Denke auch, daß es sich hier um einen Erpressungsversuch handelt, so unter dem Motto "Entweder Du bezahlst die 370 Euro oder es gibt eine Anzeige"
                  Sollte das aber der Fall sein, was ja durchaus möglich ist, würde ich die Gegenseite wegen Erpressung anzeigen.
                  Ich denke, daß derjenige daß dann so schnell nicht wieder macht.

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                  • #10
                    AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                    Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen
                    Denke auch, daß es sich hier um einen Erpressungsversuch handelt, so unter dem Motto "Entweder Du bezahlst die 370 Euro oder es gibt eine Anzeige"
                    Sollte das aber der Fall sein, was ja durchaus möglich ist, würde ich die Gegenseite wegen Erpressung anzeigen.
                    Ich denke, daß derjenige daß dann so schnell nicht wieder macht.
                    Die Androhung einer Klage ist (und das Ausverhandeln eines "Preises" fürs Nichtklagen) ist rechtlich gedekt. Siehe z.B. hier: http://www.vol.at/225-euro-fuer-eine...parken/3078174
                    ----

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                      Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen
                      Normalerweiße kommen ja solche Schreiben von einer dementsprechenden Behörde wie z.B. Gemeinde oder Forstamt und nicht direkt von einem Anwalt.
                      Die Behörde wird nach einer Anzeige tätig. Z.B. nach dem Forstrecht etc.
                      Die Besitzstörung wird geklagt (Zivilrecht). Im Zivilrecht beginnt ein Verfahren immer durch Klage (meist durch einen Anwalt).
                      ----

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                      • #12
                        AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                        haben früher eine wohnung im untertal gehabt und ich glaube mich erinnern zu können, dass die straße zu den riesachfällen irgendwann nach der waldhäuslalm eine mautstraße ist. würde mich also nicht wundern, dass der hintere teil nicht mehr "öffentlich" ist und somit bei einem ordnungsgemäß gekennzeichneten fahrverbot (keine ahnung welches schild steht bzw. welches kennzeichnung notwendig wäre), eine besitzstörung sehr wohl vorliegen könnte.

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                        • #13
                          AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                          Zitat von schrutkaBua Beitrag anzeigen
                          Die Behörde wird nach einer Anzeige tätig. Z.B. nach dem Forstrecht etc.
                          Die Besitzstörung wird geklagt (Zivilrecht). Im Zivilrecht beginnt ein Verfahren immer durch Klage (meist durch einen Anwalt).
                          Ein Anwalt wird sicher keine Anklage erheben.
                          Die Anklage wird von der zuständigen Behörde oder von Privat aus beauftragt.
                          Ich kenne mich nicht mit österreichischem Recht aus, aber in Deutschland wäre hier ein Brief beim z.B Themenstarter von der jeweiligen Behörde (Forstamt oder Amt für öffentliche Ordnung) eingetrudelt mit dem Tatbestand, gegen welche Gesetze verstoßen wurden, Anhörungsbogen usw. Mit der Frist bis dahin zu bezahlen oder sich zum Tatbestand zu äußern.
                          Daß ein Brief direkt, wie hier der Fall, von einem Anwalt kommt, klingt irgendwie nach einer privaten Anklage von einem Jagdpächter o.ä., den es einfach gestört hat, daß der Themenstarter hier mit seinem Auto hoch ist.

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                          • #14
                            AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                            Erinnert mich schon sehr an
                            Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                            lg
                            Norbert
                            Meine Touren in Europa
                            ... in Italien
                            Meine Touren in Südamerika
                            Blumen und anderes

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                            • #15
                              AW: Preis fürs überfahren einer Wintersperre

                              Zitat von A l e x Beitrag anzeigen
                              im schönen Schladminger Untertal das Fahrverbotsschild der Wintersperre.
                              Ich vermute mal im Schreiben geht es um ein Fahrverbot auf einer privaten Straße und nicht um eine amtliche Wintersperre?

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